16. Dezember 2025 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Kita Lothringer Straße 83 - Antrag auf Trägeranteilübernahme

FB 54/0005/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es gibt keine Wortmeldungen.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, beschließt für das Haushaltsjahr 2025 die Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen für die KiTa Lothringer Straße 83 entsprechend der im Rahmen der Bedarfsplanung gemeldeten Plätze ab dem 01.11.2025, damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von rd. 3.900,00 €. beschließt, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2026, die Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen für die KiTa Lothringer Straße 83 entsprechend der im Rahmen der Bedarfsplanung gemeldeten Plätze ab dem 01.01.2026, damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von rd. 23.400,00 €/Haushaltsjahr (zzgl. jährlicher Indexierung), beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrages rückwirkend zum 01.11.2025 mit dem Träger Seemöwe gemeinnützige GmbH.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis,
  1. beschließt für das Haushaltsjahr 2025 die Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen für die KiTa Lothringer Straße 83 entsprechend der im Rahmen der Bedarfsplanung gemeldeten Plätze ab dem 01.11.2025, damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von rd. 3.900,00 €.
  1. beschließt, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2026, die Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen für die KiTa Lothringer Straße 83 entsprechend der im Rahmen der Bedarfsplanung gemeldeten Plätze ab dem 01.01.2026, damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von rd. 23.400,00 €/Haushaltsjahr (zzgl. jährlicher Indexierung),
  1. beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrages rückwirkend zum 01.11.2025 mit dem Träger Seemöwe gemeinnützige GmbH.

Erläuterungen

  1. Ausgangslage

Durch die Seemöwe gemeinnützige GmbH wird am Standort Lothringer Straße 83 eine eingruppige KiTa der Gruppenform II mit zehn U3-Plätzen betrieben.

Mit Schreiben vom 12.11.2025 beantragt der Träger für diese Gruppe die Trägeranteilübernahme an der anerkannten Kaltmiete und den Kindpauschalen (siehe Anlage).

Da der Träger eine wesentlich geringere Kaltmiete aufbringen muss, als gemäß KiBiz (Kinderbildungsgesetz) als anerkennungsfähige Kaltmiete im Rahmen der Mietförderung berücksichtigt wird, ist aus Sicht des Fachbereiches KiTa und Kindertagespflege (FB 54) lediglich eine Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen gerechtfertigt. Dieser liegt für den Träger bei 7,8 % und beträgt für die bereitgestellten Plätze ab dem 01.11.2025 bis zum Ende des KiTa-Jahres 2025/2026 rd. 17.400,00 € und ab dem dann anschließenden KiTa-Jahr 2026/2027 rd. 23.800,00 €/KiTa-Jahr (zzgl. jährlicher Indexierung).

  1. Bedarfslage

Die KiTa liegt im Sozialraum 1 (Zentrum/Soers). Der Sozialraum verzeichnet für das KiTa-Jahr 2025/2026 laut aktueller Datenlage eine Versorgungsquote von 53,87 % im U3- und 116,69 % im Ü3-Bereich. Mit den geplanten Neubauprojekten Franzstraße und Luisenhöfe werden die Versorgungsquoten sowohl im U3- als auch im Ü3-Bereich weiter ansteigen. Entsprechend sind die Zielversorgungsquoten bereits erreicht und werden sogar überschritten. Laut Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses sollen die Sozialräume 1-6 als Innenstadtcluster gemeinsam betrachtet werden und Versorgungsquoten erreichen, die über die die politisch beschlossen Zielversorgungsquoten von 50 % im U3- und 97 % im Ü3-Bereich hinaus gehen (siehe Vorlage 45/0673/WP17). Innerhalb des Innenstadtclusters und insbesondere im Sozialraum 3 (Rothe Erde) bestehen noch deutliche Ausbaubedarfe. So verzeichnet der Sozialraum 3 für das KiTa-Jahr 2025/2026 Versorgungsquoten von 43,65 % im U3- und 76,77 % im Ü3-Bereich. Die Einrichtung der Lothringer Straße 83 liegt nahe an der Grenze zu Sozialraum 3, sodass davon auszugehen ist, dass Bedarfe aus dem Sozialraum durch die KiTa aufgefangen werden können. Im Zuge dessen sieht FB 54 die Notwendigkeit, die Plätze der KiTa Lothringer Straße zu erhalten.

