4. Februar 2026 um 18:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
TOP 10Öffentlich

Verbesserung der Verkehrssituation und -sicherheit an der Einmündung der Kleinheidstraße in die Verlautenheidener Straße

FB 68/0046/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Hecker stellt fest, dass der Vertreter der Straßenverkehrsbehörde (FB 68) der Stadt Aachen entgegen der Aussage der Fachbereichsleitung vom Vortag nicht anwesend ist und begrüßt somit zu diesem Tagesordnungspunkt lediglich Herrn Hasanovic von der ASEAG.

Nach einer kurzen persönlichen Vorstellung berichtet Herr Hasanovic (Teamleitung Verkehrslenkung/Betriebsführung bei der ASEAG) zur Prüfung der Haltestellensituation im Bereich Verlautenheidener Straße / Endstraße, dass man sowohl den Einsatz von Standardbussen als auch von Gelenkbussen geprüft habe. Als mögliche Maßnahme schlägt er vor, die Haltelinie um ca. vier Meter vorzuziehen. Dabei weist er daraufhin, dass es durch diese Lösung zu kurzfristigen Beeinträchtigungen bei der Ein- und Ausfahrt zur Kirche kommen könnte, da der Bus in diesem Bereich möglicherweise den Verkehrsraum blockiert.

Weitere alternative Lösungen seien derzeit aus Sicht der ASEAG nicht erkennbar.

In der anschließenden Diskussion äußern mehrere Mitglieder aller Fraktionen der Bezirksvertretung deutliche Kritik am Verfahren, da der zuständige Vertreter des Fachbereichs 68 nicht anwesend ist. Es wird betont, dass eine sachgerechte Beratung ohne vollständige fachliche Erläuterung erschwert sei.

Herr Bezirksvertreter Zirbes beschreibt die die Verkehrssituation als weiterhin gefährlich, insbesondere beim Linksabbiegen aus der Kleinheidstraße bei haltenden Bussen. Es wird auf mehrere Unfälle in den Vorjahren hingewiesen. Er regt an, neben der Haltelinie auch die Position des Haltestellenschildes zu versetzen. Herr Bezirksvertreter Küppers bittet darum zusätzlich eine Möglichkeit zu finden, die Werbeanlage vor dem Jahr 2030 zu versetzen.

Der Vertreter der ASEAG sagt zu, die vorgetragenen Hinweise mitzunehmen und weitere Lösungsmöglichkeiten – einschließlich alternativer Linienführungen – zu prüfen.

Herr Bezirksbürgermeister Hecker stellt abschließend fest, dass aufgrund des Fehlens der Fachverwaltung in der heutigen Sitzung und den damit verbundenen unbeantworteten Fragen kein Beschluss gefasst wird und er den Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung erneut aufrufen wird.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren beauftragt die Verwaltung sicherzustellen, dass u.a. bei der Ausfahrt aus der Kleinheidstraße die erforderlichen Sichtdreiecke freigehalten werden. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, dazu mit der ASEAG die Anbringung zusätzlicher Kennzeichnungen im Haltestellenbereich zu vereinbaren.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Anlass

Die Fraktionen von SPD und CDU in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren haben gemeinsam gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretung der Stadt Aachen den Antrag gestellt, über die Verkehrssituation und -sicherheit an der Einmündung der Kleinheidstraße in die Verlautenheidener Straße zu berichten und diese zu prüfen.

Hier wird auf die gegenwärtige Verkehrssituation an der Einmündung der Kleinheidstraße in die Verlautenheidener Straße hingewiesen.

Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag hat die Straßenverkehrsbehörde die Polizei Aachen und betroffene Dienststellen der Verwaltung angehört bzw. beteiligt.

Berichterstattung

Im Zentrum des Stadtteils Verlautenheide (Stadtbezirk Aachen-Haaren) befindet sich an der Verlautenheidener Straße (L23) die Einmündung von der untergeordneten Kleinheidstraße. Auf der Verlautenheidener Straße gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, während die Kleinheidstraße in einer Tempo-30-Zone liegt.

Eine Unfallauswertung durch die Polizei Aachen hat ergeben, dass sich im Umfeld der Einmündung im Jahr 2023 insgesamt 2 Unfälle, im Jahr 2024 insgesamt 1 Unfall und im Jahr 2025 keine Verkehrsunfälle ereignet haben. Unfälle im Zusammenhang mit Radfahrern haben sich nicht ereignet, sodass die Örtlichkeit insgesamt nicht die Kriterien einer Unfallhäufungsstelle erfüllt.

Bei der Ausfahrt aus der Kleinheidstraße könnten u.U. Sichteinschränkungen rechterseits durch eine Stadtinformationsanlage und linkerseits durch an- und abfahrende Busse an einer Bushaltestelle entstehen. Die Situation wurde durch die Verwaltung geprüft. Gemäß dem aktuellen Stand der Technik (Richtlinie für die Anlage von Straßen - RASt) der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) Bild 120 bzw. Tabelle 59 ist hier mit einem Abstand vom Fahrbahnrand von 3 m ein Sichtdreieck mit einer Schenkellänge von 70 m aufzuspannen. Dieses Dreieck soll frei von ständigen Sichthindernissen sein. Die Stadtinformationsanlage liegt außerhalb des Dreiecks und ist daher auf Grundlage dieser Konstruktion nicht zu beanstanden. Gleichwohl können die Bedenken gegenüber dem Standort nachvollzogen werden. Der Standort wird nach Auslaufen des Vertrages mit dem Werbestandortbetreibenden im Jahr 2031 neu bewertet, mit dem Ziel eine Verlagerung zur weiteren Verbesserung der Sichtverhältnisse zu erreichen.

