Verkehrsberuhigung der Wilmersdorfer Straße in Aachen; Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vom 03.01.2025
FB 68/0048/WP19 · Entscheidungsvorlage
Verkehrsberuhigung Wilmersdorfer Straße – Hier: Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
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Ratsherr Carsten Schaadt führt in den Tagesordnungspunkt ein.
Antragsteller, Christian Nos, spricht für die Anwohnenden und Geschäftsleute, schildert ausführlich die Situation vor Ort: Anwohnende und Kundschaft fühlen sich in der Wilmersdorfer Straße zunehmend unwohl, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Er beschreibt erhebliche Vermüllung des Parkplatzes, bis in private Bereiche hinein, eine unzureichende Zahl von Abfallbehältern, regelmäßige Funde von Einwegbehältnissen für Lachgas, lautstarke Zusammenkünfte und Feiern der Auto- und Partyszene, Glasbruch sowie Rennen und „Donuts“ mit hochmotorisierten Fahrzeugen. Hinzu kämen abgestellte und verwahrloste Fahrzeuge und Anhänger, teilweise ohne Kennzeichen, mit Vandalismusschäden, sowie schwere Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zu einem Unfall mit Fahrerflucht. Die Kontaktaufnahme mit Ordnungsamt und Polizei hat bisher nur begrenzte Wirkung gezeigt. Herr Nos bittet um wirksame verkehrsberuhigende Maßnahmen, zusätzliche Abfallbehälter und eine bessere Handhabe für Ordnungskräfte, etwa durch entsprechende Beschilderung.
Ratsherr Schaadt dankt Herrn Nos für die Schilderung der Lage und übergibt zur fachlichen Einordnung das Wort an den Verkehrsplaner Bastian Weiser vom Fachbereich 68 (Mobilität und Verkehr).
Herr Weiser erläutert anhand einer Präsentation die örtliche Situation und die bisherigen Überlegungen der Verwaltung. Die Präsentation wird der Niederschrift in Allris beigefügt. Er beschreibt anhand eines Luftbildes den Bereich der Wilmersdorfer Straße und weist auf ein bestehendes Vergabeverfahren für den linken Bereich hin. Im Anschluss stellt er verschiedene Maßnahmenoptionen vor: Bauliche Eingriffe zur Unterbindung von Rennen wie Drempel oder andere Geschwindigkeitsdämpfungen, eine Beschränkung der Nutzung des Parkplatzes auf Friedhofsbesucher, die aus rechtlichen Gründen problematisch sei, da es sich um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handle und die Kontrolle der tatsächlichen Friedhofsnutzung schwierig wäre. Zudem sind nächtliche Zugangsbeschränkungen mittels Beschilderung denkbar, die eine polizeiliche Ahndung ermöglichen und daher von der Straßenverkehrsbehörde rechtlich prüfbar seien. Ein generelles Ansammlungsverbot werde vom
Ordnungsamt als rechtlich nicht tragfähig eingeschätzt. Die Vermüllung werde bereits in Zusammenarbeit mit dem Aachener Stadtbetrieb angegangen.
Ratsherr Schaadt eröffnet die Diskussion und bittet um Wortmeldungen.
Bürgerin Frau J. regt an, für die Nachtstunden ein Park- bzw. Halteverbot zu prüfen, um die Nutzung des Bereichs durch die Auto- und Partyszene zu erschweren, weist zugleich darauf hin, dass bauliche Maßnahmen wie Drempel teilweise umfahren werden könnten.
Herr Tillmanns bezeichnet die Situation vor Ort als untragbar und verweist u.a. auf ein verwaltungstechnisches Problem durch die gleichzeitige Zuständigkeit der Bezirksvertretungen Haaren undder Bezirksvertretung Aachen-Mitte. Er wünscht das Thema in beiden Bezirksvertretungen weiter zu verfolgen, äußert Skepsis, dass reine Beschilderungen ausreichen und plädiert für bauliche Veränderungen, um die Nutzung als Rennstrecke zu unterbinden. Zugleich weist er darauf hin, dass wilder Müll schwer zu verhindern sei. Seiner Auffassung nach, sollte die Thematik umgehend auf die Agenden der jeweiligen Bezirksvertretungen genommen werden.
Herr Deumens merkt an, dass die Verunreinigung nicht allein in der Wilmersdorfer Straße ein Problem darstellt, sondern ebenso in anderen Stadtteilen, beispielsweise in der Bachstraße, und dass grundsätzlich Lösungsansätze für den Umgang mit derartigen Brennpunkten gefunden werden müssen.
Frau Perschon-Adamy unterstützt das Anliegen, insbesondere mit Blick auf nächtliche Zugangsbeschränkungen, und bittet Verwaltung und die Bezirksvertretungen darum, an einer entsprechenden Lösung zu arbeiten. Sie betont, dass die Zuständigkeitsfrage zwischen den Bezirksvertretungen nicht zu Lasten einer raschen Bearbeitung gehen solle.
