Neuausbau der südlichen Püngelerstraße (Planungsbeschluss)
FB 68/0047/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Vorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt „Neuausbau der südlichen Püngelerstraße (Planungsbeschluss)“.
Herr Larscheid vom Fachbereich Mobilität und Verkehr trägt zum Tagesordnungspunkt vor. Er führt aus, dass sich die südliche Püngelerstraße in einem schlechten Zustand befinde und eine grundhafte Erneuerung erforderlich sei. Die Verwaltung habe hierzu bereits informiert und Beteiligungsmöglichkeiten für Anwohnende eröffnet. Auf Grundlage eines ersten Vorschlags der Verwaltung sei ein Austausch erfolgt; dabei seien mehrere Hinweise aus der Anwohnerschaft eingegangen. Ein zentraler Wunsch sei gewesen, möglichst viele Parkflächen zu erhalten.
Herr Larscheid erläutert, dass aus der Anwohnerschaft zudem acht weitere Anträge auf Grundstückszufahrten gestellt worden seien, was sich auf die Planung ausgewirkt habe. Fachplanerisch bestehe die Vorgabe, durch geeignete Gestaltung zu schnelles Fahren zu verhindern. Weiterhin sei aus der Anwohnerschaft der Wunsch geäußert worden, weniger Grünflächen vorzusehen, da die vorhandenen Vorgärten bereits viel Grün vorhalten würden; entsprechend sei eine Reduzierung in der Planung erfolgt. Zudem sei der Wunsch geäußert worden, auf eine Teilaufpflasterung zu verzichten. Herr Larscheid führt aus, dass dies nicht möglich sei, da die Teilaufpflasterung ein wesentliches Element zur Verkehrsberuhigung darstelle.
Er führt weiter aus, dass die Kommission Barrierefreies Bauen einbezogen worden sei. Nach deren Einschätzung seien Menschen mit Behinderung insbesondere aufgrund der engen Parkstände nicht ausreichend geschützt bzw. eingeschränkt. In der Folge sei ein Bereich als „Gehweg“ (ohne Bordsteinkante) eingeplant worden.
Herr Larscheid stellt zwei Planungsvarianten dar:
Planungsvariante 1 orientiere sich stärker an den Hinweisen der Anwohnenden und sehe mehr Parkflächen auf einer Seite vor. Diese Variante werde seitens des Fachbereiches Mobilität und Verkehr jedoch nicht empfohlen, da aufgrund des fehlenden alternierenden Parkens ein freier Korridor entstehe, der überhöhte Geschwindigkeiten begünstigen könne. Es würden bei dieser Variante 14 Parkplätze verbleiben.
Planungsvariante 2 sehe ein alternierendes Parken vor. Bei dieser Variante stünden 12 Parkplätze zur Verfügung. Herr Larscheid führt aus, dass bei dieser Variante das vorgesehene Tempolimit am ehesten durchgesetzt werden könne. Zwölf Parkplätze seien zudem weiterhin eine hohe Quote im Verhältnis zu den rund 22 Haushalten.
Als geplanter Maßnahmenbeginn werde das Jahr 2027 benannt. Zudem führt Herr Larscheid aus, dass keine Ausbaubeiträge für die Anwohnenden anfallen würden.
Frau Bezirksvertreterin Perschon-Adamy (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für den Vortrag und erklärt, sie halte die gemeinsame Planung in beiden Varianten für gelungen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließe sich der Variante 2 an. Sie begrüßt zudem ausdrücklich die Einbeziehung der Kommission Barrierefreies Bauen.
Herr Bezirksvertreter Triebels (SPD-Fraktion) erklärt, er sehe die Situation teilweise anders. Er könne nicht nachvollziehen, warum Variante 1 nicht bevorzugt werde, da dies dem Wunsch der Anwohnenden entspreche. Er erkundigt sich, wie die Situation derzeit sei und ob dort tatsächlich „gerast“ werde. Ferner fragt er im Hinblick auf die Anträge auf Grundstückszufahrten, ob diese ggf. aus Sorge gestellt worden seien, dass Parkplätze wegfallen, und ob dies in der Planung berücksichtigt worden sei.
