3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018
E 18/0006/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr von Thenen begrüßt Frau Wolf vom Aachener Stadtbetrieb.
Frau Wolf erläutert die Präsentation (lt. Anlage) zu den Straßen im Bezirk Kornelimünster/Walheim.
Die Straßen, Antoniusberg, Cyprianusweg und Schildchenweg wurden in den Negativkatalog aufgenommen und somit fallen die Reinigung und Winterwartung an die Eigentümer. Diese zahlen dann keine Beiträge mehr. Beim Schildchenweg ist die Stadt Aachen durch den Friedhof selbst der größte Anlieger und übernimmt somit die Reinigung und Winterwartung für die ganze Straße. Die anderen Eigentümer zahlen aber auch hier keine Beiträge.
Die CDU-BF fragt nach wie die Eigentümer informiert werden.
Frau Wolf erklärt, dass die Information der Eigentümer durch den Fachbereich Steuern und Kasse mit den Gebührenbescheiden erfolgt.
Die SPD-BF fragt nach, da in der Präsentation erläutert wurde, dass nur die öffentlich gewidmeten Straßen in den Straßenkatalogen aufgeführt sind, ob die neuen Straßen deshalb dort nicht enthalten sind.
Frau Wolf erklärt, dass die Straßen nach und nach gereinigt werden, wenn es mehr Anwohner gibt.
Die SPD-BF bittet um Überprüfung der Winterwartung und Reinigung der Vennbahnstraße, da die Anwohner berichten, dass nur „sehr selten“ eine Reinigung erfolgt.
Die Grüne-BF fragt nach, warum die Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen.
Frau Wolf entgegnet, dass Änderungen immer in Absprache mit der örtlichen Bezirkskolonne erfolgen und somitder Machbarkeit bzw. Bedürfnissen angepasst wird. In Stichstraßen kommt es häufig vor, dass Straßen so eng sind, dass nicht gewendet werden kann (kein Wendehammer vorhanden) und Rückwärtsfahren aus Sicherheitsgründen nicht vorgesehen ist.
Die Grüne-BF bittet darum, die Bürger nicht nur durch den Steuerbescheid zu informieren. Das Bezirksamt könne doch aus Gründen der Bürgernähe ein entsprechendes Schreiben versenden.
Die FDP-BF erklärt, dass viele Fragen schon beantwortet wurden. Sie bittet aber darum, die Reinigungsklassen im Protokoll aufzuführen. Ebenso bittet sie zu prüfen, ob nicht Geräte angeschafft werden können mit denen eine Reinigung oder Winterwartung doch möglich ist, da es viele Bürger gibt, die körperlich zu diesen Arbeiten nicht in der Lage sind. Sie sieht die Gefahr, dass die Bürger in den Außenbezirken hier benachteiligt werden.
Herr von Thenen fragt nach, ob es ausreicht, wenn die eben vorgestellte Präsentation in der Anlage zur Niederschrift beigefügt wird. Die FDP-BF bestätigt das.
Frau Wolf erklärt, dass die fehlenden Geräte nur ein Grund sind, warum Straßen oder Stichstraßen in den Negativkatalog aufgenommen werden. Es gibt auch gesetzliche Vorschriften.
Herr Thiemes fragt nach, wie es mit der Reinigung der Wermutsbrunnstraße aussieht, da dort ein Spielplatz ist.
Frau Wolf erklärt, dass die Winterwartung rund um den Spielplatz durch die Stadt Aachen durchgeführt wird zum Teil auch als manueller Winterdienst.
Die CDU-BF bittet darum, dass E 18 mehr mit dem Ordnungsamt zusammen arbeitet, damit Falschparker nicht die Reinigung und Winterwartung behindern.
Weiter bittet die SPD-BF um eine Begründung, warum der Cyprianusweg und der Antoniusweg in den Negativkatalog aufgenommen wurden.
Frau Wolf erklärt dass man in beiden Straßen nicht drehen und nicht durchfahren kann. Die gesetzliche Grundlage ist, dass eine Straße verkehrswichtig und gefährlich sein muss um in eine höhere Reinigungsklasse aufgenommen werden zu können. Für diese beiden Straßen trifft das unter anderem nicht zu.
