17. Dezember 2025 um 17:00, Rathaus
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10. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018

E 18/0001/WP19-1 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung der Bezirksvertretungen und des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 10. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen mit Ausnahme der Änderungen der Straßen „Im Weingarten“ und „Blumenstraße“.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen

beschließt auf Empfehlung der Bezirksvertretungen und des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 10. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen mit Ausnahme der Änderungen der Straßen „Im Weingarten“ und „Blumenstraße“.

Erläuterungen

Die Straßen „Im Weingarten (Laurensberg)“ und „Blumenstraße (Haaren)“ sollen nicht einer Satzungsänderung unterzogen werden, da die Reinigungsklasse und auch die Winterdienststufe so erhalten bleiben sollen wie in der derzeit gültigen Satzung geregelt.

Der Aachener Stadtbetrieb hatte auf Grund von irrigen Annahmen hinsichtlich der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort irrtümlich im ursprünglichen Vorlagenentwurf eine falsche Einstufung vorgenommen.

Hinsichtlich der grundsätzlichen Anpassung von Reinigungsklassen und Winterdienststufen ist folgendes anzumerken:
Wenn im Zuge der regelmäßigen Überprüfung der den Straßen im Straßenverzeichnis zugeordneten Reinigungsklassen festgestellt wird, dass der Verschmutzungsgrad der betreffenden Straßen nicht mehr mit

der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit übereinstimmt, wird eine Anpassung der entsprechenden Reinigungsklasse und Winterdienststufe nach oben oder unten vorgenommen.

Hierdurch soll sichergestellt werden das bei jeder Straße die objektiv angemessenen und notwendigen Reinigungsmaßnahmen vorgenommen werden.

Aufgrund dieser Feststellungen ist demzufolge eine Anpassung der Reinigungsklasse erforderlich, um der tatsächlichen Verschmutzungssituation gerecht zu werden. Konkret bedeutet dies, dass die Reinigungsklasse für die betroffenen Straßen reduziert bzw. erhöht wird. Diese Anpassung an den tatsächlichen Reinigungsbedarf führt nicht nur zu einer effizienteren Nutzung der Ressourcen, sondern hat auch positive Auswirkungen auf das Stadtbild.

Gebührentechnisch hat eine geringere Reinigungshäufigkeit auch eine Reduzierung der entsprechenden Gebühren für die Anlieger*innen zur Folge. Auf der anderen Seite führt eine Erhöhung der Reinigungsklasse zwangsläufig auch zu einer Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren.

Im Bezug auf den Winterdienst bzw. die dabei ausgewiesenen Dringlichkeitsstufen ergab die Überprüfung, dass die derzeit zugewiesenen Dringlichkeitsstufen nicht mehr den spezifischen Gegebenheiten der betroffenen Straßen im Winterdienst entsprechen. Daher ist es notwendig, die Dringlichkeitsstufen für diese Straßen zu überarbeiten, um eine effizientere und bedarfsgerechte Winterdienstleistung zu gewährleisten.

Übersicht der Reinigungsklassen und entsprechenden Pflichten von Eigentümer*innen und Stadt zur Information vorab.

Reinigungsklasse

Reinigungen im Jahr

Reinigungsverpflichtung
a) Stadt
b) Eigentümer*innen

S 4

52

a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen
b) Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung

S 5

104

a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen
b) Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung

S 6

156

a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen
b) Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung

S 7

260

a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen
b) Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung

S 8

52

a) Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen und Radwegen

b) Reinigung und Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung

S 9

52

a) Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen

b) Reinigung auf den Fahrbahnen, Gehwegen und selbstständigen Radwegen sowie die Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung

U 6

52

a) --

b) Reinigung und Winterwartung auf den Rad- und Gehwegen

X

52

a) --

b) Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen

Zur 10. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die nachfolgenden inhaltlichen

und redaktionellen Änderungen vorzunehmen.

1. Änderungen im Straßenverzeichnis

Änderungen der Reinigungshäufigkeit

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.

Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.

Reduzierung der Reinigungshäufigkeit

  • Bischof-Hemmerle Weg(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL X
  • Tönnesrather Weg (Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL X

Änderungen der Dringlichkeitsstufe

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Dringlichkeitsstufen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen die Dringlichkeitsstufe im Winterdienst anzupassen ist.

Reduzierung der Dringlichkeitsstufe

  • Cäcilienstraße(Aachen Eilendorf)von DS2 in DS3
  • Erberichshofstraße(Aachen Brand)von DS1 in DS2
  • Kolpingstraße(Aachen Brand)von DS1 in DS2
  • Richard-Wagner-Straße(Aachen Brand)von DS1 in DS2
  • Schwester Sibylla Weg (Aachen Eilendorf) von DS2 in DS3

Erhöhung der Dringlichkeitsstufe

  • Am Burgberg(Aachen Haaren) von DS3 in DS2

2.Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)

Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen-Negativkatalog aufzunehmen.

Als Stichstraßen sind solche Straßenteile anzusehen, die als Stichweg vom Hauptstraßenzug abgehen.

Der Hauptstraßenzug verbleibt dabei in der zugewiesenen Reinigungsklasse und ist nicht von der Änderung betroffen. In den definierten Stichwegen ist die Reinigung und Winterwartung auf die Eigentümer*innen übertragen.

  • Am Ravelsberg(Aachen Haaren)
  • Auf dem Anger (Aachen Kornelimünster / Walheim)
  • Fingerhutsmühlenweg (Aachen Eilendorf)
  • Frenz-Pauly-Straße (Aachen Eilendorf)
  • Gringelsbach(Aachen Eilendorf)
  • Schleswigstraße (Aachen Mitte)
  • Schwester Sibylla Weg(Aachen Eilendorf)
  • Tulpenweg(Aachen Mitte)

Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

10. Änderungssatzung
56.5 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-12-15 E 18_0001_WP19-1 10. aenderungssatzung sao

17.12.2025

207.8 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8.1
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 17.12.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
22.12.2025
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:31

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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