28. Januar 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 15Öffentlich

Benennung von Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung 2026 des Städtetages Nordrhein-Westfalen bzw. für die Mitgliederversammlungen während der laufenden Wahlperiode des Rates

FB 01/0023/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Oberbürgermeister Dr. Ziemons teilt mit, dass die Verwaltung eine Benennung für die Dauer der laufenden Wahlperiode empfehle. Hiergegeben bestehen keine Einwände. Die Benennung von stimmberechtigten Gästen wird durch den Rat nicht gewünscht. Auf Grundlage der vorab eingereichten Listenvorschläge der Fraktionen, lässt Oberbürgermeister Dr. Ziemons sodann über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt, für die Dauer der laufenden Wahlperiode folgende stimmberechtigten sieben Delegierte und sieben Vertretungen für die Mitgliederversammlungen des Städtetages NRW zu benennen: CDU: 1. Ratsherr Alexander Gilson (Stellv. Ratsherr Sven Dohmen) 2. sachk. Bürgerin Claudia Plum (Stellv. Ratsherr David Küppers) GRÜNE: 1. Ratsherr Julius Wiedau (Stellv. Ratsherr Hermann Josef Pilgram) 2. sachk. Bürgerin Iris Witt (Stellv. sachk. Bürgerin Melanie Penalosa) SPD: Ratsfrau Dr. Heike Wolf (Stellv. Ratsfrau Daniela Parting) AfD: sachk. Bürgerin Marion Bergk (Stellv. Ratsherr Michael Tobollik) DIE LINKE: Ratsherr Tim Wende (Stellv. stv. sachkundiger Bürger Lasse Klopstein)

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt, folgende stimmberechtigten sieben Delegierte für die Mitgliederversammlung 2026 des Städtetages NRW in Oberhausen zu benennen sowie folgende Personen als Gastdelegierte ohne Stimmrecht zu benennen.

oder:

Der Rat der Stadt beschließt, für die Dauer der laufenden Wahlperiode folgende stimmberechtigten sieben Delegierte und sieben Vertretungen für die Mitgliederversammlungen des Städtetages NRW zu benennen sowie folgende Personen als Gastdelegierte ohne Stimmrecht zu benennen.

Erläuterungen

Laut Mitteilung des Städtetages Nordrhein-Westfalen findet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung vom 09. bis 10. Juni 2026, in der Luise-Albertz-Halle in Oberhausen statt. Die Mitgliederversammlung steht unter dem Motto: „Handlungsfähige Städte jetzt! Für ein starkes NRW.“

Beginn ist am 09. Juni 2026 gegen 16:00 Uhr mit den Gruppenbesprechungen. Daran anschließend laden Exkursionen der Stadt Oberhausen sowie eine gemeinsame Abendveranstaltung dazu ein, in entspannter Atmosphäre miteinander ins Gespräch zu kommen. Der zweite Tag der Mitgliederversammlung startet am 10. Juni 2026 um 09:00 Uhr und endet voraussichtlich gegen 16:00 Uhr. Der vorläufige Ablaufplan ist als Anlage beigefügt.

Das detaillierte Programm wird vom Städtetag NRW noch bekannt gegeben.

Nach der Satzung des Städtetages NRW kann die Stadt Aachen 7 Delegierte mit Stimmrecht entsenden. Dabei wird die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW festgelegte Einwohnerzahl zugrunde gelegt.

Die Hälfte der Delegierten soll aus gewählten Ratsfrauen/Ratsherren bestehen. Zudem sollten Frauen bei der Entsendung von Delegierten und Gästen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Stadtvertretungen berücksichtigt werden.

Den Mitgliedsstädten ist es freigestellt, weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zu dieser Mitgliederversammlung zu entsenden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Oberbürgermeisterin Dr. Michael Ziemons, Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling und Herr Beigeordneter Dr. Markus Kremer bereits kraft Amtes stimmberechtigt sind. Sie bleiben daher bei der Anzahl der vom Rat der Stadt zu benennenden Delegierten außen vor.

Die regulären Mitgliederversammlungen finden im zweijährigen Turnus statt. Der Städtetag NRW empfiehlt daher, bereits zu Beginn der Wahlperiode Delegierte sowie Stellvertretungen für die gesamte Zeit zu benennen. Auf diese Weise könne sichergestellt werden, dass die Stadt auch bei außerordentlichen Versammlungen vertreten ist und keine besondere Beschlussfassung oder Einberufung erforderlich ist.

Der Rat der Stadt kann entscheiden, ob er wie in den vergangenen Jahren Delegierte für die bevorstehende Mitgliederversammlung oder aber für die gesamte Dauer der Wahlperiode sowie Stellvertretungen bestellt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Reise- und Übernachtungskosten für die vom Rat bestellten Delegierten


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-12-09 FB 01_0023_WP19 Benennung von Delegi SAO.pdf

9.12.2025

209.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 15
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 28.01.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
3.2.2026
Inhalt abgerufen
27. März 2026 um 10:49