28. Januar 2026 um 17:00, Rathaus
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Bewerbung der Stadt Aachen um Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr für das Jahr 2036, 2040 oder 2044; Durchführung eines Ratsbürgerentscheides

FB 01/0028/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Begolli (Die Linke) betont die kritische Haltung der Fraktion Die Linke gegenüber der Olympia, jedoch begrüße man die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides und hoffe auf eine starke Beteiligung durch die Bürgerinnen und Bürger. Sie fragt die Verwaltung, ob die Bürger*innen darüber informiert werden, welchen Eigenanteil die Stadt Aachen im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen zu tragen habe.

Ratsherr Linden (SPD) äußert, dass die SPD-Fraktion eine Bewerbung ausdrücklich befürworte und von einer Durchführung der Olympischen Spiele in Aachen, insbesondere im Reitsport, vollumfänglich überzeugt sei. Denn Aachen und der ALRV stehen im Reitsport international für absolute Weltklasse, was auch die Durchführung der Weltreiterspiele im Sommer diesen Jahres belegen werde. Die Olympischen Spiele seien eine weitere Steigerung hierzu. Die Entscheidung für den Sportpark Soers und die Modernisierung der Infrastruktur trage dazu bei, dass die Stadt auf ein solches Ereignis vorbereitet sei. Eine positive Entscheidung gegenüber dem Standort Aachen werde sich darüber hinaus positiv auf die Dynamik des Gesamtprozesses auswirken. Auch die Durchführung des Ratsbürgerentscheides befürworte er ausdrücklich.

Ratsherr Kiemes (CDU) teilt mit, dass auch die CDU-Fraktion die Bewerbung uneingeschränkt unterstütze. Aachen verstehe sich als Europastadt und dies könne kaum besser ausgedrückt werden als durch die Weltreiterspiele oder die Olympia. Wie Ratsherr Linden bereits ausgeführt habe, sei Aachen bestens vorbereitet, auch aufgrund der Erfahrungen im Rahmen des CHIO.

Ratsherr Tobollik (AfD) führt aus, dass auch die AfD-Fraktion den heutigen Beschluss unterstütze. Die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides sei ein ganz wichtiges demokratisches Element, um die Aachener Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidung miteinzubeziehen. Im Gegenzug dazu habe er sich in der gestrigen Sitzung des Bürgerforums gegen den Bürgerrat ausgesprochen, da er dies als eine übertriebene demokratische Erweiterung empfinde.

Ratsherr Hangarter (GRÜNE) berichtet, dass auch die GRÜNE-Fraktion den Ratsbürgerentscheid begrüße und auf ein positives Votum aus der Bürgerschaft hoffe. Er hebt hervor, dass Aachen den großen Vorteil einer bereits vorhandenen Infrastruktur aufweise und die Olympischen und Paralympischen Spiele somit auch ganz im Sinne der Nachhaltigkeit durchgeführt werden können.

Ratsherr Szagunn (Volt) gibt an, dass auch die Ratsgruppe Volt dem Bürgerentscheid positiv gegenüberstehe, die Bewerbung allerdings nicht uneingeschränkt befürworte. Positiv hervorheben möchte er, dass das Konzept in Aachen keine speziellen Olympiabauten vorsehe, die dann im Anschluss an die Spiele ungenutzt bleiben und enorme Kosten nach sich ziehen. Er sehe auch, dass die Spiele positive Effekte auf weitere Entwicklungen wie z.B. den ÖPNV auslösen könnten. Kritisch stehe die Ratsgruppe jedoch dem Tierwohl sowie den Kosten für die Ausrichtung gegenüber. Diese Faktoren werde die Ratsgruppe in ihrer Stellungnahme sehr deutlich formulieren, um den Bürgern die Risiken möglichst transparent darzulegen.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Oberbürgermeister Dr. Ziemons sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen befürwortet die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr in den Jahren 2036, 2040 oder 2044 unter der Voraussetzung der überwiegenden Zustimmung der Bevölkerung und beschließt, dass über die folgende Fragestellung ein Ratsbürgerentscheid gemäß § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW durchgeführt wird: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Aachen an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“ Als Abstimmungstag wird gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der Stadt Aachen über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden der 19. April 2026 festgelegt. Als Tag der Auszählung der Stimmen wird gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der Stadt Aachen über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden der 19. April 2026 festgelegt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Aachen befürwortet die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr in den Jahren 2036, 2040 oder 2044 unter der Voraussetzung der überwiegenden Zustimmung der Bevölkerung und beschließt, dass über die folgende Fragestellung ein Ratsbürgerentscheid gemäß § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW durchgeführt wird:

„Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Aachen an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“

  1. Als Abstimmungstag wird gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der Stadt Aachen über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden der 19. April 2026 festgelegt.
  1. Als Tag der Auszählung der Stimmen wird gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der Stadt Aachen über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden der 19. April 2026 festgelegt.

Erläuterungen

Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind die größte Sportveranstaltung der Welt, bei der alle vier Jahre rund 15.000 Athlet*innen aus etwa 200 Nationen teilnehmen. Die Olympischen und Paralympischen Spiele von Paris im Jahr 2024 haben gezeigt, dass dieses Ereignis nachhaltig organisiert werden kann und nicht nur sportliche Bestleistungen fördert, sondern zu Völkerverständigung und Toleranz beiträgt. Aachen erhält durch eine Bewerbung die historische Gelegenheit, an der größten Sportveranstaltung und dem größten Festival der Welt zur Völkerverständigung als Gastgeber mitzuwirken.

Der Rat der Stadt hat sich in der Sitzung am 07. Mai 2025 mit Blick auf die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr (Vorlage Nr. Dez V/0052/WP18) bereits grundsätzlich positiv geäußert und die Verwaltung gebeten, eine Bewerbung für die Region Rhein-Ruhr positiv zu begleiten.

1) Das Konzept für Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr

Am 28.05.2025 hat Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst gemeinsam mit den Spitzen der beteiligten Städte und den Präsidenten des Landessportbundes NRW sowie des Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW dem DOSB im Deutschen Sport- und Olympiamuseum (DSOM) das Konzept für Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr vorgestellt. Die eingereichte Bewerbung, die in enger Abstimmung zwischen Kommunen, Fachleuten und Athlet*innen entstanden ist, basiert auf dem Konzept „Rhein Ruhr City 2032", das mit einem besonderen Fokus auf Nachhaltigkeit von Olympischen und Paralympischen Spielen seinerzeit große Zustimmung erfuhr.

Das Konzept der Region Rhein-Ruhr bündelt die Stärken von 17 Kommunen in Nordrhein-Westfalen: Aachen, Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Herten, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Monheim am Rhein, Oberhausen, Pulheim, Recklinghausen und Wuppertal. Diese werden für die Wettbewerbe im Segeln um die Stärken von Kiel oder Warnemünde und für Kanu-Slalom von Markkleeberg ergänzt. Auf diese Weise kann der Verbund Rhein-Ruhr für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele ein Konzept anbieten, dass zu 100 % auf bereits bestehende, oder temporär errichtete oder ertüchtigte Sportstätten zurückgreift. Neben etablierten Sportstätten ist das Konzept in der Lage, rund 95 % der Sportlerinnen und Sportler im Olympischen und Paralympischen Dorf unterzubringen und damit die vom Internationalen Olympischen Komitee geforderten maximalen Reisezeiten zu den Wettkampfstätten einzuhalten. Darüber hinaus wirbt der Verbund mit der Sportbegeisterung, Leidenschaft und Expertise der Menschen im Rheinland und im Ruhrgebiet. In den vergangenen zehn Jahren wurden in Nordrhein-Westfalen rund 30 Welt- und Europameisterschaften sowie Weltcups durchgeführt. Erstmals in der olympischen und paralympischen Geschichte sollen für die Spiele an Rhein und Ruhr rund 14 Millionen Tickets angeboten werden. Das bedeutet eine sehr hohe Teilhabe der Menschen aus allen Bevölkerungsschichten, da die Ticketpreise entsprechend gestaltet werden können.

