14. Januar 2026 um 17:00, Rathaus
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Bebauungsplan Nr. 1015 - Liebigstraße / Metzgerstraße -; hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) - Empfehlung zum Satzungsbeschluss

FB 61/0006/WP19 · Anhörung

Bebauungsplan Nr. 1015 - Liebigstraße / Metzgerstraße -; hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) - Empfehlung zum Satzungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Penalosa weist auf den als Tischvorlage vorliegenden städtebaulichen Vertrag hin.

Folgender Beschluss wird gefasst.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Veröffentlichung im Internet zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Veröffentlichung im Internet, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1015 - Liebigstraße / Metzgerstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Veröffentlichung im Internet zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Veröffentlichung im Internet, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den BebauungsplanNr. 1015 - Liebigstraße / Metzgerstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Veröffentlichung im Internet zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Veröffentlichung im Internet, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1015 - Liebigstraße / Metzgerstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Erläuterungen

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens/Beschlusslage

Sachstandsbericht Rahmenplanung Liebig -Höfe Bezirk: 09.06.2021

FB 61/0154/WP18

einstimmig, ungeändert beschlossen

Sachstandsbericht Rahmenplanung Liebig -Höfe PLA: 10.06.2021

FB 61/0154/WP18

einstimmig, ungeändert beschlossen

Sachstandsbericht Rahmenplanung Liebig -Höfe AAWR: 08.09.2021

FB 61/0154/WP18

Zur Kenntnis genommen

Programmberatung PLA: 10.02.2022

FB 61/0317/WP18

Einstimmig, ungeändert beschlossen

Programmberatung Bezirk: 09.03.2022

FB 61/0317/WP18

Einstimmig, ungeändert beschlossen

Sachstandsbericht / Durchführung eines Wettbewerbs „Liebig-Höfe“ Bezirk 08.02.2023

FB 61/0591/WP18

Einstimmig, ungeändert beschlossen

Sachstandsbericht / Durchführung eines Wettbewerbs „Liebig-Höfe“ PLA 09.02.2023

FB 61/0591/WP18

Einstimmig, geändert beschlossen

Sachstandsbericht / Ergebnis des Wettbewerbs Bezirk 09.08.2023

FB 61/0729/WP18

Einstimmig, ungeändert beschlossen

Sachstandsbericht / Ergebnis des Wettbewerbs PLA 17.08.2023

FB 61/0729/WP18

Einstimmig ungeändert beschlossen

Sachstandsbericht / weitere Vorgehensweise Bezirk 21.02.2024

FB 61/0849/WP18

Einstimmig ungeändert beschlossen

Sachstandsbericht / weitere Vorgehensweise PLA 29.02.2024

FB 61/0849/WP18

Einstimmig ungeändert beschlossen

Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche AuslegungBezirk 03.09.2025

FB 61/1129/WP18

Einstimmig ungeändert beschlossen

Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche AuslegungPLA 11.09.2025

FB 61/1129/WP18

Einstimmig ungeändert beschlossen

Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Aachen-Mitte und umfasst eine Fläche von rund 2,5 ha und war Teil des ehemaligen Vieh- und Schlachthofgeländes der Stadt Aachen. Für einen Teil der Bestandsgebäude hat bereits ein Transformationsprozess stattgefunden, ergänzend besteht auf dem Grundstück ein großes Potential für die Entwicklung gewerblicher Neubauten. Nach einer umfassenden Rahmenplanung mit ersten Entwicklungsideen für das Grundstück wurde mit den Ergebnissen der Rahmenplanung die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Aufbauend auf der Rahmenplanung wurde im August 2023 die Durchführung eines Wettbewerbs beschlossen. Dieser erfolgte als ein nichtoffener, einphasiger und anonymer Wettbewerb mit sechs aufgeforderten Büros. Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens war die Findung einer übergeordneten städtebaulichen und freiraumplanerischen Idee für die gesamte Plangebietsfläche sowie eine Vertiefung für den hochbaulichen Realisierungsteil eines ersten Bauabschnittes. Der Wettbewerb fand in der Zeit vom 07.03.2023 bis zum 12.06.2023 statt.

Im Laufe des Verfahrens hat sich der Vorhabenbezogene Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB im Ergebnis der fachlichen Prüfung nicht als das geeignete Instrument für die Entwicklung des Gesamtvorhabens "Liebig-Höfe" dargestellt. Diese Verfahrensart setzt ein konkretes Vorhaben voraus, mit konkreter Nutzung und festgelegtem Umsetzungszeitraum. Diese konkreten Vorgaben sind für die Entwicklung des Areals an der Liebigstraße derzeit kaum formulierbar, zum einen da sich Bedarfslagen immer wieder kurz getaktet verändern und zum anderen, da die aktuellen Entwicklungen im Bau- und Energiegewerbe mit enormen Kostensteigerungen verbunden sind.

