10. Dezember 2025 um 17:00, Rathaus
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Grundsteuer C - 2. Ergänzungsvorlage

FB 22/0055/WP18-1 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Michulitz (Grüne) bedankt sich für die ergänzende Vorlage, die aus den Beratungen des Finanzausschusses im vergangenen Jahr hervorgegangen sei. Sie führt aus, dass die Grüne-Fraktion mit dem bisherigen Prozess noch nicht vollständig zufrieden sei.

Kritisch sehe man insbesondere zwei Punkte, zum einen entstehe bei Durchsicht der Vorlage der Eindruck, dass der Fokus der Betrachtung eher auf Randlagen der Stadt liege. Das Anliegen ihrer Fraktion, insbesondere die Verdichtung im Innenstadtbereich sowie innerhalb des Alleenrings stärker in den Blick zu nehmen, sei aus ihrer Sicht nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Zum anderen bittet sie darum, die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung weiter zu vertiefen. Dabei solle insbesondere geprüft werden:

  • Welche Kosten der Stadt durch ungenutzte, bereits erschlossene Infrastruktur in der Innenstadt entstünden,
  • welche Folgekosten sich aus fehlendem Wohnraum ergäben,
  • ob der angenommene zusätzliche Personalaufwand in Höhe von rund 200.000 Euro zwingend in dieser Höhe erforderlich sei,
  • ob eine gebietsweise oder größenbezogene Eingrenzung der Anwendung der Grundsteuer C möglich wäre.

Sie regt an, die Einführung der Grundsteuer C zumindest als Signal im Sinne einer gezielten Innenstadtverdichtung zu prüfen, etwa beschränkt auf bestimmte Gebiete oder Flächenkategorien.

Ratsherr Linden (SPD) weist darauf hin, dass der heutige Beschlussvorschlag ausdrücklich eine Kenntnisnahme vorsehe. In früheren Vorlagen sei noch ein Verzicht auf die Einführung der Grundsteuer C vorgeschlagen worden. Eine solche Beschlussempfehlung sei jedoch heute nicht Gegenstand der Beratung.

Er plädiert dafür, es bei der Kenntnisnahme zu belassen. Der Haushaltsentwurf werde in der kommenden Woche eingebracht und gehe nach seiner Einschätzung ohne Einführung der Grundsteuer C in das Verfahren. Ein Satzungsbeschluss zum 01.01.2026 sei ohnehin nicht mehr realistisch.

Zur inhaltlichen Einordnung führt er aus, dass die Möglichkeit der Grundsteuer C erst im Zuge der Grundsteuerreform geschaffen worden sei. Die Rechtslage befinde sich weiterhin in Bewegung. Aktuelle gerichtliche Entscheidungen zeigten, dass die Rechtssicherheit einzelner Ausgestaltungen noch nicht abschließend geklärt sei.

Die Kommunen, die eine Grundsteuer C einführen wollten, tasteten sich nach seiner Einschätzung vorsichtig an das Instrument heran. Belastbare empirische Erfahrungen lägen bislang nur in geringem Umfang vor. Die SPD-Fraktion sehe daher keinen Anlass, die Grundsteuer C endgültig auszuschließen. Man wolle die weitere Entwicklung beobachten und das Thema zu gegebener Zeit erneut aufgreifen.

Ratsherr Baal (CDU) betont, dass es jeder Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen freistehe, das Thema erneut aufzugreifen. Die Motivation, Baulücken zu aktivieren und spekulativen Leerstand zu vermeiden, sei nachvollziehbar. Er erinnert daran, dass die Grundsteuer C historisch bereits existiert habe und ursprünglich der schnellen Wiederbebauung kriegszerstörter Gebiete gedient habe. Eine vergleichbare Situation bestehe in Aachen jedoch nicht. Nach seiner Darstellung könne eine Grundsteuer C nur rechtssicher eingeführt werden, wenn ein klar definierter Bereich festgelegt werde. Eine Besteuerung einzelner Grundstücke sei rechtlich nicht zulässig. Würde man hingegen ein Gebiet definieren, das faktisch nur ein betroffenes Grundstück enthalte, entstünde wiederum eine problematische Einzelfallbesteuerung. Die vorliegenden Zahlen aus anderen Kommunen deuteten darauf hin, dass die tatsächliche Zahl betroffener Grundstücke sehr gering sei. Das Instrument erreiche daher nicht zwingend das politisch gewünschte Ziel. Er regt an, stärker die Ursachen für ausbleibende Bautätigkeit zu analysieren. Nach seinen Informationen existierten zahlreiche bestandskräftige Baugenehmigungen, die seit Jahren nicht umgesetzt würden. Hier stelle sich die Frage, welche Faktoren Investitionen tatsächlich verhinderten. Haushaltsrelevant sei die Grundsteuer C nach seiner Einschätzung nicht in entscheidender Weise, auch wenn jeder zusätzliche Ertrag grundsätzlich willkommen sei.

