17. Dezember 2025 um 17:00, Rathaus
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Aachener Stadionbeteiligungsgesellschaft mbH (ASB): Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erhöhung Gesellschafterdarlehen zur Ertüchtigung Trainingsplatz Emmastraße

FB 20/0012/WP19 · Entscheidungsvorlage

Aachener Stadionbeteiligungsgesellschaft mbH (ASB): überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erhöhung Gesellschafterdarlehen zur Ertüchtigung Trainingsplatz Emmastraße

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Oberbürgermeister Dr. Ziemons verweist auf einen redaktionellen Fehler im Beschlusstext, der jedoch zwischenzeitlich behoben wurde und keine inhaltlichen Auswirkungen habe. Die versehentlich in doppelter Form gedruckten Wörter „an die“ wurden aus dem Beschlusstext entfernt.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung von überplanmäßigen investiven Mitteln in Höhe von 760.000 € zur Gewährung des Gesellschafterdarlehens an die ASB zur Ertüchtigung des Trainingsplatzes Emmastraße.

Beschlussvorschlag

1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung von überplanmäßigen investiven Mitteln in Höhe von 760.000 € zur Gewährung des Gesellschafterdarlehens an die ASB zur Ertüchtigung des Trainingsplatzes zu beschließen.

2. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung von überplanmäßigen investiven Mitteln in Höhe von 760.000 € an die zur Gewährung des Gesellschafterdarlehens an die ASB zur Ertüchtigung des Trainingsplatzes Emmastraße.

Erläuterungen

Mit dem Aufstieg der Alemannia Aachen in die 3. Liga zur Saison 2024/2025 sind deutlich erhöhte Anforderungen an die Trainingsmöglichkeiten verbunden. Diese sind bisher in unmittelbarer Stadionnähe nicht gegeben, wodurch sich ein Wettbewerbs- und Standortnachteil für den Verein ergibt. Ein 2. Trainingsplatz in Stadionnähe kann derzeit nur auf dem Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 2133 (Trainingsplatz Emmastraße) realisiert werden. Der Wohn- und Liegenschaftsausschuss der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 beschlossen, das Grundstück einschließlich aller Aufbauten, Einbauten und sonstigen Anlagen an die ASB zur Nutzung als Sportanlage zu verpachten. Der Abschluss des Pachtvertrages wurde bisher zurückgestellt, da zunächst mit der neuen Geschäftsführung der TSV GmbH ein tragfähiges Finanzierungsmodell erarbeitet werden musste, das eine deutliche Beteiligung der TSV GmbH an den Umbaukosten des Platzes gewährleistet.Auf Basis einer durch die ASB GmbH erstellten Kostenschätzung für die Ertüchtigung des Kunstrasenplatzes in einen Naturrasenplatz, die mit Gesamtkosten von 1.082.025 € netto schließt, soll die Herstellung durch die ASB GmbH mit Kostenbeteiligung der TSV Alemannia Aachen GmbH (TSV GmbH) in Höhe von 700.000 € erfolgen.

Da die ASB vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist für die Stadt Aachen bei der Bemessung der Höhe des Gesellschafterdarlehens die Nettobetrachtung der Kosten maßgeblich.


Allerdings mussten nach dem Wechsel der Verantwortlichen bei der Alemannia insgesamt die dortigen Finanzierungsgrundlagen überarbeitet werden, so sind auch ursprünglich zugesagte Sponsorenleistungen tatsächlich nicht einzuwerben, so dass sich der Gesamtprozess verzögerte.

Die Beteiligung erfolgt in der Form, dass seitens der TSV GmbH ab Fertigstellung des Platzes für die Dauer von 10 Jahren ein monatliches Nutzungsentgelt an die ASB zu entrichten ist. Mit dem Nutzungsentgelt soll der für das Gesellschafterdarlehen seitens der ASB an die Stadt Aachen zu zahlende Kapitaldienst einschließlich Zinsen für den von der TSV GmbH zu tragende Anteil an den Gesamtkosten in Höhe von 700.000 Euro refinanziert werden.

Hierfür wird zwischen der ASB GmbH und der TSV GmbH ein Nutzungsvertrag geschlossen, welcher folgende Eckdaten vorsieht:

- Laufzeit von 10 Jahren

- Monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von 7.000 Euro zur Refinanzierung von rd. 700.000 €

- Für den Fall, dass die Herstellungskosten des Platzes die Kostenschätzung übersteigen, erklärt sich die Alemannia bereit sich an den Mehrkosten durch Mieterhöhung zu beteiligen

- Sonderkündigungsrecht der ASB GmbH, wenn die TSV GmbH das Nutzungsentgelt nicht zahlt

- Der neu errichtete Naturrasenplatz kann im festgelegten Umfang von 5 Tagen im Jahr für städtische Sportveranstaltungen genutzt werden

- Platzpflege und Instandhaltung erfolgt durch die ASB GmbH mit Erstattung aller Aufwendungen

- Verkehrssicherungspflicht obliegt der ASB

Bereits im Haushaltsplan 2025 ist ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 340.000 € an die ASB GmbH hinterlegt. Nunmehr ist geplant, dass die gesamten Baukosten in Höhe von rd. 1,1 Mio. € als Gesellschafterdarlehen an die ASB GmbH gewährt werden sollen. Hierzu ist eine Erhöhung des Gesellschafterdarlehens um 760.000 € auf insgesamt 1.100.000 € erforderlich.

Die Dringlichkeit zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung folgt dem Ziel der notwendigen Umsetzung der Maßnahme bis zum kommenden Sommer.

Finanzierung:

Zur Vermeidung weiterer zeitlicher Verzögerungen der geplanten Maßnahme ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung bei PSP-Element 5-012001-900-04000-050-1 „ASB Ertüchtigung Trainingspl. Emmastraße“ SK 78650000 „Gewähr Ausleihen verb Untern+Beteili+Sove Baumaßn“ in Höhe von 700.000 € erforderlich. Die Deckung kann bei folgenden Positionen erfolgen: PSP 5-021501-900-08800-900-1 „Ersatzbeschaffung Flashover-Container“ SK 78310000 über 500.000 € und PSP 5-011301-100-00200-100-1 „Grauenhofer Weg“ SK 78210000 über 260.000 €

Auswirkungen

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-12-01 FB 20_0012_WP19 Aachener Stadionbete SAO.pdf

3.12.2025

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 20
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 17.12.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
22.12.2025
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:31

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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