28. Januar 2026 um 17:00, Rathaus
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Benehmensherstellung für die differenzierte Regionsumlage 2026

FB 20/0014/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Begolli (Die Linke) möchte, wie auch in den vergangenen Jahren, im Namen der Fraktion Die Linke ihre Kritik äußern. Sie weist darauf hin, dass sowohl die StädteRegion Aachen als auch der LVR nicht unbedingt Doppelstrukturen aufbauen und genauso wie die Stadt Aachen sehr sparsam mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgehen. Ebenso wie bei der Stadt Aachen seien 90 % der Haushalte in der StädteRegion und beim LVR Pflichtausgaben. Die sogenannten freiwilligen Leistungen seien nicht ganz freiwillig, sondern gesellschaftlich sehr wichtige Leistungen. Ursächlich für die angespannte Lage der Kommunen sowie des LVR seien nicht dekadente Ausgaben in freiwilligen Bereichen, sondern die Unterfinanzierung der Kommunen und die Nichtbeachtung des Konnexitätsprinzips von Bund und Land gegenüber den Kommunen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Stadt Aachen stellt - mit der Maßgabe benannter Erwartungen - das Benehmen zur Höhe der differenzierten Regionsumlage 2026 und des Umlagesatzes in Höhe von 33,5512 % her.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Stadt Aachen stellt - mit der Maßgabe benannter Erwartungen - das Benehmen zur Höhe der differenzierten Regionsumlage 2026 und des Umlagesatzes in Höhe von 33,5512 % her.

Erläuterungen

1. Rechtliche Grundlage

Gemäß § 55 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) hat die Festsetzung der Umlage im Benehmen mit den regionsangehörigen Kommunen zu erfolgen, um diesen eine frühzeitige Beteiligung noch während der Entwurfsaufstellung des städteregionalen Haushalts zu ermöglichen. Mit Schreiben vom 24.11.2025 hat die Städteregion das Benehmensverfahren zur Festsetzung der Regionsumlage eingeleitet und der Stadt Aachen somit die Möglichkeit zur Stellungnahme eröffnet. Das Einleiten des Benehmensverfahrens zu diesem Zeitpunkt ermöglichte noch eine Berücksichtigung der Eckdaten im Haushaltsplanentwurf 2026 der Stadt, welcher am 17.12.2025 in den Rat eingebracht worden ist. Ein umfassendes Controlling der Haushaltsposition, die mit 216 Mio. Euro bis 239 Mio. Euro den Ergebnishaushalt der Stadt wesentlich prägt, war jedoch bis zum Zeitpunkt der Entwurfseinbringung des städtischen Haushalts nicht in der gebotenen Tiefe möglich, so dass die Beschlussfassung im Rat der Stadt Aachen zum Benehmensverfahren erst im Nachgang zur Einbringung des Haushaltsentwurfs möglich ist. Die Stellungnahme erfolgt somit nach Abstimmung mit der Städteregion innerhalb der Einwendungsfrist. Die sonst übliche Beteiligung des städtischen Haupt- und Finanzausschusses kann in diesem Jahr - mangels Sitzungstermin im Januar - nicht erfolgen.

Ab dem Jahr 2012 erfolgt auf Basis gleichlautender Beschlüsse von Städteregionstag und Rat der Stadt Aachen eine nachträgliche Abrechnung der tatsächlich der Stadt zuzurechnenden jährlichen Nettoaufwendungen beim übertragenen Aufgabenverbund. So wird auch mit der differenzierten Regionsumlage 2026 zu verfahren sein.

Im Jahr 2025 konnte erstmals eine Abrechnung von Vorjahren zum Abschluss gebracht werden. Für die Jahre 2012 bis 2016 ergab sich in Abstimmung mit der Kämmerei der Städteregion ein saldierter Abrechnungsbetrag in Höhe von rd. 3,7 Mio. Euro zugunsten der Stadt Aachen, welcher ertragsseitig dem Haushaltsjahr 2025 zugeordnet wurde. Offen sind somit noch die Abrechnungen ab dem Haushaltsjahr 2017, welche sukzessiv - unter Berücksichtigung bereits geleisteter Abschlagszahlungen der Städteregion - zur Abrechnung gebracht werden müssen.

2. Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2026 der Städteregion / Differenzierte Regionsumlage 2026

Das Benehmensverfahren nach § 55 KrO NRW zum Haushalt der Städteregion 2026 wurde am 24.11.2025 eingeleitet. Den regionsangehörigen Kommunen wurde ein umfangreiches Eckdatenpapier zur Verfügung gestellt, welches dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 1).

Das Eckpunktepapier sieht für die Stadt Aachen im Haushaltsjahr 2026 eine differenzierte Regionsumlage in Höhe von 216,5 Mio. Euro sowie einen Umlagesatz in Höhe 33,5512 % vor.

Es ergeben sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2025 (Basis: Festsetzungsbescheid der StädteRegion vom 08.07.2025) folgende Änderungen:

Haushaltsjahr

Umlagesatz

Differenzierte Regionsumlage

2025

33,5532 %

203.578.017,60 Euro

2026

33,5512 %

216.527.639,00 Euro

Differenz

+ 12.949.621,40 Euro

Die effektive Zahllast reduziert sich unter Berücksichtigung der Effekte aus Vermögensübertragungen (jahresanteilige Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens) um 1.667.973,78 Euro.

Der starke Anstieg der Umlage gegenüber dem Vorjahr, aber auch gegenüber der Mittelfristplanung des Vorjahres (rd. 4,9 Mio. Euro), ist im Wesentlichen auf die beiden folgenden Berechnungsparameter zurückzuführen:

  • ein starker Anstieg bei den Sozialtransferaufwendungen, denen keine entsprechenden Entlastungen aus Landes-/Bundesmitteln gegenüberstehen;
  • das weitere Anwachsen der Zahlungsverpflichtungen an den Landschaftsverband Rheinland (LVR).

2.1 Sozialtransferaufwendungen

Dem A 50 - Amt für Soziales und Senioren - sind im städteregionalen Haushalt die Produkte mit den Sozialtransferaufwendungen zugeordnet, bei denen die Stadt Aachen durch die Übertragung von Aufgaben über die differenzierte Regionsumlage in erheblicher Größenordnung beteiligt ist. Die Nettobelastung für das Jahr 2026 lässt sich auf Basis der Eckdaten auf rd. 88 Mio. Euro beziffern, das sind in etwa 41 % der gesamten differenzierten Regionsumlage.

Nicht steuer- und auffangbare Aufwandssteigerungen wirken sich entsprechend der beschlossenen Abrechnungsschlüssel auf die differenzierte Regionsumlage der Stadt Aachen aus. Gegenüber dem Jahr 2025 lässt sich für die Stadt eine saldierte Mehrbelastung in Höhe von rd. 4,4 Mio. Euro identifizieren.

Fast die Hälfte dieser Mehraufwendungen sind beim Teilprodukt 950430 „Eingliederungshilfe nach Teil 2 SGB IX - örtl.Träger“ zu verzeichnen. Die Städteregion ist für die Eingliederungshilfeleistungen an Kinder und Jugendliche in der Herkunftsfamilie bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht zuständig, wobei der größte Teil der entstehenden Aufwendungen auf die Schulbegleitung behinderter Kinder und Jugendlicher entfällt und diese Leistungen von externen Anbietern erbracht werden. Stark ansteigende Leistungen für diese individuellen Schulbegleitungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, aufgrund von Fallzahlen- und Fallkostensteigerungen (neue Vergütungssätze aufgrund von höheren Personalkosten bei den Anbietern) führen im städteregionalen Haushalt zu einem Mehrbedarf gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 4,4 Mio. Euro, von denen rd. 1,9 Mio. Euro der Stadt Aachen zuzuordnen sind. Bereits im Jahr 2025 mussten aus den o.g. Gründen im Haushalt der Städteregion erhebliche überplanmäßige Mittel bereitgestellt werden.

Eine auf den übertragenen Aufgabenverbund bezogene Aufwandssteigerung für die Stadt Aachen gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rd. 1 Mio. Euro ist dem Produkt 950120 „Hilfen zur Gesundheit“ zuzuordnen. Auch hier wurde im Haushaltsjahr 2025 ein Mehraufwand aufgrund der hohen Fallzahlen von Personen ohne Krankenversicherungsschutz (insbesondere Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die aus dem AsylBLG in die Leistungssysteme nach SGB II und SGB XII überführt worden sind), denen nach den Bestimmungen des SGB ein entsprechender Anspruch auf Übernahme der Kosten zusteht, festgestellt, welcher für die Haushaltsplanung 2026 zu übernehmen war.

