14. Januar 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 9Öffentlich

Beschluss über eine Veränderungssperre für das Grundstück Grindelweg Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 1498 im Stadtbezirk Aachen - Mitte

FB 61/0002/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Pabst merkt an, es brauche eine städtebauliche Ordnung, jedoch die Eingriffe bezogen auf die Bebauung

in diesem Bereich des Südviertels gingen zu weit. Im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum, auch wenn

hier kein sozialer Wohnungsbau stattfinde, sollte die Abwägung anders ausfallen. Den Beschlussvorschlag der Verwaltung lehnt er ab und kritisiert grundsätzlich das Verfahren, dass die Veränderungssperre und das

Bebauungsplanverfahren erfolgten, nachdem der Bauantrag eingereicht wurde. Die Beteiligten hätten keine

Planungssicherheit.

Herr Klingebiel weist darauf hin, dass ein verrohrter Bachlauf, der über das in Rede stehende Grundstück führt,

offengelegt werden soll und das Grundstück aus diesem Grund nicht bebaut werden könne.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 1498, Flur 74, Gemarkung Aachen, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 1498, Flur 74, Gemarkung Aachen, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 1498, Flur 74, Gemarkung Aachen, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 1498, Flur 74, Gemarkung Aachen im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Beschluss über eine Veränderungssperre für das Grundstück Grindelweg Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 1498 im Stadtbezirk Aachen – Mitte

1.Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

In seiner Sitzung am 10.03.2005 hat der Planungsausschuss der Stadt Aachen den Aufstellungsbeschluss A 173 für den Bebauungsplan Nr. 919 – Eupener Straße / An den Wurmquellen - beschlossen, in dessen Verfahrensbereich auch das Grundstück am Grindelweg, Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 1498 liegt. Ziel des Bebauungsplanes ist die Umsetzung der Inhalte des „Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel“, welches der Planungsausschuss ebenfalls in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat.

Danach sollen im Südviertel insbesondere folgende Ziele weiterhin erreicht werden:

Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Siedlungscharakters

Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken

Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung

Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Planungsausschuss am 06.05.2021 aktualisiert (Vorlage A 61/0101/WP15). Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 01.07.2021.

Die aktualisierten Ziele des Aufstellungsbeschlusses A 173 lauten nun

Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

Erhalt der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken

Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung

Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

Erhalt der Kaltluftbahn Talkessel

Das Rahmenkonzept Aachener Südviertel bezieht sich auf den Bereich vom Kornelimünsterweg im Osten bis zum Hasselholzer Weg im Westen. Nach Norden wird das Aachener Südviertel durch die Adenauerallee, die Siegelallee, die Salierallee, das ehemalige Philipsgelände, die Bereiche der Aachener und Münchener Versicherung, durch den Hangeweiher sowie den Amsterdamer Ring begrenzt. Die südliche Begrenzung bildet der Aachener Wald. Im Leitplan der Stadt Aachen aus dem Jahr 1956 wurden für diesen Übergang vom südwestlichen Innenstadtrand zum Aachener Wald mehrere sogenannte „Waldwohngebiete“ festgelegt. Damit wurden Reine Wohngebiete (WR) in landschaftlich hervorragender Lage, überwiegend in Nachbarschaft des Stadtforstes, bezeichnet. Innerhalb dieser Gebiete wurden Grundstücksgrößen von über 2.500 m² je Grundstück, wobei die Seitenlänge mindestens 40 m betragen sollte, vorgesehen. Insbesondere der Landschaftscharakter mit dem vorhandenen Baumbestand sollte in diesen Gebieten erhalten bleiben. Heute sind einige dieser ehemaligen Waldwohngebiete durch ungeordnete Bebauung und vermehrte Nachverdichtung gekennzeichnet, da städtebauliche Konzepte und steuernde Bebauungspläne fehlen. Um dieser Entwicklung zu begegnen, wurde eine gesamtheitliche Strategie entwickelt, um den vorhandenen städtebaulichen Charakter zu erhalten, die vorhandene prägende Durchgrünung zu sichern und eine maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen. Durch den Planungsausschuss wurden flächendeckend Aufstellungsbeschlüsse für das gesamte Gebiet des Südviertels gefasst, die sukzessiv in Bebauungspläne umgesetzt werden.

