20. Januar 2026 um 17:09, Aachener Stadtbetrieb
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Wirtschaftsplan 2026 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der Stadt Aachen

E 18/0008/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Sachkundige Bürger, Herr Cirillo, stellt den Änderungsantrag der Fraktion „Die Linke“ vor. Diese beantrage, den Beschlussvorschlag dahingehend abzuändern, dass der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb dem Rat der Stadt empfehle, für 2026 sowie in der Mittelfristplanung zusätzlich 1.000.000 Euro jährlich für die Baumpflanzungen bereitzustellen. Begründet werde dieser Änderungsantrag damit, dass die derzeit bereitgestellten Gelder nicht ausreichten, um die gesteckten Ziele bei der Baumpflanzung zu erreichen.

Die Betriebsleitung, Frau Balsam, merkt an, dass die Pflanzperiode noch nicht abgeschlossen sei, sondern noch bis März bzw. April andauere.

Der Beigeordnete, Herr Thomas, ergänzt, dass die Pflanzperiode erst kürzlich umgestellt worden sei.

Die Betriebsleitung, Frau Balsam, führt aus, dass grundsätzlich die Neupflanzung von 600 Bäumen im öffentlichen Raum sowie von 350 Bäumen im Friedhofsbereich geplant sei. Im Baumbereich seien zwar viele, jedoch nicht alle Stellen besetzt. Aufgrund dieser nicht besetzten Stellen könnte möglicherweise im öffentlichen Raum lediglich die Pflanzung von ca. 450-500 Bäume sowie im Friedhofsbereich die Pflanzung von ca. 250 Bäumen realisiert werden.

Die Vorsitzende, Frau Parting, weist daraufhin, dass der Betriebsausschuss formal nicht der korrekte Rahmen für diesen Antrag sei, dass dieser vielmehr im Haupt- und Finanzausschuss gestellt werden müsse.

Ratsfrau Brinner merkt an, dass der Wirtschaftsplan für 2026 keine drei zusätzlichen Stellen im Bereich Baumpflanzung enthalte. Dieser Stellenaufwachs wäre jedoch erforderlich, um eine ausgeglichene Baumbilanz erzielen zu können. Sie ergänzt, dass für die Einrichtung von drei zusätzlichen Stellen der Betrag von 1.000.000 €/Jahr zu hoch angesetzt sei und fragt an, ob die Fraktion „Die Linke“ gewillt sei, ihren Änderungsantrag auf einen entsprechend geringeren Betrag anzupassen.

Ratskehr Kehr äußert, dass seine Fraktion sich dem Änderungsantrag nicht anschließen werde.

Der Beigeordnete, Herr Thomas, führt aus, dass aktuell jährlich 300-400 mehr Bäume abgehen würden als nachgepflanzt werden könnten. Um dieser Entwicklung weiter entgegenzuwirken, würden seit drei Jahren sukzessive Personal und Maschinen aufgestockt. Man konzentriere sich auch darauf, so wenig Bäume wie möglich zu verlieren und arbeite außerdem eng mit dem Umweltamt zusammen.

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sehe bis 2030 ein Veränderungsgebot und ab 2031 eine Verpflichtung zur Wiederherstellung städtischer Ökosysteme vor. An diesem Ziel halte auch die Stadt Aachen fest und strebe mittel- bis langfristig eine ausgeglichene Baumbilanz an. Auch werde die Lebensqualität in der Stadt durch eine steigende Anzahl an Bäumen erhöht.

Der Beigeordnete, Herr Thomas, merkt an, dass der Änderungsantrag im Rat der Stadt Aachen und nicht im Betriebsausschuss zu platzieren sei.

Ratsfrau Brinner äußert, dass im Hinblick auf eine ausgeglichene Baumbilanz fraktionsübergreifend große Einigkeit bestehe, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Haushaltsberatungen jedoch noch nicht abgeschlossen seien. Sie formuliert als möglichen abgeänderten Beschlussvorschlag, dass der Betriebsausschuss dem bündelnden Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat empfehle, den städtischen Zuschuss an den Aachener Stadtbetrieb in dem Maße zu erhöhen, dass beim Aachener Stadtbetrieb drei neue Stellen in der Baumpflanzkolonne eingerichtet werden könnten.

