TOP 8Öffentlich

Bestellung von drei Delegierten sowie drei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW

FB 56/0012/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

1. Wahl der drei Delegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW

Zur Wahl der drei Delegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW werden Frau Tuba Arslan, Frau Barbara Golley, Herr Abdullah Kurucu, Frau Julia Rejf und Frau Benan Yontar vorgeschlagen.

Im Rahmen der geheimen Listenwahl werden von den 21 anwesenden, wahlberechtigten Mitgliedern insgesamt 44 gültige Stimmen wie folgt abgegeben:

Frau Arslan: 8

Frau Golley: 7

Herr Kurucu: 7

Frau Rejf: 7

Frau Yontar: 9

Nein: 0

Enthaltungen: 6

Frau Arslan und Frau Yontar erreichen im ersten Wahlgang jeweils die erforderliche, einfache Mehrheit und nehmen die Wahl als Delegierte für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW an.

Zwischen den Bewerber*innen Frau Golley, Herr Kurucu und Frau Rejf besteht Stimmengleichheit. Zur Wahl der/des dritten Delegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW wird daher zwischen den drei v.g. Personen mit gleicher Stimmzahl ein Losentscheid durchgeführt.

Die Verwaltung bereitet die Lose und Loskapseln für den Losentscheid vor. Danach zieht Herr Yenen das erste Los mit dem Namen „Golley“.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden teilt Frau Golley mit, dass sie die Wahl zur dritten Delegierten für den Landesintegrationsrat NRW nicht annehme.

Daraufhin wird durch Herrn Yenen ein weiteres Los gezogen und zwar mit dem Namen „Rejf“. Frau Rejf nimmt die Wahl zur dritten Delegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW an.

2. Wahl der drei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW

Zur Wahl der drei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW werden Frau Barbara Golley, Herr Cengiz Ulug und Frau Anahid Younessi vorgeschlagen.

Der Ausschuss beschließt einstimmig, auf eine geheime Wahl zu verzichten und stimmt öffentlich über die Benennung der drei vorgeschlagenen Mitglieder als Ersatzdelegierte für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW ab.

Der Ausschuss beschließt einstimmig bei einer Enthaltung, Frau Barbara Golley, Herr Cengiz Ulug und Frau Anahid Younessi als Ersatzdelegierte für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW zu entsenden.

Beschluss

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wählt Frau Benan Yontar, Frau Tuba Arslan und Frau Rejf als Delegierte für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wählt Frau Golley, Herrn Ulug und Frau Anahid Younessi als Ersatzdelegierte für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW.

Beschlussvorschlag

ohne

Erläuterungen

Gemäß § 6 der Satzung des Landesintegrationsrats Nordrhein-Westfalen (NRW) in der Fassung vom 02.12.2023 wird die Mitgliederversammlung nach dem Delegiertenprinzip gebildet. Hiernach können direkt gewählte Mitglieder des Gremiums (ehem. Integrationsrat; jetzt Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) oder in das Gremium entsandte Ratsmitglieder als Delegierte in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW entsandt werden. Ebenso können Ersatzdelegierte aus diesem Kreis benannt werden.

Stellvertretende Mitglieder des Gremiums können nicht als Delegierte benannt werden.

Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten bzw. Ersatzdelegierten richtet sich nach der Anzahl der für den Integrationsrat (jetzt Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) wahlberechtigten Einwohner*innen der jeweiligen Kommune wie folgt:

  • für bis zu 10.000 wahlberechtigte Einwohner*innen eine/n Delegierte*n,
  • für über 10.000 bis 40.000 wahlberechtigte Einwohner*innen eine*n weitere/n Delegierte*n,
  • für jeweils weitere angefangene 40.000 wahlberechtigte Einwohner*innen eine*n weitere*n Delegierte*n.

In der Stadt Aachen waren im Jahr 2025 für die Wahl des Integrationsrats (jetzt Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) insgesamt 77.389 Personenwahlberechtigt. Insofern können insgesamt drei Delegierte und drei Ersatzdelegierte zur Entsendung in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW bestimmt werden.

Die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW tagt einmal im Jahr.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 6 Enthaltungen / Losentscheid Mehrheitlich, 1 Enthaltung
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-05 FB 56_0012_WP19 Bestellung von drei SAO.pdf

10.11.2025

138.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 21.01.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:47