22. Januar 2026 um 17:01, Rathaus
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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 313 - Siegelallee / Robert-Schuman-Straße - zwischen Siegelallee, Robert-Schuman-Straße und dem Gelände der Schützenvereine

FB 61/0003/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Auf Herrn Plums Nachfrage, welcher Teil des Aufstellungsbeschlusses aufgehoben werden solle, erläutert Frau Steffens, dass es sich nicht um eine Teilaufhebung handele: Hintergrund des Aufhebungsbeschlusses sei, dass der geplante Sportplatz an der Siegelallee dringend benötigt werde und deshalb zügig genehmigt werden solle. Da diese Fläche innerhalb des Bereiches des Aufstellungsbeschlusses liege und die Offenlage noch nicht erfolgt sei, sei eine Genehmigung zum Bau bei aktuellem Planungsrecht nicht möglich. Infolge der Aufhebung des Aufstel-lungsbeschlusses läge der Bereich wieder im Außenbereich und der Sportplatz könnte als privilegiertes Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB genehmigt werden und vorzeitig errichtet werden. Bisher habe eine genaue Abgrenzung der Flächen im Plangebiet noch nicht stattgefunden, da die exakte Abgrenzung der Fläche, welche die Feuerwehr tatsächlich für ihr Vorhaben benötige, sich erst im Laufe der weiteren Planung ergeben werde. Dabei stünden die Flächenbedarfe der Feuerwehr an erster Stelle. Aus diesem Grunde lasse sich die Grenze zwischen neu entstehendem Sportplatz und der Stellplatzanlage der Feuerwehr derzeit noch nicht genau festlegen, sodass sich die Bebauungsplangrenze nicht eindeutig definieren lasse.

Planungsrechtlich liege kein Problem vor, der Aufstellungsbeschluss wird mit dem nächsten zu fassenden Be-schluss - dem Offenlagebeschluss - gemeinsam als Aufstellungs- und Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan - Teilbereich Feuerwache - eingeholt.

Herr Hangarter freue sich insbesondere als sportpolitischer Sprecher seiner Fraktion über ein schnelles Voranbringen des Bolzplatzes. Die Realisierung der Feuerwache solle dadurch aber nicht verzögert werden.

Herr Baal betont hingegen, dass der Schwerpunkt auf der Feuerwache liegen müsse. Die Fläche sei insbesondere zur Sicherung des Brandschutzes baurechtlich beplant und müsse somit prioritär behandelt werden. Mithin müssten erst die Bedürfnisse für die Feuerwehr konkret geprüft werden. Erst im Anschluss sei eine weitere Verwendung für den Breitensport zu prüfen. Der vorliegende Vorschlag komme einem Paradigmenwechsel gleich.

Herr Auler schließt sich der Aussage an. Der Bolzplatz sei eine wünschenswerte Planung, die Feuerwache jedoch eine notwendige. Letztere dürfe eben nicht verbaut werden durch eine Anwendung des § 35 BauGB. Im Vorhinein müsse klar sein, wo die Feuerwache errichtet werden solle. Ein eventuelles neues Spannungsfeld aufgrund von ausgehenden Immissionen vom Sportplatz und sonstigen nachbarlichen Interessen dürfe nicht entstehen.

Herr Hucke verweist auf ein gutes Wettbewerbsergebnis. Die Verwaltung werde ab spätestes „Leistungsphase 2“ wissen, welcher Flächenbedarf tatsächlich bestehen wird. Er regt an, den Verlauf der Planung und Umsetzung künftig anhand von Zeitstrahlen vorzustellen.

Herr Plum betont, wie kompliziert die Standortfindung gewesen sei. Dabei nimmt er Bezug auf Herrn Auler und wolle ebenfalls vermeiden, dass Immissionen vom Bolzplatz die Planung der Feuerwache verkomplizieren. Es bestünde Einigkeit, dass die Feuerwache zuerst geplant werden müsse. Aus diesem Grunde würde er in dieser Sitzung keine Entscheidung treffen wollen.

Frau Burgdorff erläutert, dass auch für die Verwaltung die Diskussion um ein mögliches immissionstechnisches Spannungsfeld nicht einfach sei. Beide Projekte sollen ermöglicht werden. Insbesondere solle man die Planungen zur Feuerwache schnell voranbringen. Dennoch sei auch die Beachtung der Belange von Kindern, Familien und Gesundheit immens wichtig. Diese Abwägung erfolge. Alles Nötige, wie Immissionen und der Flächennutzungs-plan, werde deshalb geprüft.

Verwaltungsseitig habe man nun einen rechtssicheren Weg gefunden. Die politische Frage werde gerade diskutiert und die gesellschaftliche Frage verlange nach einer sozialen und schnellen Antwort.