Ratsfrau Lürken bestätigt, dass die nicht ausgeglichene Baumbilanz auch sie traurig stimmen würde. Die Mitarbeiter*innen des Aachener Stadtbetriebs seien sehr motiviert, jedoch wäre selbst die Einrichtung von drei neuen Stellen noch nicht ausreichend, um eine ausgeglichene Baumbilanz erreichen zu können.

Die Kämmererin habe eine äußerst bewegende Rede zu sehr knappen Kassen gehalten. Man müsse stets im Blick behalten, was eine Stadt realistisch leisten könne. Daher sei in ihren Augen der Antrag der Fraktion „Die Linken“ ein falsches Signal, dem sich ihre Fraktion nicht anschließen werde, auch dann nicht, wenn der beantragte Betrag – so wie von Frau Brinner vorgeschlagen – signifikant nach unten korrigiert werde.

Ratsfrau Parting äußert in ihrer Funktion als Mitglied des Betriebsausschusses, dass die SPD-Fraktion die Position von Frau Lürken unterstütze und sich ebenfalls weder dem Antrag der Linken noch dem geänderten Antrag von Frau Brinner anschließen werde.

Frau Vogelgesang bekräftigt, dass grundsätzlich Einigkeit bestehe, dass eine ausgeglichene Baumbilanz das Ziel sein müsse. Sie merkt an, dass Eigenleistungen durch den Aachener Stadtbetrieb günstiger sei als die Fremdvergabe.

Ratsherr Kehr bestätigt, dass eine ausgeglichene Baumbilanz das Ziel sei. Jedoch sei die Stadt Aachen sehenden Auges in die aktuelle Haushaltslage geraten und daher sei es in keinster Weise zielführend, zusätzliche Kosten zu generieren. Diese würden nicht dazu beitragen, eine ausgeglichene Baumbilanz zu erreichen.

Ratsfrau Brinner schlägt vor, die Sitzung zu unterbrechen, um einen gemeinsamen, angepassten Beschlussvorschlag zu erarbeiten.

Ratsfrau Eschweiler führt aus, dass für die gesamte Stadtverwaltung Aachen im Haushaltsplan lediglich 27zusätzliche Planstellen vorgesehen seien. Mehr sei in der aktuellen Situation nicht möglich, da andernfalls 2027 das Haushaltssicherungskonzept drohe.

In ihren Augen seien alle Argumente ausgetauscht worden und die CDU-Fraktion strebe keinen geänderten Beschlussvorschlag an und erachte daher auch eine Sitzungsunterbrechung als nicht notwendig.

Die Betriebsleitung, Frau Balsam, informiert darüber, dass es aktuell noch unbesetzte Stellen im Bereich der Baumpflanzung gäbe und dass für sie die Besetzung dieser Vakanzen Priorität habe. Sie sei sehr dankbar für das hohe Maß an Motivation der Mitarbeiter*innen und stellt heraus, dass in den letzten Jahren die Anzahl der neu gepflanzten Bäume von Jahr zu Jahr gesteigert werden konnte. Sie regt an, gemeinsam mit dem Fachbereich Klima und Umwelt die Möglichkeit von privaten Spenden zu erörtern.

Der Beigeordnete, Herr Thomas, bekräftigt, dass er die Ausführungen von Frau Balsam teile.

Ratsfrau Brinner teilt mit, dass sie überrascht sei, dass es nicht besetzte Stellen im Bereich der Baumpflanzung geben würde. Sie unterbreitet dem Ausschuss den folgenden geänderten Beschlussvorschlag:

„Der Betriebsausschuss empfiehlt dem bündelnden Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat, den städt. Zuschuss an den Aachener Stadtbetrieb in dem Maße zu erhöhen, dass beim Aachener Stadtbetrieb drei neue Stellen in der Baumpflanzkolonne eingestellt werden können und nach Möglichkeiten zur Gegenfinanzierung zu suchen.“

Ratsfrau Lürken merkt an, dass in den vergangenen Jahren sehr viel erreicht werden konnte, auch wenn man noch nicht am Ziel sei. Jedoch halte sie die Möglichkeit privater Spenden für unwahrscheinlich.