Die SPD-BF fragt nach, ob der Cyprianusweg einen Wendehammer hat. Lt. Luftbild der Präsentation gibt es im Cyrianusweg einen Wendehammer.
Der Antoniusweg hat ebenfalls keinen Wendehammer und es kann auch nicht durchgefahren werden.
Da der Cyprianusweg recht breit ist, doppelseitig bebaut ist und einen Wendekreis hat, bittet Herr von Thenen um eine erneute Prüfung und schlägt vor, das in den Beschluss als Zusatz aufzunehmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Die zuständigen Bezirksvertretungen
Aachen-Haaren
Aachen-Eilendorf
Aachen-Kornelimünster / Walheim
Aachen-Mitte
Aachen-Richterich
Aachen-Brand
Aachen-Laurensberg
b) Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der
Stadt Aachen, die vorgelegte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.
c) Der Rat der Stadt Aachen
beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen und des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zur 3. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die nachfolgenden Änderungen vorzunehmen.
1) Änderungen im Straßenverzeichnis
Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis:
Die nachstehend aufgeführten und zum 01.01.2021 öffentlich gewidmeten Straßen sind unter Festlegung einer Reinigungsklasse in das Straßenverzeichnis aufzunehmen.
-Allemannenstraße (Aachen Mitte)in RKL S9
-Alter Tivoli(Aachen Mitte)in RKL S9
-Am Sandhäuschen(Aachen Laurensberg)in RKL S9
-An der Hauptribüne(Aachen Mitte)in RKL S9
-Arlingtonstraße(Aachen Mitte)in RKL S9
-Kostromastraße(Aachen Mitte)in RKL S9
-Messweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)in RKL S9
-Naumburger Straße(Aachen Mitte)in RKL S9
-Ningbostraße(Aachen Mitte)in RKL S9
-Seffenter Weg(Aachen Mitte)von Republikplatz bis Erlenwegin RKL S4
-Seffenter Weg (Aachen Laurensberg) von Erlenweg bis Steinbachstraße in RKL S8
-Stadionweg(Aachen Mitte)in RKL S9
-Unterer Backertsweg(Aachen Mitte)in RKL S9
-Würselener Wall(Aachen Mitte)in RKL S9
Änderungen der Reinigungshäufigkeit
Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.
Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.
Erhöhung der Reinigungshäufigkeit:
-Noppiusstraße(Aachen Mitte)von RKL S4 in RKL S6
-Rottstraße(Aachen Mitte) Stolberger Straße bis Dresdener Straßevon RKL S8 in RKL S5
Verringerung der Reinigungshäufigkeit:
-Cesar-Franck-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Charles-de-Coster-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Eginhardstraße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Felix-Timmermans-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Frans-Masereel-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Jean-Lejeune-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Leo-Blech-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Lisztstraße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Lortzingstraße (Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Nekesstraße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Normannenstraße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Pieter-Bruegel-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Schindlerstraße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Trierer Platz(Aachen Mitte)von RKL S6 in RKL S4
Streichung aus dem Straßenverzeichnis:
Die nachstehenden Straßen sind in den Negativkatalog aufzunehmen:
-Am Berghang(Aachen Haaren)
-Am Keilbusch(Aachen Haaren)
-Antoniusberg(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Cyprianusweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Heidweg(Aachen Mitte)
-Pastoratsweg(Aachen Haaren)
-Sackgasse(Aachen Haaren)
-Türmchenweg(Aachen Haaren)
Die nachstehende Straße ist eine Stichstraße und daher im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise in den Stichstraßennegativkatalog aufzunehmen und somit in ihrer jetzigen Form aus dem Straßenverzeichnis zu streichen:
-Alte Vaalser Straßeim Bereich der Häuser Nr. 1-7, 9 und 11(Aachen Laurensberg)
Die nachstehend aufgeführte Straße ist unter Neueinstufung in das Straßenverzeichnis aufzunehmen und in alter Form zu streichen:
-Seffenter Weg(Aachen Mitte / Aachen Laurensberg)
2)Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)
Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen-Negativkatalog aufzunehmen.