Weitere Mehrbedarfe ergeben sich für die Produkte 950101 „Hilfe zum Lebensunterhalt“ (rd. 0,7 Mio. Euro), 950140 „Hilfe zur Pflege“ (rd. 0,9 Mio. Euro) sowie 950200 „Pflegewohngeld“ (0,4 Mio. Euro). Eine teilweise Kompensation erfolgt über Verbesserungen bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung (Rückgang der Bedarfsgemeinschaften).

In der Mittelfristplanung wird grundsätzlich eine pauschale Steigerung der Sozialtransferaufwendungen in Höhe von 2 % einkalkuliert.

2.2 Landschaftsumlage

Die anteilige Landschaftsumlage der Stadt Aachen beträgt im Haushaltsjahr 2026 rd. 108,2 Mio. Euro und hat somit einen Anteil von rd. 50 % an der gesamten differenzierten Regionsumlage.

Sie setzt sich zusammen aus den Umlagegrundlagen der Stadt Aachen gem. Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2026 und dem für das jeweilige Haushaltsjahr gültigen Umlagesatz des Landschaftsverbands Rheinland (LVR). Die Umlagegrundlagen wiederum ergeben sich aus der Summe der Steuerkraftmesszahl sowie der Schlüsselzuweisungen der Stadt sowie dem der Stadt zuzuordnenden Anteil an den Schlüsselzuweisungen der Städteregion (welche bei den allgemeinen Deckungsmitteln der Stadt Aachen wiederum als Ertrag zugerechnet werden).

Gegenüber dem Vorjahr ist die Steuerkraftmesszahl bei der Stadt Aachen im Jahr 2026 um rd. 51,7 Mio. Euro bzw. um 11,8 % gestiegen (die durchschnittliche Steigerung der NRW-Gebietskörperschaften liegt bei 6,7 %). Die Steuerkraftmesszahl im GFG 2026 bildet die Ist-Zahlungen bei den für die Berechnung relevanten Parametern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Kompensationsleistungen, Gewerbesteuerumlage) im Betrachtungszeitraum 01.07.2024 bis 30.06.2025 ab. Der enorm hohe Anstieg ist insbesondere auf stark überdurchschnittliche Ist-Einzahlungen bei der Gewerbesteuer im ersten Halbjahr 2025 zurückzuführen. Hier wurden mehr als 29 Mio. Euro mehr eingezahlt als im Durchschnitt der drei vorherigen Halbjahreszeiträume. Dies führt nicht nur zu einem deutlichen Rückgang der Schlüsselzuweisungen der Stadt Aachen - wie im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs ausführlich erläutert - sondern auch zu höheren Umlagegrundlagen und somit in der Folge zur einer höheren Landschaftsumlage, da die Steuerkraft aufgrund der Berechnungssystematik des Finanzausgleichs in deutlich größeren Umfang gestiegen ist als die Schlüsselzuweisungen zurückgegangen sind. Gleichzeitig ist der Anteil der Stadt Aachen an den Schlüsselzuweisungen der Städteregion aufgrund des erhöhten Schüleransatzes (bei Kurztagsschülerinnen und -schülern) nach dem GFG 2026 um rd. 1,7 Mio. Euro gestiegen. Da der Umlagesatz des LVR im Haushaltsjahr 2026 16,40 % beträgt, während dieser im Vorjahr noch bei 16,20 % lag, ergibt sich in Summe eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rund 7,8 Mio. Euro.

Berechnung der anteiligen Landschaftsumlage:

2025

2026

Differenz

Steuerkraftmesszahl Stadt Aachen

437.680.630 Euro

489.414.235 Euro

51.733.604 Euro

Schlüsselzuweisungen Stadt Aachen

169.051.418 Euro

155.950.806 Euro

-13.100.612 Euro

Anteilige Schlüsselzuweisungen StädteRegion

12.526.749 Euro

14.198.210 Euro

1.671.461 Euro

Umlagegrundlagen Stadt Aachen

619.258.797 Euro

659.563.251 Euro

40.304.454 Euro

Umlagesatz LVR

16,20 %

16,40 %

0,20 %

Anteilige Landschaftsumlage

100.319.925 Euro

108.168.373 Euro

7.848.448 Euro

Für die mittelfristige Finanzplanung wird im Eckdatenpapier ein weiterer deutlicher Anstieg der Landschaftsumlage unterstellt. Die Städteregion schreibt die Umlagegrundlagen nach dem Orientierungsdatenerlass vom 25.08.2025 bzw. den ergänzenden Orientierungsdaten für die Steigerungssätze der Umlagegrundlagen vom 26.08.2025 fort.