Herr Cirillo teilt mit, dass seine Fraktion sich dem geänderten Beschlussvorschlag der Grünen anschließen wolle.

Die Vorsitzende, Frau Parting, stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Dieser wird mit 8 Gegenstimmen abgelehnt.

Beschluss

Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb 1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan 2026 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen. Haupt- und Finanzausschuss 2. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2026 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zur Kenntnis. Rat der Stadt Aachen 3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Wirtschaftsplan 2026 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb.

Beschlussvorschlag

Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

1.Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan2026 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.

Haupt- und Finanzausschuss

2.Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2026 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zur Kenntnis.

Rat der Stadt Aachen

3.Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Wirtschaftsplan 2026 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb.

Erläuterungen

VORWORT

Die ab dem 01.01.2003 gebildete eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb nimmt die Durchführung und Gewährleistung der Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Friedhofswesen, Krematorium, Grün- und Freiflächenpflege (inkl. Sportanlagen und Spielplätze), Straßenreinigung und gebührenpflichtiger Winterdienst sowie den Hilfs- und Nebenbetrieben wahr. Zum 01.01.2007 wurde das Aufgabenspektrum des Aachener Stadtbetriebes durch die Integration des damaligen Bauhofes des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau (FB 68/21) um die Aufgabe der Straßenunterhaltung erweitert.

Der zu beschließende Wirtschaftsplan stellt die nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellte Prognose des Jahresergebnisses (Erfolgsplan) für das Wirtschaftsjahr 2026 dar. Er besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1 und 1.a-b), der mittelfristigen Ergebnisplanung (Anlage 1.c), dem Vermögensplan (Anlage 2 und 2.a-c), dem Stellenplan (Anlage 3) sowie dem Finanzplan für die Jahre 2026-2029 (Anlage 4). Der Wirtschaftsplan wird mit seinen Anlagen als Gesamtplan für alle Aufgabenbereiche des Aachener Stadtbetriebes aufgestellt.

Organigramm Aachener Stadtbetrieb

(ab dem 18.09.2025)

Der Aufbau des Erfolgsplans weicht in Teilen von der Struktur des Organigramms ab und ist produktorientiert gegliedert, so dass insbesondere bei den Gebührenhaushalten eine Transparenz und Vergleichbarkeit mit den Vorjahren gewährleistet ist.

ERFOLGSPLAN

Der Erfolgsplan entspricht dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren laut Handelsgesetzbuch und Eigenbetriebsverordnung, erweitert um die Information der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Das Einnahme- und Ausgabevolumen wurde den Aufgabenbereichen des Aachener Stadtbetriebes verursachungsgerecht zugeordnet und entspricht den aus heutiger Sicht notwendigen Ansätzen für die wirtschaftliche Wahrnehmung der Aufgaben.

ERTRÄGE

Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen

Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt verbucht. Im Wirtschaftsjahr 2026 erhält der E 18 eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt.

Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim E 18 ertragswirksam erfasst. Der Zuschuss stellt beim E 18 einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.

Der Zuschussbedarf der gebührenrelevanten Betriebssparten beträgt 53.857 T€ (Vorjahr 51.202 T€).

Im Bereich der Straßenreinigung und Winterdienst wurde der Zuschuss um 1.041 T€ im Vergleich zum Vorjahr erhöht und im Bereich Friedhof und Krematorium um 813 T€. Im gebührenrelevanten Bereich Abfallwirtschaft wurde der Zuschuss im Vergleich zum Vorjahr um 801 T€ erhöht.

Der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen beinhaltet nicht den anteiligen Verwaltungskostenbeitrag, welcher im städtischen Haushalt für die Produkte aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen veranschlagt ist.