Ein Bürger verweist auf ein Beispiel aus Mönchengladbach, wo Müll gezielt auf Namen und Adressdaten kontrolliert und zur Rückverfolgung mit Bußgeldern genutzt werde. Dies habe dort, seiner Aussage nach, zu weniger Vermüllung geführt. Er regt an, die Übertragbarkeit eines solchen Vorgehens auf Aachen technisch und personell prüfen zu lassen.
Bürgerin Frau J. ergreift erneut das Wort und regt an, im Zusammenhang mit Müll und Entsorgung auch die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe für Berufstätige zu überprüfen, um ordnungsgemäße Entsorgung zu erleichtern.
Frau Nüttgens dankt den Antragstellenden und der Verwaltung und betont, dass das Müllproblem in Aachen insgesamt zunehme. Sie hält die Vorschläge der Verwaltung für gute Ansatzpunkte und fordert die Einführung zusätzlicher Abfallbehälter, vor allem an Standorten mit häufig auftretendem wildem Müll.
Frau Perschon-Adamy fragt Herrn Weiser nach der im Vorlageentwurf erwähnten „grundsätzlichen Betrachtung“ und bittet um Erläuterung, wie diese in Bezug auf Vermüllung und Aufenthaltsnutzung im Stadtgebiet angelegt werden soll.
Herr Weiser erklärt ergänzend, dass aus verkehrsplanerischer Sicht Verbindungen zwischen Parkflächen und Anliegerstraßen kritisch zu betrachten seien und eine Entflechtung von Fahrbeziehungen sinnvoll sein könne. Dies sei allerdings ein längerfristiger Prozess und keine kurzfristige Lösung. Der Raum um den es geht weist strukturelle Defizite auf, die nur mittelfristig behoben werden könnten.
Unter Bezugnahme auf Presseberichte bezüglich einer Raserszene in Würselen erkundigt sich Ratsherr Schaadt bei der Verwaltung, inwieweit der Einsatz von Kennzeichenerkennungssystemen, gegebenenfalls in Verbindung mit Geschwindigkeitsbeschränkungen, technisch und juristisch realisierbar wäre.
Herr Weiser erklärt, dass er dies adhoc und im Detail nicht beurteilen könne, die Nutzung von Kennzeichenerfassungssystemen in Kombination mit Geschwindigkeitsüberwachung aber grundsätzlich technisch möglich sei und einer rechtlichen Prüfung bedürfe.
Ratsherr Schaadt bittet die Verwaltung die Möglichkeiten einer solchen technischen Lösung zu prüfen.
Der Antragsteller, Herr Nos, ergänzt, dass Kennzeichenerfassung nicht nur gegenüber Rasern, sondern auch gegenüber Müllsündern einsetzbar wäre, und verweist auf andere Kommunen, die Aufenthaltsverbote in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr erlassen hätten. Er äußert Unverständnis darüber, warum das Ordnungsamt ein solches Instrument als schwierig erachtet.
Ratsherr Schaadt fasst die Diskussion zusammen und erteilt der Verwaltung den Arbeitsauftrag, die vorgeschlagenen Maßnahmen, einschließlich baulicher Veränderungen, nächtlicher Zugangsbeschränkungen, zusätzlicher Abfallbehälter und möglicher technischer Überwachungsinstrumente, fachlich und rechtlich zu prüfen und die Ergebnisse in die weiteren politischen Beratungen einzubringen.
Weitere Wortmeldungen werden nicht abgegeben. Das Bürgerforum beschließt den in der Entscheidungsvorlage formulierten Beschlussvorschlag. Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Ergebnisse des Bürgerforums in die weitere Beratung in den zuständigen politischen Gremien einzubringen.
Erläuterungen
Anlass
Gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW wurde ein Bürgerantrag gestellt, der sich mit der Verkehrssituation in der Wilmersdorfer Straße befasst (s. Anlage 1). Gegenstand des Antrags sind insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten und zur Unterbindung illegaler nächtlicher Aufenthalte.
Die Wilmersdorfer Straße übernimmt mehrere verkehrliche Funktionen (s. Übersichtplan Anlage 2). Sie dient unter anderem als Zubringer zu verschiedenen Parkflächen, darunter die Parkplätze des Friedhofs „Auf der Hüls“, von Gewerbebetrieben sowie zu einem Fernreisebusparkplatzes. Gleichzeitig wird eine Anliegerstraße mit Wohnbebauung angebunden, wodurch die Straße auch von Anwohnenden genutzt wird.
Nach Darstellung der Antragstellenden wird die Straße insbesondere in den Abend- und Nachtstunden teilweise zweckfremd genutzt, etwa für längere partyartige Aufenthalte, Campieren sowie als „Rennstrecke“. Hierdurch entstünden Belastungen für die Anwohnerschaft und ansässige Gewerbetreibende, unter anderem durch Ruhestörungen, Verschmutzungen durch Abfälle und eine erhöhte Gefährdungslage.