Für die Fortführung des Bebauungsplans hat die Verwaltung einen Verfahrenswechsel vom Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB) zum Angebotsbebauungsplan mit begleitendem städtebaulichen Vertrag (§ 11 BauGB) empfohlen, dieser Verfahrenswechsel wurde im Februar 2024 durch den Planungsausschuss beschlossen. Die Regelungsmöglichkeiten im Rahmen des städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB erlauben dabei, die städtischen Qualitätsanforderungen, die aus dem Wettbewerbsergebnis hervorgehen, verbindlich zu sichern. Somit wird das Verfahren als Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag gemäß § 11 BauGB fortgeführt. Das Plangebiet erfüllt die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Der Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung wurde am 03.09.2025 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beraten und am 11.09.2025 im Planungsausschuss beschlossen. Im Anschluss erfolgte in der Zeit vom 13.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1015 – Liebigstraße / Metzgerstraße - sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)BauGB

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung im Internet erfolgten keine Eingaben aus der Öffentlichkeit.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 32 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 13 davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben, hiervon waren fünf abwägungsrelevant.

Inhalte der Stellungnahmen sind folgende Themen:

Das Dezernat 53 der Bezirksregierung Köln gibt Hinweise zu Immissionsschutzrechtlichen Belangen. Außerdem wurden Hinweise gegeben zu Kampfmitteln, Telekommunikationsinfrastruktur sowie notwendige Mindestabstände zu vorhandenen Versorgungsanlagen. Außerdem weist das Polizeipräsidium Aachen – Direktion Verkehr auf die Ausgestaltung der Durchwegung für den Fußgänger- und Radverkehr sowie die Anzahl der Stellplätze hin.

Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt.

Die Eingaben führten nicht zu einer Änderung der Planung.

  1. Klimanotstand

Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klima-schutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um den Gremien bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Zur Einschätzung des Vorhabens hinsichtlich der Aspekte zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels wurde die Klima-Checkliste für städtebauliche Entwürfe und Bebauungspläne angewendet (vgl. Anlage 9).

Das Plangebiet ist heute bereits zum Großteil versiegelt und bebaut. Durch die Entwicklung der Fläche kann somit eine bereits genutzte und versiegelte Fläche umgenutzt und weiterentwickelt werden. Durch die Konzentration und Stapelung des motorisierten ruhenden Verkehrs ist die Schaffung eines weitgehend autofreien Freiraums möglich. Der vorhandene Baumbestand wird zum Großteil erhalten, so sieht die Planung den Erhalt von sämtlichem Baumbestand entlang der Liebigstraße vor. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes als Bebauungsplan gemäß § 11 BauGB bieten sich ergänzend die Möglichkeiten zu vertraglichen Vereinbarungen zur Frei- und Grünflächengestaltung.

  1. Städtebaulicher Vertrag

Der städtebauliche Vertrag wurde zwischen der Vertragspartnerin und der Stadt Aachen abgestimmt und soll nach der Empfehlung des Satzungsbeschlusses durch den Planungsausschuss und vor dem Beschluss des Rates unterzeichnet werden. (siehe Anlage 10). Dieser Vertrag stellt alle Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung des Vorhabens sicher. Insbesondere folgende Maßnahmen werden vertraglich gesichert:

  • Verbindliche Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses

(1)Gestaltung des Gebäudes „Werkscheune“

(2)Entwicklung eines Mobility-Hubs mit erweiterten Mobilitätsangeboten sowie der Integration von Klimaschutzmaßnahmen

(3)Eine maximale Versiegelung von ca. 70 % (ermittelt nach der Anleitung für die Ermittlung des Gesamtversiegelungsgrades)

  • Anlage von Gründächern gemäß der Grün- und Gestaltungssatzung
  • Realisierung von Fassadenbegrünung
  • Entwässerung des Grundstückes
  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 1015 – Liebigstraße / Metzgerstraße -als Satzung zu beschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (11)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-12-02 FB 61_0006_WP19 Bebauungsplan Nr. 10 sao

21.1.2026

38.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 14.01.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
13.2.2026
Inhalt abgerufen
27. März 2026 um 10:53