Zuschuss städtischer Haushalt

In den Sparten Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung und Brückenbau erhält der Aachener Stadtbetrieb einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt. Der Kaufmännische Bereich inklusive der Technik erhält einen Betriebskostenzuschuss, um den Aufwand für die Zinsen der Gesellschafterdarlehen „Kauf des Gebäudes Madrider Ring“ und „Investitionsbedarf 2023“ zu decken. Alle weiteren Aufwendungen werden über

die innerbetriebliche Leistungsverrechnung vollständig vom gesamten Betrieb getragen. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Betriebskostenzuschuss des städtischen Haushalts um insgesamt 2.124 T€ erhöht.

Der im Wirtschaftsplan verbleibende kalkulierte Fehlbedarf in Höhe von 1.345 T€ ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken.

Der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt deckt ebenfalls Leistungen des Aachener Stadtbetriebes für das CHIO, die Karlspreisverleihung sowie sonstige für die Stadt Aachen bedeutsame Veranstaltungen.

Diese veranstaltungsbezogenen Kosten werden nicht weiterberechnet, sondern stellen aufgrund der herausragenden Bedeutung einen Beitrag des Aachener Stadtbetriebes bzw. der Stadt Aachen dar.

Sämtliche Leistungen für weitere Veranstaltungen werden, nicht zuletzt wegen der schwierigen Haushaltslage, dem jeweiligen Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Sowohl der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen als auch der Zuschuss vom städtischen Haushalt sind von den jeweils zuständigen städtischen Stellen in vier gleich hohen Raten zu Beginn eines Quartals auf das Konto des Aachener Stadtbetriebes zu überweisen, damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit gesichert ist. Eine Veränderung des jeweiligen Zuschusses bedarf der Zustimmung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes.

Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für die Stadt Aachen

Betrag

Bemerkung

Abfallwirtschaft

2.650 T€

Erlöse aus Papierverkauf, Entgelte DSD (Duales System Deutschland)

Friedhofswesen und Krematorium

88 T€

Erlöse durch den Verkauf von Grabsteinen und Metallen; Mieteinnahmen

Grün- und Freiflächenpflege

655 T€

gärtnerische Jahrespflege und Baumpflegearbeiten an städtischen Objekten; Veranstaltungen

Kaufmännischer Bereich und Technik

371 T€

Gestellung von Betriebsstoffen, Arbeiten und Leistungen der Werkstatt; Einnahmen der betriebseigenen Kantine

Straßenunterhaltung und Brückenbau

353 T€

Kostenersatz für die Beseitigung von Schäden und Sicherstellung

der Verkehrssicherheit

Straßenreinigung

383 T€

Sonderreinigungen, Winterdienst an städtischen Objekten

Sonstige Erträge

Betrag

Bemerkung

Friedhofswesen und Krematorium

267 T€

Einnahmen aus Grabanlagen und Grabbepflanzungen der Stiftungsgräber; Ersatz der Unterhaltungskosten jüdische Friedhöfe; Erlöse durch den Verkauf von GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter), Fördergelder Biodiversität und Klimawandel

Grün- und Freiflächenpflege

571 T€

Erlöse aus der Gestellung von Arbeitsgeräten und Leistungen;

Ersatz für Schäden; Investive Zuschüsse; Fördermittel für Projekte

zum Klimaschutz

Kaufmännischer Bereich und Technik

322 T€

Erträge aus Personalkostenerstattungen; Ersatz für Schäden

Abfallwirtschaft

778 T€

Erlöse aus Anlagenabgängen; investive Zuschüsse

Straßenunterhaltung

115 T€

Erlöse aus Materialverkauf und Anlagenabgängen; investive Zuschüsse

Straßenreinigung

140 T€

Erlöse aus Anlagenabgängen; investive Zuschüsse

AUFWENDUNGEN

Material- und Dienstleistungsaufwand

Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die zur Leistungserbringung notwendigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Fremdleistungen (z.B. Gebühren des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW), Asphaltarbeiten, gärtnerische Unterhaltung, Baumpflegearbeiten, Projekte Biodiversität und Klimawandel auf Friedhöfen, Reparaturaufträge durch Fachwerkstätten).