Im Rahmen seiner Präsidiumssitzung Ende September 2025 hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) nach intensiver Prüfung bestätigt, dass das von der Region Rhein-Ruhr eingereichte Konzept zur Austragung von Olympischen und Paralympischen Spielen alle sportfachlichen Anforderungen erfüllt. Das Konzept wurde dabei in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Landessportbund NRW und dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW federführend durch D.SPORTS, als Tochter der Stadt Düsseldorf in ihrer Funktion als Vertreter der Kommunen, erarbeitet. Somit hat die Region Rhein-Ruhr die zweite Stufe im insgesamt dreistufigen, nationalen Bewerbungsprozess erreicht. Schritt zwei sieht die Durchführung von Bürgerbeteiligungen in den jeweiligen Bewerberregionen bis Ende Juni 2026 vor. Der dritte Schritt ist dann die Entscheidung des DOSB für eines der vier Bewerberkonzepte im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung voraussichtlich im September 2026.

Die Landesregierung, die Stadt Aachen und alle weiteren am Konzept beteiligten Kommunen sind überzeugt: Moderne, nachhaltige Spiele kann es nur mit und nicht gegen den Willen der Menschen im Land geben. Deshalb hat die Landesregierung die Federführung für die weiteren Schritte, insbesondere in Vorbereitung der kommunikativen Maßnahmen zur Bewerbung der Idee Olympischer und Paralympischer Spiele an Rhein und Ruhr übernommen. Gemeinsam setzt man auf die verbindliche Bürgerbeteiligung aller am Konzept beteiligten Kommunen, setzt sich damit bewusst von den anderen Bewerbern ab, und macht die Unterstützung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen zu einem zentralen Bestandteil des selbst gewählten Bewerbungsprozesses.

Neben der Region Rhein-Ruhr haben auch Berlin, Hamburg und München ihre Bewerbungen fristgerecht beim DOSB eingereicht. Der Bürgerentscheid in der Stadt München, die am 26.10.2025 als erste Bewerberregion eine Bürgerbeteiligung durchgeführt hat, fiel mit 66,4 % deutlich positiv aus. Ein Bürgerentscheid in Hamburg ist für den 31.05.2026 geplant. Berlin beabsichtigt rein auf Beteiligungsformate und nicht auf einen Bürgerentscheid zu setzen.

Die Austragungsjahre, für die sich der DOSB bewerben will, wurden von 2036 und 2040 nun auch auf 2044 erweitert. Hintergrund ist, dass eine Vergabe für 2036 schon bald erfolgen könnte und somit dieses Jahr nicht mehr in Frage kommen würde. Vergangene Bewerbungsprozesse haben zudem gezeigt, dass es zielführend ist, eine Bewerbung über mehre Entscheidungszyklen beim IOC aufrecht zu erhalten, um die Wahrscheinlichkeit eines Zuschlags zu erhöhen.

Die Entscheidung, mit welchem Konzept sich der DOSB um die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele für die Jahre 2036, 2040 oder 2044 bewerben wird, soll im September 2026 im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung fallen.

2) Aachen als Austragungsort

Die Stadt Aachen wird im Falle einer erfolgreichen Bewerbung als Austragungsort für die olympischen und paraolympischen Reitdisziplinen dienen. Das Gelände des Aachen-Laurensberger Rennvereins (ALRV) in der Soers stellt eine weltweit singuläre Infrastruktur für den Pferdesport dar. Durch die Kombination aus bestehenden High-End-Sportstätten, jahrzehntelanger Expertise in der Ausrichtung von Großsportveranstaltungen und einer konsequenten Ausrichtung auf das Tierwohl erfüllt der Standort derzeit alle Kriterien für die Durchführung olympischer Wettbewerbe (Springen, Dressur, Vielseitigkeit) auf höchstem Niveau. Durch die Entwicklung des Sportpark Soers (u.a. durch den Neubau der Albert-Vahle-Halle) wird gewährleistet, dass auch in Zukunft der Sportpark Soers den höchsten Anforderungen zur Ausrichtung der höchsten Veranstaltungen im Pferdesport gerecht wird. Mit einer Kapazität von ca. 40.000 Zuschauerplätzen bietet das Hauptstadion den weltweit größten Rahmen für Springprüfungen. Die vorhandene Flutlichtanlage und modernste Medientechnik ermöglichen eine globale Übertragung in Prime-Time-Qualität. Die Integration einer Geländestrecke in unmittelbarer Nähe zum Stadionkomplex ermöglicht ein kompaktes Veranstaltungsformat, was logistische Komplexität signifikant reduziert. Darüber hinaus wird das olympische Gebot des „Horse Welfare“ in Aachen durch fest installierte Einrichtungen (Stallungen, klinische Versorgung, Quarantäne-Zonen etc.) garantiert.

