Fortschrittsbericht zur Standortentwicklung der neuen Feuer- und Rettungswache 2 in Kornelimünster
FB 37/0002/WP19 · Kenntnisnahme
Beratung
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
verschoben.
Erläuterungen
- Planungsanlass
Der Brandschutzbedarfsplan (2018) hat bei der Feuerwache 2 (Süd) sowohl strukturelle Defizite in der Abdeckung des Stadtgebietes mit Leistungen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung als auch erhebliche bauliche Defizite mit einem umfangreichen Sanierungsbedarf festgestellt. Insbesondere können die aktuell geltenden Anforderungen und DIN-Normen, Vorgaben für die Planung, Ausführung und den Betrieb von Feuerwehr und Rettungsdienst und technische Regeln zum Arbeitsschutz (ASR) in wesentlichen Teilen nicht eingehalten werden, was zu einer akuten Gefährdung des Personals führt. Durch den Brandschutzbedarfsplan 2025 wurden diese Feststellungen nochmals bestätigt und bekräftigt.
Hilfsfristen
Wesentlicher Baustein der Planung zur Definition des Bedarfs an Material, Personal und Liegenschaften stellen die Hilfsfristen in Kombination mit dem jeweiligen Erreichungsgrad dar. Diese beschreiben die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr, wobei die erste Hilfsfrist in Aachen aussagt, dass 10 Einsatzkräfte innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen sollen, die zweite Hilfsfrist setzt das Ziel von zusätzlichen sechs Funktionen in weiteren fünf Minuten. Die Erreichung dieser Ziele wird durch den Erreichungsgrad gemessen und ist im Brandschutzbedarfsplan der Stadt Aachen auf 90% festgesetzt. Dieser Wert wird im Südosten weit unterschritten, woraus sich verschiedene Maßnahmen ableiten, unter anderem auch eine zusätzliche Gestellung von Personal und Fahrzeugen auf der Wache Süd. Dies ist im Bestand aufgrund des mangelnden Platzes nicht mehr möglich.
Rettungsdienstbedarfsplan
Darüber hinaus ist im Rettungsdienstbedarfsplan 2019 ermittelt worden, dass neben dem ursprünglichen Rettungswagen auf der Wache 2 (Süd) mindestens ein weiterer Rettungswagen (RTW) erforderlich ist, um die rettungsdienstliche Abdeckung zu gewährleisten. Auch im Rettungsdienst wird mit Hilfsfristen und Erreichungsgraden gearbeitet, auch dort werden die Anforderungen im Südbereich nicht oder nur teilweise erfüllt.
Status Quo Bestandsgebäude
Das Bestandsgebäude an der Oberforstbacher Straße beherbergt auf einer Fläche von ca. 5.200 m² (s. Anlage 1) aktuell einen Löschzug der Berufsfeuerwehr, welcher perspektivisch um das genannte Tanklöschfahrzeug (TLF) erweitert werden muss. Ferner sind aufgrund einer akuten Unterschreitung des Erreichungsgrades in einer Notmaßnahme zwei RTW dort stationiert. Zudem ist der Löschzug Kornelimünster der Freiwilligen Feuerwehr ebenfalls im selben Gebäude untergebracht.
Der gesamte Gebäudekomplex wurde in mehreren Abschnitten zwischen den 50er bis 70er Jahren errichtet. Die Grundsubstanz des Gebäudes, die Größe der Räumlichkeiten und Hallen sowie die technische Gebäudeausstattung entspricht weitestgehend nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Technik, den Gesundheitsschutz und den Arbeitsschutz.
Es fehlen elementare Einrichtungen wie z.B. eine Schwarz-Weiß-Trennung zur Vermeidung von Kontamination sowie Kontaminationsverschleppung oder eine Absauganlage für die Abgase der Fahrzeuge. Sicherheitsabstände zu Maschinen und Fahrzeugen können ebenfalls nicht eingehalten werden und die vorhandenen Tore verfügen nicht über notwendige Sicherheitseinrichtungen. Das aktuelle Bestandsfeuerwehrgebäude entspricht somit nicht mehr den Normen des Arbeitsschutzes und der Unfallkassen. Die Mängel stellen eine Gefahr für Leben und Gesundheit dar.