Personalaufwand

Die im Stellenplan dargelegte Gehaltsstruktur wird mit den unter dem Posten Personalaufwand veranschlagten Mitteln gedeckt. Dem Aachener Stadtbetrieb zugewiesene Beamte werden weiterhin im Stellenplan der Stadt Aachen geführt. Die Abrechnung erfolgt aufwandsgemäß anhand der entstandenen Ist-Kosten. Zum 01.01.2026 enthält der Personalkostenansatz einen Anteil für die Aufwendungen der Beamten in Summe von 1.376 T€.

In diesen Erstattungsbeträgen sind anteilig auch die Beträge enthalten, welche die Stadt Aachen der Pensionsrücklage zuführt.

Im Bereich der Personalkosten wurden absehbare Personalkostensteigerungen berücksichtigt. Der Ansatz für den Personalaufwand enthält zudem die voraussichtlich in 2026 entstehenden anteiligen Kosten für die beabsichtigte Erweiterung des Stellenplans.

Der Personalkostenansatz berücksichtigt wie in den Vorjahren nicht den Anteil der Mitarbeitenden, welche aufgrund von Elternzeit, Mutterschutz, befristeter Freistellung, Krankheit oder sonstigen Gründen zeitweise oder dauerhaft aus der Lohnfortzahlung entfallen, sofern hierfür keine befristeten Einstellungen erfolgten. Würden diese Mitarbeitenden in der Kalkulation berücksichtigt, wäre der Personalkostenansatz entsprechend zu erhöhen.

Kapitalaufwand

Im Erfolgsplan werden die handelsrechtlichen Abschreibungen und Zinsen veranschlagt.

Bei den Gebührenbedarfsberechnungen können jedoch weiterhin die rechtlich zulässigen, höheren kalkulatorischen Kosten angesetzt werden. Die durch die Differenz zwischen kalkulatorischen und handelsrechtlichen Ansätzen bedingten Mehreinnahmen verbleiben bei der Stadt, da diese die Gebühren

und somit auch den höheren Ansatz vereinnahmt.

Sonstige betriebliche Aufwendungen, Steuern

Hierunter fallen die Aufwendungen zur Bewirtschaftung, Unterhaltung und Aufrechterhaltung des Betriebes, seiner Anlagen und Vermögenswerte.

INNERBETRIEBLICHE LEISTUNGSVERRECHNUNG

Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung gibt Auskunft darüber, welche leistungsmäßigen Beziehungen zwischen den einzelnen Betriebssparten innerhalb des Aachener Stadtbetriebes bestehen.

Durch die unterjährige Erfassung und Dokumentation von Stundenaufschreibungen, Materialverbrauch und direkten Kostenzuordnungen werden die tatsächlichen Leistungsbeziehungen wertmäßig abgebildet.

Hierdurch wird eine verursachungsgerechte und transparente Aufteilung erreicht.

JAHRESERGEBNIS

Insgesamt schließt der Erfolgsplan mit einem Ergebnis von -1.345 T€ (Planwert Vorjahr -1.108 T€) ab.

Das vorrangige Ziel des Aachener Stadtbetriebes im Wirtschaftsjahr 2026 besteht darin, den bisherigen Standard der ausgeführten Arbeiten zu halten und die Basis für eine weiterhin positive Entwicklung des Betriebes zu festigen. Durch stetige Kontrolle und Prozessüberprüfung sollen die Arbeitsabläufe weiter optimiert und bedarfsgerecht digitalisiert werden, so dass der wirtschaftliche Einsatz aller Ressourcen stets verbessert wird. Eine Intensivierung des Fuhrparkmanagements soll insbesondere eine höhere Auslastung der technischen Ressourcen (Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) gewährleisten. Außerdem wird die Elektromobilität des Betriebes weiter gefördert, um den Verbrauch der Kraftstoffe weiter zu reduzieren und um einzelne Arbeitsprozesse umweltschonender und zugleich wirtschaftlicher zu gestalten.

