4. Februar 2026 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 7Öffentlich

Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2026/2027

FB 54/0006/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr von Thenen ruft den Tagesordnungspunkt 7 auf und übergibt das Wort an Herrn Krott.

Herr Krott führt aus, dass die KiTa-Versorgung im Bezirk immer gut bis sehr gut gewesen sei. Derzeit würden die Kapazitäten jedoch knapper werden, weshalb ein Handlungsbedarf bestehe. Ein Beschluss hierüber sei nun zwei Jahre alt, wann aber der Baubeginn sei, könne immer noch nicht abgesehen werden. Die Entwicklung in Walheim und Umgebung zeige auf, dass es um den am schlechtesten versorgte Sozialraum handle. Die Verwaltung solle deshalb als Maßnahme den Bau einer viergruppigen Einrichtung vorsehen. Man habe ein passendes Grundstück in Walheim, wo es bereits eine KiTa gegeben habe. An dieser Örtlichkeit könne zudem Wohnungsbau angegangen werden. Er bitte die Verwaltung, dies hier verstärkt anzugehen. Der Bebauungsplan gebe dies ebenfalls her. Den bisherigen Stillstand bedaure er sehr.

Herr Gilles gibt an, dass man im Rahmen der Thematik bereits vor einem Jahr über die Aufstellung von Containern für Vorläufergruppen gesprochen habe, sich bisher jedoch nichts getan habe. Er gibt zu bedenken, dass es nun an zwei Sozialräumen die Problematik gebe und jeweils eine vierzügige Kita benötigt werde. Weiterhin möchte er wissen, ob überhaupt nach einer Containerlösung gesucht wurde. Es hieße im vergangenen Jahr, dass Container eine geringere Anspruchsgrundlage haben.

Herr von Thenen gibt an, aus Gesprächen mit dem Fachbereichsleiter Herrn Kaldenbach zu wissen, dass in Kornelimünster gesucht wurde. In Walheim gebe es jedoch eine Sondersituation bei der Verlängerung bzw. Weiterführung der KiTa Falkenberg, bei der die Zustimmung des Landschaftsverbands vorlag. Er gibt zu bedenken, dass bei einer eventuellen Aufstellung von Containern der LVR ggf. die Genehmigung zurückziehen könne.

Frau Nußbaum weist hinsichtlich Kornelimünster auf die horrende Zahl von Kindern aus anderem Sozialraum in Höhe von 17,78 Prozent hin. Der Vergleich zeige in Walheim lediglich 6,25 Prozent. An anderer Stelle heiße es, der Sozialraum 13 könne unterstützend für den Sozialraum 14 wirken. Frau Nußbaum stellt die Frage, wie dies sein kann und ob es auch anders gehe. Sie verstehe, dass es sich nach den Wünschen der Eltern und dem jeweiligen Arbeitsplatz richte, jedoch müsse man hier eine verträgliche Lage hinbekommen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.371 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.105 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.371 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.105 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege.

Erläuterungen

In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2026/2027 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 103,29 % und im U3-Bereich von50,29 % im Kindertagesstättenjahr 2026/2027, beginnend mit dem 01.08.2026.

Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2026 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 sind ausreichende Haushaltsmittel zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-12-12 FB 54_0006_WP19 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf

12.12.2025

54.6 MB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 04.02.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 54 - KiTa und Kindertagespflege
Geändert
30.3.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:36