3) Ratsbürgerentscheid

Rechtsgrundlagen für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides sind § 26 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), die Vorschriften der Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Bürgerentscheid DVO) sowie die Satzung der Stadt Aachen über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden vom 07.01.2026.

Die Abstimmungsberechtigung entspricht der Wahlberechtigung zu den Kommunalwahlen. In Aachen sind somit rund 185.000 Personen abstimmungsberechtigt.

Nach den Planungen des Landes Nordrhein-Westfalen soll der Ratsbürgerentscheid in den teilnehmenden Kommunen einheitlich am 19. April 2026 durchgeführt werden. Zur Festlegung dieses Abstimmungstages bedarf es nach § 4 Abs. 2 der Satzung eines entsprechenden Beschlusses des Rates.

Die Abstimmung erfolgt ausschließlich mit Abstimmungsschein per Brief, ohne dass es seitens der Abstimmungsberechtigten hierfür eines Antrags bzw. einer ausdrücklichen Anforderung der Abstimmungsunterlagen bedarf. Dies entspricht dem in § 4 Absatz 3 der Satzung vorgesehenen Verfahren.

Nach § 12 Abs. 3 der Satzung werden die Abstimmungsberechtigten zeitgleich mit der Abstimmungsbenachrichtigung in Textform über die Abstimmung sowie in kurzer und sachlicher Form über die Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen im Rat, des Oberbürgermeisters und auf Verlangen einzelner Ratsmitglieder bzw. Gruppen von Ratsmitgliedern ohne Fraktionsstatus und Sondervoten einzelner Ratsmitglieder informiert. Dabei werden nur solche Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen aufgenommen, die dem Oberbürgermeister bis zum 45. Tag vor der Abstimmung in geeigneter Form vorliegen (Donnerstag, 05. März 2026).

Insgesamt ergibt sich folgender Zeitplan für die Durchführung des Ratsbürgerentscheides:

28. Januar 2026:Ratsbeschluss (siehe oben)

05. März 2026:Stichtag: Eingang Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen im Rat und des Oberbürgermeisters

08. März 2026:Stichtag für Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis

09. März 2026 – 16. April 2026:Fortschreibung des Abstimmungsverzeichnisses (z. B. Zu- und

Wegzüge)

09. - 29. März 2026:Zustellung der Abstimmungsbenachrichtigungen

und –unterlagen

30. März - 03. April 2026:Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis

09. März - 19. April 2026:Briefabstimmungszeitraum

19. April 2026:Abstimmungstag: Feststellung des Ergebnisses der Abstimmung

4) Mehrwerte für die Gesellschaft und volkswirtschaftlicher Nutzen bei der Durchführung Olympischer und Paralympischer Spiele

Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind mehr als nur ein sportlicher Wettbewerb. Die Ausrichtung des größten Sportfests der Welt stellt für die Stadt Aachen als Partner im Verbund mit den anderen teilnehmenden Städten in Nordrhein-Westfalen eine einmalige Chance dar, durch gemeinsame Projekte und Investitionen – die größtenteils den Infrastrukturinvestitionen (siehe vorheriges Kapitel) zugeordnet werden können - den Bedarfen und Herausforderungen der Zukunft zu begegnen und sich gleichzeitig weltweit als gastfreundliche und weltoffene Region zu präsentieren. Neben auf der Hand liegenden Effekten hinsichtlich des Standortmarketings sowie direkten und indirekten fiskalischen und privatwirtschaftlichen Effekten, die unmittelbar durch die Veranstaltung ausgelöst werden, kann die Perspektive „Olympia und Paralympics an Rhein und Ruhr“ auch Katalysator für wichtige Zukunftsthemen sein.