Im Jahr 2024 wurde durch den Planungsausschuss eine neue Strategie für die Bebauungspläne im Aachener Südviertel gefasst (siehe Vorlage FB 61/1026/WP18). In der Umsetzung dieser Strategie kann eine maßvolle (gesteuerte) Nachverdichtung für das Südviertel erreicht werden, die zum Erhalt des Siedlungscharakters beiträgt.

Für den Bebauungsplan Nr. 919 - Eupener Straße / An den Wurmquellen – (Programmberatung PLA 11.09.2025, BV Aachen-Mitte 08.10.2025, Vorlage FB 61/1134/WP18) soll voraussichtlich im Dezember 2025 / Januar 2026 die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchgeführt werden. Mitte 2027 soll der Bebauungsplan rechtskräftig werden.

2.Anlass für die Veränderungssperre

Das Satzungsgrundstück am Grindelweg liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 534 aus dem Jahr 1966, der hier eine überbaubare Fläche und eine öffentliche Verkehrsfläche (Fußweg) festsetzt. Dieser Bebauungsplan soll aufgehoben werden, weil die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 534, die vor über 50 Jahren definiert worden sind, nicht mehr mit den aktuellen Zielen für diesen Bereich übereinstimmen. Außerdem liegt das Grundstück innerhalb des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 919, der für das Grundstück landwirtschaftliche Fläche vorsieht und damit die heute ausgeübte Nutzung planungsrechtlich sichern soll.

Ein verrohrter Bachlauf (Wurmarm Südost) führt von der Quelle am Grindelweg über das o. g. Antragsgrundstück nach Norden. Dieser verrohrte Bachlauf muss dringend saniert werden. Zur Sicherstellung eines geordneten, natürlichen und offenen Wasserabflusses aus dem Wurmarm Südost ist lt. der Unteren Wasserbehörde ein Entwicklungskorridor zur Verfügung zu stellen. Der Bereich für die Offenlegung des Baches soll mit 5 m Breite zu beiden Seiten, gemessen ab der Böschungsoberkante im Bebauungsplan gesichert werden. Mit der Sicherstellung der Fläche besteht die Chance den Wasserlauf mittel- bis langfristig wieder offen zu legen, was nicht nur aus wasserwirtschaftlicher und gewässerökologischer Sicht sehr zu begrüßen wäre, sondern auch bestehende Missstände, wie z.B. Überschwemmungen, beheben würde.

Für das o. g. Flurstück am Grindelweg wurde ein Bauantrag für ein freistehendes Einfamilienhaus eingereicht, der mit Zustellung des Bescheides am 05.04.2025 zurückgestellt wurde. Eine Klage gegen diese Zurückstellung liegt vor.

3.Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, die im Aufstellungsbeschluss A 173 beschlossen wurden, eine Veränderungssperre zu beschließen. Die verfolgten städtebaulichen Ziele lauten:

Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

Erhalt der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken

Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung

Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

Erhalt der Kaltluftbahn Talkessel

Diese stellt sicher, dass innerhalb der Geltungsdauer von zwei Jahren das beantragte Vorhaben nicht errichtet werden kann. In dieser Zeit soll der Bebauungsplan zur Rechtskraft gebracht werden.

Anlagen

1.Satzungstext

2.Geltungsbereich

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-06 FB 61_0002_WP19 Beschluss ueber eine SAO.pdf

29.1.2026

951.5 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 14.01.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
13.2.2026
Inhalt abgerufen
27. März 2026 um 10:53