13. Januar 2026 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2024

E 26/0007/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dipl. Betriebswirt Hauschild, kaufmännische Betriebsleitung des Gebäudemanagements, begrüßt die Wirtschaftsprüferin der Mittelrheinische Treuhand GmbH, Frau Kampmann.

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt begrüßt sie ebenfallsund übergibt ihr unmittelbar das Wort für ihre Ausführungen zum Jahresabschluss.

Frau Kampmann begrüßt die Anwesenden, bedauert, dass sie nun nach 5 Jahren aufgrund der auslaufenden Beauftragung letztmalig im Ausschuss berichtet und erläutert den für das Wirtschaftsjahr 2024 erstellten Prüfungsbericht anhand einer Präsentation.

Vorab stellt Frau Kampmann die rechtlichen Grundlagen, den definierten Prüfauftrag sowie den Prüfungsstandard, die Prüfungsdurchführung und die Schwerpunkte der Prüfung dar.

Frau Kampmann erläutert die wirtschaftlichen Verhältnisse:

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 928 erhöht. Während auf der Aktivseite das langfristig gebundene Vermögen um TEUR 5.815 zunahm, erhöhte sich auf der Passivseite die Summe aus wirtschaftlichem Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital um TEUR 3.288. Die Finanzierungsverhältnisse haben sich dadurch gegenüber dem Vorjahr leicht verschlechtert. Das langfristig gebundene Vermögen ist zum Bilanzstichtag jedoch weiterhin vollständig durch langfristig verfügbare Eigen- und Fremdmittel finanziert (100,6 %; Vorjahr: 101,1 %).

Zu den bilanzstatistischen Kennzahlen des Anlagevermögen führt sie zu den Investitionen aus, dass sich die Zugänge von TEUR 26.074 wie folgt darstellen; davon

TEUR

7.954

Gebäude und Aufbauten

TEUR

902

andere Anlagen und BGA (Betriebs- u. Geschäftsausstattung) sowie

TEUR

17.218

AiB (Anlagen im Bau).

Zu den bilanzstatistischen Kennzahlen der Kapitalstruktur erläutert sie, dass aus bilanzieller/handelsrechtlicher Sicht sich zunächst einmal keine Bedenken ergeben. Hier sage der Kommentar zwar, dass Eigenkapital und Fremdkapital in einem angemessenen Verhältnis stehen sollen, wie hoch die Quote aus betriebswirtschaftlicher Sicht sein müsste wird aber offen gelassen (siehe auch IDW PH 9.720.1).

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht könne auch die gemeindlichen Darlehen einbezogen werden, so dass hier die Eigenkapital (EK) Ausstattung des Gebäudemanagements als angemessen angesehen werden könne.

Sie weist darauf hin, dass sich die Eigenkapitalquote im Vergleich zum Vorjahr weiter verringert habe und nun 33,8 % betrage. Die Fremdkapitalquote habe sich in der Folge entsprechend von 63,9 % auf 66,2 % erhöht.

Sie merkt an, dass das wirtschaftsprüfende Unternehmen empfiehlt, hier die Angemessenheit der EK-Quote aus steuerlicher Sicht zu prüfen und sich mit der Stadt auszutauschen und zudem würde es im diesjährigen Bericht durch das prüfbeauftragte Unternehmen auch einen Hinweis sowohl im Prüfungsbericht als auch im HGrG Teil geben.

Frau Kampmann teilt zur Kapitalflussrechnung mit, dass der Rückgang des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit aus höheren Forderungen als im Vorjahr resultiert.

Sie erläutert detailliert mithilfe der Darstellung der Ertragslage, dass sich das neutrale Betriebsergebnis in 2024 im Vergleich zum Vorjahr positiv darstellt.

Sie legt dar , dass die Zunahme der Umsatzerlöse um TEUR 6.775 bzw. 7,2 % hauptsächlich aus der Zunahme der Erlöse aus Dienstleistungen für die StädteRegion Aachen (TEUR +3.148), gestiegenen Auflösungen von erhaltenen Anzahlungen für Unterhaltungsmaßnahmen (TEUR 1.216), höheren Umsatzerlösen aus der konsumtiven Schul- und Bildungspauschale (TEUR +969) sowie dem Anstieg der Umsatzerlöse aus Projektsteuerungsleistungen für Dritte (TEUR +728) resultiert.

Die Instandhaltungskosten, die Aufwendungen für Objektbewirtschaftung, lagen im Berichtsjahr 2024 um TEUR 11.620 bzw. 18,5 % über den entsprechenden Aufwendungen des Vorjahres. Der Anstieg resultiert aus mehreren Posten wie aus höheren umlagefähigen Betriebskosten (TEUR +4.764), gestiegenen Aufwendungen für die StädteRegion Aachen (TEUR 3.191), der Zunahme der Instandhaltungsaufwendungen (TEUR +1.897) und höheren Aufwendungen für die Anmietung von Objekten (TEUR +1.192).

Sie führt weiter aus, dass die Personalkosten aufgrund von Höhergruppierungen, Tariferhöhungen und der gestiegenen Mitarbeiterzahl gestiegen seien.

