4. Februar 2026 um 18:00, Schloss Schönau
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Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2026/2027

FB 54/0006/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Kehr begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Backhaus Abteilungsleitung Öffentliche Trägerangelegenheiten und Frau Olbertz Team Planung im Fachbereich KiTa und Kindertagespflege.

Frau Olbertz stellt die Bedarfsplanung für das KiTa-Jahr 2026/2027 anhand einer Präsentation vor, die in Allris als Anlage beigefügt ist.

Gesamtstädtisch wird erstmalig die Zielversorgungsquote von 50 % im u3-Bereich erreicht. Die Versorgungsquoten im Sozialraum 9 (Richterich, Horbach, Vetschau) liegen im u3-Bereich bei 46,54 % und im ü3-Bereich bei 93,38 %. Mit dem Neubau der Kita an der Banker-Feld-Straße würden die Zielversorgungsquoten in diesem Sozialraum erreicht werden.

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Dr. Behrens (FDP) bestätigt Frau Olbertz, dass eine Versorgungsquote von über 100% bedeutet, dass mehr Kapazitäten an KiTa-Plätzen bestehen, als Bedarfe bekannt sind. Hierbei ist jedoch gemäß der Ausführungen von Frau Backhaus zu beachten, dass sich dieser Wert auf eine Vielzahl von Einrichtungen bezieht und daher nicht in jedem Sozialraum und jeder Einrichtung ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Eltern wählen eine Einrichtung in der Regel aufgrund privater Umstände. Verlagerungen werden stetig geprüft, sind jedoch aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der vielseitigen Trägerlandschaft schwierig. Sie betont, dass bei Baumaßnahmen immer eine langfristige Planung erfolgt.

Frau Bezirksvertreterin Kempen (Grüne) möchte wissen, ob für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf zu wenige Plätze zur Verfügung stehen.

Hierzu erklärt Frau Olbertz, dass eine Meldung über Kinder mit erhöhtem Förderbedarf jeweils aus der Einrichtung erfolgt. Es können bei den Planungen nur gemeldete Werte Berücksichtigung finden. Auf weitere Nachfrage von Frau Bezirksvertreterin Kempen (Grüne) erläutert Frau Olbertz weiter, dass die Berücksichtigung in der Berechnung vom Einzelfall abhängt. Hier ist die fiktive Belegung von zwei Plätzen, die Reduzierung der Gruppenstärke oder die Erhöhung von Personalressourcen denkbar. Auf Nachfrage von Frau Bezirksvertreterin Kempen (Grüne), ob zu erwarten ist, dass die Zahlen der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf ansteigen, führt Frau Backhaus aus, dass hierzu noch keine konkreten Zahlen vorliegen. Die Bedarfsermittlung bezieht sich auf geplante Plätze, bei der ausschließlich belastbare Prognosen berücksichtigt werden können. Häufig entwickeln sich diesbezüglich erforderliche Maßnahmen im laufenden Jahr. Diese werden dann begleitet und bei der zukünftigen Planung mit einbezogen.

Herr Bezirksvertreter Willsch (SPD) erwartet aufgrund des demographischen Wandels eine massive Veränderung für den Bezirk Richterich, verbunden mit steigenden Kinderzahlen in den kommenden Jahren. Weiterhin beschreibt er, dass das reine Verfügen über einen KiTa-Platz nicht auch eine gesicherte Betreuung bedeutet.

Hierzu verweist Frau Olbertz auf die erwartete Bevölkerungsprognose, die Entwicklungszahlen für die Zukunft beinhalten wird und die Planungen unterstützt.

Herr Bezirksvertreter Beckers (CDU) bedankt sich für die Ausführungen und teilt die erwarteten abfallenden Kinderzahlen nicht. Er schließt sich dem Wortbeitrag von Herrn Bezirksvertreter Willsch (SPD) hinsichtlich der mangelnden Betreuungsrealität trotz vorhandener KiTa-Plätze an und weist auf teilweise wochenlange Gruppenschließungen hin.

Auf seine Nachfrage erklärt Frau Olbertz, dass die Festlegung der Zielquoten gemeinsam mit der Politik abgestimmt sind. Diese können je nach Entwicklung auch angepasst werden.

Frau Backhaus betont, dass trotz der verbesserten Erreichung der Zielquoten weiterer Ausbaubedarf besteht und der Prozess dahingehend dauerhaft und langfristig stattfindet. Die Betrachtung erfolgt unter dem Ziel, auf Veränderungen flexibel reagieren zu können.

Herr Bezirksbürgermeister Kehr hätte sich eine Darstellung der Personalzahlen gewünscht. Hierzu teilt Frau Backhaus mit, dass der Fachkräftemangel weiterhin alle Träger von Kindertageseinrichtungen beschäftigt. Die Stadt Aachen investiert hierbei in die Ausbildung neuer Fachkräfte und Entwicklung von Möglichkeiten, um auf verschiedenen Wegen Fachkräfte für die Einrichtungen zu gewinnen. Bei Neubauten werden die einzelnen Gruppen sukzessive mit Personal gefüllt. Die Mindeststandards zum Personaleinsatz in Einrichtungen werden durch das KiBiZ vorgegeben und stets eingehalten. Inwiefern hier Veränderungsbedarfe aufgrund der erwarteten Revision des KiBiZ entstehen, kann noch nicht abgesehen werden.

Herr Bezirksvertreter Stoffel (Grüne) möchte wissen, wann die geplante neue KiTa an der Banker-Feld-Straße ihren Betrieb aufnehmen kann.

Frau Olbertz erklärt, dass hierzu derzeit eine separate Vorlage in Bearbeitung ist und diese in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich im nicht-öffentlichen Teil vorgesehen ist.

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Vidmar (AfD), inwiefern Alltagshelfer*innen besser gefördert werden können, um diesen einen dauerhaften Arbeitsvertrag anbieten zu können, führt Frau Backhaus aus, dass es sich hierbei um ein befristetes Förderprogramm handelt. KiTa-helfer*innen werden über das Förderprogramm refinanziert, sodass hier aus finanziellen Gründen derzeit keine dauerhaften Vertragsabschlüsse möglich sind. Es werden im Rahmen der Revision des KiBiZ dahingehende Änderungen erwartet, die diese Stellen verstetigen würden.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.371 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.105 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.371 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.105 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege.

Erläuterungen

In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2026/2027 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 103,29 % und im U3-Bereich von50,29 % im Kindertagesstättenjahr 2026/2027, beginnend mit dem 01.08.2026.

Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2026 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 sind ausreichende Haushaltsmittel zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-12-12 FB 54_0006_WP19 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf

12.12.2025

54.6 MB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 04.02.2026
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 54 - KiTa und Kindertagespflege
Geändert
10.2.2026
Inhalt abgerufen
24. April 2026 um 11:14