Änderung der Zuständigkeitsordnung
FB 01/0010/WP19-1 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Oberbürgermeister Dr. Ziemons verweist auf den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, GRÜNE, SPD, Die Linke sowie der Ratsgruppen FDP und Volt.
Ratsfrau Brinner (GRÜNE) zeigt sich darüber erfreut, dass die Zuständigkeitsordnung so zeitnah nach der Kommunalwahl angepasst werde. Insbesondere aufgrund der Neustrukturierung der Ausschüsse sei dies sinnvoll.
Im Namen der GRÜNE-Fraktion möchte sie im Folgenden jedoch auch zwei Anmerkungen vorbringen. Zum einen stehe die GRÜNE-Fraktion kritisch der Entscheidung gegenüber, dass die Fraktionen zukünftig nicht mehr das Recht haben werden, Auftragsvergaben der Verwaltung bei Bedarf anzuhalten. In der letzten Wahlperiode sei von diesem Instrument mehrfach Gebrauch gemacht worden. Das Argument der Beschleunigung könne man bei einer 8-tägigen Frist nicht unbedingt nachvollziehen. Die GRÜNE-Fraktion werde dem heutigen Beschlussvorschlag trotzdem zustimmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Evaluation des Verfahrens sowie ein quartalsweiser Bericht im neuen Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen sei. Sie möchte betonen, dass die Evaluation unbedingt ernst genommen werden müsse. Im Weiteren nimmt sie Bezug auf Nummer 2 des Beschlusstextes, den sogenannten Bau-Turbo betreffend. Die GRÜNE-Fraktion hege Zweifel an der Beratung der Anträge im Rat und würde eine Beratung im Planungsausschuss vorziehen. Man werde sich jedoch auf den Kompromiss einlassen, dass im Rahmen der Evaluation in einem halben Jahr diese Angelegenheit untersucht und ggf. über eine neue Zuordnung entschieden werde.
Ratsherr Kiemes (CDU) dankt allen Fraktionen und Ratsgruppen für die gemeinsame Formulierung des Beschlussvorschlages. Die Zuständigkeitsordnung sei ein zentraler Bestandteil der politischen Arbeit und übertrage die Verantwortung in die verschiedenen Fachausschüsse. Insbesondere freue er sich über die klare Regelung für den Bereich der Digitalisierung. Zur Änderung der Regelung für Auftragsvergaben betont er, dass diese aus einer Änderung der Gemeindeordnung hervorgehe und hierdurch das Ziel verfolgt werde, die Vergabeverfahren in den Kommunen zu beschleunigen. Beschleunigung und Bürokratieabbau bedeuten, dass man einerseits Vertrauen aufbringen müsse und andererseits dieses Vertrauen auch durch Transparenz und einen verantwortungsvollen Umgang bestätigen müsse. Er hege keine Zweifel daran, dass dies hier beiderseits umgesetzt werden könne, zumal die Verwaltung dem Rat entsprechend Bericht erstatten werde.
Ratsherr Tobollik (AfD) teilt mit, dass die AfD-Fraktion dem Beschlussvorschlag ursprünglich zustimmen wollte. Aufgrund der nun kurzfristig vorliegenden Tischvorlage mit einem neuen Beschlusstext, werde die Fraktion sich aufgrund der Kurzfristigkeit nun jedoch enthalten. Gerne hätte man an der gemeinsamen Formulierung mitgewirkt.
Ratsherr Linden (SPD) betont, dass klare Zuständigkeiten zu einer Effizienz der Arbeit führen. Nach der Änderung der Ausschussstruktur zu Beginn dieser Wahlperiode sei die Anpassung der Zuständigkeitsordnung nun der nächste erforderliche Schritt. Im Weiteren möchte er das Thema „Bau-Turbo“ hervorheben. Die SPD-Fraktion begrüße dieses Gesetz außerordentlich und möchte es in der Stadt Aachen zur Anwendung bringen. Der Kommunalpolitik werde hierbei eine entscheidende Rolle zugewiesen und durch den Änderungsantrag werde der Bau-Turbo in seiner Gesamtheit der Beratung im Rat zugewiesen. Die Erfahrung der nächsten Monate sowie die Evaluation werden dann zeigen, wie die weitere Zuständigkeit geregelt werden soll.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Oberbürgermeister Dr. Ziemons über den vorliegenden Änderungsantrag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Aachen trifft folgende Entscheidungen:
- Er beschließt die Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) vom 15.12.1995 in der Fassung des achten Nachtrages der Zuständigkeitsordnung.
- Er beschließt, dass die Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGB (sog. Bau-Turbo) zunächst im Rat verbleibt. Des Weiteren beauftragt er die Verwaltung, im zweiten Quartal des Jahres 2026 einen Erfahrungsbericht zu den diesbezüglich gestellten Anträgen vorzulegen. Dieser Erfahrungsbericht soll zudem eine Empfehlung enthalten, ob die Zustimmung der Gemeinde nicht an einen Fachausschuss delegiert werden soll.
Erläuterungen
Der Rat der Stadt hat in seiner konstituierenden Sitzung vom 05.11.2025 nach § 57 GO NRW Ausschüsse gebildet. In der Sitzung des Rates der Stadt vom 17.12.2025 wurde die Entscheidung über die Änderung der Zuständigkeitsordnung vertagt.
