TOP 7Öffentlich

Integrationsmaßnahmen 2026 - Mittelverteilung

FB 56/0022/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration empfiehlt dem Ausschuss für Soziales und Demographie, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2026, die Verwendung der Mittel für „Maßnahmen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration“ gemäß der Anlage 1 zu beschließen.

Der Ausschuss für Soziales und Demographie beschließt, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2026, die vorgeschlagene Verwendung der Mittel für „Maßnahmen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration“ gemäß der Anlage 1.

Erläuterungen

Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen im Haushalt 2026 zum PSP-Element 4-050501-901-3, Sachkonto 53180000 „Maßnahmen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration“, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2026, 145.000,00 Euro zur Verfügung.

Von den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 145.000,00 Euro schlägt die Verwaltung vor, die Mittel für 2026 wie folgt bereitzustellen (siehe auch Anlage 1 – Mittelaufstellung 2026):

„I. Laufende Projekte“, u. a. Veranstaltungen, Netzwerkarbeit, etc.: 53.000,00 Euro

„II. Sprachkurse“:39.000,00 Euro

„III. Multikultifest“: 5.000,00 Euro

„IV. Veranstaltungen von Migrant*innenorganisationen“ 8.000,00 Euro

„V. Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“: 15.000,00 Euro

Für die „VI. Projekte zur Integration“ würden daher in 2026 Mittel in Höhe von 25.000,00 Euro zur Verfügung stehen. Diese werden für die im Jahr 2026 positiv beschiedenen Projektanträge verwendet.

Die hier vorgeschlagene Aufteilung der Mittel entspricht der Mittelverteilung des Vorjahres 2025. Verändert wurden lediglich:

  • Stilistisches: Es wurde z. B. „Projektanträge zur Integration“ in „Projekte zur Integration“ umbenannt, um diesen Posten stilistisch den weiteren Posten anzupassen.
  • Nicht mehr aktuelle Bezeichnungen: Beispielsweise heißt der „Integrationspreis“ inzwischen „Vielfaltspreis“.
  • Die Beschreibung von zwei Posten, um die Umsetzung der dahinterstehenden Inhalte bedarfsgerecht abzubilden:

1. Der Posten „Laiensprachmittlungs-Pool für medizinische/rechtliche Übersetzungen“ wurde geändert in „Sonderbedarf Laiensprachmittlungs-Pool“.

Grund:

Die Umbenennung dient der flexibleren Verwendung der Mittel für den Laiensprachmittlungs-Pool. Dies gewährleistet, dass auch in Fällen, die nicht durch Landesmittel abgedeckt werden können und dürfen, weiterhin eine adäquate Versorgung möglich bleibt, ohne dass es zu Einschränkungen bei der Bereitstellung von Sprachmittlungsleistungen kommt.

2. Statt einer Auflistung verschiedener möglicher Sprachkurse heißt dieser Posten nun „alltagsorientierte Sprachkurse“.

Grund:

Die Anträge variieren jedes Jahr. Eine zweckmäßige Aufteilung der Mittel auf einzelne Anträge ist daher aktuell nicht sinnvoll vorhersagbar. Die Mittel sollen aber, genau wie bisher, weiterhin auf Grundlage der „Aufgabenbeschreibung der alltagsorientierten Sprachkurse“ vergeben werden.

Anmerkung:

Nach Beschluss des Landtags des Landes Nordrhein-Westfalen wurde das „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ vom 10. Juli 2025 am 16. Juli 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW verkündet. Mit Artikel 1 des Gesetzes sind Änderungen der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) erfolgt, welche mit Beginn der Wahlperiode der im Jahr 2025 anlässlich der allgemeinen Kommunalwahlen gewählten kommunalen Vertretungen, somit am 01. November 2025, in Kraft getreten sind.

Gemäß § 27 Abs. 8 Satz 2 GO NRW kann der Rat nach Anhörung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration den Rahmen festlegen, innerhalb dessen der Ausschuss über ihm vom Rat zugewiesenen Haushaltsmittel entscheiden kann.

Der Rat kann gem. § 27 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 57 Abs. 4 S. 1 GO die Entscheidungsübertragung in der Zuständigkeitsordnung näher festlegen. Entsprechende Anpassungen der aktuell gültigen Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 in der Fassung des siebten Nachtrages vom 21. April 2021 sind bislang nicht erfolgt, weshalb die abschließende Entscheidung gem. § 13 der Zuständigkeitsordnung beim Ausschuss für Soziales und Demographie liegt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Maßnahmen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration“ stehen in 2026, unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltsplans 2026, insgesamt 145.000,00 Euro zur Verfügung.

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-12-18 FB 56_0022_WP19 Integrationsmassnahme SAO.pdf

7.1.2026

275.8 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
4.2.2026
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:13