Frau Bezirksvertreterin Epstein (Die Linke) erkundigt sich, inwiefern bei der Vielzahl an Grundstückszufahrten sichergestellt werde, dass sehbehinderte Personen den Bereich sicher passieren können.
Herr Müller (Fachbereich Mobilität und Verkehr) erläutert hierzu, dass es sich derzeit nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich handele und die Situation daher insbesondere für Kfz-Führende herausfordernd sei. Es gebe aus anderen verkehrsberuhigten Bereichen umfangreiche Erfahrungen, die in die Planung einflössen. Aufgrund dieser Erfahrungen sei es erforderlich, bei neuen Bauvorhaben in der Planung nachzujustieren. Das Thema sei komplex; man habe sich intensiv mit der Frage befasst, was in vergleichbaren Bereichen in den letzten Jahren passiert sei.
Herr Bezirksvertreter Kusch (CDU-Fraktion) bedankt sich und führt aus, er halte die erarbeitete Lösung – unabhängig von der gewählten Variante – für gut, da sie gemeinschaftlich entstanden sei. Er habe nicht den Eindruck, dass dort überhöhte Geschwindigkeiten in erheblichem Maße gefahren würden; subjektive Eindrücke seien insofern nicht ausschlaggebend. Er erklärt, man könne der Variante 2 als Kompromiss zustimmen und regt an, die Diskussion nicht erneut grundlegend zu öffnen, damit das Vorhaben nicht durch weitere Gespräche verzögert werde.
Herr Bezirksvertreter Gurr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) kommt auf den Teilaspekt des alternierenden Parkens zurück und verweist auf gute Erfahrungen in der Eburonenstraße. Er führt aus, dass die Straße bergab verlaufe und sich Geschwindigkeiten schnell erhöhen könnten.
Herr Bezirksvertreter Triebels (SPD-Fraktion) fragt nach, warum die Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet werde. Herr Müller erläutert, dies liege am begrenzten Raum sowie daran, dass die Straße vollständig erneuert werden müsse; die vorhandene Breite lasse eine Ausgestaltung als reguläre Tempo-30-Zone mit abgesetztem Gehweg in der vorgesehenen Form nicht zu.
Frau Bezirksvertreterin Dr. Höflich (SPD-Fraktion) erkundigt sich, ob beide Varianten zwingend als verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet werden müssten. Herr Müller antwortet, dies sei der Fall.
Der Vorsitzende lässt nach der Aussprache die Bezirksvertretung abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beschließt die überarbeitete Planung zur Umgestaltung in einen verkehrsberuhigten Bereich entsprechend der Variante 2.
Erläuterungen
Anlass
Im Nachgang zu den durchgeführten Baumaßnahmen der Regionetz ist in der Püngelerstraße, im Abschnitt der Stichstraße südlich der Alten Vaalser Straße, eine grundhafte Erneuerung des Straßenraums erforderlich.
Zur Gestaltung des neuen Straßenraums hatte die Verwaltung die Planung eines verkehrsberuhigten Bereichs erarbeitet und der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 10.09.2025 zur Beratung vorgelegt (vgl. Vorlage FB 68/0255/WP18 und ursprüngliche Planung in Anlage1). In dieser Sitzung wurden auch die Ergebnisse der vorangegangenen Bürger*innenbeteiligung vorgestellt sowie die von Anwohnenden eingereichten Planungsalternativen diskutiert.
Im Ergebnis wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
„Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen zum Neuausbau der südlichen Püngelerstraße zur Kenntnis und bittet die Verwaltung um Prüfung der eingegangenen Vorschläge aus der Bürgerschaft unter besonderer Berücksichtigung der eingereichten Planungsvariante B und der Stellungnahme der Kommission Barrierefreies Bauen sowie um Wiedervorlage einer optimierten, kostenreduzierten Planungsvariante.“
Die Verwaltung hat daraufhin die Planung überarbeitet.
