14. Januar 2026 um 17:00, Rathaus
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Annahme einer Schenkung des Fördervereins der GGS Am Höfling, hier: Kletterpyramide

FB 45/0011/WP19 · Entscheidungsvorlage

Annahme einer Schenkung des Fördervereins der GGS Am Höfling, hier: Kletterpyramide

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Conradt dankt dem Förderverein für die Schenkung, die den städtischen Haushalt entlaste. Sie schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an.

Herr Yenen begrüßt ebenfalls die Schenkung des Fördervereins, die den Kindern an dieser Schule

zugutekomme. Er gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass es auch Schulen in der Stadt Aachen

gebe, wo eine solche Förderung aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht möglich sei. Hier sollte man sich

darauf fokussieren, diese Schulen zu unterstützen, damit auch diese eine entsprechende Schulausstattung

erhalten.

Herr Stepken befürwortet die Schenkung des Fördervereins sehr und merkt an, das Klettergerät sei nicht

wartungsintensiv. Zum Thema Schulausstattung für Schulen, an denen derartige Förderungen nicht möglich seien, teilt er mit, hier sollte geschaut werden, wie ein Ausgleich erfolgen könne.

Herr Deloie schließt sich den Vorrednern an und teilt mit, auch seine Fraktion sehe die unterschiedliche

Ausstattung an den Schulen kritisch. Hier sollte eine gerechte Verteilung erfolgen. Zur Vorlage merkt er an,

diese enthalte keine Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen bezogen auf die Annahme der Schenkung. Die Anschaffungskosten für die Kletterpyramide würden vom Förderverein übernommen, für alle anderen Kosten müsse der Schulträger aufkommen. Entsprechende Angaben sollte eine Vorlage enthalten.

Herr Klingebiel weist darauf hin, dass laut Vorlage alle zur Aufstellung der Kletterpyramide erforderlichen

Arbeiten im Rahmen des Haushaltsansatzes für Schulhofumgestaltung finanziert werden. Er stellt in diesem Zusammenhang die Frage, ob durch eine Schenkung derartige Kosten verursacht würden oder ob der Schulhof ohnehin in diesem Jahr umgebaut und das Klettergerät in diesem Zuge mit aufgestellt werde. Er regt an, diese Informationen sollten in zukünftigen Vorlagen dezidierter dargestellt werden.

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Durch die Schenkung der Kletterpyramide wurden keine zusätzlichen Kosten ausgelöst. Das bisherige

Klettergerät befand sich in einem maroden Zustand und die notwendige Instandsetzung hat die Fachabteilung

im Stadtbetrieb als unwirtschaftlich bewertet. Der Ersatz des Gerätes war daher unabhängig von der Schenkung vorgesehen, entsprechende Haushaltsmittel wurden für das Haushaltsjahr 2025 angemeldet. Der Förderverein hat sich entschieden, ein höherpreisiges Spielgerät zu finanzieren, als das, was städtischerseits finanziert

worden wäre. Die von städtischer Seite bereitgestellten Mittel werden nun in der ursprünglich vorgesehenen Höhe für den fachgerechten Einbau der Kletterpyramide verwendet.

Die Anregung betreffend zukünftige Vorlagen nehmen wir gerne auf und werden künftig dezidierter ausführen.“

Herr Deloie erkundigt sich, welche Auswirkungen eine Schenkung auf die Prioritätenliste habe und ob hierdurch eine Maßnahme, die eigentlich an der Reihe sei, nach hinten rücke.

Die Antwort der Verwaltung lautet wie folgt:

„Im Rahmen der regelmäßigen Begehungen/Kontrollen der Spielgeräte wird festgestellt, welche Geräte

zeitnah ersetzt werden sollten/müssen. Daraus ergibt sich die jeweilige Priorität und resultierte letztlich auch

das Erfordernis, das Klettergerät an der GGS Am Höfling zu ersetzen. Eine Maßnahme an einer anderen

Schule rückt aufgrund der Maßnahme an der GGS Am Höfling nicht nach hinten.“

Frau Luczak stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu. Sie bekräftigt, wenn etwas für Kinder

geschaffen und hierfür Geld bereitgestellt werde, dann sollte man diese Maßnahmen nicht aufhalten.

Frau Penalosa merkt an, die Antworten der Verwaltung zu den Fragen in der Diskussion würden nachtgereicht.

Folgender Beschluss wird gefasst.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Schenkung des Fördervereins der GGS Am Höfling anzunehmen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Schenkung des Fördervereins der GGS Am Höfling anzunehmen.
  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Schenkung des Fördervereins der GGS Am Höfling anzunehmen.
  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Annahme der Schenkung des Fördervereins der GGS Am Höfling.

Erläuterungen

Auf dem vorderen Schulhof der GGS Am Höfling soll eine Kletterpyramide errichtet werden. Die

Anschaffungskosten für das Spielgerät möchte der Förderverein der GGS Am Höfling tragen. Alle zur Aufstellung

der Kletterpyramide erforderlichen Arbeiten werden im Rahmen des Haushaltsansatzes für Schulhofumgestaltung finanziert. Folgekosten entstehen nicht, da die Kletterpyramide grundsätzlich wartungsfrei ist.

Mit Schreiben vom 19.11.2025 sichert der Förderverein der GGS Am Höfling die Übernahme der

Anschaffungskosten in Höhe von voraussichtlich 17.255,00 € zu.

Mit Schreiben vom 21.11.2025 beantragt die Schulleitung der GGS Am Höfling die Annahme der Schenkung.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-05 FB 45_0011_WP19 Annahme einer Schenk SAO.pdf

6.1.2026

859.6 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 14.01.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
13.2.2026
Inhalt abgerufen
27. März 2026 um 10:54