Auf Grundlage der Ergebnisse des Brandschutzbedarfsplans sind in den vergangenen Jahren umfangreiche Prüfungen und Machbarkeitsstudien für die Optionen „Sanierung und Neubau“ auf der Bestandsfläche unter Beachtung konkreter Vorgaben und Rahmenbedingen durchgeführt worden. Zusätzlich wurden weitere Flächen für einen Neubau untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Analysen werden im Folgenden dargestellt.
- Vorgaben und Anforderungen I Sanierung und Neubau
Zusammenlegung Feuer- und Rettungswache mit Freiwilliger Feuerwehr
Aus der Erfahrung des Betriebs von Bestandswachgebäuden hat sich gezeigt, dass sich das Zusammenlegen von Feuerwehr- und Rettungsdienst-Einheiten als sinnvoll und effizient hinsichtlich der Nutzung von Synergien bei Einsatz, Arbeitsabläufen und Versorgung erwiesen hat. Daher sollen auch zukünftig wieder prioritär alle drei Einheiten „Berufsfeuerwehr (BF), Rettungsdienst (RD) und Freiwillige Feuerwehr (FFW)“ auf einer Fläche untergebracht werden. Mindestens sollte jedoch eine gemeinsame Unterbringung der Einheiten „BF und RD“ gelingen.
Aktuelle Anforderungen Arbeitsschutz
Die Anforderungen an die Ausgestaltung der arbeitsschutztechnischen Maßnahmen sollen nach Fertigstellung den heutigen Vorgaben entsprechen, sowohl im ehrenamtlichen als auch im hauptamtlichen Funktionsbereich. Hierbei sind insbesondere folgende Regelwerke maßgeblich und einzuhalten:
- DIN 14092-1 Feuerwehrgerätehäuser – Teil 1: Planungsgrundlagen
- DGUV Information 205-008: Sicherheit im Feuerwehrhaus
- DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren
- DIN 13049 Rettungswachen – Bemessung- und Planungsgrundlage
Anforderungen Flächenbedarf
Auf Grundlage der bereits genannten Regelwerke sowie der Bedarfsplanung für Brandschutz und Rettungsdienst als auch unter Berücksichtigung der Musterraumplanung für ein Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr wurde der Flächenbedarf für die Errichtung der Gebäude ermittelt. Es wurden hierbei zwei Szenarien zugrunde gelegt.
Einheiten BF, RD und FFW: ca. 6.000 m² >> Priorität 1
Einheiten BF und RD: ca. 5.000 m²>> Priorität 2
Einheit FFW: ca. 2.800 m² >> Priorität 2
In Summe ergibt sich somit für Priorität 2 ein Flächenbedarf von insgesamt 7.800 m², aufgeteilt auf zwei Standorte, da alle drei Einheiten auch zukünftig wieder realisiert werden müssen.
- Prüfung Bestandsfläche I Sanierung und Neubau
- Sanierung im Bestand
Prüfung Planungsrecht
Die Bestandsfläche wird im Flächennutzungsplan AACHEN*2030 als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr dargestellt (s. Anlage 3_Folie 5). Die Fläche liegt im planungsrechtlichen Innenbereich und die Zulässigkeit von Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt.
Da sich die Nutzung und die Kubatur des Gebäudes durch reine Sanierungsmaßnahmen nicht ändert, ist der Bestandsschutz gewährleistet und damit eine Sanierung des Gebäudes im Rahmen der Baugenehmigung abgedeckt.
Prüfung Sanierung
Im Rahmen der Prüfung wurde ersichtlich, dass eine Sanierung im Bestand aufgrund der begrenzten Möglichkeiten innerhalb der Kubatur des Gebäudes nicht ausreichend ist.
Ebenfalls ist im Bestand aufgrund von zu niedrigen Sturz- und Deckenhöhen der Einbau von Schnelllauftoren auf dem heutigen Stand der Technik, nebst zugehörigen Sicherheitseinrichtungen, nicht möglich.
Ferner erlaubt es die räumliche Anordnung des Gebäudes nicht, dass die Anforderungen an die Verkehrswege
- Kein Kreuzen von Alarmwegen
- Keine Überschneidung von Ein- und Ausfahrt
- Keine Gefährdung der umliegenden Anwohner und Nutzungen
eingehalten werden können.