Gesellschaftlicher Mehrwert:

•Förderung von Gemeinschaftsgefühl und Identifikation: Eine gemeinsame Großveranstaltung fördert lokalen Zusammenhalt, das Zugehörigkeits- und das Wir-Gefühl innerhalb Aachens und über Stadtgrenzen hinweg (Aachen, Rhein-Ruhr).

•Inspiration für junge Menschen: Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, die besten Sportler*innen der Welt live und hautnah mitzuerleben. Die Leistungen von Spitzensportler*innen sind häufig Motivation und Inspiration für Kinder und Jugendliche, selbst sportlich aktiv zu werden, die dann davon träumen, selbst einmal bei Olympischen und Paralympischen Spielen teilzunehmen.

•Bildung, Sportkultur- und Jugendarbeit: Kultur- und Bildungsprojekte rund um den Sport und seiner Geschichte tragen zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. In Kombination mit Sport- und Bewegungsangeboten in Schulen werden die Gesundheit, die Bewegungskompetenzen und Talente bereits im jungen Alter gefördert. In Paris wurden beispielsweise täglich 30 Minuten Bewegung in 36.500 Grundschulen durchgeführt, 36.000 Kinder erhielten kostenlosen Schwimmunterricht und fünf Millionen Kinder und Jugendliche haben an landesweiten Olympischen und Paralympischen Wochen teilgenommen.

•Förderung des (Breiten-)Sports: In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 17.450 Sportvereine mit 5,3 Millionen Mitgliedern. Somit ist jede*r dritte Einwohner*in in NRW-Mitglied eines Sportvereines. 500.000 Menschen engagieren sich zudem ehrenamtlich in diesen Organisationen. Die Durchführung von Olympischen und Paralympischen Spielen ist gleichzeitig eine aktive Förderung der bestehenden Strukturen im Sport. Egal ob im Breiten-, Nachwuchs- und Inklusionssport oder Sport der Älteren. Sport ist ein bedeutender Teil der Gesellschaft.

•Inklusion und Teilhabe: Alle Menschen ungeachtet einer Behinderung sollen die Möglichkeit haben, die Olympischen und Paralympischen Spiele miterleben zu können. Das bedeutet, dass nicht nur die Sportstätten, sondern auch der Verkehr und die gesamte städtische Infrastruktur barrierearm gestaltet werden müssen. Damit wären die Spiele ein Impulsgeber für mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Darüber hinaus tragen die Paralympischen Spiele sowie die beeindruckenden Spitzenleistungen von Athlet*innen mit Behinderung dazu bei, die Möglichkeiten und Potenziale einer inklusiven und barrierefreien Gesellschaft und Stadtentwicklung für alle zu präsentieren.

Mit Investitionen in Höhe von rund 125 Mio. Euro hat Paris im Vorfeld der Spiele unter anderem Schulen barrierefrei angepasst, Hindernisse in den Stadtteilen abgebaut und den ÖPNV, Sportstätten sowie öffentliche Gebäude barrierefreier gestaltet und damit die Stadt für die Menschen nachhaltig inklusiver gemacht.

Volkswirtschaftlicher Nutzen:

•Vernetzte und nachhaltige Mobilität:

Während der Olympischen und Paralympischen Spiele reisen rund 14 Mio. Besuchende zwischen den Wettkampfstätten und nutzen dafür größtenteils dem ÖPNV. Sowohl innerhalb Aachens als auch der gesamte Verbund der 17 Kommunen würde von einem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sowie einem zentral gesteuerten Mobilitätskonzept langfristig profitieren. Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) verbindet die Olympia-Region von Aachen über Köln, Düsseldorf und das Ruhrgebiet bis nach Dortmund. Der RRX könnte die publikumsintensiven olympischen und paralympischen Standorte im 15 Minutentakt verbinden. Mit dem Zuschlag für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele würden die städtischen Aktivitäten in den Kommunen beflügelt werden, um eine emissionsfreie Mobilität während der Spiele zu gewährleisten. In Paris profitieren die Menschen auch nach den Spielen beispielsweise von mehr als 180 km neu geschaffenen Radwegen.

