Antrag AWO Kreisverband Aachen-Stadt e.V. auf Förderung der AWO Quartiersentwicklung Burtscheid für 2026
FB 56/0029/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Soziales und Demographie beschließt, ob und ggf. in welcher Höhe die AWO Quartiersentwicklung Burtscheid im Jahr 2026, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2026, mit einem Zuschuss gefördert wird.
Erläuterungen
Im Januar 2024 kam der AWO Kreisverband Aachen-Stadt e. V. (kurz: AWO) bezüglich des Wunsches nach einer städtischen Finanzierung der „Quartiersentwicklung Burtscheid“ auf die Verwaltung zu. Ursächlich war, dass die bis dahin bestehende Finanzierung über Stiftungsmittel des Deutschen Hilfswerks (Deutsche Fernsehlotterie) zum 31. Mai 2024 endete. Da seitens der Verwaltung ein Eintritt in eine anhaltende städtische Finanzierung kritisch zu sehen war, wurde der Träger in einem zur Erörterung seines Antrags stattgefundenen Gespräch aufgefordert, im Falle eines politischen Beschlusses einer Zuschussgewährung, die Zeit der etwaigen städtischen Überbrückungsfinanzierung für das Jahr 2024 zu nutzen, um für die Zeit ab dem Jahr 2025 eine vollumfängliche Finanzierung durch Akquise anderweitiger Einnahmen und ohne Einrechnung weiterer städtischer Mittel zu sicherzustellen.
In seiner vom 01. Februar 2024 (dort TOP 4) hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographiebeschlossen, die AWO Quartiersentwicklung Burtscheid für das Jahr 2024 mit einem Zuschuss in Höhe von 27.192 Euro zu unterstützen (der Zuschuss bezog sich dabei auf den jahresanteiligen Zeitraum 01. Juni bis 31. Dezember 2024). Darüber hinaus (2025 ff.) wurden keine Mittel beschlossen.
Für das Jahr 2025 hatte die AWO ausweislich des seinerzeit mit dem Antrag eingereichten Finanzplan einen Zuschuss in Höhe von 54.363 Euro beantragt. Der Finanzplan wies keine Einnahmen aus.
In seiner Sitzung vom 30. Januar 2025 (dort TOP 10) hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschlossen, die AWO Quartiersentwicklung Burtscheid für das Jahr 2025 mit einem Zuschuss in Höhe von 40.000 Euro zu unterstützen. Darüber hinaus (2026 ff.) wurden keine Mittel beschlossen.
Am 14. November 2025 hat die AWO zur Förderung der AWO Quartiersentwicklung Burtscheid eine Förderung in Höhe von 40.000 Euro beantragt (Anlage 1). Gemäß dem eingereichten Finanzplan (letzte Seite der Anlage 1) werden Gesamtkosten in Höhe von 40.000 Euro und keine Einnahmen ausgewiesen.
Die AWO Quartiersentwicklung arbeitet seit vielen Jahren aktiv in Burtscheid. Eine formale Schnittstelle zum Projekt ISEK Beverau existiert nicht. Allerdings gibt es Kooperationen zwischen der AWO Quartiersentwicklung und dem Verein Gut Branderhof (als Kernprojekt des ISEK Beverau). So nutzt der Verein in der Phase des Umbaus u.a. von der AWO bereitgestellte Räumlichkeiten. Gleichzeitig partizipiert die AWO an nachbarschaftlichen Maßnahmen des Vereins, hat am Gutshof alle 2 Wochen ein Nachbarschaftsfrühstück angeboten und ist neben anderen Akteur*innen Teil der Lenkungsgruppe ISEK Beverau, die seit diesem Jahr über Projektanträge aus Mitteln des Verfügungsfonds Beverau berät und entscheidet. Inhaltlich arbeitet die AWO Quartiersentwicklung an Themen, die auch das Projekt ISEK Beverau im Fokus hat (demographische Entwicklung, Angebote für Ältere, Nachbarschaften stärken). In dem Projekt ISEK Beverau gibt es jedoch keinerlei Finanzmittel, die für eine Finanzierung der Quartiersentwicklung von Trägereinrichtungen vorgesehen sind. Die Verknüpfung mit dem Gut Branderhof und dem ISEK Beverau entstand durch die Tätigkeiten in überschneidenden Aktivitätsräumen und mit Blick auf gemeinsame Themenstellungen. Dies gilt ebenso für die Zusammenarbeit mit anderen Akteur*innen im Quartier. Da im ISEK Beverau weder eine Finanzierung der AWO Quartiersentwicklung noch anderer sozialer Trägerinstitutionen vorgesehen ist, kann hier keine Finanzierungsquelle angeboten werden. Vorhandene Finanzmittel sind förderrechtlich zweckgebunden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
In seiner Sitzung vom 30.01.2025 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschlossen, für das Jahr 2025 Mittel in Höhe von 40.000 Euro im Haushaltsplan 2025 zur Förderung der AWO Quartiersentwicklung Burtscheid bereit zu stellen. Für die Folgejahre 2026 ff. wurden keine Mittel beschlossen.
Entsprechend der gegebenen Beschlusslage sind im Haushaltsplanentwurf 2026 keine weiteren Mittel eingeplant. Im Falle eines Beschlusses der Förderung der AWO Quartiersentwicklung Burtscheid entsteht in entsprechender Höhe ein ungedeckter Mehraufwand.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1019808
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1019808
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-01-15 FB 56_0029_WP19 Antrag AWO Kreisverb SAO.pdf
15.1.2026
558.5 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 4.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 10. Februar 2026 um 22:13