Korrigierende Anpassung der Betriebssatzung des Gebäudemanagements der Stadt Aachen an Änderungen der Gemeindeordnung und Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen
E 26/0006/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt fragt die Ausschussangehörenden, ob es zu dem eingebrachten Tagesordnungspunkt Beratungsbedarf gibt.
Es liegen Wortmeldungen vor.
Frau Schlierkamp bittet in Bezug auf die Änderung der Satzung bezüglich des Lageberichts darum, dass dieser dennoch zukünftig freiwillig fortgeführt wird.
Im Weiteren fragt Frau Schlierkamp nach, warum in § 20 -Prüfung die Formulierung „die Betriebsleitung kann ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen beauftragen…“. Sie wünscht eine Änderung der Formulierung „die Betriebsleitung beauftragt….“.
Herr Hauschild erwidert, dass der Lagebericht auch künftig erstellt und eingebracht werden soll.
Bezüglich der Formulierung bittet er um eine kurze Prüfungszeit.
Frau Dr. Oidtmann merkt an, dass die Satzung des Aachener Stadtbetriebs anders aufgestellt ist. Sie fragt nach, ob nicht eine Vereinheitlichung der Satzungen bezüglich der Formulierungen vorgenommen werden kann.
Im Weiteren betont Ratsfrau Dr. Oidtmann, dass ein Lagebericht insbesondere zum Stichwort Nachhaltigkeitsberichterstattung anzustreben ist, da der öffentliche Sektor eine Vorbildfunktion wahrnehmen müsse und sieht dies insbesondere auch beim Gebäudemanagement als sehr wichtig an. Sie weist darauf hin, dass damit nicht die gesetzliche Nachhaltigkeitsberichterstattung einhergehe.
Herr Hauschild zeigt auf, dass das Gebäudemanagement GWÖ-bilanziert ist und zeigt die entsprechende Berichterstattung auf. Zudem verweist er auf den Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Aachen bei dem das Gebäudemanagement integriert ist.
Im Weiteren führt Herr Hauschild bezugnehmend auf die Frage von Frau Schlierkamp zur aktualisierenden Satzungsformulierung zu § 20 der Satzung des Gebäudemanagements der Stadt Aachen aus, dass die Formulierung die Betriebsleitung „kann“ einer Aufzählung, somit einem Auswahlkatalog, von 3 Optionen vorangestellt ist, aus denen die Betriebsleitung wählen kann.
Ratsfrau Dr. Oidtmann bittet dies zu Protokoll zu nehmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die 4. Änderung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen zu beschließen.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement die 4. Änderung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen
Erläuterungen
In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement vom 19.11.2024 sowie der Sitzung des Rates der Stadt Aachen vom 04.12.2024 wurde die 3. Änderungssatzung der Betriebssatzung des Gebäudemanagements der Stadt Aachen als Anpassung an Änderungen der Gemeindeordnung und Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen, beschlossen.
In der Vorlage zu diesem Beschluss war ein Tipp-Fehler enthalten, aufgrund dessen eine neue Anpassung vorgenommen werden muss. Zur Änderung vorgesehen war der §19 Jahresabschluss, Lagebericht, dessen Inhalt auch in der Synopse mit Gegenüberstellung (alte Fassung – neue Fassung) aufgeführt war.
Versehentlich wurde in der Änderungssatzung jedoch aufgeführt, dass der § 17 eine neue Fassung erhält. Der Tipp-Fehler lag darin, dass § 17 genannt wurde, jedoch § 19 gemeint war.
In § 17 der ursprünglichen Satzung ist jedoch nicht der Jahresabschluss geregelt, sondern das Thema Rücklagen. Die Ausführungen zum Thema Rücklagen wurden daher mit der 3. Änderungssatzung durch die Ausführungen zum Thema Jahresabschluss versehentlich ersetzt und der bisherige § 19 blieb zusätzlich zum § 17 in seiner ursprünglichen Fassung bestehen.
Im Weiteren wird nunmehr der § 11 Personalangelegenheiten geändert, da dieser auf den § 30 der Hauptsatzung der Stadt Aachen verweist. Die Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 (in der Fassung des 18. Nachtrages zur Hauptsatzung der Stadt Aachenvom 13. März 2024) führt zwischenzeitlich Regelungen zu Personalangelegenheiten in § 24 der Hauptsatzung der Stadt Aachen auf.
Darüber hinaus wird nunmehr der § 20 Prüfung geändert, da dieser auf den § 106 GO NW verweist, der zwischenzeitlich jedoch gestrichen wurde.
Die Änderungen werden in der Anlage in einer Synopse dargestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1019538
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1019538
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-11-07 E 26_0006_WP19 Korrigierende Anpass SAO.pdf
2.12.2025
254.3 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
- Gremium
- Betriebsausschuss Gebäudemanagement
- Datum
- Di., 13.01.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 26 - Gebäudemanagement
- Geändert
- 5.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:37