Auswahl der Familienzentren und Elterncafés für das KiTa-Jahr 2026/2027 - Landesförderung - Kommunale Förderung
FB 54/0007/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Klingebiel begrüßt, dass Kontingente, die von anderen Kommunen nicht genutzt werden, in Anspruch
genommen werden können. Er fragt an, warum die beiden Tageseinrichtungen, die sich in der Zertifizierung für die Landesförderung befinden, hierbei nicht berücksichtigt würden und nach welchen Kriterien die Priorisierung vorgenommen werde.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Die Zuweisung des zusätzlichen Kontingents ist gebunden an das Kriterium, dass sich drei oder mehr Kitas in einem Verbund befinden. Deshalb wurde dieses Kontingent lediglich für den Vierer-Verbund Phillipp-Neri-Weg 6, Phillipp-Neri-Weg 11, Reutershagweg und Steppenbergallee beantragt und bewilligt.
Es wurden in der Vergangenheit stets frühzeitig alle Träger angeschrieben und eingeladen, sich für eine
Zertifizierung zum Familienzentrum NRW zu bewerben. Tatsächlich konnten in den letzten Jahren immer alle
Bewerbungen berücksichtigt werden, so dass es gar nicht zu einer Auswahl kommen musste.
Aktuell werden durch das Land keine neuen Kontingente zur Verfügung gestellt, sondern der Ausbau bereits
bestehender Familienzentren priorisiert.“
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretungen nehmen die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis und empfehlen dem Kinder- und Jugendausschuss:
- im Falle einer erneuten Zuweisung des zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW für das KiTa-Jahr 2026/2027, dieses dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Vierer-Verbund mit den Tageseinrichtungen für Kinder Phillipp-Neri-Weg 11, Reutershagweg 19 sowie Steppenbergallee 210 (alle Stadt Aachen) zuzuweisen. Diese Regelung soll auch in den Folgejahren Bestand haben.
- Die in Anlage 1 genannten Familienzentren sollen – vorbehaltlich der weiteren Bewilligung der Förderung – fortgeführt werden.
- Die in Anlage 2 genannten Elterncafés sollen ebenfalls – vorbehaltlich der Bereitstellung der haushälterischen Mittel – fortgeführt werden.
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt:
- im Falle einer erneuten Zuweisung des zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW für das KiTa-Jahr 2026/2027, dieses dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Vierer-Verbund mit den Tageseinrichtungen für Kinder Phillipp-Neri-Weg 11, Reutershagweg 19 sowie Steppenbergallee 210 (alle Stadt Aachen) zuzuweisen. Diese Regelung soll auch in den Folgejahren Bestand haben.
- Die in Anlage 1 genannten Familienzentren sollen – vorbehaltlich der weiteren Bewilligung der Förderung – fortgeführt werden.
- Die in Anlage 2 genannten Elterncafés sollen ebenfalls – vorbehaltlich der Bereitstellung der haushälterischen Mittel – fortgeführt werden.
Erläuterungen
- Ausgangslage
Seit dem KiTa-Jahr 2006/2007 verfolgte das Land die Schaffung von Familienzentren in Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel, Familien einen guten Zugang zu niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten zu ermöglichen. Aktuell werden in Aachen 45 Kindertagesstätten, davon 22 in freier Trägerschaft (teilweise als Verbund) mit dem Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ ausgezeichnet. Die bisher an der Landesförderung Familienzentren NRW beteiligten Tageseinrichtungen für Kinder sind in Anlage 1 aufgeführt.
- Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm
Derzeit verfolgt das Land nicht einen weiteren Ausbau neuer Familienzentren und stellt keine neuen Kontingente zur Verfügung; die neue Zielrichtung ist, die bestehenden Familienzentren qualitativ weiter zu entwickeln.
- Zuweisung eines zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW
In Rücksprache mit dem LVR können von anderen Kommunen nicht genutzte Kontingente nachträglich zusätzlich vergeben werden.
In den letzten zwei Jahren wurde bereits ein solches nicht genutztes Kontingent dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Vierer-Verbund mit den Tageseinrichtungen für Kinder Phillipp-Neri-Weg 11, Reutershagweg 19 sowie Steppenbergallee 210 zugewiesen (alle Stadt Aachen). Für das KiTa-Jahr 2026/27 wurde dieses zugewiesene zusätzliche Kontingent seitens des LVR wieder in Aussicht gestellt, so dass es für das KiTa-Jahr 2026/27 erneut beantragt wird. Dem Viererverbund könnten somit zahlreiche zusätzliche Angebote für die hohe Anzahl an Familien und Kindern ermöglicht werden und die Angebote der vier Einrichtungen besser koordiniert und verwaltet werden. Diese Regelung soll auch in den Folgejahren weiterhin Anwendung finden.
- Ausgangslage und Vorschlag der Verwaltung für die kommunale Förderung, hier: Elterncafés
Zusätzlich zu den landesgeförderten Familienzentren hatte die Politik beschlossen, weitere Angebote zur Unterstützung benachteiligter Familien zu installieren, um Kindern gute Bildungschancen zu ermöglichen und das System Familie zu stärken. Der niedrigschwellige Zugang zu Familien in Kindertagesstätten ist hier von besonderer Bedeutung, deshalb arbeiten Kindertagesstätten in Form von Elterncafés mit Familienbildnern zusammen.
Elterncafés sind regelmäßige offene Angebote für Eltern (z.B. 14-tägig zwei Stunden) in der Kindertagesstätte, die durch eine Referentin, einen Referenten eines kooperierenden Familienbildners begleitet werden. Es wird in Absprache mit der KiTa-Leitung zu bestimmten Themen informiert oder die Person steht als Ansprechperson für die Belange von Familien zur Verfügung.
Die aktuellen Elterncafés sind in der Anlage 2 aufgeführt. Diese sollen auch im Kita-Jahr 2026/2027 fortgeführt werden. Vorbehaltlich der jährlichen Freigabe des Haushaltes, sollen diese Einrichtung darüber hinaus für die folgenden Kita-Jahre bis auf Weiteres ebenfalls die Förderung als Elterncafé erhalten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortg. Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortg. Ansatz 2027 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 1) 40.000 | 40.000 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 2) 40.000 | 40.000 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortg. Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortg. Ansatz 2027 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 1) 1.010.400 2) 40.000 | 1.010.400 40.000 | 3.224.100 120.000 | 3.224.100 120.000 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 3) 38.500 4) 40.000 5) 437.400 6) 35.000 7)538.000 | 38.500 40.000 437.400 35.000 538.000 | 115.500 120.000 1.406.300 105.000 1.712.800 | 115.500 120.000 1.406.300 105.000 1.712.800 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -38.500 | -38.500 | -115.500 | -115.500 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Summen entsprechen den im Rahmen der Entwurfsplanung 2026ff. gemeldeten Ansätzen.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1019902
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1019902
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-12-15 FB 54_0007_WP19 Auswahl der Familien SAO.pdf
18.12.2025
330.0 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 14.01.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 54 - KiTa und Kindertagespflege
- Geändert
- 13.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 27. März 2026 um 10:53