In dem Bürgerantrag wird insbesondere der Wunsch nach einer aktiven Verkehrsberuhigung geäußert.
Erläuterung der Verwaltung
Die geschilderte Situation in der Wilmersdorfer Straße ist der zuständigen Fachverwaltung, dem Ordnungsamt sowie der Polizei bekannt. Die von den Antragstellenden beschriebene Zweckentfremdung der Verkehrsflächen durch nächtliche Aufenthalte größerer Gruppen zum Teil in Kombination mit der Durchführung von Straßenrennen tritt insbesondere in den Sommermonaten auf.
Nach Auskunft der Polizei besteht seit Ende Juli 2025 keine akute Beschwerdelage für die Örtlichkeit. Kontrollen werden durch die operativen Kräfte im Rahmen ihrer dienstlichen Möglichkeit durchgeführt. Akute Einsatzanlässe werden durch den Wach- und Wechseldienst entsprechend abgearbeitet.
Am 19.12.2025 fand ein Ortstermin mit den Antragstellenden statt. Dabei wurden verschiedene potenzielle Lösungsansätze benannt, die im Rahmen der Sitzung des Bürgerforums vorgestellt und diskutiert werden sollen. Die Ansätze werden nachfolgend erläutert:
1)Bauliche Elemente zur Geschwindigkeitsreduzierung
Der Einsatz baulicher Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung kann die Attraktivität der Verkehrsfläche als „Rennstrecke“ reduzieren. Hierzu sind verschiedene gestalterische und bauliche Ausführungen denkbar, die mit unterschiedlichem Kostenaufwand verbunden sind. Die konkrete Umsetzbarkeit würde eine Detailplanung erfordern.
2)Beschränkung der Nutzung des Parkplatzes auf Friedhofsbesucher
Eine Beschränkung der Parkplatznutzung auf den bestimmten Nutzerkreis der Friedhofsbesucherinnen und -besucher könnte durch entsprechende Beschilderung eine eindeutige Zweckbestimmung unterstützen.
Da es sich bei der Verkehrsfläche jedoch um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, würde eine Einschränkung des Nutzerkreises ein Teileinziehungsverfahren erfordern. Dieses müsste rechtlich geprüft werden.
3)Nächtliche Zugangsbeschränkung des Parkplatzes
Eine allgemeine nächtliche Zugangsbeschränkung des Parkplatzes, beispielsweise durch Beschilderung und/oder bauliche Elemente, könnte das nächtliche Befahren der Parkplatzflächen unterbinden.
Auch diese Maßnahme stellt eine Einschränkung der öffentlichen Nutzbarkeit dar und bedarf daher einer rechtlichen Prüfung. In diesem Zusammenhang sind die Rechte der Allgemeinheit den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner gegenüberzustellen.
Ergänzend wird aus Sicht der Verwaltung festgestellt, dass die derzeitige Verkehrsführung in der Wilmersdorfer Straße nicht den eigentlichen Funktionen der angrenzenden Nutzungen entspricht. Die Straße verbindet zwei Parkplatzbereiche miteinander und dient zugleich als Zuwegung zur Anliegerstraße für die angrenzende Wohnbebauung. Diese Konstellation ist aus verkehrsplanerischer Sicht nicht sinnvoll und begünstigt die vom Antragsteller geschilderte Problematik.
Für eine Anpassung der Situation wäre eine grundsätzliche Neubetrachtung der Fläche erforderlich.
Weiteres Vorgehen
Im Rahmen der Sitzung des Bürgerforums erfolgt eine inhaltliche Diskussion der im Bürgerantrag vorgetragenen Anliegen sowie der von der Verwaltung dargestellten Rahmenbedingungen und möglichen Lösungsansätze.
Nach erfolgtem Beschluss des Bürgerforums kann die Thematik in die zuständigen politischen Gremien eingebracht werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Die Vorlage beinhaltet potentielle Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Wilmersdorfer Straße. Aus den Ergebnissen der Beratungen können konkrete Umsetzungsvorschläge hervorgehen. Diese müssen weiter geprüft und politisch beraten werden. Zu diesem Zeitpunkt kann daher keine Aussage zur Bedeutung für den Klimaschutz bzw. Klimafolgeanpassung getroffen werden.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 1020257
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1020257
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-01-14 FB 68_0048_WP19 Verkehrsberuhigung W SAO.pdf
20.1.2026
2.9 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5.1
- Sitzung
- Sitzung des Bürgerforums
- Gremium
- Bürgerforum
- Datum
- Di., 27.01.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Zusätze
- Unterlagen werden nachgereicht
- Geändert
- 17.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Mai 2026 um 16:00