- Neubau auf der Bestandsfläche
Prüfung Planungsrecht
Hinsichtlich des Planungsrechtes gelten die o.g. Ausführungen (s. Kap. 2). Ein kompletter Neubau der verschiedenen Einheiten richtet sich ebenfalls nach den Bestimmungen des § 34 BauGB. Das Bauvorhaben muss sich hierbei nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Darüber hinaus müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden. Möglicherweise ist die Immissionsbelastung durch das Vorhaben auf die vorhandene Wohnnutzung im Antragsverfahren zu prüfen.
Prüfung Neubau
Die Machbarkeitsstudie zur Bestandsfläche (s. Anlage 4_ Folie 1) ergab, dass auf Basis der ermittelten erforderlichen Flächenbedarfe (s. Kap. 2) ein Neubau der priorisierten Variante aufgrund der vorhandenen Flächengröße von 5.200 m² nicht möglich ist. Zudem können aufgrund des ungünstigen Zuschnitts der Bestandsfläche ebenfalls nicht die beiden Einheiten „BF und RD“ als Neubau untergebracht werden. In Bezug auf die zur Verfügung stehende Flächengröße, ist lediglich die Errichtung eines neuen Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr auf der Bestandsfläche möglich.
Prüfung weiterer Anforderungen für Neubau FFW auf der Bestandsfläche:
Es erfolgte eine detaillierte Prüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben der o.g. Regelwerke (s. Kap. 2). Im Ergebnis wurde ermittelt, dass aufgrund:
- großer Höhenunterschiede auf dem Gelände (bis zu 2 Meter),
- einer ungünstigen An- und Abfahrtsituation und damit einhergehender Gefährdung der Nutzer*innen der benachbarten KiTa sowie der Anwohner*innen,
- der Notwendigkeit einer neuen zweiten Zufahrt und damit einhergehender Beeinträchtigung des KiTa-Geländes
ein Neubau der FFW aus fachlicher Sicht auf der Bestandsfläche nicht darstellbar ist. Zudem wäre ein Neubau alleine für die FFW auch wirtschaftlich betrachtet unverhältnismäßig aufgrund des Wegfalls der o.g. Synergien und insbesondere aufgrund der Tatsache, dass für die Zeit des Neubaus die Notwenigkeit besteht, einen Interimsstandort für die Feuerwache 2 (Süd) einzurichten.
- Zwischenfazit I Potential der Bestandsfläche
In der Zusammenschau ist die Bestandsfläche für die zukünftige Nutzung durch die Feuerwehr nicht geeignet, da weder eine Sanierung noch ein Neubau, unter Einhaltung der erforderlichen Anforderungen und Vorgaben, machbar ist. Eine Deckung der Feuerwehrbedarfe bei gleichzeitiger Einhaltung aktueller Normen und Gesetze ist somit auf der Bestandsfläche nicht möglich.
- Flächensuche
- Vorgehensweise und Rahmenbedingungen
Nachdem die Ertüchtigung der Bestandsfläche als ungeeignet eingestuft wurde, wurde die Suche nach einem alternativen Standort eingeleitet.
Der Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst (FB 37) hat für die Recherche nach einem neuen Standort für die Feuerwache 2 (Süd) im Bezirk Kornelimünster einen nach fachlichen Kriterien definierten Suchraum (Anlage 2) festgelegt, in dem die Flächensuche entsprechend der Flächengrößenvorgaben (s. Kap. 2) durchgeführt wurde.
Die Flächensuche basierte auf der Recherche nach Flächenpotentialen aus dem Flächennutzungsplan AACHEN*2030 (FNP), dem Siedlungsflächenmonitoring NRW sowie potentiell untergenutzter Flächenpotentiale im Suchraum. Die Flächenanalyse und -bewertung erfolgte nach einem zweistufigen Verfahren.
- Ergebnis Flächensuche und -prüfung I Stufe 1: Steckbriefe (s. Anlage 3)
Insgesamt wurden 10 Flächen eruiert, wovon 8 planungsrechtlich im Außenbereich liegen und 4 davon im FNP nicht als bebaubare Flächen dargestellt werden. Diese wurden aufgrund von Mangel an Flächenverfügbarkeiten im Suchraum mit aufgenommen.