Bestandteil des Erfolgsplans ist die mittelfristige Ergebnisplanung, welche Auskunft über die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge der weiteren drei auf das aktuelle Planungsjahr folgenden Jahre gibt. Für die Folgejahre wurden eine moderate Steigerung der Personalkosten sowie der Materialaufwendungen und Dienstleistungen berechnet.

Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Erfolgsplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

VERMÖGENSPLAN

Im Vermögensplan sind die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre getrennt nach Betriebssparten aufgeführt. Der Ansatz aller Investitionen ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs zur Weiterführung der übertragenen Aufgaben notwendig. Vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Ansätze, welche aufgrund wirtschaftlichen Verantwortungsbewusstseins noch nicht verausgabt wurden, werden nach § 16 Abs.4 S.1 EigVO in die Folgejahre übertragen. Für das Wirtschaftsjahr 2026 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 13.650 T€ festgelegt worden. Diese sollen die Beschaffungsvorgänge von kostenintensiven Investitionen oder von Investitionen, die aufgrund von langen Lieferzeiten frühzeitig im Wirtschaftsjahr beschafft werden müssen, optimieren und wirtschaftlicher gestalten.

Eine spartenbezogene Aufstellung der Ansätze ist der Anlage 2.a) zum Vermögensplan zu entnehmen, wo ebenfalls eine sachliche Zuordnung zu den Positionen des Anlagenspiegels erfolgt. Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Vermögensplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

Die Anlage 2.b) gibt Auskunft über die einzelnen geplanten Investitionsmaßnahmen und die voraussichtliche Investitionshöhe. Dabei wurden die Maßnahmen den nachstehenden Kostengruppen zugeordnet.

Der Bau und die Inbetriebnahme von zwei neuen Kremierungsöfen gehören auch im Wirtschaftsjahr 2026 zu den prägenden Investitionen. Diese Maßnahme, welche bereits am 22.11.2022 in der Betriebsausschusssitzung des Aachener Stadtbetriebes zur Sicherung des künftigen Krematoriumbetriebes beschlossen wurde, befand sich bisher planerisch und baulich in der Umsetzung und wird perspektivisch Ende 2026 fertig gestellt.

Die Kosten des Jahres 2026 betreffend sind der Kostengruppe 7 zuzuordnen.

Um der steigenden Nachfrage nach pflegefreien Urnenbestattungen zu entsprechen, werden auf den Friedhöfen Hüls und Nirm zwei weitere Urnenwände (Kolumbarien) gesetzt. Die Kosten hierfür belaufen sich im Kostenrahmen der Gruppen 5 und 6.

Im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst ist die Anschaffung von sieben Kleinkehrmaschinen (Kostengruppe 6) geplant, da die zu ersetzenden Fahrzeuge ihre Nutzungsdauer bereits überschritten haben und zu höheren Reparaturkosten neigen.

Gleiches gilt für die Ersatzbeschaffung des Großhäckslers für die Stadtgärtnerei. Das vorhandene Gerät befindet sich seit mehreren Jahren im Eigentum des Aachener Stadtbetriebs und muss nun aus wirtschaftlichen Gründen durch ein neues Gerät für Kosten im Rahmen der Gruppe 7 ersetzt werden.

Eine weitere wesentliche Investition wird der Umbau des Bürogebäudes am Madrider Ring sein. Der personelle Zuwachs in den letzten Jahren bringt die Auslastung der Büroräume an ihre Kapazitätsgrenzen und droht gegen Arbeitsschutzvorschriften zu verstoßen. Geplant ist durch bauliche Maßnahmen neue, flexiblere Arbeitsplätze zu schaffen. Hierfür ist ein Budget der Kostengruppe 6 einkalkuliert.