-Alte Vaalser Straße(Aachen Laurensberg)
-Alter Tivoli(Aachen Mitte)
-Am Gut Bau(Aachen Richterich)
-An der Weingass(Aachen Richterich)
-Beckerstraße(Aachen Brand)
-Burgstraße(Aachen Laurensberg)
-Clermontstraße(Aachen Mitte)
-Dauffenbachstraße(Aachen Haaren)
-Flandrische Straße(Aachen Mitte)
-Gangolfsweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Heidchenweg(Aachen Haaren)
-In Grafen Weid(Aachen Richterich)
-Kitzeterweg(Aachen Haaren)
-Kleinheidstraße(Aachen Haaren)
-Kuckelkornweg(Aachen Eilendorf)
-Mühlenweidweg(Aachen Eilendorf)
-Philipp-Neri-Weg(Aachen Laurensberg)
-Purweider Winkel(Aachen Laurensberg)
-Rotbusch(Aachen Laurensberg)
-Schwinningstraße(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Virchowstraße(Aachen Mitte)
-Wendelinstraße(Aachen Brand)
-Wermutsbrunnstraße(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Wiesenweg(Aachen Richterich)
-Würselener Wall(Aachen Mitte)
3)Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)
-Am Berghang(Aachen Haaren)
-Am Keilbusch(Aachen Haaren)
-Antoniusberg(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Auf dem Foerbrich(Aachen Eilendorf)
-Cyprianusweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Heidweg(Aachen Mitte)
-Pastoratsweg(Aachen Haaren)
-Sackgasse(Aachen Haaren)
-Schildchenweg (Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Stollenweg(Aachen Eilendorf)
-Türmchenweg(Aachen Haaren)
-Weidener Viehweg(Aachen Haaren)
4)Gebühren
Eine Gebührenanpassung für das Jahr 2021 ist nicht erforderlich, da die Straßenreinigungsgebühren im Interesse einer Gebührenkonstanz in der Ratssitzung vom 12.12.2018 für den Kalkulationszeitraum 2019 – 2021 festgesetzt wurden.
Vorstehende 3. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 01.01.2021 in
Kraft.
Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.
Anlage/n:
3. Änderungssatzung
3. Änderungssatzung
zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018.
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV.NRW.S. 916), der §§ 1, 2, 4, 6 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durchGesetz vom 19. Dezember 2019 (GV.NRW. S.1029) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV NW S. 706 / 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.Oktober 2016 (GV.NRW. S. 868) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16.12.2020 folgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018 beschlossen:
Artikel 1
Änderungen von Satzungsbestimmungen
Folgende Änderungen ergeben sich im Straßenverzeichnis:
Nachstehende Straßen werden in das Straßenverzeichnis neu aufgenommen:
-Allemannenstraße (Aachen Mitte)in RKL S9
-Alter Tivoli(Aachen Mitte)in RKL S9
-Am Sandhäuschen(Aachen Laurensberg)in RKL S9
-An der Hauptribüne(Aachen Mitte)in RKL S9
-Arlingtonstraße(Aachen Mitte)in RKL S9
-Kostromastraße(Aachen Mitte)in RKL S9
-Messweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)in RKL S9
-Naumburger Straße(Aachen Mitte)in RKL S9
-Ningbostraße(Aachen Mitte)in RKL S9
-Seffenter Weg(Aachen Mitte)von Republikplatz bis Erlenweg in RKL S4
-Seffenter Weg (Aachen Laurensberg) von Erlenweg bis Steinbachstraße in RKL S8
-Stadionweg(Aachen Mitte)in RKL S9
-Unterer Backertsweg(Aachen Mitte)in RKL S9
-Würselener Wall(Aachen Mitte)in RKL S9
Nachstehende Straßen werden in ihrer Reinigungshäufigkeit erhöht:
-Noppiusstraße(Aachen Mitte)von RKL S4 in RKL S6
-Rottstraße(Aachen Mitte) Stolberger Straße bis Dresdener Straßevon RKL S8 in RKL S5
Nachstehende Straßen werden in ihrer Reinigungshäufigkeit verringert:
-Cesar-Franck-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Charles-de-Coster-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Eginhardstraße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Felix-Timmermans-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Frans-Masereel-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Jean-Lejeune-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Leo-Blech-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Lisztstraße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Lortzingstraße (Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Nekesstraße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Normannenstraße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Pieter-Bruegel-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Schindlerstraße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Trierer Platz(Aachen Mitte)von RKL S6 in RKL S4