Planungsvariante B aus der Bürgerschaft
Im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung haben die Anwohnenden der südlichen Püngelerstraße eine gemeinschaftliche Stellungnahme eingereicht (s. Anlage 2). Darin wird betont, dass das grundsätzliche Vorhaben, die Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich umzugestalten, befürwortet wird. Folgende hauptsächlichen Hinweise bzw. Anpassungsvorschläge sind der Stellungnahme zu entnehmen:
- Wunsch nach größtmöglichem Erhalt an Parkplätzen im öffentlichen Raum
- Pflanzflächen im Straßenraum sind aufgrund der großzügig begrünten Vorgärten nicht erforderlich
- Problematische Lage der Parkplätze direkt an der Grundstücksgrenze
- Verzicht auf die Teilaufpflasterung
Zur Berücksichtigung der o.g. Aspekte wurden seitens der Anwohnenden zwei alternative Entwürfe erarbeitet (s. Anlage 2). Die Variante B stellt dabei die Vorzugsvariante der Anwohnenden und gemäß Beschluss den weiter zu berücksichtigenden Entwurf dar. In dieser Variante befinden sich die Parkstände bis Höhe Haus-Nr. 50 auf der westlichen Seite. Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt 1,00 – 1,20 m. Ein durchgängig mindestens 1,50 m breiter „Gehbereich“ liegt dann auf der östlichen Straßenseite. In diesem Entwurf werden 19 bis 20 Parkplätze vorgesehen.
In der weiteren Ausarbeitung der Planung (s. unten) hat die Verwaltung die Eingaben fachlich geprüft und mit der Vertretung der Anwohnenden diskutiert.
Stellungnahme der Kommission Barrierefreies Bauen
In ihrer Stellungnahme vom 08.09.2025 (s. Anlage 3) hat die Kommission Barrierefreies Bauen Stellung zum Planungsvorschlag bezogen. Darin wurden folgende Aspekte benannt:
- Es besteht die Befürchtung, dass Menschen mit Behinderungen im geplanten Straßenraum nicht ausreichend geschützt sind. Insbesondere für blinde Menschen sei nicht erkennbar, wie sie ohne ausgewiesene Querungsmöglichkeiten oder ein taktiles Leitsystem von einer Straßenseite zu den gegenüberliegenden Grundstücken gelangen können.
Einschätzung der Verwaltung:
Verkehrsberuhigte Bereiche sind per se als niveaugleiche Mischverkehrsflächen vorzusehen. Die geplante Ausgestaltung entspricht dem Standard verkehrsberuhigter Bereiche, wie er bereits im Neuenhofer Weg und in der Eginhardstraße umgesetzt wurde. Dieser sieht ein einseitiges taktiles Leitelement vor; eine gesonderte taktile Führung zu gegenüberliegenden Grundstücken ist in verkehrsberuhigten Bereichen aufgrund der dort vorherrschenden geminderten KfZ-Verkehrsfrequentierung sowie dem niedrigen Geschwindigkeitsniveau nicht vorgesehen.
- Auf der Straßenseite ohne taktiles Leitsystem können sich seheingeschränkte Menschen aufgrund der direkt an der Grundstücksgrenze parkenden Fahrzeuge nicht an Randsteinen orientieren.
Einschätzung der Verwaltung
Die Planung wurde dahingehend überarbeitet, dass die Parkstände mit einem Abstand von 0,80 m zur Grundstücksgrenze platziert werden. Unabhängig hiervon ist für seheingeschränkte Personen die überwiegende Nutzung der Straßenseite mit den taktilen Leitelementen angedacht.
- Mobilitätseingeschränkte Menschen müssen eine Teilaufpflasterung zur Verkehrsberuhigung überwinden.
Einschätzung der Verwaltung
Die Teilaufpflasterung ist ein wesentliches Element zur baulichen Verkehrsberuhigung. Um deren Querbarkeit sicherzustellen, ist sie mit einem seitlichen Abstand von jeweils 1,50 m zur Grundstücksgrenze geplant, sodass ausreichende Bewegungsflächen für mobilitätseingeschränkte Personen verbleiben.
Die überarbeiteten Planungen wurden der Kommission Barrierefreies Bauen in ihrer Sitzung am 08.12.2025 mit dem Ergebnis vorgestellt, dass der auskömmliche Verkehrsschutz für beeinträchtigte Personen nach wie vor kritisch gesehen wird – die Detailüberarbeitungen aber insgesamt positiv gewertet werden.
