27. Januar 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 7Öffentlich

Ergänzungsvorlage zum Bürger*innenrat 2025 - Stärkung des Beteiligungsprozesses in der Themenfindung

FB 01/0008/WP19-1 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Carsten Schaadt führt in die gemeinsam beratenen TOP 6 und 7 ein und gibt das Wort an Prof. Dr. Detlef Sack für den Impulsvortrag zur Initiative und Wirkung bei Bürgerräten. Der Impulsvortrag wird der Niederschrift in Allris beigefügt.

Grundlage der Beratung zu TOP 6 ist die Verwaltungsvorlage FB 01/0008/WP19 „Weiterentwicklung des Aachener Bürger*innenrats“ vom 18.11.2025 sowie die hierzu vorgelegte Ergänzungsvorlage FB 01/0008/WP19-1 vom 13.01.2026, die eine Anpassung der Themenfindung und Verfahrensstruktur sowie eine Stärkung des Beteiligungsprozesses vorsehen.

Frau Sabrina Hoenen, Abteilungsleitung FB01/300, stellt eine Präsentation zur Struktur und Weiterentwicklung des Bürger*innenrats vor. Diese wird der Niederschrift in Allris ebenfalls beigefügt.

Nach dem Vortrag sowie den Ausführungen aus der Verwaltung wird das Wort an das Publikum gegeben und die Diskussion eröffnet.

Ein Bürger verweist auf frühere kommunale Bürgerräte und nimmt dabei Bezug auf das von Prof. Sack vorgestellte Balkendiagramm. Vor diesem Hintergrund fragt er nach, aus welchen Gründen Aachen als „Leuchtturm“ bezeichnet werde.

Herr Prof. Sack erläutert hierzu, dass in der dargestellten Auswertung sowohl dauerhaft etablierte als auch einmalig durchgeführte Bürgerräte berücksichtigt seien. Die besondere Stellung Aachens ergebe sich aus der Art der Umsetzung und Einbindung, wie sie in der Darstellung aufgezeigt werde.

Eine Vertreterin des Begleitgremiums erblickt einen grundlegenden Widerspruch in der Art und Weise, wie die Verwaltung angibt, die Problemlagen der Bevölkerung zu kennen.

Prof. Sack antwortet, dass sowohl Bürger*innen als auch die Verwaltung über relevantes Wissen verfügen. Die Bürger*innen bringen Alltagswissen ein und wenden sich mit Anliegen regelmäßig an die Verwaltung, während diese durch ihre tägliche Arbeit die rechtlichen und praktischen Umsetzbarkeiten kennt.

Frau Perschon-Adamy richtet eine Frage an Herrn Prof. Sack sowie Frau Hoenen: Besteht ein Zusammenhang zwischen der Themenfindung und der resultierenden Wirksamkeit? Darüber hinaus spricht sie sich dafür aus, thematische Impulse aus der Bevölkerung in Verbindung mit Themenvorschlägen der zuständigen Fachverwaltung zu berücksichtigen. Sie widerspricht den Ausführungen von Prof. Sack und führt aus, dass die Lebenswelt der Politik nicht mit der Lebenswelt der Bürger*innen übereinstimme. Ihrer Einschätzung nach konzentriere sich die Politik zu stark auf eigene, institutionell geprägte Themen und verliere dabei den Bezug zu den Anliegen und Erfahrungen der Bürger*innen.

Ein Bürger fragt nach, wer konkret mit der in der Berichterstattung genannten „Stadtgesellschaft“ gemeint sei, die bestimmte Forderungen erhebe. Er bezieht sich dabei auf entsprechende Presseberichte und hinterfragt, welche Akteur*innen diese „Stadtgesellschaft“ tatsächlich repräsentierten.

Herr T., Mitglied der Bürgerinitiative Aachen e.V., fordert eine Definition von „Themenimpulsen“.

Bürgerin, Frau B. schlägt vor, eingehende Impulse zunächst durch die Verwaltung zu filtern. Auf dieser Grundlage solle die Verwaltung im weiteren Verlauf eine fachliche Einschätzung vornehmen und die Vorschläge hinsichtlich Umsetzbarkeit, Zuständigkeiten und möglicher Auswirkungen bewerten.

Herr Wiedau fragt nach der Rolle des Begleitgremium über eine bloße Abstimmung bei einem Gleichstand hinaus. Er erkundigt sich insbesondere danach, was konkret unter einem „Gleichstand“ zu verstehen sei.