Gleichzeitig werden folgende LVR-Umlagesätze zu Grunde gelegt:

  • 2027: 16,92 %
  • 2028: 17,08 %
  • 2029: 17,08 %

Der Umlagesatz des LVR in Höhe von 16,40 % ergibt sich aus dem dortigen beschlossenen Doppelhaushalt 2025/2026. Es ist nach jetzigem Kenntnisstand eher nicht zu erwarten, dass dieser über eine Nachtragssatzung durch den LVR korrigiert wird. Die Umlagegrundlagen (+ rd. 107 Mio. Euro) sowie die Schlüsselzuweisungen (+ rd. 70 Mio. Euro) des LVR haben sich für das Jahr 2026 zwar deutlich besser entwickelt als bei der Planung des Doppelhaushalts unterstellt. Rein rechnerisch wäre somit eine deutliche Umlagesenkung möglich, die auch den städtischen Haushalt erheblich entlasten würde. Eine Senkung des Umlagesatzes um nur 0,1 %-Punkte hätte für die Stadt Aachen eine Umlagereduzierung in Höhe von über 600.000 Euro zur Folge. Allerdings stehen den gestiegenen Erträgen gemäß am 25.11.2025 im Landschaftsausschuss eingebrachter Vorlage (Vorlage Nr. 15/3437) prognostizierte Mehraufwendungen in ebenfalls erheblicher Größenordnung gegenüber.

Die o.g. Annahmen vorausgesetzt würde sich die anteilige Landschaftsumlage der Stadt Aachen seit dem Jahr 2019 wie folgt entwickeln:

Darstellung in Tsd. € (gerundet, pro Jahr)

Vom Jahr 2019 bis zum Jahr 2026 ergibt sich eine Steigerung in Höhe von rd. 56 %.

2.3 Weitere wesentliche abrechnungsrelevante Veränderungen

2.3.1 Personalaufwendungen

Höhere Personalkosten, insbesondere aufgrund des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst sowie einer angenommenen, aber noch nicht beschlossenen Erhöhung der Beamtenbesoldung mit Auswirkungen von 2,75 % für das Jahr 2026, führen im übertragenen Aufgabenverbund zu einem stadtanteiligen Mehraufwand gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rd. 1,8 Mio. Euro.

Bei den Pensions- und Beihilferückstellungen bewirken höhere Zuführungen unter Berücksichtigung des Jahresabschlusses 2024 sowie eine höhere prozentuale Beteiligung der Stadt Aachen aufgrund der wachsenden Anzahl an Pensionären, die der Stadt zuzurechnen sind, ab dem Jahr 2026 höhere Aufwendungen. Basis hierfür sind die abgestimmten und von den Gremien beschlossenen Abrechnungsschlüssel (Ratsbeschluss der Stadt Aachen am 22.03.2023, Vgl. Vorlage Dez II/0024/WP18).

Die weiteren jährlichen Steigerungsraten bei Personalaufwendungen in der Mittelfristplanung betragen pauschal 4 %. Im Haushalt der Stadt wird mit einer 2 %-igen Steigerung gerechnet. Die vom Land veröffentlichten Orientierungsdaten sehen keine konkreten Vorschläge vor.

2.3.2 Abschreibung der Isolierungen nach NKF-CUIG

Mit Beschluss vom 10.07.2025 hat der Städteregionstag die Entscheidung getroffen, von dem einmalig auszuübenden Recht, die Bilanzierungshilfe nach § 6 Abs. 2, Satz 1 NKF-CUIG ganz oder in Anteilen erfolgsneutral gegen das Eigenkapital auszubuchen, keinen Gebrauch zu machen. In den Jahren 2020 bis 2023 wurden saldiert rd. 7,4 Mio. Euro im Haushalt der Städteregion isoliert, welche der differenzierten Umlage mit der Stadt Aachen zuzuordnen gewesen sind. Dies hat die entsprechenden Haushaltsjahre entsprechend entlastet, führt nun jedoch zu einer jahresanteiligen Abschreibung in Höhe von rd. 148.000 Euro, die somit, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2026, Bestandteil der differenzierten Regionsumlage bis ins Jahr 2075 sein wird.

