Haushaltsplanberatungen 2026
BA 2/0001/WP19 · Anhörung
Beratung
Die ausführlichen Unterlagen liegen der Bezirksvertretung Eilendorf vor.
Frau Kehren, SPD, erkundigt sich nach dem geplanten Wasserspielplatz. Laut des letzten Sachstandsberichtes aus dem Jahr 2024 könne theoretisch mit dem Bau 2026/2027 begonnen werden. Damals wurden die Kosten auf 60.000 Euro beziffert. Leider wäre die Maßnahme nicht im Haushalt aufgeführt, so dass ihrer Meinung nach eine Umsetzung in den nächsten zwei Jahren nicht zu erwarten sei.
Laut Frau Eschweiler ist die Maßnahme noch nicht im Haushalt aufgeführt, weil die Planung noch ausstehe. Es mache Sinn, nochmal einen Sachstandsbericht anzufordern. Zudem hängt die ausstehende Planung auch von der Gesamtmaßnahme der drei Plätze ab, da auch am Steinstraßen-Dreieck ein Wasserspielplatz geplant ist. Hier gebe es auch schon die topographischen Voraussetzungen. Sobald die Planungstiefe erreicht ist, kann die Maßnahme für den Haushalt 2027 angemeldet werden.Frau Eschweiler schlägt vor, den Sachverhalt in der Sitzung am 09.09.2026 gemeinsam mit Herrn Meiners und der neuen Kollegin nochmal zu erörtern.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die bezirksbezogenen Haushaltsangaben sowie den Gesamthaushalt – unter Berücksichtigung der getroffenen Einzelentscheidungen – zur Kenntnis und empfiehlt den jeweiligen Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Aachen entsprechend zu beschließen.
Erläuterungen
Der Haushaltsplanentwurf wurde am 17.12.2025 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht. Band I des Entwurfs mit Haushaltssatzung, Vorbericht, Stellenplan und Haushaltsübersichten wurde bereits zugestellt.
Die Daten des Haushaltsplanentwurfs stehen als PDF-Format und als interaktiver Haushaltsplan unter www.achen.de/haushalt zur Verfügung.
Die Übersichten der bezirksbezogenen Haushaltsangaben für den Stadtbezirk Eilendorf sowie der bezirksübergreifenden Haushaltsangaben sind im jeweiligen Ergebnisplan, konsumtiven Finanzplan und Investitionsplan inklusive der Verpflichtungsermächtigungen dargestellt und als Anlage beigefügt.
Im Zusammenhang mit der Investitionsplanung ist ebenfalls die „Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen“ relevant und beigefügt.
Sie erhalten bei Vorliegen die Unterlagen mit den sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2026 ergebenen kontenscharfen Darstellungen der bezirksübergreifenden und bezirklichen Änderungen (Veränderungsnachweisungen 2026) nachgereicht.
Das Produktblatt Bezirk „Eilendorf“ ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1019996
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1019996
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-12-23 BA 2_0001_WP19 Haushaltsplanberatun SAO.pdf
7.1.2026
916.0 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum
- Mi., 21.01.2026
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Anhörung
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Anhörung
- Federführend
- B 2 - Bezirksamt Aachen-Eilendorf
- Geändert
- 17.3.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:37