Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 313 - Siegelallee / Robert-Schuman-Straße - zwischen Siegelallee, Robert-Schuman-Straße und dem Gelände der Schützenvereine
FB 61/0003/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Auf Herrn Plums Nachfrage, welcher Teil des Aufstellungsbeschlusses aufgehoben werden solle, erläutert Frau Steffens, dass es sich nicht um eine Teilaufhebung handele: Hintergrund des Aufhebungsbeschlusses sei, dass der geplante Sportplatz an der Siegelallee dringend benötigt werde und deshalb zügig genehmigt werden solle. Da diese Fläche innerhalb des Bereiches des Aufstellungsbeschlusses liege und die Offenlage noch nicht erfolgt sei, sei eine Genehmigung zum Bau bei aktuellem Planungsrecht nicht möglich. Infolge der Aufhebung des Aufstel-lungsbeschlusses läge der Bereich wieder im Außenbereich und der Sportplatz könnte als privilegiertes Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB genehmigt werden und vorzeitig errichtet werden. Bisher habe eine genaue Abgrenzung der Flächen im Plangebiet noch nicht stattgefunden, da die exakte Abgrenzung der Fläche, welche die Feuerwehr tatsächlich für ihr Vorhaben benötige, sich erst im Laufe der weiteren Planung ergeben werde. Dabei stünden die Flächenbedarfe der Feuerwehr an erster Stelle. Aus diesem Grunde lasse sich die Grenze zwischen neu entstehendem Sportplatz und der Stellplatzanlage der Feuerwehr derzeit noch nicht genau festlegen, sodass sich die Bebauungsplangrenze nicht eindeutig definieren lasse.
Planungsrechtlich liege kein Problem vor, der Aufstellungsbeschluss wird mit dem nächsten zu fassenden Be-schluss - dem Offenlagebeschluss - gemeinsam als Aufstellungs- und Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan - Teilbereich Feuerwache - eingeholt.
Herr Hangarter freue sich insbesondere als sportpolitischer Sprecher seiner Fraktion über ein schnelles Voranbringen des Bolzplatzes. Die Realisierung der Feuerwache solle dadurch aber nicht verzögert werden.
Herr Baal betont hingegen, dass der Schwerpunkt auf der Feuerwache liegen müsse. Die Fläche sei insbesondere zur Sicherung des Brandschutzes baurechtlich beplant und müsse somit prioritär behandelt werden. Mithin müssten erst die Bedürfnisse für die Feuerwehr konkret geprüft werden. Erst im Anschluss sei eine weitere Verwendung für den Breitensport zu prüfen. Der vorliegende Vorschlag komme einem Paradigmenwechsel gleich.
Herr Auler schließt sich der Aussage an. Der Bolzplatz sei eine wünschenswerte Planung, die Feuerwache jedoch eine notwendige. Letztere dürfe eben nicht verbaut werden durch eine Anwendung des § 35 BauGB. Im Vorhinein müsse klar sein, wo die Feuerwache errichtet werden solle. Ein eventuelles neues Spannungsfeld aufgrund von ausgehenden Immissionen vom Sportplatz und sonstigen nachbarlichen Interessen dürfe nicht entstehen.
Herr Hucke verweist auf ein gutes Wettbewerbsergebnis. Die Verwaltung werde ab spätestes „Leistungsphase 2“ wissen, welcher Flächenbedarf tatsächlich bestehen wird. Er regt an, den Verlauf der Planung und Umsetzung künftig anhand von Zeitstrahlen vorzustellen.
Herr Plum betont, wie kompliziert die Standortfindung gewesen sei. Dabei nimmt er Bezug auf Herrn Auler und wolle ebenfalls vermeiden, dass Immissionen vom Bolzplatz die Planung der Feuerwache verkomplizieren. Es bestünde Einigkeit, dass die Feuerwache zuerst geplant werden müsse. Aus diesem Grunde würde er in dieser Sitzung keine Entscheidung treffen wollen.
Frau Burgdorff erläutert, dass auch für die Verwaltung die Diskussion um ein mögliches immissionstechnisches Spannungsfeld nicht einfach sei. Beide Projekte sollen ermöglicht werden. Insbesondere solle man die Planungen zur Feuerwache schnell voranbringen. Dennoch sei auch die Beachtung der Belange von Kindern, Familien und Gesundheit immens wichtig. Diese Abwägung erfolge. Alles Nötige, wie Immissionen und der Flächennutzungs-plan, werde deshalb geprüft.
Verwaltungsseitig habe man nun einen rechtssicheren Weg gefunden. Die politische Frage werde gerade diskutiert und die gesellschaftliche Frage verlange nach einer sozialen und schnellen Antwort.