•Digitalisierung:

Die Initiative einer Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele kann ebenso Beschleuniger für die Entwicklung einer zukünftigen tragfähigen digitalen Infrastruktur sein. Als Austragungsort von Olympischen und Paralympischen Spielen muss sich die Region Rhein Ruhr auch in diesen Bereich weiterentwickeln. Vielfach bereits angestoßene Maßnahmen würden durch die Veranstaltung zusätzlichen Rückenwind erhalten.

•Verstärker von Infrastrukturprojekten:

Sportgroßevents wie die Olympischen und Paralympische Spiele wirken häufig als Beschleuniger von großen Bauvorhaben.

•Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft:

Die Ausrichtung dieses Sportgroßevents schafft sowohl im Sport als auch in anderen Gesellschaftsbereichen neue Arbeitsplätze. In Paris wurden beispielsweise 181.000 neue Arbeitsplätze in den Bereichen Bau, Organisation und Tourismus geschaffen. Zudem kommen während der Spiele Millionen Menschen aus der ganzen Welt in die Region, die durch ihre Ausgaben den Tourismus, den Handel und die Gastronomie ankurbeln, sodass mit kurz- bis mittelfristigen Auswirkungen zu rechnen ist.

•Internationale Stärkung des Images:

Während der Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele liegt die Aufmerksamkeit der ganzen Welt für mehrere Wochen auf der Ausrichterstadt. Die positiven Bilder und Emotionen, die ausgelöst von den sportlichen Wettbewerben in die ganze Welt ausgestrahlt werden, würden zu einer immensen Imagesteigerung beitragen. Dies kann langfristige Auswirkungen auf Messen, den Handel und das Gewerbe haben.

5) Fazit

Die Ausrichtung von Olympischen und Paralympischen Spielen in der Region Rhein-Ruhr und insbesondere in Aachen wären eine historische Chance und könnte als Katalysator für eine Aufbruchsstimmung in Rheinland und im Ruhrgebiet sowie in ganz Deutschland sorgen. Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind in der Lage, die Bedeutung des Sports als sozial integrative Kraft für gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein friedliches Miteinander in den Mittelpunkt zu rücken. Mit der Ausrichtung des weltweit größten Sportereignisses sind zahlreiche Projekte und Investitionen verbunden, die maßgebliche Zukunftsthemen für unsere Gesellschaft voranbringen.

Die Zustimmung zu Olympischen und Paralympischen Spielen an Rhein und Ruhr ist demnach weitaus mehr als nur ein Bekenntnis zu einem bedeutenden Sportevent - es ist ein Bekenntnis zu einer zukunftsorientierten, nachhaltigen und inklusiven Stadtentwicklung durch und mit Hilfe des Sports.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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0

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Nach aktuellen Schätzungen liegt die Kostenprognose für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids als Briefwahl ohne Antragsverfahren bei ca. 395.000 Euro.

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt für alle am Konzept für Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr beteiligten Kommunen einen Anteil von 85 % an den Durchführungskosten des Ratsbürgerentscheids. Für die Stadt Aachen bedeutet dies, dass ein Eigenanteil i. H. v. ca. 60.000 Eurofür die Durchführung des Ratsbürgerentscheides anfällt.

Die Mittel wurden im Rahmen des Hauhsaltsplanentwurfs 2026 aufgenommen und erfüllen auch die Voraussetzung gem. § 82 GO NRW, sodass diese auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung verausgabt werden dürfen.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-08 FB 01_0028_WP19 Bewerbung der Stadt SAO.pdf

14.1.2026

151.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 28.01.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
3.2.2026
Inhalt abgerufen
27. März 2026 um 10:49