  1. Informationen zum Träger

Die KiTa besteht schon seit 2005 und zeichnet sich nach eigenen Angaben u. a. dadurch aus, dass sie durch das Angebot von 10 U3-Plätzen eine nahezu familiäre Betreuung bieten kann. Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit bilden Bewegung und Musik. Weiterhin ergänzt die tiergestützte Pädagogik die Arbeit mit den Kindern. So gibt es sowohl KiTa-Kaninchen als auch einen Therapiehund, der die Einrichtung einmal wöchentlich besucht.

Ein besonderer Fokus liegt auch bei der Qualifizierung von Nachwuchskräften. In der Einrichtung werden sowohl Erzieher*innen im Anerkennungsjahr als auch Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen in praxisintegrierten Ausbildungen ausgebildet.

Seit 2014 ist der Betreiber anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Bislang konnte er den Trägeranteil durch freiwillige Spenden der Eltern und Dritter erwirtschaften, welche inzwischen jedoch immer seltener werden. Entsprechend sorgt sich der Träger um die zukünftige Finanzierung und befürchtet, die Einrichtung schließen zu müssen, sofern seinem Antrag auf Trägeranteilübernahme nicht stattgegeben wird.

  1. Finanzierung

Bei Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Aachen ergibt sich für das Haushaltsjahr 2025 eine finanzielle Belastung in Höhe von rd. 3.900,00 €, welche durch Ansatzmittel bei 4-060101-901-9, SK 53180000 gedeckt ist.

Die Belastung für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 beläuft sich in Summe auf rund 72.300,00 €. Entsprechende Haushaltsmittel stehen nach Berücksichtigung der KEPL 2026/27 im Rahmen der VN 2026ff. bei 4-060101-901-9, SK 53180000 zur Verfügung. Deckung erfolgt aus 4-060101-941-2, SK 53180000.

  1. Empfehlung

Aus Sicht des FB 54 hat der Träger seine finanzielle Notsituation ausreichend und glaubhaft beleuchtet. Weiterhin ist innerhalb des Innenstadtclusters noch Ausbaubedarf gegeben, sodass die Plätze erhalten bleiben sollten. Dies auch mit Blick darauf, dass die Einrichtung Bedarfe aus Sozialraum 3 auffangen könnte, in dem noch deutlicher Ausbaubedarf gegeben ist. Darüber hinaus erscheint das pädagogische Angebot des Trägers ansprechend und erhaltungswürdig, auch im Sinne der Trägervielfalt in der Trägerlandschaft der Stadt Aachen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, ab 01.11.2025 den Trägeranteil an den Kindpauschalen in Höhe von 7,8 % (derzeit rd. 23.400,00 €/Haushaltsjahr) der o.g. KiTa vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes 2026 zu übernehmen und einen entsprechenden Sondervertrag mit dem Träger zu schließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-060101-901-9, SK 53180000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

70.633.500

70.633.500

243.162.000

243.234.300

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-70.633.500

-70.633.500

-243.162.000

-243.234.300

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-72.300

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben aus 4-060101-941-2, K 53180000*

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Verlagerung nach Berechnung der KEPL 2026/27 aus 4-060101-941-2, 53180000 („Folgekosten KiTa-Programm“) muss im Rahmen der VN 2026ff. noch erfolgen.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-26 FB 54_0005_WP19 Kita Lothringer Stra SAO.pdf

3.12.2025

577.4 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 19
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 16.12.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 54 - KiTa und Kindertagespflege
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
17.12.2025
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:27

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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