Überarbeitung der Planung
Die Verwaltung hat die von der Bürgerschaft eingereichte Planungsvariante B sowie die Hinweise aus der Stellungnahme der Kommission Barrierefreies Bauen umfassend geprüft. Auf dieser Basis wurde die Planung des verkehrsberuhigten Bereichs nach Möglichkeit angepasst. Die übrigen Gestaltungsvorhabender in der ursprünglichen Vorlage dargestellten Planung (vgl. Anlage 1) bleiben dabei weiterhin maßgeblich.
Für die überarbeitete Planung wurden zwei Varianten entwickelt:
- Variante 1 (s. Anlage 4) orientiert sich eng an der Planungsvariante B der Bürgerschaft.
- Variante 2 (s. Anlage 5) stellt eine Weiterentwicklung des ursprünglichen Verwaltungsvorschlags dar und berücksichtigt ausgewählte Hinweise aus der Bürgerschaft sowie aus der Kommission.
Die Planungsvarianten unterscheiden sich vor allem in der Anordnung und Anzahl der Parkstände.
Grünflächen
Aus der Bürgerschaft wurde angeregt, aufgrund der bereits vorhandenen Vorgartenbegrünung auf zusätzliche Grünflächen im Straßenraum zu verzichten. Zur Ermöglichung einer höheren Anzahl an Parkständen wird in beiden Planungsvarianten daher auf die Anlage von Grünflächen verzichtet. Baumpflanzungen sind aufgrund der Leitungslagen im Untergrund unabhängig davon nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Teilaufpflasterung
Die von den Anwohnenden vorgelegte Variante sieht keine Teilaufpflasterungen vor.
Teilaufpflasterungen unterstützen die verkehrsrechtliche Vorgabe der Schrittgeschwindigkeit baulich und tragen damit zur Verkehrssicherheit bei. Ein Verzicht erhöht die Wahrscheinlichkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen; ein späterer nachträglicher Einbau wäre mit erheblichem Aufwand verbunden. Die Erfahrungen fast aller verkehrsberuhigter Bereiche in Aachen zeigen, dass die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit nur gelingen kann, wenn alle planerischen Möglichkeiten inklusive Niveauunterschiede ausgeschöpft werden. Die Verwaltung hat mit Unterstützung externer Fachplaner einen Standard für die Gestaltung verkehrsberuhigter Bereiche erarbeitet, der bei Neubaumaßnahmen auch Niveauunterschiede vorsieht.Aus Sicht der Verwaltung soll daher eine Teilaufpflasterung – wie im ursprünglichen Entwurf vorgesehen – zwingend beibehalten werden.
Die Vertretung der Bürgerschaft spricht sich in den geführten Gesprächen weiterhin für einen Verzicht auf die Teilaufpflasterung aus. In diesem Fall wäre alternativ die Herstellung eines zusätzlichen Stellplatzes oder einer Grünfläche möglich. (s. Deckblätter in Anlage 4). Die Anlage einer Grünflächewird von Seiten der Anwohnenden favorisiert.
Anzahl und Anordnung der Parkplätze
Bei der Anordnung der Parkstände sind verschiedene Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Dazu gehört insbesondere die Gewährleistung der Ein- und Ausfahrbarkeit der Grundstückszufahrten.
Schleppkurvenprüfungen zeigen, dass ein konfliktfreies Ein- und Ausfahren in der Regel nicht möglich ist, wenn gegenüber einer Zufahrt ein Parkstand mit einem Abstand von 1,50 m zur Grundstücksgrenze angeordnet wird. Dieser Abstand ist jedoch auf einer Straßenseite zwingend erforderlich, um mittels taktiler Leitelemente eine durchgängige Gehfläche für Personen mit Sehbeeinträchtigung zu gewährleisten. Nur in Höhe von sehr breiten Zufahrtsmöglichkeiten zu den Grundstücken (und somit einer erleichterten Anfahrbarkeit) können gegenüberliegende Parkstände mit 1,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze eingerichtet werden.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite werden die Parkstände – abweichend von der ursprünglichen Planung – mit einem Mindestabstand von 0,80 m zur Grundstücksgrenze vorgesehen. Dies erleichtert das Aussteigen auf der Beifahrerseite und die Orientierung für seheingeschränkte Personen, falls diese sich nicht am taktilen Leitelement, sondern an der Grundstücksgrenze orientieren wollen. Aufgrund der größeren befahrbaren Restfläche entsteht hier kein Konflikt mit der Anfahrbarkeit gegenüberliegender Zufahrten. Die Lage der Hauseingänge wurde bei der Anordnung der Parkstände berücksichtigt.
