16. Dezember 2025 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Kita Höfchensweg 35 – Trägerwechsel und Trägeranteilübernahme

FB 54/0003/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es gibt keine Wortmeldungen.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum beabsichtigten Trägerwechsel zur Kenntnis, beschließt weiterhin die Übernahme des Trägeranteils der vierten Gruppe der Kindertagesstätte Höfchensweg entsprechend der im Rahmen der Bedarfsplanung gemeldeten Plätze ab dem 01.08.2026, damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von rd. 30.900,00 €/KiTa-Jahr (zzgl. jährlicher Indexierung), beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrages mit dem Träger pro futura gGmbH, beauftragt die Verwaltung, die bisherige Vereinbarung mit dem Studierendenwerk der Katholischen Hochschulgemeinde Aachen e.V. zum 31.07.2026 zu kündigen.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum beabsichtigten Trägerwechsel zur Kenntnis,
  1. beschließt weiterhin die Übernahme des Trägeranteils der vierten Gruppe der Kindertagesstätte Höfchenswegentsprechend der im Rahmen der Bedarfsplanung gemeldeten Plätze ab dem 01.08.2026, damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von rd. 30.900,00 €/KiTa-Jahr (zzgl. jährlicher Indexierung),
  1. beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrages mit dem Träger pro futura gGmbH,
  1. beauftragt die Verwaltung, die bisherige Vereinbarung mit dem Studierendenwerk der Katholischen Hochschulgemeinde Aachen e.V. zum 31.07.2026 zu kündigen.

Erläuterungen

  1. Ausgangslage

Für die Kindertageseinrichtung Höfchensweg in Trägerschaft des Studierendenwerks der Katholischen Hochschulgemeinde Aachen e.V. ist zum 01.01.2026 ein Trägerwechsel beabsichtigt. Neuer Träger soll die pro futura gGmbH werden. Die Stadt trägt auf Grundlage eines Sondervertrages vom 08.11.1995 den Trägeranteil für die vierte Gruppe der Einrichtung. Im Rahmen des Trägerwechsels ist die Übernahme des Trägeranteils für die vierte Gruppe – wie diese auch derzeit für den bisherigen Träger erfolgt - beantragt worden. Der Standort Höfchensweg wird mit vier Gruppen betrieben. Da pro futura gGmbH, anders als das Studierendenwerk der Katholischen Hochschulgemeinde Aachen e.V., als kirchlicher Träger gefördert ist, gilt vom 01.08.2026 ein höherer Trägeranteil i.H.v.10,3 % (anstatt 7,8 %) am Einrichtungsbudget. Für den erhöhten Trägeranteil der anderen drei Gruppen hat der neue Träger zugesichert, diesen selber zu tragen.

  1. Finanzierung

Zunächst ist festzustellen, dass sich der Aufwand für den bisherigen und neu abzuschließenden Sondervertrag von bisher 23.400 € auf 30.900 € (und damit um 7.500 €) / KiTa-Jahr erhöht. Gleichzeitig sinkt aber der Nettoaufwand für den gesetzlichen kommunalen Zuschuss für die Stadt um 33.600,00 € / KiTa-Jahr, da hierfür nun ein höherer Trägeranteil anzurechnen ist.

In der Gesamtbetrachtung ergibt sich für den städtischen Haushalt eine Nettoentlastung von rd. 26.100 € jährlich (indexiert).

Für das Haushaltsjahr 2026 liegt die finanzielle Entlastung bei rd. 10.800,00 € und für die Haushaltsjahre 2027 bis 2029 in Summe bei rd. 81.500,00 €.

  1. Empfehlung

In der Bedarfsplanung 2026/2027 ist die Kita Höfchensweg mit insgesamt 21 U3-Plätzen und 44 Ü3-Plätzen berücksichtigt, die auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits vorgehalten werden. Die Kita befindet sich im Sozialraum 5. Unter Berücksichtigung der aktuellen Datengrundlage wird die KiTa aus planerischer Sicht als notwendig erachtet, um ein auskömmliches Platzangebot im gesamtstädtischen Kontext nicht zu gefährden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, ab 01.08.2026 den Trägeranteil in Höhe von 10,3 % (rd. 30.900,00 € / KiTa-Jahr zzgl. jährlicher Indexierung) am Einrichtungsbudget für die bereitgestellten Plätze der vierten Gruppe der o.g. Kita zu übernehmen und die bisherige Trägeranteilübernahme mit dem neuen Träger ebenfalls vertraglich zu vereinbaren.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-060101-901-9, SK 53180000 (Stand Entwurfsmeldung 2026 ff.)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

76.134.800

76.134.800

253.682.600

253.682.600

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-76.134.800

-76.134.800

-253.682.600

-253.682.600

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-24 FB 54_0003_WP19 Kita Hoefchensweg 35 SAO.pdf

24.11.2025

254.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 18
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 16.12.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 54 - KiTa und Kindertagespflege
Geändert
17.12.2025
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:27

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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