Ein Bürger fragt, wie Verwaltung arbeitet und zu Entscheidungen kommt.

Frau J. aus dem Begleitgremium sieht Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung der Fragestellung. Sie begrüßt ausdrücklich, dass sowohl Impulse aus der Stadtgesellschaft als auch eine Fragestellung seitens der Verwaltung vorgesehen seien. Sie fragt nach der Mindestanzahl der Themen, die zur Abstimmung gestellt werden sollen, und erkundigt sich, ob hierfür fünf Themen vorgesehen seien.

Eine Bürgerin erkundigt sich nach der Grundlage für die Annahme, dass die Bürger*innen mit den bisherigen Prozessen des Bürger*innenrates unzufrieden waren.

Prof. Dr. Sack erläutert zur Einordnung von Stadtgesellschaft und Themenimpulsen, dass die Umsetzbarkeit von Empfehlungen nicht allein durch die Formulierung der Fragestellung bewertet werde. Er betont, dass politische Entscheidungen weiterhin durch die zuständigen politischen Gremien getroffen würden. Den Bürgerrat beschreibt er als statistisches Konstrukt, das durch das Losverfahren einen Querschnitt der Stadtgesellschaft abbilde, etwa hinsichtlich des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund. Er führt aus, dass Themenimpulse und Themenvorschläge inhaltlich gleichzusetzen seien und erklärt, dass Bürger*innen grundsätzlich das legitime Recht hätten, Themen zur Beratung vorzuschlagen.

Frau Hoenen erläutert den geplanten Themenfindungsprozess ausführlich. Sie erklärt, dass Themenimpulse aus der Bevölkerung weiterhin ausdrücklich erwünscht seien, dabei jedoch zwischen Impulsen als Themenideen und Vorschlägen im Sinne konkreterer Anliegen unterschieden werde. Aus Themenimpulsen entwickle die Fachverwaltung konkrete, bearbeitbare Fragestellungen. Sie betont, dass Bürger*innen von Beginn an transparent über den kommunalen Handlungsspielraum informiert werden sollen, um Erwartungsbrüche zu vermeiden. Als Beispiel nennt sie mehrfach eingereichte Themen wie Sauberkeit, aus denen gezielt eine fokussierte Fragestellung, etwa mit Blick auf Zuständigkeiten, abgeleitet werden könne.

Sie führt aus, dass die Themenliste über einen internen Aufruf innerhalb der Verwaltung sowie Abstimmungen in Leitungsrunden entstehe und anschließend öffentlich über das Beteiligungsportal priorisiert werde. Nach der Online-Abstimmung erfolge eine weitere fachliche Einordnung. Sie stellt klar, dass Beteiligung nicht zum bloßen formalen Beteiligungsschritt werden dürfe, indem Themen zur Abstimmung gestellt würden, die sich später als nicht anschlussfähig erweisen. Zur Rolle des Begleitgremiums erklärt sie, dass dieses künftig vor allem evaluierend und qualitätssichernd tätig sei, keine Shortlist mehr erstelle, jedoch verstärkt in Evaluation, Prozessreflexion und die Mitauswahl von Expert*innen eingebunden werde.

Herr Schaadt fragt nach Möglichkeiten, Misstrauen gegenüber der Verwaltung abzubauen, und betont die Bedeutung, die fachlichen Ebenen im Prozess deutlich hervorzuheben. Zudem regt er an, sicherzustellen, dass nach Ausübung eines möglichen Veto-Rechts durch die Politik weiterhin mindestens fünf Themenvorschläge zur Auswahl gestellt werden.

Ein Bürger fragt nach den Ursachen des in den Unterlagen genannten Frusts bei früheren Bürgerräten.