Die erste Stufe der Flächenanalyse ergab, dass 7 der Flächen für eine Errichtung der Feuerwache 2 (Süd) für alle Einheitenkonstellationen ungeeignet sind. Diese Bewertung ergab sich aus verschiedenen Gründen, wie z.B. schwierige Topographie (Hanglage/Gefälle), schwierige Erschließung, ungünstiger Flächenzuschnitt, andere Planungsabsichten bzw. keine Verkaufsbereitschaft der privaten Eigentümer*innen. Die Ergebnisse der Flächenuntersuchungen der Stufe 1 mit Begründungen der Bewertung sind detailliert der Anlage 3 zu entnehmen.
- Flächen-Detailprüfungen I Stufe 2: Machbarkeitsvarianten und Bewertungsmatrix (s. Anlage 4)
Für die drei verbleibenden Flächen (Fläche 8, 9 und 10) wurde eine Bedarfsplanung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie entwickelt. Für die Fläche 8 wurden aufgrund der vorhandenen teils erhaltenswerten Gehölzstrukturen drei verschiedene Entwicklungsvarianten entworfen. Ebenfalls betrachtet wurden die zwei weiteren Flächen. Immer unter den gleichen Voraussetzungen, die eine Verortung aller drei Nutzungen beinhaltet (mit definiertem und mit FB 37 abgestimmtem Raumprogramm) und mit den gleichen Parametern wie KFZ-Stellplätze, Fahrradstellplätze, Übungsturm mit vorgelagertem Turm, einem Müllplatz und einer Außenterrasse.
Anschließend wurden alle Varianten anhand einer Matrix bewertet und anhand der Ergebnisse priorisiert.
4.3.1Erläuterungen zu den Kriterien der Bewertungsmatrix (s. Anlage 5)
Die Bewertung dieser insgesamt 5 Flächen-Vorschläge erfolgte anhand definierter planerischer Kriterien und Anforderungen mit Darstellung in einer Bewertungsmatrix, welche so konzipiert wurde, dass die Flächenvariante mit der niedrigsten Punktzahl als „am besten geeignet“ bewertet wird. Folgende Kriterien flossen in die Bewertungsmatrix mit ein:
Erreichbarkeit Bevölkerung
Die Standortwahl von Feuer- und Rettungswachen orientiert sich immer an der Abdeckung des Stadtgebietes mit Leistungen von Feuerwehr und Rettungsdienst. So bilden Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan mit den Anforderungen an die gesetzten Hilfsfristen als auch und insbesondere den beschlossenen Erreichungsgrad (z.B. 90% Erfüllung der Anforderungen für Leistungen der Feuerwehr) die Grundlage für eine Flächensuche. Im vorliegenden Fall wurde der Suchraum anhand einer Bewertung der veränderten Abdeckung der Fläche, aber insbesondere der veränderten Abdeckung der Bevölkerung bewertet. Grundsätzlich wurde als grober Suchraum weiterhin die Ortslage Kornelimünster definiert, innerhalb welcher sich drei Bewertungskriterien ergaben:
- Gleichbleibende Abdeckung
- Verbesserte Abdeckung
- Verschlechterte Abdeckung
Eigentum Fläche
Hier erfolgte die Unterscheidung zwischen Flächen im Eigentum der Stadt Aachen und Flächen im Privatbesitz, wobei bei Letzteren noch differenziert wurde, ob es sich um eine/n Eigentümer*in oder mehrere Eigentümer*innen (z.B. Erbengemeinschaft) handelt.
Flächenzuschnitt
Anforderungen an den Flächenzuschnitt ergeben sich auf Grundlage der internen Synergien, wie z.B. der gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur durch alle drei Teilnutzer sowie durch die Form des Grundstückes, so dass eine optimal auf die internen Bedürfnisse abgestimmte Kubatur des Gebäudes gewählt werden kann. Zu beachten sind ebenfalls Einschränkungen, welche aufgrund vorhandener sonstiger Beschränkungen, z.B. durch geschützten Baumbestand etc. entstehen.
Koordination interne Abläufe
Aufgrund externer Vorgaben, vornehmlich der genannten Regelwerke mit definierten Anforderungen an Gebäude von Feuerwehr und Rettungsdienst, als auch auf Grundlage interner Dienstabläufe, Hygienevorgaben, aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht sowie zur Prozessoptimierung sind Rahmenbedingungen einzuhalten. Es erfolgt somit eine Bewertung der fünf verbliebenen Varianten hinsichtlich der Umsetzung bzw. der Umsetzbarkeit dieser Vorgaben.