Ratsherr Dr. Nositschka (Die Linke) bedankt sich für die Vorlage und hebt hervor, dass die Übersicht über andere Städte interessante Unterschiede zeige. Er hätte sich ergänzend eine Darstellung gewünscht, welche konkreten Rahmenbedingungen in den einzelnen Kommunen gelten, etwa hinsichtlich:

  • der Gebietsausweisung,
  • der Hebesatzgestaltung,
  • möglicher Begrenzungen oder Differenzierungen.

Unabhängig vom potenziellen Einnahmevolumen sehe die Fraktion Die Linke in der Grundsteuer C ein mögliches Lenkungsinstrument. Man werde das Thema daher weiterhin verfolgen und könne sich eine erneute Befassung im kommenden Jahr vorstellen.

Ratsfrau Michulitz (Grüne) betont nochmals, dass es der Grüne-Fraktion nicht primär um eine kurzfristige Haushaltswirkung gehe. Entscheidend sei vielmehr die Frage der Signalwirkung.

Sie verweist auf die angespannte Wohnraumsituation in der Stadt. Für viele Bürgerinnen und Bürger stelle sich der Zugang zu Wohnraum als Verteilungskonflikt dar. Vor diesem Hintergrund müsse geprüft werden, ob die Grundsteuer C ein geeignetes Instrument sein könne, um Eigentümer unbebauter oder untergenutzter Grundstücke zu einer Bebauung zu motivieren.

Ratsherr Kiemes (CDU) erklärt, dass es unbestritten zahlreiche Grundstücke gebe, deren Nichtbebauung auf Unverständnis stoße. Nach den bisherigen Beratungen und den Ausführungen der Verwaltung sehe er jedoch keine ausreichende Rechtssicherheit für eine wirksame Einführung der Grundsteuer C. Die Verwaltung habe mehrfach dargelegt, dass das bestehende Instrumentarium keine praktikable Lösung biete.

Er spricht sich dafür aus, auf gesetzgeberischer Ebene auf ein praxistauglicheres Instrument hinzuwirken. Eine erneute verwaltungsinterne Prüfung erscheine derzeit nicht zielführend.

Stadtdirektorin Grehling führt aus, dass die vorliegende Kenntnisnahme-Vorlage unter anderem dem Wunsch entspreche, Erfahrungen anderer Kommunen darzustellen.

Sie weist darauf hin, dass bislang keine belastbaren positiven Anwendungsbeispiele vorlägen. In einzelnen Kommunen bestünden weiterhin rechtliche Unsicherheiten bei der Umsetzung. Ziel müsse es sein, ein angemessenes Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand, möglichem Ertrag und tatsächlicher Lenkungswirkung herzustellen. Eine rein symbolische Maßnahme ohne spürbare Wirkung sei nicht zielführend. Die aktuelle Ausgestaltung der Grundsteuer C ermögliche insbesondere keine gezielte Förderung von Nachverdichtung oder Aufstockung bestehender Gebäude. Das Instrument sei hierfür rechtlich nicht konzipiert.

Sollte der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen vereinfachen und zielgerichteter ausgestalten, könne eine erneute Prüfung erfolgen. Derzeit sehe sie jedoch keine tragfähige Grundlage für eine Einführung.

Abschließend weist sie darauf hin, dass die Umsetzung der Grundsteuerreform in Aachen insgesamt mit sehr geringer Beschwerde- und Klagequote verlaufen sei.

Ratsfrau Michulitz (Grüne) bedankt sich nochmals ausdrücklich für die ergänzenden Erläuterungen der Verwaltung. Sie erklärt, dass die Grüne-Fraktion die Vorlage zur Kenntnis nehmen könne und insoweit Einvernehmen bestehe. Darüber hinaus spricht sie der Kämmerei ihren ausdrücklichen Dank aus. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Grundsteuer B. Insbesondere habe das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass bestimmte differenzierte Hebesatzmodelle rechtlich nicht zulässig seien. Vor diesem Hintergrund sei es aus ihrer Sicht besonders positiv zu bewerten, dass die Verwaltung frühzeitig zu einer einheitlichen Lösung geraten habe. Dies zeige, dass die Kämmerei mit großer fachlicher Sorgfalt und Weitsicht arbeite. Dafür spreche sie ausdrücklich Anerkennung aus.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung ergänzend zu den Vorlagen FB 22/0055/WP18 und FB 22/0057/WP18 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung ergänzend zu den Vorlagen FB 22/0055/WP18 und FB 22/0057/WP18 zur Kenntnis.

Erläuterungen

Bezugnehmend auf die Bitte aus der letzten Sitzung nachfolgende Informationen zu der geplanten Grundsteuer C Einführung der Stadt Monheim am Rhein:

Im Haushaltsplanentwurf beträgt der Hebesatz der Grundsteuer C 12.000 v. H., schlussendlich wurde ein Hebesatz in Höhe von 10.000 v. H. vom Rat beschlossen. Als Plangröße im Haushalt wurden 500.000 € angesetzt, wobei die Stadt Monheim anmerkt, dass die Erträge schwer zu beurteilen seien.