2.3.3 Einplanung des globalen Minderaufwands

Mit dem Haushaltsplan 2025 nahm die Städteregion erstmals von der seit dem 3. NKFWG haushaltsrechtlich zulässigen Möglichkeit einer pauschalen Kürzung der ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 2 % Gebrauch. Der Stadt Aachen wurden dabei 25 % zugeordnet, die umlageentlastende Wirkung lag bei rd. 5 Mio. Euro.

Im Budgetbericht der Städteregion zum 15.08.2025, eingebracht in den Städteregionstag am 18.09.2025, wurde für die differenzierte Regionsumlage prognostiziert, dass von dem zugewiesenen globalen Minderaufwand voraussichtlich rd. 4,5 Mio. Euro erreicht werden können. Die Städteregion hat sämtliche Haushaltspositionen mit einem Ansatz von über 10.000 Euro auf ihre Steuerungsrelevanz untersucht und die identifizierten Positionen, bei denen ein entsprechendes Controlling möglich ist, einer reduzierten Bewirtschaftung (70 %) unterworfen.

Trotz der voraussichtlich erzielten Ergebnisverbesserung sieht auch die Haushaltsplanung 2026 den Einsatz der pauschalen Kürzungsmöglichkeit der Aufwendungen vor - jedoch nicht mehr in Höhe von 2 % der ordentlichen Aufwendungen, sondern von 1,5 %. Dies auch vor dem Hintergrund von einmaligen Verbesserungen im Haushalt 2025, die sich nicht entsprechend auf weitere Haushaltsjahre auswirken. Der auf die Stadt Aachen entfallende Anteil liegt nunmehr bei rd. 4 Mio. Euro, somit 1 Mio. Euro weniger als noch im Jahr 2025.

Für die Bewirtschaftung des Jahres 2026 sowie die Haushaltsplanung 2027 hat die Städteregion weitergehende Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen angekündigt, u.a. beim Personalmehrbedarf oder der Indexierung von Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern. Es wird abzuwarten und zu prüfen sein, welche konkreten Auswirkungen das Konsolidierungspaket der Städteregion auf den übertragenen Aufgabenverbund haben wird.

Um eine doppelte Berücksichtigung des globalen Minderaufwands zu vermeiden, wurden bei der Berechnung des globalen Minderaufwands im Haushalt der Stadt Aachen die Aufwendungen, die der differenzieren Regionsumlage zuzuordnen sind, in Abzug gebracht.

3. Auswirkungen auf die städtische Haushaltsplanung

Gegenüber den im Haushalt 2025 der Stadt Aachen eingeplanten Werten für die Jahre 2026 bis 2029 ergeben sich als Konsequenz der vorgenannten Faktoren nachstehende Änderungen (jeweils einschließlich des nicht zahlungswirksamen Aufwands aus Vermögensübertragung - „ARAP Schulgebäude“):

Haushaltsjahr

Diff. Regionsumlage Haushaltsplan 2025

Diff. Regionsumlage Haushaltsplanentwurf 2026

Verbesserung (-) / Verschlechterung (+)

2026

211.652.300 Euro

216.527.700 Euro

+ 4.875.400 Euro

2027

221.351.300 Euro

226.092.700 Euro

+ 4.741.400 Euro

2028

228.434.200 Euro

233.192.900 Euro

+ 4.758.700 Euro

2029

Kein Ansatz

239.208.700 Euro

4. Herstellen des Benehmens für die differenzierte Regionsumlage 2026

Die Stadt Aachen stellt das Benehmen zur Höhe der differenzierten Regionsumlage 2026 und des Umlagesatzes in Höhe von 33,5512 % her.