Planungs- und Baurecht
Hier erfolgte die Betrachtung der Flächendarstellungen und -festsetzungen maßgeblicher und verbindlicher Pläne.
- Regionalplan:
Betrachtet werden die Darstellungen des seit dem 29.10.25 rechtsgültigen Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, der die Ziele der Raumordnung und Landesplanung legt. Grundsätzlich sind bauliche Anlagen des Brand- und Katastrophenschutzes im Regionalplan in den Bereichen zulässig, welche diese als Siedlungsbereich festgelegt sind. Innerhalb dieser Fläche kann die Kommune die Daseinsvorsorge über die Darstellungen im Flächennutzungsplan regeln. Flächennutzungsplan AACHEN*2030 (FNP):
Im FNP werden Flächen für die Berufsfeuerwehr mit der Darstellung „Flächen für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr“ dargestellt. Liegt bei den untersuchten Flächen eine abweichende Darstellung vor, so bedingt dies ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren.
- Bebaubarkeit:
Unter diesem Kriterium erfolgt die Prüfung der Bebaubarkeit. Hier wird differenziert, ob ein Bebauungsplan vorliegt, ein Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig ist oder es sich um eine Fläche im planungsrechtlichen Außenbereich handelt.
- Landschaftsplan (LP):
Betrachtet werden sowohl die Festsetzungen und Darstellungen des rechtsgültigen Landschaftsplans als auch die des sich in Neuaufstellung befindenden Landschaftsplans (Entwurf Landschaftsplan).
Verkehrliche Belange
Im Rahmen des Neubaus von Feuer- und Rettungswachen sind zwei wesentliche Aspekte der verkehrlichen Anbindung zu prüfen:
- Es darf keine Gefährdung der Nachbarschaft durch die Nutzung der Feuer- und Rettungswache erfolgen. Dies ist insbesondere auch bei Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr zu prüfen, da dort auch ankommende Privatfahrzeuge über eine separate Zufahrt mit zu berücksichtigen sind.
- Die Einbindung der Alarmausfahrten und die Wegeführung der Hautpausfahrtstraßen sollte möglichst optimal gelegen sein, so dass den ausfahrenden Fahrzeugen keine Einschränkungen aufgrund von engen Straßen, Geschwindigkeitsbeschränkungen (diese sind in der Tat auch für Einsatzkräfte relevant) oder Hindernissen auf der Fahrbahn begegnen.
Umweltbelange
Bei der Vorprüfung der Umweltbelange wurden nicht wie im Bebauungsplanverfahren alle Umweltschutzgüter detailliert betrachtet, sondern auf Grundlage der Machbarkeitsstudien (Entwurfspläne) erste Abschätzungen und Vorbewertungen der bereits abschätzbaren Auswirkungen getroffen. Eine detaillierte Umweltprüfung mit erforderlichen Gutachten (u.a. Artschutzprüfung, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung) im Rahmen eines Bebauungsplanverfahren sowie einer FNP-Änderung ist detailliert durchzuführen und unabhängig dieser Vorprüfung.
Die in der Bewertungsmatrix betrachteten einzelnen Schutzgüter bzw. Umweltbelange sind: Schutzgut, Boden und Fläche sowie Versiegelungsbilanz, die Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen v.a. durch Lärm (Lärmschutz), der Eingriff in das Landschafts- und Ortsbild sowie die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt (Artenschutz) und dazu einhergehend die Auswirkungen auf Grünflächen und den Baumschutz sowie das Schutzgut Klima (Klimaschutz und Stadtklima). Es lag zur Bewertung keine genaue Planung und kein Vermesserplan mit Baumbestandsplänen vor.
Erforderlichkeit Interimswache
Da es sich bei allen Flächen um die Entwicklung neuer Standorte handelt, ist für die Bauphase bei allen drei Flächen kein Interimsstandort erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
Im Zuge der Flächensuche und einer ersten Einschätzung der Machbarkeit der einzelnen Grundstücke ist eine Kostenermittlung aufgrund der fehlenden Planungstiefe nicht erfolgt. Die Bewertung erfolgte hier im Hinblick auf den Bau von einem oder zwei Gebäuden.
