20. Januar 2026 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 13Öffentlich

Rückführung der Veranstaltungsflächen im Tivoli an die ASB GmbH

E 88/0010/WP19 · Anhörung

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Beratungsergebnis:vertagt

Beschlussvorschlag

1. Der Betriebsausschuss Eurogress empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen,

a. die Verantwortung für die Drittvermarktung des Business- und Eventbereichs weiterhin beim Eigenbetrieb Eurogress zu belassen und

b. die Sky Lounge 1 zwecks Vermietung an die Alemannia Aachen in die Verantwortung der ASB GmbH übergehen zu lassen.

2. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Eurogress beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, die Verantwortung für die Drittvermarktung des Business- und Eventbereichs weiterhin beim Eigenbetrieb Eurogress zu belassen und die Sky Lounge 1 zwecks Vermietung an die Alemannia Aachen in die Verantwortung der ASB GmbH übergehen zu lassen.

Erläuterungen

  1. Einleitung und Zielsetzung

Mit dem Ratsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache-Nr. 462/18) wurde die Verwaltung beauftragt, eine umfassende Überprüfung der Zuständigkeiten für die Vermarktung der Veranstaltungsflächen im Tivoli-Stadion vorzunehmen. Im Zentrum der Diskussion steht die Frage, ob die bisherige Praxis - die Drittvermarktung des Business- und Eventbereichs durch den Eigenbetrieb Eurogress - fortgeführt werden soll, oder ob alternativ eine (Rück-) Übertragung dieser Aufgabe an die Aachener Stadionbeteiligungs-GmbH (ASB GmbH) erfolgen sollte.

In Vorgesprächen mit den beteiligten Organisationen wurden mögliche Varianten besprochen und abgewogen. Als Lösungsansatz wird von den Beteiligten das Modell der Beibehaltung der Verantwortung beim Eigenbetrieb Eurogress vorgeschlagen. Eine Ausnahme hiervon bildet die Sky Lounge 1, welche in die Verantwortung der ASB GmbH übergeht.

  1. Hintergrund und Entwicklung der aktuellen Struktur

Die Aachener Stadionbeteiligungsgesellschaft mbH (ASB GmbH) wurde im Jahr 2012 gegründet, um die damalige Alemannia Aachen Stadion GmbH (AA Stadion GmbH) beim Betrieb des Tivoli-Stadions finanziell zu unterstützen. Nach der Insolvenz sowohl der AA Stadion GmbH als auch der Alemannia Aachen GmbH (AA GmbH) im Jahr 2013 entstand die Notwendigkeit, eine neue Lösung für die Drittvermarktung der Veranstaltungsflächen zu schaffen. Der Rat der Stadt Aachen entschied daher im April 2013, den Eigenbetrieb Eurogress mit der Vermarktung des Business- und Eventbereichs zu betrauen.

Diese Entscheidung beruhte auf der Tatsache, dass der Eurogress über bestehende und erprobte Strukturen, fachliches Know-how sowie Personalressourcen verfügte, die eine kurzfristige und professionelle Übernahme des Veranstaltungsbetriebs ermöglichten. Durch die Übernahme bereits bestehender Verträge und Mitarbeitender konnte ein drohender Einnahmeausfall ebenso wie ein möglicher Reputationsschaden für die Stadt abgewendet werden.

Seit dem 01.07.2013 ist der Eurogress für die Vermarktung des Business- und Eventbereichs verantwortlich - zunächst im Mietvertragsverhältnis mit der AA Stadion GmbH, seit dem Erwerb des Stadions durch die Stadt Aachen im Jahr 2015 auf Grundlage eines vertraglich geregelten Mietverhältnisses mit der ASB GmbH. Die Zusammenarbeit hat sich in den vergangenen Jahren als stabil, wirtschaftlich tragfähig und synergieorientiert erwiesen.

  1. Bewertung
    1. Synergien, Effizienzgewinne & Fachkompetenz

Ein zentrales Argument für die Beibehaltung der Zuständigkeit beim Eurogress liegt in der wirtschaftlichen und organisatorischen Effizienz. Durch die bestehende Einbindung des Tivoli in die übergreifenden Verwaltungs- und Betriebsstrukturen des Eurogress ergeben sich signifikante Synergieeffekte. Personalressourcen wie Projektleitungen, Veranstaltungstechnik, Marketing, Logistik, Service und Verwaltung sind bereits vorhanden und flexibel einsetzbar. Diese Ressourcen betreuen Veranstaltungen sowohl im Eurogress als auch im Tivoli, was eine äußerst wirtschaftliche Nutzung der vorhandenen Kapazitäten erlaubt. Die Vermarktung erfolgt im Rahmen eines integrierten Portfolios städtischer Veranstaltungsorte - einschließlich Eurogress, Bendplatz und künftig dem Kurhaus. Diese gebündelte Angebotsstruktur über mehrere Locations hinweg schafft mit langjähriger Erfahrung und umfassender Expertise in der professionellen Veranstaltungsorganisation Mehrwerte für Kund*innen und steigert die Attraktivität des Standorts Aachen im nationalen Wettbewerb um Tagungen und Events. Dieses Know-how ist auch für die komplexen Abläufe im Tivoli essenziell - insbesondere im Zusammenspiel mit dem Fußballspielbetrieb der Alemannia Aachen. Die hohe Flexibilität, die dabei erforderlich ist - etwa bei kurzfristigen Terminänderungen oder Umbauten zwischen Veranstaltungen - und u.a. auf den Erfahrungen der letzten 12 Jahre basiert, wurde vom Eurogress mehrfach erfolgreich unter Beweis gestellt. So ist den Verantwortlichen kein Fall bekannt, bei dem bestehende Vertragskonstellationen mit Dritten im Veranstaltungsbereich sportaffine Nutzungen oder Großveranstaltungen verhindert hätten.