Ebenfalls zur Kostengruppe 6 gehört die Entwicklung von Liegenschaften. Hierunter fällt unter anderem die Anschaffung von Legoboxen (große stapelbare Betonblöcke auch als Schüttgutboxen-Steine bekannt), um Erdaushub zu lagern. Durch die am 01.08.2023 in Kraft getretene Mantelverordnung (Ersatzbaustoffverordnung und novellierte Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung) muss Erdaushub zunächst beprobt und nach Klassen eingeteilt werden, welche Aufschluss darüber liefern, ob der Boden verwertet werden darf oder entsorgt werden muss.

STELLENPLAN

Der Stellenplan wurde entsprechend den Anforderungen einer qualifizierten Leistungserbringung sowie unter gleichzeitiger Berücksichtigung einer sparsamen Haushaltswirtschaft aufgestellt. Die Darstellung der Stellen entspricht den Vollzeitäquivalenten.

Beschäftigte

Für das Wirtschaftsjahr 2026 werden 4 zusätzliche Stellen im Aachener Stadtbetrieb geplant.

Bei den 4 zusätzlichen Planstellen handelt es sich um eine weitere Fachkraft im Bereich IT Koordination, um den gestiegenen Anforderungen durch die Digitalisierung gerecht zu werden. Eine weitere Stelle wird im Bereich Straßenunterhaltung zur Aufbruchkontrolle geplant, um bei der steigenden Anzahl an Aufbrüchen durch Dritte im Straßenraum, zum Beispiel für den Glasfaserausbau, die fachgerechte Wiederherstellung zu kontrollieren und einzufordern. Im Bereich Werkstatt werden 2 weitere Stellen für die Fahrzeugpflege und die Fahrzeugsicherheit geplant.

In 2026 wurde eine Planstelle bei den Beschäftigten gestrichen, da diese Vakanz unterjährig in 2025 durch eine Beamtenstelle besetzt werden konnte.

Im Bereich Abfallwirtschaft wurde bereits in 2025 unterjährig eine neue Stelle für das Förderprojekt Kreislauf-WIRK-Statt eingerichtet und besetzt, da die Personalkosten zu 90% durch Fördermittel gedeckt werden können.

Auszubildende

In 2026 sieht der Stellenplan insgesamt 31 Stellen für Auszubildende im Aachener Stadtbetrieb vor.

Beamte

Beamtinnen und Beamte werden im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und werden hier nur nachrichtlich aufgeführt.

FINANZPLAN 2025-2029

Der Finanzplan weist die geplanten Investitionen des vergangenen Jahres und der kommenden vier Jahre aus und gibt Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Analog des Vorjahres wird das betriebsnotwendige Vermögen auch in 2026 erneuert und erhalten. Der Aachener Stadtbetrieb hat in Abstimmung mit FB 20 für den Kauf des Gebäudes Madrider Ring ein Gesellschafter-Darlehen vereinbart, das mit Beginn des Jahres 2023 zusätzlich zum Gründungsdarlehen getilgt wird. Ein weiteres Darlehen wurde in diesem Jahr mit der Stadt Aachen vereinbart, um den Investitionsbedarf 2023 zu finanzieren. Die Tilgung dieses Darlehen beginnt, wie im Finanzplan dargestellt, in 2026.

Den geplanten Investitionen 2026 in Höhe von 19.906 T€ wird die geplante Kredittilgung aus den vereinbarten Darlehensverträgen von 641 T€ sowie der voraussichtliche Jahresfehlbetrag hinzugerechnet. Dieser Summe stehen Abschreibungen in Höhe von 6.643 T€, investive Zuschüsse von 256 T€ und geplante Abgänge des Anlagevermögens von 200 T€ gegenüber. Daraus ergibt sich eine Finanzierungslücke, welche bilanziell z. B. durch die allgemeine Rücklage gedeckt wird.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Erläuterungstext


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-12-15 E 18_0008_WP19 Wirtschaftsplan 2026 SAO.pdf

15.12.2025

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Metadaten

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Ö 2
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Di., 20.01.2026
Uhrzeit
17:09
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
9.4.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:48