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Wahl der Stellvertreter*innen der/des Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

FB 56/0009/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zu Beginn des Tagesordnungspunkts erklärt Herr Yenen, dass nach der aktuellen Bestimmung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 27 Abs. 7 Satz 1 2. Halbsatz, fakultativ eine oder mehrere Stellvertretungen des Vorsitzenden bestimmt werden können. In der vergangenen 18. Wahlperiode hätten gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates obligatorisch drei Stellvertreter*innen benannt werden müssen. Herr Yenen bittet um Vorschläge aus dem Gremium zur Beschließung einer festen Anzahl von Stellvertreter*innen des Vorsitzenden.

Herr Kurucu schlägt vor, drei stellvertretende Vorsitzende zu bestimmen. Weitere Vorschläge gibt es nicht.

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden in der 19. Wahlperiode auf drei stellvertretende Vorsitzende festzulegen.

1. Wahl der/des ersten stellvertretenden Vorsitzenden

Zur Wahl der/des ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration werden Frau Julia Rejf und Frau Benan Yontar vorgeschlagen.

Im Rahmen der geheimen Wahl werden von den 21 anwesenden, wahlberechtigten Mitgliedern insgesamt 21 gültige Stimmen wie folgt abgegeben:

Frau Rejf: 11

Frau Yontar: 7

Nein: 1

Enthaltungen: 2

Frau Rejf erreicht im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit und nimmt die Wahl zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration an.

2. Wahl zur/zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden

Zur Wahl der/des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration wurde Frau Zeynep Özbay vorgeschlagen.

Im Rahmen der geheimen Wahl werden von den 21 anwesenden, wahlberechtigten Mitgliedern insgesamt 21 gültige Stimmen wie folgt abgegeben:

Frau Özbay: 16

Nein: 2

Enthaltungen: 3

Frau Özbay erreicht im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit und nimmt die Wahl zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration an.

3. Wahl zur/zum dritten stellvertretenden Vorsitzenden

Zur Wahl der/des dritten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration wird Herr Aliston Thevaraj vorgeschlagen.

Im Rahmen der geheimen Wahl werden von den 21 anwesenden, wahlberechtigten Mitgliedern insgesamt 21 gültige Stimmen wie folgt abgegeben:

Herr Thevaraj: 13

Nein: 2

Enthaltungen: 6

Herr Thevaraj erreicht im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit und nimmt die Wahl zum dritten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration an.

Beschluss

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wählt Frau Julia Rejf zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wählt Frau Zeynep Özbay zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wählt Herrn Aliston Thevaraj zum dritten stellvertretenden Vorsitzenden.

Beschlussvorschlag

ohne

Erläuterungen

Gemäß § 27 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 7 der Geschäftsordnung des bisherigen Integrationsrats wählt das Gremium aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende*n und drei Stellvertretungen.

Gemäß § 7 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung. Für jede Funktion ist ein eigener Wahlgang durchzuführen.

Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die die meisten der gültigen Stimmen auf sich vereinen konnte. Bei Stimmengleichheit findet zwischen den Personen, welche die höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Gemäß § 50 Abs. 5 GO NRW zählen Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.

Anmerkung:

Nach Beschluss des Landtags des Landes Nordrhein-Westfalen wurde das „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ vom 10. Juli 2025 am 16. Juli 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW verkündet. Mit Artikel 1 des Gesetzes sind Änderungen der Gemeindeordnung NRW erfolgt. Unter anderem geändert wurde der § 27 GO NRW, der in seiner Neufassung nunmehr mit „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“ benannt ist. Hiernach ist eine Umbenennung des bisher bekannten Gremiums des "Integrationsrats" in "Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration" zwingend vorzunehmen.

Die Änderungen zu § 27 GO NRW treten mit Beginn der Wahlperiode der im Jahr 2025 anlässlich der allgemeinen Kommunalwahlen gewählten kommunalen Vertretungen, somit am 01. November 2025, in Kraft.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen Mehrheitlich, 2 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen Mehrheitlich, 2 Gegenstimmen, 6 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-05 FB 56_0009_WP19 Wahl der Stellvertre SAO.pdf

25.11.2025

132.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 21.01.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:47