Frau Kampmann zeigt die im Prüfbericht dargelegten wesentlichen Prüfungsaussagen zur Rechnungslegung sowie Kernaussagen zur Lagebeurteilung auf.

Frau Kampmann fasst das Prüfungsergebnis zusammen,

  • Wir haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss sowie Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen erteilt.
  • Die Darstellungder Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung vermittelt ein zutreffendes Bild.
  • Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften, er steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung. Er stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
  • Wesentliche Feststellungen aus der Prüfung nach § 53 HGrG haben sich nicht ergeben

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Beschluss

Beschluss des Betriebsausschusses Gebäudemanagement: Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2024 mit einer Bilanzsumme von 648.059.447,86 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 13.710.926,96 Euro festzustellen. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresverlust aus 2024 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW. Jahresabschluss und Lagebericht 2024 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt. Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2024 mit einer Bilanzsumme von 648.059.447,86 Euro Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 13.710.926,96 Euro festzustellen. Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2024 auf neue Rechnung vorzutragen. Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement gemäß § 4 c) der EigVO NRW.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement:

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2024 mit einer Bilanzsumme von 648.059.447,86 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 13.710.926,96 Euro festzustellen.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresverlust aus 2024 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW.

Jahresabschluss und Lagebericht 2024 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschriftbeigefügt.

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2024 mit einer Bilanzsumme von 648.059.447,86 Euro Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 13.710.926,96 Euro festzustellen.

Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2024 auf neue Rechnung vorzutragen.

Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement gemäß § 4 c) der EigVO NRW.

Jahresabschluss und Lagebericht 2024 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

Erläuterungen

Jahresabschluss 2024

Gebäudemanagement

der Stadt Aachen

Erläuterungen

Gemäß § 5 der Betriebssatzung und § 26 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) sind der von der Betriebsleitung zu erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss vorzulegen, damit dieser die Feststellung nach § 6 der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht.

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 weist zum 31.12.2024 eine Bilanzsumme von 648.059.447,86 EUR (Vorjahr: 647.131.060,99 EUR) und einen Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von – 13.710.926,96 EUR (Vorjahr: - 11.391.105,20 EUR) aus.

Der Betrieb schließt auch in 2024 mit einem Verlust ab. Ursächlich für diesen Verlust sind die dem Betrieb seit 2008 nicht mehr vollständig erstatteten gebäudebezogenen Abschreibungen im Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des NKF-Gesetzes und der nicht dem Preisindex angepasste Betriebskostenzuschuss. Aus diesem Grund war auch für das Wirtschaftsjahr 2024 ein planmäßiger Verlust in Höhe von -12.824.400 EUR (Vorjahr: -14.386.200 EUR ) zu erwarten; dieser fiel aufgrund von Verschlechterungen im operativen Bereich, im Wesentlichen bei den Heizkosten, letztlich um 886 T Euro (Vorjahr: + 2,995 Mio. EUR) höher aus.

Laut § 10 der EigVO NRW ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapitalausstattung des Betriebes nicht gefährdet wird.

Die Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung der Sonderposten beträgt 33,8 % (Vorjahr 36,1 %).

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages aus 2024 schlägt die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Finanzverwaltung vor, den Jahresverlust 2024 auf neue Rechnung vorzutragen.

Gemäß § 10 EigVO kann ein nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung zulässt. Mit Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 vom 10.12.2014 hat der Rat der Stadt Aachen diesem Ausgleich i.S. eines Vorratsbeschlusses auch für Folgejahre zugestimmt. Somit wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 eine Verrechnung der Verluste aus 2019 mit der Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vorgenommen.

Es ergibt sich mit Stand 31.12.2024 ein noch verbleibender Verlustvortrag aus Vorjahren der Jahre 2020 bis einschließlich 2023 von insgesamt 48.261.612,86 EUR (Vorjahr: 48.639.069,79 EUR).

Mit Beschlussfassung des Betriebsausschusses vom 08.09.2020 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Kronprinzenstraße 10, 45128 Essen, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse bis einschließlich 2023 betraut.

Mit Beschluss des Betriebsausschusses vom 19.11.2024 wurde eine Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr erwirkt. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH hat den Abschluss zum 31.12.2024 geprüft und mit Datum vom 24.10.2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Hinweis

Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes werden diese aus Gründen der Nachhaltigkeit und der wirtschaftlichen Verwendung von Steuermitteln in gebundener Form lediglich auf Nachfrage den Fraktionen ausgehändigt, der Finanzverwaltung und dem Fachbereich Rechnungsprüfung werden diese zur Information gemäß Satzung übersandt.

Die Mitglieder des Rates und des Betriebsausschusses werden gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „Allris“ im Intranet Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

siehe Erläuterungen der Vorlage


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

Weitere Dokumente (2)

2_GMA JA 2024
4.0 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-10 E 26_0007_WP19 Jahresabschluss und SAO.pdf

2.12.2025

7.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
Gremium
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Datum
Di., 13.01.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
5.2.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:37