Herr Auler verweist auf die städtebaulichen Ziele. Deshalb solle an dem Aufstellungsbeschluss für die Feuerwehr festgehalten werden. Da die Grenze noch nicht bekannt sei, hinterfragt er nochmal die Möglichkeit einer Teilaufhebung.
Frau Hergarten erläutert verwaltungsseitig die bereits erfolgte Abstimmung. Die Vorhaben stünden sich nicht aus-schließend gegenüber. Eine Teilaufhebung sei nicht sinnvoll, da das Grundstück ohnehin ein städtisches sei. Eine Grenze müsse ohnehin gezogen werden. Eine Vollaufhebung des Aufstellungsbeschlusses hätte keine negativen Auswirkungen. Es könne nichts passieren, da die Stadt Herrin des Verfahrens sei.
Herr Beus erklärt, der Ausschuss konstruiere ein unnötiges Problemfeld, welches nur zur Verzögerung führe. Eine Dringlichkeit für Sportflächen sei gegeben. Er sehe keine entgegengesetzten Interessen.
Herr Gilson hält fest, dass das Vorhaben Feuerwache prioritär behandelt wird. Eine Beschlussfassung sei somit also möglich.
Herr Hucke verweist in diesem Zuge auf den nächsten wichtigen Schritt, den Offenlagebeschluss. Bei der neuen Planung solle präzise verfahren und regelmäßig dem Ausschuss berichtet werden.
Herr Plum bittet um eine Bestätigung, dass die Immissionen des Bolzplatzes nicht mit der Errichtung der Feuerwache kollidieren würden. Frau Burgdorff bestätigt dies.
Frau Steffens erläutert, dass es sich um zwei verschiedene Lärmarten handele. Dies könne auch mit dem Umweltamt abgestimmt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans sei mit der Bezirksregierung abgestimmt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 313 - Siegelallee / Robert-Schuman-Straße - im Bereich zwischen Siegelallee, Robert-Schuman-Straße und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 313 - Siegelallee / Robert-Schuman-Straße - im Bereich zwischen Siegelallee, Robert-Schuman-Straße und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Erläuterungen
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 313 - Siegelallee / Robert-Schuman-Straße - zwischen Siegelallee, Robert-Schuman-Straße und dem Gelände der Schützenvereine
hier: Aufhebungsbeschluss
1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
Für das Plangebiet wurde am 02.06.2022 der Aufstellungsbeschluss A 313 für einen Bebauungsplan (Vorlage FB 61/ 0403/WP18) mit dem Planungsziel „Errichtung einer Feuer- und Rettungswache“ gefasst (bekanntgemacht am 25.08.2022). Außerdem soll lt. Vorlage zum Aufstellungsbeschluss der vorhandene Bolzplatz, wenn möglich, erhalten oder ein Ersatz auf einer Fläche von mindestens 2.000 qm als Multifunktionssportfläche geschaffen werden. Der auf der Fläche liegende Sportplatz ist nicht mehr nutzbar und kann bei Realisierung der Feuer- und Rettungswache nicht erhalten werden. Als Ausgleich soll an gleicher Stelle neben der geplanten Feuer- und Rettungswache ein Ersatzsportplatz als Kunstrasenfläche mit Trainingsbeleuchtungsanlage und Umkleidehaus im Plangebiet errichtet werden.
Der geplante Sportplatz soll möglichst zeitnah realisiert werden, weil der Bedarf, ausgelöst durch den Vereinssport und den Schulsport in der Nachbarschaft, extrem hoch ist. Um die Genehmigung und Errichtung des Sportplatzes von der Aufstellung des Bebauungsplanes für die Feuer- und Rettungswache zeitlich zu entkoppeln, soll das Plangebiet des Bebauungsplanes für diese Anlage um die Sportplatzfläche verkleinert werden und der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden. Damit liegt die Fläche wieder planungsrechtlich im Außenbereich und eine Genehmigung der geplanten Anlage ist nach § 35 Abs. 2 BauGB möglich. Für die Feuer- und Rettungswache wird ein eigenständiger Bebauungsplan aufgestellt und ein eigener Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gefasst
2. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss Nr. 313 – Siegelallee / Robert-Schuman-Straße - im Bereich zwischen Siegelallee, Robert-Schuman-Straße und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk Aachen-Mitte aufzuheben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1019955
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1019955
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-11-14 FB 61_0003_WP19 Aufhebung des Aufste SAO.pdf
17.12.2025
5.7 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 22.01.2026
- Uhrzeit
- 17:01
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.1.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 17:46