Mit der Benehmensherstellung sind jedoch folgende Erwartungen seitens der Stadt Aachen geknüpft:

  • Die Städteregion sucht im Rahmen der Haushaltsberatungen Möglichkeiten zu weiteren Einsparungen im übertragenen Aufgabenverbund und gibt diese entsprechend der vereinbarten Abrechnungsschlüssel umlagesenkend weiter;
  • Einsparungen im Zuge der Haushaltskonsolidierung bei der Städteregion dürfen nicht zu einer Belastung für die Stadt Aachen führen;
  • Sollten sich bis zur Beschlussfassung des städteregionalen Haushalts unabweisbare Aufwandserhöhungen bzw. Ertragsreduzierungen bei einzelnen (Teil-) Produkten im übertragenen Aufgabenverbund ergeben, sollten diese nach Möglichkeit durch entsprechende Einsparungen bei anderen Haushaltspositionen kompensiert werden und somit nicht zu einer weiteren Belastung für den städtischen Haushalt führen;
  • Die Städteregion berücksichtigt für die abschließende Beschlussfassung ihres Haushalts, die dann vorliegenden endgültigen Daten des GFG 2026 auf Basis der entsprechenden Festsetzungsbescheide;
  • Die Städteregion setzt sich im Sinne der Stadt Aachen und im Dialog mit den regionsangehörigen Kommunen für eine Senkung, mindestens aber für eine Verhinderung eines weiteren Aufwachsens des LVR-Umlagesatzes im Rahmen der Aufstellung des LVR-Haushalts 2027 ein, um eine zusätzliche Belastung für die Kommunen in der Zukunft zu vermeiden;
  • Die Städteregion stimmt sich weiterhin nach vorgenommener Prüfung zu Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit beim Zuwachs an freiwilligen Aufgaben im übertragenen Aufgabenverbund eng mit der Stadt Aachen ab, um Doppelstrukturen zu vermeiden.

5. Ausblick / weiteres Vorgehen

Die aufgeführten Werte wurden für den Haushaltsplanentwurf 2026 der Stadt Aachen übernommen. Es ist allerdings - wie in den Vorjahren - davon auszugehen, dass sich bis zur Beschlussfassung des Haushalts der Stadt Aachen (vrsl. in der Ratssitzung am 11. März 2026) noch Änderungen bei der differenzierten Regionsumlage ergeben werden. Dies könnten mögliche Veränderungen bei den Umlagegrundlagen sowie den stadtanteiligen GFG-Zuweisungen auf Basis der Festsetzungsbescheide sein, ebenso wie mögliche, wenn auch nicht zu erwartende Veränderungen des Umlagesatzes des LVR.

Sicher erwartbar sind darüber hinaus Änderungen im Haushalt der Städteregion im Rahmen der dortigen Haushaltsberatungen bzw. der verwaltungsseitigen Anpassungsbedarfe, die sich im übertragenen Aufgabenbereich auf die Regionsumlage auswirken. Entsprechende Veränderungen werden bei der Stadt Aachen folglich im Rahmen der Haushaltsberatungen abzubilden und dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen sein.

Die vereinbarten Abrechnungsschlüssel, welche auch der Umlageberechnung für das Jahr 2026 zu Grunde liegen, haben gem. des Beschlusses des Stadtrates vom 22.03.2023 (Vgl. Vorlage Dez II/0024/WP18) Gültigkeit bis einschließlich des Haushaltsjahres 2026. Entsprechend erfolgt turnusgemäß die nächste Anpassung mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2027, für den Zeitraum bis 2031. Sobald die Finanzverwaltungen von Städteregion und Stadt hinsichtlich möglicher Anpassungsbedarfe Einvernehmen hergestellt haben, werden die Gremien beider Gebietskörperschaften entsprechend beteiligt. Dies wird vrsl. noch vor dem Einleiten des Benehmensverfahrens zur differenzierten Regionsumlage 2027 erfolgen, so dass ggf. geänderte Abrechnungsschlüssel bereits in der Entwurfsaufstellung der jeweiligen Haushalte 2027 Berücksichtigung finden können.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

211.652.300 €

216.527.700 €

449.785.500 €

459.285.600 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-4.875.400 €

-9.500.100 €

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

PSP-Elemente 1-160101-900-9 „Allgemeine Zuweisungen und Umlagen“ und 4-160101-907-1 „Vermögensübertragung Städteregion“, jeweils in Verbindung mit der Kostenart 53740010 „Regionsumlage allgemein“

Die dargestellten finanziellen Auswirkungen berücksichtigen die vollständige Übernahme des städteregionalen Eckdatenpapiers in die städtische Haushaltsplanung.

Eine detaillierte Darstellung der Berechnung der Planwerte ist den Erläuterungen zu entnehmen.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 6 Enthaltungen

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-12-19 FB 20_0014_WP19 Benehmensherstellung SAO.pdf

15.1.2026

1.3 MB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 28.01.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
3.2.2026
Inhalt abgerufen
27. März 2026 um 10:49