In der Überarbeitung der Planung wurde zudem eine hohe Anzahl neu beantragter und genehmigter Grundstückszufahrten berücksichtigt, wodurch sich die Zahl potenziell realisierbarer Parkplätze auf öffentlicher Verkehrsfläche verringert.
Unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen wurde in beiden Varianten eine Anordnung gewählt, die die größtmögliche (rechtlich anordnungsfähige) Anzahl an Parkplätzen ermöglicht. Zudem wird im weiteren Prozess geprüft, ob auch im Bereich der Wendeanlage weitere Parkmöglichkeiten realisiert werden können.
Die ausgearbeiteten Planungsvarianten unterschieden sich in der Anordnung und Anzahl der Parkplätze:
- Variante 1 orientiert sich an dem Vorschlag der Bürgerschaft und ordnet die Parkstände bis Haus-Nr. 50 (soweit möglich) durchgängig auf der östlichen Straßenseite an. Insgesamt entstehen mindestens 14 öffentliche Parkplätze.
- Variante 2 sieht – wie im ursprünglichen Entwurf – eine versetzte Anordnung der Parkstände vor. Die dadurch entstehende alternierende Fahrlinie trägt zur Verkehrsberuhigung bei und stellt ein planerisches Standardelement verkehrsberuhigter Bereiche dar. Insgesamt entstehen mindestens 12 öffentliche Parkplätze.
Fachliche Abwägung der Vorzugsvariante
Im Zuge der Abstimmung mit der Vertretung der Anwohnenden konnte – mit Ausnahme der Teilaufpflasterung (s. oben) – weitgehend Einvernehmen über die überarbeiteten Planungen erzielt werden. Variante 1 stellt dabei insbesondere aufgrund der höheren Anzahl an Parkplätzen im öffentlichen Raum die Vorzugsvariante der Anwohnenden dar. In diesem Zusammenhang soll auch die Schaffung von Parkmöglichkeiten im Bereich der Wendeanlage eingehend geprüft werden. Darüber hinaus ermöglicht die weitgehend durchgängige Anordnung der Parkstände auf der Westseite die Ausbildung eines möglichst geschützten Bereichs für den Fußverkehr, insbesondere für seheingeschränkte Personen. Dies entspricht den Empfehlungen der Kommission Barrierefreies Bauen.
Variante 2 ermöglicht durch die wechselseitige Anordnung der Parkstände die Ausbildung einer stärker alternierenden Fahrlinie. In Kombination mit der vorgesehenen Teilaufpflasterung handelt es sich hierbei um zentrale Gestaltungselemente verkehrsberuhigter Bereiche, die zur Einheit von baulicher Gestaltung und verkehrlicher Funktion beitragen. Die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit kann nur so baulich unterstützt werden.
In Variante 2 können insgesamt mindestens 12 Parkplätze realisiert werden und damit zwei Parkplätze weniger als in Variante 1. Vor dem Hintergrund der Vielzahl bereits genehmigter Zufahrtsanträge, der damit verbundenen Verlagerung des ruhenden Verkehrs auf private Flächen, der geringen Gesamtzahl von 22 Haushalten im betroffenen Straßenabschnitt sowie der auf Anlieger beschränkten Zufahrt stellt jedoch auch Variante 2 ein gutes Angebot für das Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum dar.
In der Gesamtabwägung der Fachverwaltung stellt Variante 2 unter Berücksichtigung der dort eingeplanten Elemente zur Geschwindigkeitsreduzierung die fachplanerisch wirkungsvollste Lösung dar, um das Zielvorhaben eines verkehrsberuhigten Bereiches zu realisieren.