Bei der Ausfahrt aus der Kleinheidstraße könnten u.U. Sichteinschränkungen linkerseits durch den an- und abfahrenden Linienbusverkehr entstehen. Daher wurde durch die ASEAG mitgeteilt, welche Linienbusse die Haltestelle anfahren und dort evtl. Standzeiten verbringen.

Die Haltestelle Endstraße, vor der Kirche in Fahrtrichtung Aachener Kreuz, wird regelmäßig von den Linien 7, 31 und SB71 sowie zusätzlich mit Einzelfahrten der Linien V und 52 bedient.

Für die Linie 7 bildet diese Haltestelle die Endhaltestelle auf dem Linienweg von Richterich über Eilendorf nach Verlautenheide. Der Neueinsatz erfolgt ab der Haltestelle Gut-Knapp-Straße Richtung Eilendorf. Zum Erreichen dieser Haltestelle ist eine Wendefahrt notwendig. Die Wendezeit der Linie 7 beträgt in der Regel 32 Minuten. Diese Zeit reicht aus, um die genannte Wendefahrt über Kaninsberg, Hauptstraße, Adenauerstraße, Willy-Brandt-Ring zur Haltestelle Straßenverkehrsamt durchzuführen und dort die Überlage zu verbringen. Im Regelfall verbringt die Linie 7 daher ihre Überlage nicht an der Haltestelle Verlautenheide Endstraße. Kommt es jedoch zu Verspätungen, kann es sein, dass die Wendezeit nicht ausreicht, um die vorgenannte lange Wendefahrt durchzuführen. Dann muss die Überlage an der Haltestelle Verlautenheide Endstraße vor der Kirche verbracht werden, da es bei der Wendefahrt über den Kreisverkehr an der Zufahrt zum Gewerbegebiet Aachener Kreuz keine geeignete Möglichkeit zum Verbringen der Standzeit gibt. Eine festgelegte Überlagezeit ab welcher die Haltestelle Straßenverkehrsamt angefahren werden soll, gibt es nicht. Dies liegt im Ermessen des Fahrpersonals und ist abhängig von der verbliebenen Wendezeit und Verkehrssituation.

Die Linie 31 verkehrt teilweise bis in das Gewerbegebiet Aachener Kreuz, teilweise enden die Fahrten bereits in Verlautenheide. Für die in Verlautenheide endenden Fahrten ist dieselbe Wendefahrt über den Kreisverkehr mit anschließendem Neueinsatz erforderlich. Aufgrund der Fahrplanlagen ist für die Linie 31 in Verlautenheide keine Standzeit vorgesehen. Die Busse verkehren nach dem Fahrgastwechsel unmittelbar zu den Wende- fahrten. Für die Linie SB71 ist die Haltestelle Endstraße die Endhaltestelle auf dem Linienweg vom UKA über Haaren nach Verlautenheide. Der Neueinsatz erfolgt ab der Haltestelle Gut-Knapp-Straße Richtung Endstraße und weiter Richtung Haaren. Zum Erreichen dieser Haltestelle ist eine Wendefahrt im Kreisverkehr an der Zufahrt zum Gewerbegebiet Aachener Kreuz notwendig. Auf dieser Wendefahrt gibt es keine geeignete Möglichkeit zum Verbringen einer Standzeit, weshalb diese an der Haltestelle Endstraße vor der Kirche verbracht werden muss. Die Wendezeit der Linie SB71 beträgt bei pünktlicher Ankunft i.d.R. 7 Minuten. Die Linien V und 52 verbringen keine Standzeiten an der Haltestelle Endstraße vor der Kirche. Somit ergeben sich lediglich bei der Linie SB71 geringe Standzeiten an der Haltestelle Endstraße.

Aus verschiedenen betriebsplanerischen Gründen können immer auch Abweichungen von diesen Standzeiten entstehen. Diese sind fahrplanabhängig und können sich daher mit jedem Fahrplanwechsel verändern.

Darüber hinaus sind Standzeiten an Endhaltestellen Grundvoraussetzung für einen reibungslosen Betriebsablauf. Insbesondere bei längeren Linienwegen oder vielen äußeren Einflüssen wie Baustellen etc. kann nur so ein pünktliches Beginnen der Folgefahrt gewährleistet werden. Darüber hinaus stellen diese kleinen Lenkzeitunterbrechungen erhebliche Faktoren zur Stressreduktion des Fahrpersonals dar.

Um evtl. Sichteinschränkungen durch Linienbusse an der Endhaltestelle zu vermeiden, wird die Straßenverkehrsbehörde in Absprache mit der ASEAG zusätzliche Kennzeichnungen im Haltestellenbereich anbringen. Durch diese Kennzeichnungen wird eine vorgezogene Halteposition in der Haltestellenbucht ermöglicht, was dazu führt, dass die Sichteinschränkungen für ausfahrende Verkehrsteilnehmer aus der Kleinheidstraße linkerseits durch Linienbusse vermieden werden.

Auf Nachfrage beim Aachener Stadtbetrieb sind Probleme an dem Glascontainerstandort im Zusammenhang mit dem Zugang bisher nicht bekannt geworden. Auch von Seiten des zuständigen Entsorgers bestehen keinerlei Probleme an der Örtlichkeit.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (1)

TO-Antrag BV Haaren
237.0 KB · PDF

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-08 FB 68_0046_WP19 Verbesserung der Ver SAO.pdf

27.1.2026

371.0 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 04.02.2026
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
2. März 2026 um 16:43