4.3.2Ergebnis der Detailprüfungen
Aus der vergleichenden fachlichen Bepunktung ergibt sich folgendes Ranking (s. Anlage 5):
1. Prio: Fläche Abtei Variante 2
2. Prio: Fläche Abtei Variante 3
3. Prio: Fläche Oberforstbacher Straße
4. Prio: Fläche Abtei Variante 1
5. Prio: Fläche Kornelimünster Nord
Fazit:
Unter Berücksichtigung aller genannten Kriterien ist damit Fläche „Abtei Variante 2“ am geeignetsten für den neuen Standort der Feuerwache Süd.
- Flächenankauf
Die für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Süd vorgesehenen Grundstücksflächen an der Abtei in Kornelimünster wurden im Laufe des Jahres 2025 durch den Fachbereich 23 – Immobilienmanagement – umfassend verhandelt. Die Abstimmungen mit dem Eigentümer erstreckten sich über mehrere Monate und umfassten die Klärung sämtlicher planungs- und eigentumsrechtlicher Fragestellungen. Hierzu zählten insbesondere mögliche Baulasten, Altablagerungen, Kampfmittelverdacht, Baumschutz, Denkmal- und Landschaftsschutz sowie etwaige Umlegungsverfahren. Parallel erfolgte die Abstimmung mit den Versorgungsunternehmen, um die Leitungsfreiheit der Grundstücke zu bestätigen. Das Ergebnis dieser Prüfungen zeigt, dass die Grundstücke frei von entsprechenden Belastungen und Einträgen sind und damit uneingeschränkt für die geplante Nutzung geeignet erscheinen.
Auf Grundlage dieser Vorarbeiten konnte der Rat der Stadt Aachen am 18.06.2025 den Ankauf der Flächen beschließen. Im Zuge der Vertragsgestaltung wurde zudem ein Rücktrittsrecht zugunsten beider Vertragsparteien vereinbart. Dieses greift, sofern der Bebauungsplan den Standort einer Feuerwache auf den betreffenden Flächen nicht festsetzt oder eine andere Art der Bebauung vorsieht. Das Rücktrittsrecht ist nicht zeitlich befristet, sondern ausschließlich an den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gebunden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Grundstückserwerb nur im Falle der tatsächlichen Realisierung einer Feuerwache wirksam wird.
Der Entwurf des Kaufvertrages liegt inzwischen vor und wird derzeit durch das Notariat Dr. Eble rechtlich geprüft. Die notarielle Beurkundung ist für Ende 2025 vorgesehen.
Angekauft werden folgende Grundstücke:
Vollständig:
- Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstück 909 (94 m², unbebaute Grünfläche)
- Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstück 911 (29 m², unbebaute Grünfläche)
- Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstück 1673 (252 m², unbebaute Grünfläche)
- Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstück 1674 (142 m², unbebaute Grünfläche)
Teilflächen:
- Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstück 912 (ca. 4.325 m², unbebaute Grünfläche)
- Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstück 1764 (ca. 1.000 m², unbebaute Grünfläche)
- Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstück 1764 (ca. 9 m², als Gehweg bebaut)
Insgesamt umfasst der Ankauf rund 5.842 m² Grünflächen sowie ca. 9 m² asphaltierte Fläche.
Teilflächen aus den Flurstücken 1764, 1673 und 912 sind derzeit verpachtet. Die Stadt Aachen übernimmt die bestehenden Pachtverhältnisse bis zum Baubeginn der neuen Feuerwache. Die aktuellen Pächter wurden über den Verkauf der Flächen sowie die geplante Kündigung der Pachtverhältnisse rechtzeitig informiert. Kopien der bestehenden Pachtverträge liegen der Käuferin vor.
- Weitere Vorgehensweise
Zur Schaffung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Ebenfalls ist eine Änderung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 (FNP) notwendig, da dieser für die Fläche aktuell eine Wohnbaufläche darstellt. Entsprechend der Systematik des FNP muss die Darstellung in eine Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Feuerwehr geändert werden. Die Bebauungsplanaufstellung und die FNP-Änderung können im Parallelverfahren durchgeführt werden.
Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll zum nächst möglichem Zeitpunkt ein Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan gefasst werden.
Weitere Dokumente (6)
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Technische Details
ID: 1019838
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1019838
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-11-06 FB 37_0002_WP19 Fortschrittsbericht SAO.pdf
9.12.2025
8.4 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Do., 18.12.2025
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Geändert
- 19.1.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 16:30
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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