Kostenoptimierung
In der Diskussion und Beschlussfassung der Sitzung vom 10.09.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, eine kostenreduzierte Überplanung zu prüfen.
Wie bereits in der ursprünglichen Vorlage dargestellt, erfordert der bauliche Zustand der Straße unabhängig von den Maßnahmen der Regionetz eine grundhafte Erneuerung. Ein Vollausbau der Verkehrsfläche ist daher zwingend erforderlich.
Eine Kostenreduzierung kann folglich ausschließlich über die funktionale Aufteilung des Straßenraums oder über die Wahl der Bauweise und Materialität erzielt werden. Aufgrund der geringen Straßenbreite und der ausschließlichen Erschließungsfunktion stellt die Umgestaltung zu einem verkehrsberuhigten Bereich eine sachgerechte Lösung dar. Dieser sieht gemäß Standard einen niveaugleichen Ausbau in Pflasterbauweise vor.
Zur Sicherstellung der Erkennbarkeit des verkehrsberuhigten Bereichs und der dort geltenden Verkehrsregeln der besonderen Rücksichtnahme sowie zur gestalterischen Betonung der Aufenthaltsfunktion empfiehlt die Verwaltung an der Pflasterbauweise festzuhalten. Ein alternativer Ausbau in Asphalt mit ergänzenden Pflasterbändern würde im Vergleich zu einer flächigen Pflasterbauweise keine Kostenreduzierung bewirken.
Hinsichtlich des Kostenvergleichs zwischen Teilaufpflasterung und der von der Anwohnerschaft bevorzugten Grünfläche würden sich Einsparungspotentiale nur marginal bis kaum erkennen lassen. So dürften die Kosten für die eingängliche Herstellung der Grünfläche im Vergleich zur Teilaufpflasterung zwar geringer ausfallen - ihre Unterhaltungskosten im laufenden Betrieb aber höher ausfallen.
Kosten und Finanzierung
Die Überarbeitung der Planung hat nur geringfügige Auswirkungen auf die Gesamtkosten. Diese werden weiterhin auf rund 1.110.000 € geschätzt.
Entsprechende Mittel zur Umsetzung der Maßnahme wurden zum Haushalt 2026 angemeldet und sind im Haushaltsplanentwurf, der am 17.12.2025 in den Rat der Stadt eingebracht wurde, berücksichtigt. Die Umsetzung ist nur möglich, sofern die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch einen zukünftigen, rechtskräftigen Haushalt gesichert ist. Die Planung erfolgt ausschließlich intern.
Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.
Weiteres Vorgehen
Vorbehaltlich des Planungsbeschlusses wird die Entwurfs- und Ausführungsplanung durchgeführt, wobei ein Ausführungsbeschluss für das Jahr 2026 angestrebt wird. Die Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahmen sollen unmittelbar im Anschluss ab Ende 2026 erfolgen.
Anlagen
Anlage 1 – Ursprüngliche Planung Verkehrsberuhigter Bereich (vorgestellt am 10.09.2025)
Anlage 2 – Stellungnahme der Anlieger der südlichen Püngelerstraße
Anlage 3 – Protokollauszug der Kommission Barrierefreies Bauen vom 08.09.2025
Anlage 4 – Überarbeitete Planung Verkehrsberuhigter Bereich Variante 1
Anlage 5 – Überarbeitete Planung Verkehrsberuhigter Bereich Variante 2
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
PSP-Element5-120102-500-02200-300-1
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 1.050.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 1.050.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -1.050.000 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist nicht gegeben | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 48.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 12.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 60.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -60.000 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist nicht gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* im Haushaltsplanentwurf 2026 berücksichtigt
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Da hier zunächst der Planungsbeschluss gefasst wird, kommt es zu keinen unmittelbaren Auswirkungen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (5)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1020720
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1020720
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-01-14 FB 68_0047_WP19 Neuausbau der suedlic SAO.pdf
27.1.2026
2.6 MB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 04.02.2026
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 29.4.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Mai 2026 um 15:59