TOP 7Öffentlich

Straßenrechtliche Widmung eines Teilstücks der Schurzelter Straße Süsterfeldstraße

FB 62/0004/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es erfolgten zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen.

Die Bezirksvertretung Laurensberg fasst folgenden

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, die Schurzelter Straße/Süsterfeldstraße klarstellend im Bereich des neu ausgebauten Kreisverkehrs (Gemarkung Laurensberg, Flur 22, Flurstück 49, 399, 381, 872, 907, 909, 911 tlw., 912 tlw. und 633 sowie Flur 21 Flurstück 862) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird nicht beschränkt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, die Schurzelter Straße/Süsterfeldstraße klarstellend im Bereich des neu ausgebauten Kreisverkehrs (Gemarkung Laurensberg, Flur 22, Flurstück 49, 399, 381, 872, 907, 909, 911 tlw., 912 tlw. und 633 sowie Flur 21 Flurstück 862) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird nicht beschränkt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der neu ausgebaute Kreisverkehr an der Schurzelter Straße/Süsterfeldstraße (Gemarkung Laurensberg, Flur 22, Flurstück 49, 399, 381, 872, 907, 909, 911 tlw., 912 tlw. und 633 sowie Flur 21 Flurstück 862) ist endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt.

Der neue Kreisverkehr ist daher klarstellend dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßeim Sinne von § 3 Abs. 4.1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/Hauptverkehrsstraßen u.a. - zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Teilstück wird nicht beschränkt.

Hinweis: Die Widmungsfläche auf der Widmungskarte entspricht der Fläche der Ausbauplanung.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: einstimmig Ablehnung: Enthaltung: -----

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-11-18 FB 62_0004_WP18 Strassenrechtliche Wi SAO.pdf

24.11.2024

159.5 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 09.12.2020
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 00:03