Bestellung einer/eines Delegierten sowie einer/eines Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW
FB 56/0013/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
1.Wahl der/des Delegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW
Zur Wahl der/des Delegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW werden Herr Abdullah Kurucu und Herr Baran Yenen vorgeschlagen.
Im Rahmen der geheimen Wahl werden von den 21 anwesenden, wahlberechtigten Mitgliedern insgesamt 21 gültige Stimmen wie folgt abgegeben:
Herr Kurucu: 5
Herr Yenen: 11
Nein: 1
Enthaltungen: 4
Herr Yenen erreicht im ersten Wahlgang die erforderliche einfache Mehrheit und nimmt die Wahl als Delegierter für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW an.
2.Wahl der/des Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW
Zur Wahl der/des Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW wird Herr Abdullah Kurucu vorgeschlagen.
Im Rahmen der geheimen Wahl werden von den 21 anwesenden, wahlberechtigten Mitgliedern insgesamt 21 gültige Stimmen wie folgt abgegeben:
Herr Kurucu: 13
Nein: 3
Enthaltungen: 5
Herr Kurucu erreicht im ersten Wahlgang die erforderliche, einfache Mehrheit und nimmt die Wahl als Ersatzdelegierter für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW an.
Beschluss
Beschlussvorschlag
ohne
Erläuterungen
Gemäß § 7 der Satzung des Landesintegrationsrats Nordrhein-Westfalen (NRW) in der Fassung vom 02.12.2023 kann je Gremium (ehm. Integrationsrat; jetzt Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) ein direkt gewähltes Mitglied oder ein in das Gremium entsandtes Ratsmitglied als Delegierte*r für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW entsandt werden. Für die/den Delegierten kann ein/e Ersatzdelegiert*e bestimmt werden.
Stellvertretende Mitglieder des Gremiums können nicht als Delegierte für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW benannt werden.
Der Hauptausschuss tagt bis zu dreimal pro Jahr.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1019589
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1019589
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-11-05 FB 56_0013_WP19 Bestellung einer_ein SAO.pdf
7.11.2025
131.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- Gremium
- Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- Datum
- Mi., 21.01.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 17:47