17. Dezember 2025 um 17:00, Rathaus
TOP 27Öffentlich

Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden

FB 01/0018/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Bürgermeisterin Griepentrog (GRÜNE) möchte zu der Vorlage der Verwaltung zu diesem sehr wichtigen Thema Stellung nehmen. Aus ihrer Sicht sei die Urnenwahl das Regelwerk der demokratischen Abstimmung und die Briefwahl bilde die Ausnahme. Wenn man sich nun in Aachen im Rahmen der Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden für eine Briefwahl entscheide, müsse unbedingt gewährleistet werden, dass parallel auch immer eine Möglichkeit zur Urnenwahl bestehe, wie beispielsweise in den Räumlichkeiten der Bezirksämter. Weiterhin bitte sie darum, dass die per Post versandten Wahlunterlagen auch eindeutig als solche zu erkennen seien und die Unterlagen nicht als allgemeiner städtischer Brief versandt werden.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons dankt für die Hinweise. Beide Anmerkungen seien in dem Verfahren bereits berücksichtigt worden. So seien die Wahlunterlagen automatisch als solche gekennzeichnet und auch die Möglichkeit zur Urnenwahl sei bereits bedacht worden.

Ratsfrau Radermacher (Volt) vertritt die Meinung, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise eher Nachteile mit sich bringe. Die Wahlbeteiligung bei Bürgerentscheiden sei grundsätzlich schon recht gering und manche Menschen möchten oder können nicht per Briefwahl wählen. Gleichzeitig habe der Wahlgang an die Urne auch eine Signalwirkung für die Menschen. Weiterhin führt sie aus, dass die Einhaltung des Wahlgeheimnisses bei der Durchführung einer Briefwahl im Vergleich zur Urnenwahl nicht zu 100% gewährleistet sei. Insbesondere bei brisanten Themen stärke die Urnenwahl somit auch die Akzeptanz der Ergebnisse.

Ratsherr Tobollik (AfD) schließt sich den Ausführungen von Bürgermeisterin Griepentrog an. Auch aus Sicht der AfD-Fraktion solle die Urnenwahl als erste Wahl im Verfahren beibehalten werden.

Ratsherr Kiemes (CDU) führt aus, dass sich immer mehr Wähler für die Wahl per Briefwahl entscheiden, da dies für sie einfacher umzusetzen sei. Dies schließe nicht aus, dass die Wahlunterlagen parallel auch in einer städtischen Einrichtung abgegeben werden können. Aus seiner Sicht bestehe die Chance, dass die Wahlbeteiligung für einen Bürgerentscheid durch die Eröffnung dieser Möglichkeiten erhöht werden könne. Die vorgebrachten Einwände könne er somit nicht nachvollziehen, zumal dieser Service für den Bürger auch eine Entlastung der Stadtkasse bedeute.

Ratsherr Linden (SPD) möchte noch einmal betonen, dass weiterhin die Möglichkeit bestehen werde, vor Ort zu wählen. Die Neufassung der Satzung diene dazu, die Möglichkeiten zur Durchführung eines Bürgerbegehrens zu erweitern. Er gehe davon aus, dass im Rat noch einmal über das Verfahren beraten werde, sobald ein neues Bürgerbegehren eingereicht werde.

Ratsfrau Radermacher (Volt) bezieht sich auf den Wortbeitrag von Ratsherrn Kiemes. Grundsätzlich begrüße sie den Hinweis auf Einsparungen, allerdings dürften diese aufgrund der Seltenheit von Bürgerentscheiden nicht allzu hoch ausfallen. Sie merkt an, dass gegenüber den Bürgern klarer kommuniziert werden müsse, dass neben der Briefwahl auch die Möglichkeit zur Urnenwahl in den städtischen Gebäuden bestehe.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden.

Erläuterungen

Mit der Satzung der Stadt Aachen über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden hat die Stadt Aachen die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden verbindlich geregelt.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide können entsprechend § 18 der Satzung sowohl per Urnenwahl als auch per Briefwahl erfolgen.

Gemäß § 26 Abs. 10 GO NRW i.V.m. § 5 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BürgerentscheidDVO) kann durch Satzung geregelt werden, dass die Abstimmung ausschließlich per Brief erfolgt. Hierzu ist die Änderung der bestehenden Satzung erforderlich. Die Neufassung der Satzung ist als Anlage beigefügt.

Zugleich wurden redaktionelle Überarbeitungen mit Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage vorgenommen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Durchführung eines (Rats-)Bürgerentscheids als gemischte Abstimmung verursacht prognostiziert Aufwendungen in Höhe von ca. 510.000 € je Entscheidung. Eine Abstimmung ausschließlich per Brief verursacht Aufwendungen in Höhe von ca. 395.000 €. Durch die vorgeschlagene Änderung der Satzung können somit die Aufwendungen für (Rats-)Bürgerentscheide um 115.000 € je durchgeführtem (Rats-)Bürgerentscheid reduziert werden.“
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 5 Gegenstimmen, 5 Enthaltungen

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-12-02 FB 01_0018_WP19 Neufassung der Satzu SAO.pdf

4.12.2025

249.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 27
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 17.12.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
22.12.2025
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:32

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen