Entwurf des Jahresabschlusses 2024
FB 20/0013/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2024 zur Kenntnis und beschließt, diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.
Erläuterungen
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt vermitteln.
Der Jahresabschluss besteht gem. § 95 Abs. 3 GO NRW aus
- der Bilanz zum 31.12.,
- der Ergebnisrechnung,
- der Finanzrechnung,
- den Teilrechnungen.
Zusätzlich ist der Jahresabschluss um einen Anhang und Lagebericht zu erweitern. Gemäß § 95 Abs. 4 GO NRW ist zudem ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein Eigenkapitalspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel sowie eine Übersicht über die in das Folgejahr übertragenen Haushaltsermächtigungen beigefügt. Darüber hinaus werden ein Rückstellungsspiegel, ein Rechnungsabgrenzungsspiegel, eine Übersicht über das Stiftungsvermögen, eine Übersicht über eventuell vorgenommene bilanzielle Verlustvorträge sowie eine Übersicht zur Beteiligungsstruktur angehangen. Weiterhin werden die pflichtigen Angaben zu den Ratsmitgliedern und Mitgliedern des Verwaltungsvorstands gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW dem Anhang als Anlage beigefügt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach § 95 Abs. 5 GO NRW bestätigt.
Der vorliegende Jahresabschluss 2024 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:
Insgesamt weist die Ergebnisrechnung für 2024 einen Fehlbetrag in Höhe von 32.151.142,05 Euro aus. Der beschlossene Haushaltsplan 2024 sah einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 50.616.200,00 Euro vor. Somit stellt das tatsächliche Ergebnis des Jahresabschlusses 2024 eine Verbesserung in Höhe von 18.465.057,95 Euro gegenüber dem Plan dar.
Gemäß § 75 Abs. 3 GO erhöhen Jahresüberschüsse – soweit sie nicht für den Haushaltsausgleich vorgesehen sind – die Ausgleichsrücklage. Im Falle von Jahresfehlbeträgen beschließt der Rat gemäß § 96 Abs.1 GO über die Behandlung des jeweiligen Jahresfehlbetrags.
Mit dem vorliegenden Jahresabschluss 2024 waren die Isolierungsmöglichkeiten von finanziellen Belastungen der Pandemie sowie des Ukraine-Kriegs gem. den Regelungen des NKF-CUIG (NKF-Covid-19-Ukraine-Isolierungsgesetz) ausgelaufen und erstmalig nicht mehr anwendbar. Der in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 isolierte Gesamtbetrag beläuft sich auf rd. 121 Mio. Euro und wird beginnend ab dem Haushaltsjahr 2026 längstens über einen Zeitraum von 50 Jahren linear abgeschrieben.
Die haushalterische Verbesserung im Jahresabschluss 2024 gegenüber dem eingeplanten Jahresverlust resultiert u. a. aus deutlichen Einsparungen im Bereich der Flüchtlingsunterbringung, da die Fallzahlen gegenüber den erwarteten Werten zurückgeblieben sind. Zudem unterschreiten die Aufwendungen des Personalkostenverbunds die Planansätze aufgrund des vorherrschenden Personalbewirtschaftungsdefizits deutlich.
Hierdurch können u. a. die Ansatzunterschreitungen bei den Steuern und ähnlichen Abgaben, zu nennen sei ein Planverlust bei den Gewerbesteuern in Höhe von rd. 21 Mio. Euro, kompensiert werden.
Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:
Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt.
Feststellung des Jahresabschlusses durch Beschluss des Rates verbunden mit dem Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Anzeige des vom Rat festgestellten Jahresabschlusses bei der Bezirksregierung.
Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses.
Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2025 ist der Jahresabschluss 2024 zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Wegen des beträchtlichen Umfangs der Anlage wird gebeten, diese digital im Ratsinformationssystem einzusehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1019608
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1019608
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-12-03 FB 20_0013_WP19 Entwurf des Jahresab SAO.pdf
8.12.2025
19.4 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 28
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 17.12.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 22.12.2025
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 16:32
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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