Zur Hebung von Synergieeffekten (u.a. angespannte Haushaltssituation; Aufsicht über das Haus der Neugier) wurde entgegen der bisherigen Praxis ein gemeinsamer Haupt- und Finanzausschuss nach § 57 Abs. 2 Satz 2 GO NRW gebildet. Ferner wurden die bisherigen Betriebsausschüsse „Kultur und Theater“ und „VHS“ zu einem gemeinsamen Betriebsausschuss Kultur; Theater und VHS“ zusammengelegt. Darüber hinaus wurde anstelle der bisherigen Aufteilung von Digitalisierungsthemen im Personal- und Verwaltungsausschuss sowie im Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung ein eigenständiger Ausschuss für Digitalisierung gebildet. Des Weiteren bildet der beiliegende Entwurf der Änderung der Zuständigkeitsordnung eine Verlagerung der Zuständigkeit der Themen „Brandschutz, Hilfeleistung und Bevölkerungsschutz“ vom bisherigen Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hin zum Personal- und Verwaltungsausschuss ab.
Neben den sich aufgrund der Neubildung von Ausschüssen ergebenden Änderungen wird die Zuständigkeitsordnung an geänderte gesetzliche Bestimmungen sowie neuere Beschlussfassungen des Rates der Stadt angepasst.
Ferner tritt aufgrund Artikel 1 des Gesetzes vom 10.07.2025 (GV. NRW. S. 618) mit Wirkung vom 01.01.2026 § 75a GO NRW in Kraft. Mit der Neuregelung werden die landesrechtlichen Vorgaben zur Unterschwellenvergabe aufgehoben. Dadurch soll ein erheblicher Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet und den Kommunen eine größtmögliche Handlungsfreiheit gegeben werden. Durch § 75a GO NRW wird dabei sichergestellt, dass vergaberechtliche Grundprinzipien eingehalten. Die Unterschwellenvergabe bleibt indes durch die aus anderen Rechtsgründen bestehenden Vorgaben (europa-, bundes- und landesrechtlichen Vorschriften) geprägt. Insbesondere die haushalts-, beihilfe- und preisrechtlichen Gebote bilden somit weiterhin die Leitplanken der Unterschwellenvergabe. Die Verwaltung schlägt daher vor, die gesetzliche Neuregelung in der vorliegenden Fassung der Zuständigkeitsordnung zu berücksichtigen. Die vorgeschlagene Neuregelung in der Zuständigkeitsordnung lässt die Zuständigkeiten von Gremien in der Sache (beispielsweise die Erforderlichkeit von Baubeschlüssen) unberührt und bezieht sich allein auf das Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich.
Des Weiteren ist perspektivisch eine Anpassung der Zuständigkeitsordnung aufgrund der Regelungen aus dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27.10.2025 (BGBl. I Nr. 257), sog. Bau-Turbo, erforderlich. Hierzu liegt ein Antrag der SPD-Fraktion vor, die Zuständigkeit künftig auf den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss zu übertragen. Die Verwaltung schlägt vor, die Anwendung des § 246e BauGB zunächst dem Rat der Stadt zu überlassen und nach Sichtung und politischer Bewertung der ersten Anträge durch den Rat der Stadt anschließend eine Evaluation über eine etwaige Delegierung an einen Fachausschuss (bspw. an den Planungsausschuss oder Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss) vorzunehmen, voraussichtlich zum Ende des zweiten Quartals 2026. Die Anwendung der dauerhaften Vorschriften des Bau-Turbos nach § 31 Abs. 3 BauGB sowie § 34 Abs. 3b BauGB verbleibt sodann bis auf weiteres in der Zuständigkeit des Planungsausschusses.
Aus der als Anlage 1 beigefügten Synopse sind die jeweiligen Änderungen ersichtlich. In der Synopse sind die vorgeschlagenen Änderungen in roter Farbe markiert und sind mit entsprechenden Anmerkungen versehen. Redaktionelle Änderungen sind in der Synopse in grüner Farbe markiert. Darüber hinaus ist als Anlage 2 die Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 in der Entwurfsfassung des achten Nachtrags beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Änderung der Zuständigkeitsordnung hat keine direkten finanziellen Auswirkungen. Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt über die Bildung der Ausschüsse vom 05.11.2025 ergibt sich eine Reduzierung der Anzahl der Ausschüsse um zwei Ausschüsse. Dadurch entfallen zwei Ausschussvorsitze und die Anzahl der zu entschädigenden Sitzungen reduziert sich. Es wird mit einer Einsparung von Aufwandsentschädigungen in Höhe von ca. 15.000 € p.a. gerechnet.
Darüber hinaus entstehen Einsparungen bei den Personal- und Sachkosten durch eine reduzierte Anzahl an Veranstaltungen in den Sitzungsräumen sowie durch einen Wegfall von Ausschussgeschäftsführungen bzw. Schriftführungen.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1020210
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1020210
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-01-06 FB 01_0010_WP19-1 Aenderung der Zustaend SAO.pdf
6.1.2026
550.1 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 28.01.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 3.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 27. März 2026 um 10:49