4. Februar 2026 um 18:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
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Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2026/2027

FB 54/0006/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Hecker begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kaldenbach, Leiter des Fachbereichs KiTa und Kindertagespflege (FB 54) der Stadt Aachen.

Herr Kaldenbach stellt anhand einer PowerPoint Präsentation die wesentlichen Ergebnisse der gesamtstädtischen Bedarfsplanung sowie die Situation im Sozialraum 8 (Haaren/Verlautenheide) vor.

Gesamtstädtisch wird für das dritte Jahr in Folge ein Rückgang der Kinderzahlen festgestellt (U3 und Ü3). Es wird derzeit von einer temporären Absenkung ausgegangen; eine belastbare Prognose sei jedoch schwierig. Der Ausbaudruck nehme dadurch etwas ab, was Chancen biete, Übergangslösungen zu verbessern bzw. teilweise zurückzuführen sowie Einrichtungen räumlich zu qualifizieren (u. a. für Sprachförderung und Inklusion).

Als zentrale Herausforderungen werden weiterhin genannt: Fachkräftemangel, Bauverzögerungen (auch bei Investorenprojekten), sowie die komplexe Zuständigkeit und Finanzierung bei Inklusion (u. a. Landschaftsverband). Zur KiBiz-Reform wird darauf hingewiesen, dass der Referentenentwurf vorliege; in der aktuellen Ausgestaltung werde sie insgesamt kritisch bewertet.

Für 2026 wird gesamtstädtisch erstmals eine U3-Versorgungsquote von über 50 % erreicht; auch der Ü3-Bereich sei abgedeckt. Dies sei jedoch maßgeblich auf sinkende Kinderzahlen zurückzuführen, nicht auf einen deutlichen Platzzuwachs. Zudem gelte die Quote gesamtstädtisch nicht für alle Sozialräume. Unabhängig von Quoten bestehe weiterer Handlungsbedarf durch Sanierungs- und Ersatzneubauten älterer Einrichtungen.

Für den Sozialraum 8 wird festgestellt, dass die Ü3-Kinderzahlen leicht sinken und die U3-Zahlen konstant bleiben. Die Kitas seien mit rund 98 % nahezu voll ausgelastet. Es bestehe weiterhin Ausbaubedarf im U3- und Ü3-Bereich. Als zentrale Projekte werden der bereits beschlossene Neubau im Ortskern (Haaren Mitte) sowie der Neubau Burghöhenweg (mit Vorbehalt zur Viergruppigkeit) benannt. Bei erfolgreicher Umsetzung dieser Vorhaben würden die angestrebten Versorgungsquoten in Haaren erreicht. Herr Kaldenbach betont, dass Verwaltung und Politik dieses Ziel gleichermaßen verfolgen.

Im Anschluss an die Präsentation werden Rückfragen zur U3-Zielquote, zur Sozialraum-Betrachtung sowie zu einzelnen Aspekten der Bedarfsplanung gestellt.

Zur U3-Zielmarke von 50 % wird auf Rückfrage von Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang erläutert, dass es sich um eine politische Festlegung handelt, die jedoch ausdrücklich eine Öffnungsklausel enthält. Das heißt: wird in einzelnen Stadtteilen ein höherer Bedarf festgestellt, soll auch über die 50 %-Quote hinaus ausgebaut werden.

Zur Betrachtung des Sozialraums 8 wird angemerkt, dass Kita-Suchverhalten sich nicht strikt an Sozialraumgrenzen orientiert. Familien nehmen auch Angebote außerhalb des eigenen Stadtteils wahr, sofern Plätze verfügbar seien. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass insbesondere in Haaren aufgrund laufender Wohnraumentwicklung perspektivisch eher mit steigenden Bedarfen zu rechnen sei. Auf Rückfrage von Herrn Bezirksvertreter F.-J. Kogel entgegnet Herr Kaldenbach, dass man keine bereinigten Zahlen für den Bezirk Haaren/Verlautenheide innerhalb des Sozialraums 8 vorlegen könne.

Frau Bezirksvertreterin van der Meulen erkundigt sich nach den 100 sogenannten Not-Kitaplätzen, dem aktuellen Stand der Gespräche mit dem LVR zum Thema Inklusion und nach räumlichen Engpässen an der Käthe-Kollwitz Schule.

Zu den genannten 100 zusätzlichen „Not-Plätzen“ stellt Herr Kaldenbach klar, dass es sich um vorsorglich gemeldete Plätze handelt. Hintergrund ist der Stichtag 15. März im Kinderbildungsgesetz (KiBiz): Nur bis zu diesem Datum gemeldete Plätze können Landesfördermittel erhalten. Die zusätzlichen Plätze werdenvorsorglich angemeldet, um bei kurzfristigem Bedarf förderfähig zu bleiben. Sie fließen jedoch nicht in die Berechnung der Versorgungsquoten ein.

Zum Thema Inklusion und Austausch mit dem Landschaftsverband (LVR) führt Herr Kaldenbach aus, dass sich die schwierigen Gespräche insbesondere auf den Bereich stationärer Jugendhilfe und die Versorgung besonders herausfordernder Kinder beziehen. Die Verhandlungen verlaufen weiterhin zäh, werden jedoch fortgeführt.

Zur Ausbildungssituation an der Käthe-Kollwitz-Schule teilt Herr Kaldenbach mit, dass ihm derzeit kein akutes Raumproblem bekannt sei. Im Gegenteil: die vorhandenen Ausbildungskapazitäten seien aktuell noch nicht vollständig ausgeschöpft. Ein weitergehender Ausbau könne bei Bedarf geprüft werden.

Herr Bezirksvertreter Einzmann geht auf den Vorschlag der Leitung der AWO-Kita Sternschnuppe ein und erkundigt sich nach einem möglichen Ausbau der Kita.

Herr Kaldenbach führt aus, dass er die Situation vor Ort im Detail nicht kennt, er aber gerne dazu bereit ist, mit der Arbeiterwohlfahrt ins Gespräch zu gehen, wenn es dort eine Möglichkeit gibt, eine zusätzliche Gruppe einzurichten und sich dies wirtschaftlich darstellen lässt.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.371 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.105 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.371 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.105 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege.

Erläuterungen

In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2026/2027 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 103,29 % und im U3-Bereich von50,29 % im Kindertagesstättenjahr 2026/2027, beginnend mit dem 01.08.2026.

Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2026 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 sind ausreichende Haushaltsmittel zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-12-12 FB 54_0006_WP19 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf

12.12.2025

54.6 MB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 04.02.2026
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 54 - KiTa und Kindertagespflege
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
2. März 2026 um 16:43