Eine Allgemeinverfügung liegt bisher nur im Entwurf vor und der wesentliche Teil, die genaue Bezeichnung der Grundstücke, ist noch nicht enthalten. Daher wurde bisher noch keine Veranlagung der Grundsteuer C durch die Stadt Monheim durchgeführt. Zudem liegen der Stadt Monheim noch nicht alle Messbeträge für die betroffenen Grundstücke vom Finanzamt vor.

Aufgrund der durch die Stadt Monheim noch nicht durchgeführten Veranlagung der Grundsteuer C ist über die obengenannten Eckdaten ein ausführlicher Erfahrungsbericht kaum möglich.

Gemeinden mit Grundsteuer C im Vergleich (Artikel aus der Zeitschrift für Kommunalfinanzen Mai 2025):

Bislang haben nur wenige Städte und Gemeinden die neue städtebauliche Lenkungssteuer eingeführt. Es zeigt sich, dass die 14 identifizierten Städte und Gemeinden sowohl mit Blick auf ihre Größe, ihre Bevölkerungsstruktur und -entwicklung als auch die Wohnverhältnisse sehr unterschiedlich sind.

Stadt / Gemeinde

Land

Kommunal-

typ

Bevölker-ung

Landkreis (LK)

Hebesatz 2025

Geplante Erträge / Einnahmen 2025

Grundsteuer B

Grundsteuer C

Grundsteuer B

Grundsteuer C

Stadt Maulbronn

BW

verbands- und kreisangehörig

6.697

Enzkreis

160%

205%

695.000 €

10 000 €

Gemeinde Merdingen

BW

verbands- und kreisangehörig

2.658

LK Breisgau-

Hochschwarzwald

240%

480%

356.000 €

rund

40.000 €

Gemeinde Sasbach

BW

verbands- und kreisangehörig

5.418

Ortenaukreis

290%

870%

860.000 €

107.200 €

Stadt Tübingen

BW

kreisangehörig:

Große Kreisstadt

93.615

LK Tübingen

270%

540%

20.900.000 €

800.000 €

Stadt Wendlingen am Neckar

BW

Verbands- und kreisangehörig

15.159

LK Esslingen

170%

250%

2.533.000 €

88.000 €

Gemeinde Bischoffen

HE

kreisangehörig

3.335

Lahn-Dill-Kreis

320%

1.280%

492.700 €

30.000 €

Stadt Karpen

HE

kreisangehörig

23.253

Wetteraukreis

440%

1.760%

4.012.000 €

unbekannt

Gemeinde Wölfersheim

HE

kreisangehörig

9.764

Wetteraukreis

265%

1.325%

1.227.000 €

20.000 €

Gemeinde Brüggen

NW

kreisangehörig

16.178

Kreis Viersen

547% (WG):

701% (NWG)

1.600%

3.295.000 €

30.000 €

Stadt Hamminkel

NW

kreisangehörig

27.450

Kreis Wesel

650%

3.250%

6.650.000 €

165.000 €

Stadt Monheim am Rhein

NW

kreisangehörig

43.524

Kreis Mettmann

1.000%

10.000%

16.500.000 €

500.000 €

Ortsgemeinde Maßweiler

RP

verbands- und kreisangehörig

930

LK

Südwestpfalz

465%

765%

120.000 €

5.000 €

Stadt Hermsdorf

TH

verbands- und kreisangehörig

8.527

Saale-Holzland-Kreis

390%

700%

960.000 €

10.000 €

Stadt Hamburg

HH

Stadtstaat

1.910.160

-

975%

8000%

510.000.000 €

1.000.000 €

Quelle ZKF 2025/Nr.5 Burth/Christofzik

Quellen: Webseiten der Städte und Gemeinden (u.a. Haushaltspläne, Haushaltsplanentwürfe, Hebesatzsatzungen); E-Mail-Auskünfte der Städte und Gemeinden; sofern für 2025 kein Haushaltsplan(entwurf)

online abrufbar war oder der Hebesatz der Grundsteuer C im Haushaltsplan(entwurf) vom tatsächlich beschlossenen Hebesatz abwich, wurden die geplanten Erträge im Februar/März 2025 separat per E-Mail

oder telefonisch bei der jeweiligen Kämmerei angefragt; WG = Wohngrundstücke, NWG = Nichtwohngrundstücke; die Gemeinde Merdingen konnte zum Erhebungszeitpunkt aufgrund eines temporären

Software-Problems nur einen gerundeten Wert nennen.

Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Bundesländer mit Hauptstädten nach Fläche, Bevölkerung und Bevölkerungsdichte am 31.12.2023;

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-08-26 FB 22_0055_WP18-1 Grundsteuer C - 2. e sao

27.11.2025

200.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Datum
Mi., 10.12.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
Geändert
13.1.2026
Inhalt abgerufen
24. April 2026 um 11:19