  1. Ligazugehörigkeit & Raumbedarf

Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass der Aufstieg von Alemannia Aachen in die 3. Liga strukturelle und organisatorische Veränderungen nach sich zieht.

Bedingt durch diverse Zulassungsvoraussetzungen des DFB, der klare Anforderungen in Abhängigkeit der Ligazugehörigkeit vorgibt, waren seitens von Alemannia Aachen zusätzliche Stellen zu besetzen. In diesem Zusammenhang besteht bereits jetzt ein Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten zur Unterbringung des wachsenden Personals. Um den begonnenen Professionalisierungsprozess fortzuführen und zu sichern, ist es notwendig, die organisatorischen Strukturen des Vereins weiterzuentwickeln. Die derzeit vorhandenen Büroflächen sind nicht mehr ausreichend, um den wachsenden personellen und organisatorischen Anforderungen gerecht zu werden.

Eine Lösung, um dem erhöhten Flächenbedarf der Alemannia Aachen Rechnung zu tragen, wäre, die SkyLounge1 über die ASB für Büroarbeitsplätze an Alemannia Aachen zu vermieten. Der Umbau der SkyLounge1 in z. B. ein Großraumbüro ist ohne großen Aufwand möglich und könnte auch zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf leicht rückgebaut werden. Gleichzeitig würde die SkyLounge3, derzeit baulich als offener Raum gestaltet, seitens der ASB zu einem geschlossenen Raum umgebaut werden, so dass Eurogress diesen Raum als Kompensation für die SkyLounge1 für Veranstaltungen nutzen kann. Eine Nutzung der Sky Lounge 3 an Heimspieltagen durch Alemannia Aachen ist weiterhin möglich. Es wird von Umbaukosten in Höhe von rd. 50.000 Euro ausgegangen. Eine Beteiligung an den Umbaukosten für die SkyLounge3 seitens Eurogress ist in der Form vorgesehen, dass die von Eurogress an die ASB zu zahlende Miete trotz der Reduzierung der Mietfläche durch den Wegfall der SkyLounge1 nicht reduziert wird (entspricht jährlich rd. 6.400 Euro).

  1. Fazit und Empfehlung

In einer Gesamtschau ergibt sich daher folgende Zusammenfassung:

Durch die langfristige Vermietung erheblicher Flächen des Businessbereiches an Merkur und die Vermietung der Flächen an den Eurogress ist derzeit kaum Flächenentwicklungspotential im Stadion vorhanden, um dem bereits bestehenden Raumbedarf von Alemannia Aachen gerecht werden zu können.Aus Sicht der Verwaltung ist daher die Umsetzung des beschriebenen Modells zu empfehlen. Während die überwiegenden Flächen in der Verantwortung des Eurogress verbleiben, wird die Hoheit über die SkyLounge1 wieder an die ASB übertragen, welche wiederum die Räumlichkeit im Zuge einer Vermietung der Alemannia Aachen zur Verfügung stellen kann. Diese Lösung wird aus Sicht der Verwaltung sowohl den nachweislichen Bedarfen der Alemannia Aachen als Hauptmieter des Stadions gerecht, trägt aber auch dem berechtigten Interesse des Eurogress Rechnung, den Tivoli weiterhin als festen Bestandteil seines Portfolios präsentieren zu können.

Gleichzeitig wird die besondere Bedeutung sportaffiner Großveranstaltungen im Tivoli - wie DFB-Länderspiele oder American-Football - ausdrücklich anerkannt. Diese identitätsstiftenden Formate sollen auch weiterhin von allen Akteuren gemeinsam unterstützt werden und im Rahmen einer Ermöglichungskultur Vorrang vor Drittveranstaltungen haben, soweit dies mit den vertraglichen Rahmenbedingungen vereinbar ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

0

0

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0

Abschreibungen

0

0

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0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-12-15 E 88_0010_WP19 Rueckfuehrung der Vera SAO.pdf

30.1.2026

181.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
Gremium
Betriebsausschuss Aachen Event (ehem. Eurogress)
Datum
Di., 20.01.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
E 88 - Aachen Event (ehem. Eurogress)
Geändert
23.1.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:48