Nachstehende Straßen werden aus dem Straßenverzeichnis gestrichen:
-Alte Vaalser Straße(Aachen Laurensberg)
-Am Berghang(Aachen Haaren)
-Am Keilbusch(Aachen Haaren)
-Antoniusberg(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Cyprianusweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Heidweg(Aachen Mitte)
-Pastoratsweg(Aachen Haaren)
-Sackgasse(Aachen Haaren)
-Seffenter Weg (Aachen Mitte / Aachen Laurensberg)
-Türmchenweg(Aachen Haaren)
Nachstehende Straßen werden in den Stichstraßen-Negativkatalog neu aufgenommen:
-Alte Vaalser Straße(Aachen Laurensberg)
-Alter Tivoli(Aachen Mitte)
-Am Gut Bau(Aachen Richterich)
-An der Weingass(Aachen Richterich)
-Beckerstraße(Aachen Brand)
-Burgstraße(Aachen Laurensberg)
-Clermontstraße(Aachen Mitte)
-Dauffenbachstraße(Aachen Haaren)
-Flandrische Straße(Aachen Mitte)
-Gangolfsweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Heidchenweg(Aachen Haaren)
-In Grafen Weid(Aachen Richterich)
-Kitzeterweg(Aachen Haaren)
-Kleinheidstraße(Aachen Haaren)
-Kuckelkornweg(Aachen Eilendorf)
-Mühlenweidweg(Aachen Eilendorf)
-Philipp-Neri-Weg(Aachen Laurensberg)
-Purweider Winkel(Aachen Laurensberg)
-Rotbusch(Aachen Laurensberg)
-Schwinningstraße(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Virchowstraße(Aachen Mitte)
-Wendelinstraße(Aachen Brand)
-Wermutsbrunnstraße(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Wiesenweg(Aachen Richterich)
-Würselener Wall(Aachen Mitte)
Nachstehende Straßen werden neu in den Negativkatalog aufgenommen:
-Am Berghang(Aachen Haaren)
-Am Keilbusch(Aachen Haaren)
-Antoniusberg(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Auf dem Foerbrich(Aachen Eilendorf)
-Cyprianusweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Heidweg(Aachen Mitte)
-Pastoratsweg(Aachen Haaren)
-Sackgasse(Aachen Haaren)
-Schildchenweg (Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Stollenweg(Aachen Eilendorf)
-Türmchenweg(Aachen Haaren)
-Weidener Viehweg(Aachen Haaren)
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018 tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 01.01.2021 in Kraft.
Die vorstehende 3. Änderungssatzung wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am16.12.2020 beschlossen.
Aachen, den 16.12.2020
(Keupen)
Oberbürgermeisterin
(Milussi)
Schriftführerin
Vorstehende vom Rat der Stadt beschlossene 3. Änderungssatzung ist ordnungsgemäß zustande gekommen.
Aachen, den 16.12.2020
(Keupen)
Oberbürgermeisterin
Vorstehende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;
b) diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde;
c) die Oberbürgermeisterin den Satzungsbeschluss vorher beanstandet hat
oder
d) der Form- oder Verfahrensfehler gegenüber der Stadt vorher gerügt ist und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt.
Aachen, den 16.12.2020
(Keupen)
Oberbürgermeisterin
Der Wortlaut der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen stimmt mit dem Ratsbeschluss vom 16.12.2020 überein.
Es wird bestätigt, dass die Bestimmungen der §§ 2 (1) und (2) der Bekanntmachungsverordnung vom 26. August 1999 zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. November 2015 (GV. NRW. S. 741) entsprechend angewandt worden sind.
Aachen, den 16.12.2020
(Keupen)
Oberbürgermeisterin
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 101961
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=101961
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-11-17 E 18_0006_WP18 3. aenderungssatzung sao
23.10.2024
110.1 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 02.12.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:55
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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