Satzungsänderung des Eigenbetriebs Eurogress Aachen
E 88/0004/WP19 · Anhörung
Beratung
Ratsfrau Heuser (Die Linke) führt aus, dass die Fraktion Die Linke, wie bereits mehrfach geäußert, den neuen Namen für nicht gelungen erachte und die dafür ausgegebenen finanziellen Mittel für völlig ungerechtfertigt halte. Da andere Unternehmen einen ähnlichen Namen tragen, bestehe eine gewisse Verwechslungsgefahr. „Eurogress“ sei eine echte Marke und man hätte diesen Namen gerne beibehalten. Umso erfreulicher sei für die Fraktion, dass in der Satzung der Genderstern zur geschlechtergerechten Sprache verwendet werde. Dies sei eine sehr inklusive Möglichkeit, um alle Menschen mit einzubeziehen. Aufgrund der vorgenannten, sowohl positiven als auch negativen Aspekten werde sich die Fraktion Die Linke bei der Abstimmung enthalten.
Ratsfrau Dr. Giesen (FDP) teilt mit, dass sie die beabsichtigte Namensänderung allein aufgrund ihres Berufs als Patentanwältin nicht gutheißen könne. Sie möchte zu bedenken geben, dass „Aachen Event“ freihaltebedürftig im Sinne des Markenrechts sei und es auch mit größten Werbemaßnahmen nicht gelingen werde, einen echten Markenwert aufzubauen. Demgegenüber sei „Eurogress“ durchaus markenfähig und habe im Sinne einer jahrzehntelangen Benutzung, auch ohne Eintrag ins Register als Markenrecht, zumindest ein Benutzungsrecht und somit durchaus eine wertige Rechtsstellung, die erhalten bleiben sollte. Weiterhin werde in der Vorlage für den Betriebsausschuss Eurogress beschrieben, dass die verschiedenen Einrichtungen Beinamen erhalten sollen, die sie im Folgenden benennt. Gegen den Beinamen „Stürmer“ für den Business- und Eventbereich Tivoli möchte sie sich entschieden gegen wenden.
Oberbürgermeister Dr. Ziemons weist darauf hin, dass nicht beabsichtigt sei, diese Beinamen in die Anwendung zu bringen.
Ratsfrau Dr. Giesen (FDP) erklärt, dass das Auftauchen dieses Namens in der Vorlage ihr Vertrauen in die Urteilsfähigkeit der beauftragten Agentur schwer erschüttert habe. Die Ratsgruppe werde sich bei der Abstimmung enthalten.
Oberbürgermeister Dr. Ziemons erläutert, dass der markenbildende und prägende Begriff „Eurogress“ weiterhin erhalten bleibe, auch für das Gebäude. Die von Ratsfrau Dr. Giesen angesprochenen Beinamen seien ausdrücklich nicht Bestandteil der geplanten Namensstrategie, sondern lediglich Inhalt des Gutachtens und dienten im Rahmen des Gesamtprozesses als phänotypische Beschreibungen.
Ratsherr Pilgram (GRÜNE) erklärt, dass die Agentur durch die Beinamen eine plastische Zuordnung der Personengruppen zu den einzelnen Lokalitäten habe darstellen wollen. Die Überlegung zu einem neuen Namen begründe sich darin, dass „Eurogress“ gleichzeitig der Name eines Unternehmens sowie einer Lokalität sei und dies nicht zusammenpasse, wenn weitere Gebäude hinzukommen. Aus seiner Sicht habe die Agentur seriöse Arbeit geleistet. Über den neuen Namen lasse sich geschmacklich streiten, allerdings seien in dem lange dauernden Prozess auch keine besseren Vorschläge unterbreitet worden.
Ratsfrau Dr. Giesen (FDP) kritisiert die Darstellung des Sachverhaltes in den Unterlagen und führt aus, dass mit diesem Prozess keine Markenrechte erzielt werden können. Weiterhin würde die Bezeichnung „Eurogress“ nur für das Gebäude keine rechtserhaltende Benutzung der immerhin erzielten Benutzungsmarke darstellen, wenn kein geschäftlicher Betrieb dahinterstehe. Somit wäre diese Rechtsposition verloren.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Für den Betriebsausschuss Eurogress:
Der Betriebsausschuss Eurogress empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Eurogress Aachen in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Für den Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Eurogress die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Eurogress Aachen in der vorliegenden Fassung.
Erläuterungen
Die Satzung des Eigenbetriebs muss aus den nachfolgend aufgeführten Gründen geändert werden:
1) 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz
Durch das am 28. Februar 2024 vom Landtag NRW beschlossene und mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 in Kraft getretene 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (3. NKFWG NRW) ergeben sich Änderungen in der GO NRW (Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen) und der EigVO NRW (Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen), die auch Auswirkungen für die Eigenbetriebe haben.
Gemäß § 103 GO NRW i.V.m. § 107 GO NRW und § 114 GO NRW werden Eigenbetriebe nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung geführt und geprüft.
Durch die Änderung der EigVO NRW mit Fassung vom 31.12.2023 besteht durch den Wegfall des § 25 (Lagebericht) für Eigenbetriebe keine Verpflichtung mehr, gleichzeitig mit der Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 21 EigVO NRW einen Lagebericht aufzustellen.
Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung der EigVO NRW sind Eigenbetriebe unabhängig ihrer Größe danach nicht mehr zur Erstellung eines Lageberichts und damit verbunden zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet.
Es wird zu der generellen Thematik ergänzend auf die Ratsvorlage vom 09.10.2024 (Anpassung von Gesellschaftsverträgen an Änderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) verwiesen.
Diese Anpassungen sind mit dem Fachbereich 20/Finanzsteuerung abgestimmt.
2) Namensänderung des Eigenbetriebs
Im Rahmen der fortlaufenden Entwicklungen zum Markenprozess des Eigenbetriebs hat der Betriebsauschuss Eurogress in seiner Sitzung vom 14.05.2025 zugestimmt, dass der Eigenbetrieb Eurogress Aachen einen neuen Namen erhalten soll. Der Name des Eigenbetriebs soll künftig Aachen Event lauten. Die vom Eigenbetrieb bewirtschafteten Gebäude behalten ihre Bezeichnung.
3) Sonstige und redaktionelle Änderungen
a) Aktualisierung gesetzlicher Normverläufe.
b) § 3 „Aufgabe und Gegenstand des Betriebes”:
Ergänzung um Veranstaltungsart „Kongress“.
c) § 8 „Betriebsausschuss“, Absatz 1:
Es soll bei der Rechtsform eines Eigenbetriebs verbleiben; gleichwohl liegt eine nichtwirtschaftliche Betätigung im Sinne von § 107 Abs. 2 Satz 2 GO NRW vor.
- Aktualisierung Anzahl Mitglieder des Betriebsausschusses nach Kommunalwahl. Gemäß Ratsbeschluss „Wahl der Ausschussmitglieder“ vom 19.11.2025 besteht der Betriebsausschuss aus 15 Mitgliedern.
- Löschung Vertretungsregelung. Der Ratsbeschluss vom 19.11.2025 enthält eine Regelung zur Vertretung.
d) redaktionelle Änderungen und sonstige Korrekturen.
Die Satzungsänderung ist mit dem Fachbereich 30/Recht und Versicherung abgestimmt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1020204
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1020204
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2025-11-05 E 88_0004_WP19 Satzungsaenderung des SAO.pdf
16.1.2026
642.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 28.01.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Anhörung
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Anhörung
- Federführend
- E 88 - Aachen Event (ehem. Eurogress)
- Geändert
- 3.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 27. März 2026 um 10:49