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Bestellung einer/eines Delegierten sowie einer/eines Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW

FB 56/0013/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

1.Wahl der/des Delegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW

Zur Wahl der/des Delegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW werden Herr Abdullah Kurucu und Herr Baran Yenen vorgeschlagen.

Im Rahmen der geheimen Wahl werden von den 21 anwesenden, wahlberechtigten Mitgliedern insgesamt 21 gültige Stimmen wie folgt abgegeben:

Herr Kurucu: 5

Herr Yenen: 11

Nein: 1

Enthaltungen: 4

Herr Yenen erreicht im ersten Wahlgang die erforderliche einfache Mehrheit und nimmt die Wahl als Delegierter für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW an.

2.Wahl der/des Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW

Zur Wahl der/des Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW wird Herr Abdullah Kurucu vorgeschlagen.

Im Rahmen der geheimen Wahl werden von den 21 anwesenden, wahlberechtigten Mitgliedern insgesamt 21 gültige Stimmen wie folgt abgegeben:

Herr Kurucu: 13

Nein: 3

Enthaltungen: 5

Herr Kurucu erreicht im ersten Wahlgang die erforderliche, einfache Mehrheit und nimmt die Wahl als Ersatzdelegierter für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW an.

Beschluss

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wählt Herrn Baran Yenen als Delegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wählt Herrn Abdullah Kurucu als Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW.

Beschlussvorschlag

ohne

Erläuterungen

Gemäß § 7 der Satzung des Landesintegrationsrats Nordrhein-Westfalen (NRW) in der Fassung vom 02.12.2023 kann je Gremium (ehm. Integrationsrat; jetzt Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) ein direkt gewähltes Mitglied oder ein in das Gremium entsandtes Ratsmitglied als Delegierte*r für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW entsandt werden. Für die/den Delegierten kann ein/e Ersatzdelegiert*e bestimmt werden.

Stellvertretende Mitglieder des Gremiums können nicht als Delegierte für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrats NRW benannt werden.

Der Hauptausschuss tagt bis zu dreimal pro Jahr.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 1 Gegenstimme, 4 Enthaltungen Mehrheitlich, 3 Gegenstimmen, 5 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-05 FB 56_0013_WP19 Bestellung einer_ein SAO.pdf

7.11.2025

131.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 21.01.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:47