Herr Auler verweist auf die städtebaulichen Ziele. Deshalb solle an dem Aufstellungsbeschluss für die Feuerwehr festgehalten werden. Da die Grenze noch nicht bekannt sei, hinterfragt er nochmal die Möglichkeit einer Teilaufhebung.

Frau Hergarten erläutert verwaltungsseitig die bereits erfolgte Abstimmung. Die Vorhaben stünden sich nicht aus-schließend gegenüber. Eine Teilaufhebung sei nicht sinnvoll, da das Grundstück ohnehin ein städtisches sei. Eine Grenze müsse ohnehin gezogen werden. Eine Vollaufhebung des Aufstellungsbeschlusses hätte keine negativen Auswirkungen. Es könne nichts passieren, da die Stadt Herrin des Verfahrens sei.

Herr Beus erklärt, der Ausschuss konstruiere ein unnötiges Problemfeld, welches nur zur Verzögerung führe. Eine Dringlichkeit für Sportflächen sei gegeben. Er sehe keine entgegengesetzten Interessen.

Herr Gilson hält fest, dass das Vorhaben Feuerwache prioritär behandelt wird. Eine Beschlussfassung sei somit also möglich.

Herr Hucke verweist in diesem Zuge auf den nächsten wichtigen Schritt, den Offenlagebeschluss. Bei der neuen Planung solle präzise verfahren und regelmäßig dem Ausschuss berichtet werden.

Herr Plum bittet um eine Bestätigung, dass die Immissionen des Bolzplatzes nicht mit der Errichtung der Feuerwache kollidieren würden. Frau Burgdorff bestätigt dies.

Frau Steffens erläutert, dass es sich um zwei verschiedene Lärmarten handele. Dies könne auch mit dem Umweltamt abgestimmt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans sei mit der Bezirksregierung abgestimmt.

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 313 - Siegelallee / Robert-Schuman-Straße - im Bereich zwischen Siegelallee, Robert-Schuman-Straße und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 313 - Siegelallee / Robert-Schuman-Straße - im Bereich zwischen Siegelallee, Robert-Schuman-Straße und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 313 - Siegelallee / Robert-Schuman-Straße - im Bereich zwischen Siegelallee, Robert-Schuman-Straße und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 313 - Siegelallee / Robert-Schuman-Straße - zwischen Siegelallee, Robert-Schuman-Straße und dem Gelände der Schützenvereine

hier: Aufhebungsbeschluss

1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Für das Plangebiet wurde am 02.06.2022 der Aufstellungsbeschluss A 313 für einen Bebauungsplan (Vorlage FB 61/ 0403/WP18) mit dem Planungsziel „Errichtung einer Feuer- und Rettungswache“ gefasst (bekanntgemacht am 25.08.2022). Außerdem soll lt. Vorlage zum Aufstellungsbeschluss der vorhandene Bolzplatz, wenn möglich, erhalten oder ein Ersatz auf einer Fläche von mindestens 2.000 qm als Multifunktionssportfläche geschaffen werden. Der auf der Fläche liegende Sportplatz ist nicht mehr nutzbar und kann bei Realisierung der Feuer- und Rettungswache nicht erhalten werden. Als Ausgleich soll an gleicher Stelle neben der geplanten Feuer- und Rettungswache ein Ersatzsportplatz als Kunstrasenfläche mit Trainingsbeleuchtungsanlage und Umkleidehaus im Plangebiet errichtet werden.

Der geplante Sportplatz soll möglichst zeitnah realisiert werden, weil der Bedarf, ausgelöst durch den Vereinssport und den Schulsport in der Nachbarschaft, extrem hoch ist. Um die Genehmigung und Errichtung des Sportplatzes von der Aufstellung des Bebauungsplanes für die Feuer- und Rettungswache zeitlich zu entkoppeln, soll das Plangebiet des Bebauungsplanes für diese Anlage um die Sportplatzfläche verkleinert werden und der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden. Damit liegt die Fläche wieder planungsrechtlich im Außenbereich und eine Genehmigung der geplanten Anlage ist nach § 35 Abs. 2 BauGB möglich. Für die Feuer- und Rettungswache wird ein eigenständiger Bebauungsplan aufgestellt und ein eigener Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gefasst

2. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss Nr. 313 – Siegelallee / Robert-Schuman-Straße - im Bereich zwischen Siegelallee, Robert-Schuman-Straße und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk Aachen-Mitte aufzuheben.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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Ergebnis

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0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

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0

0

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Abschreibungen

0

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Ergebnis

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0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig , 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

Weitere Dokumente (3)

Anl 2 Luftbild
3.1 MB · PDF
Anl 3 A-Plan
374.3 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-14 FB 61_0003_WP19 Aufhebung des Aufste SAO.pdf

17.12.2025

5.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 22.01.2026
Uhrzeit
17:01
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.1.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:46