Prof. Dr. Sack erläutert, dass diese Einschätzung auf wissenschaftlichen Evaluationen sowie auf Gesprächen mit beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Teilnehmenden beruhe. Er führt aus, dass dabei insbesondere Rückfragen zur tatsächlichen Umsetzung der erarbeiteten Empfehlungen eine zentrale Rolle gespielt hätten

Ein weiteres Mitglied der Initiative Aachen e.V. berichtet von der ersten Sitzung zur Themenfindung des Bürger*innenrats 2023 und schildert, dass es dabei zu Spannungen innerhalb des politischen Gremien gekommen sei, im Zusammenhang mit den Themen Leerstand und Stadtgrün. Diese offensichtliche Auseinandersetzung fand er gut. Im dritten Bürger*innenrat 2025 hingegen hat sich dann das Thema der Verwaltung durchgesetzt. Es wurde nicht einmal mehr darüber diskutiert. Man ließ die Bürger*innen zu Wort kommen hörte tollste Vorträge und entschied sich dennoch für etwas anderes. Die Politische Abstimmung war vorgefertigt. Vor diesem Hintergrund stellt er die Frage, aus welchem Grund ein Bürger*innenrat durchgeführt wird, wenn dieser als ineffizient wahrgenommen wird und die Ergebnisse keine Wirksamkeit erzielen.

Frau Kerinnis, Seniorenrätin sieht in dem neuen Themenfindungsprozess eine Rückentwicklung. Sie deutet die Aachen Vorreiterrolle vor allem daraus, dass die Themen aus der Bevölkerung gekommen sind. Weiterhin kritisiert sie, wie ihr Vorredner, dass beim dritten Bürger*innenrat Verwaltungsthemen auf der Themenliste standen, die kein Quorum erreicht haben. Sie ist überzeugt, dass mit dem neuen Prozess das Vorschlagsrecht der Bürger*innen genommen wird, und widerspricht der Annahme, Bürger*innen seien nicht in der Lage, entscheidungsfähige Themen zu benennen. Als Beispiele nennt sie vorgeschlagene Themen aus den vergangenen Bürger*innenräten wie bspw. „Stadtgrün“ und „Vermüllung“. Insgesamt kritisiert sie die Einschränkung von Bürgerrechten.

Herr Wiedau äußert Verständnis für bestehenden Unmut. Er regt an, dennoch konstruktiv an der Weiterentwicklung des Bürger*innenrats mitzuwirken. Er verweist darauf, dass Themen wie Mobilität häufig genannt würden und bezieht sich dabei auf Hinweise von der städtischen Webseite zu Themen, die für die Bürger*innen von besonderer Bedeutung sind. Zugleich warnt er vor einem Paradigmenwechsel, bei dem sich Beteiligung zu stark von bürgerschaftlichen Impulsen entferne. Er äußert Zweifel daran, dass eine Online-Abstimmung einen gesellschaftlichen Querschnitt abbilden könne, und hält diese Form der Priorisierung daher nur eingeschränkt für sinnvoll.

Bürgerin Frau J. hält es für hilfreich, dass die Verwaltung künftig die Themenvorschläge übernimmt, und sieht darin eine Verbesserung, da das Thema nicht durch die Politik, sondern weiterhin aus der Bürgerschaft heraus bestimmt wird. Am Themenbeispiel Mobilität verdeutlicht sie, dass die Formulierung der Fragestellung stärker fokussiert werden muss, insbesondere im Hinblick darauf, was im Bürger*innenrat tatsächlich beratbar ist.

Herr Tillmanns ist der Auffassung, dass der neue Vorschlag zum Themenfindungsprozess den Kern der bestehenden Problemlage trifft. Er führt aus, dass die Entscheidung gemeinsam mit dem Begleitgremium erarbeitet worden sei. Zudem betont er, dass zur Stadtgesellschaft Verwaltung und Politik gleichermaßen gehörten. Er sieht in der vorgeschlagenen Weiterentwicklung eine Chance, den Bürger*innenrat zu stärken, und spricht sich ausdrücklich für die Änderungen aus.

Frau Nüttgens betont die Bedeutung von Transparenz und erklärt, dass Bürger*innen nachvollziehen können müssten, was aus ihren eingereichten Themenimpulsen wird. Sie sieht darin eine wichtige Voraussetzung für den Aufbau von Vertrauen. Sie spricht sich für eine öffentliche Abstimmung aus und regt an, auch älteren Menschen eine Beteiligung zu ermöglichen. Sie thematisiert die bei vorangegangenen Bürger*innenräten im Hinblick auf die Realisierbarkeit von Empfehlungen aufgetretene Unzufriedenheit und unterbreitet den Vorschlag, zwischen der Sitzung zur Ausarbeitung der Empfehlungen und der Sondierung ihrer weiteren Umsetzungsmöglichkeiten einen zeitlichen Puffer von etwa zwei Wochen vorzusehen. Außerdem ermutigt sie dazu, jährlich über die Lernerfahrungen aus dem Prozess zu berichten.

Herr Deumens stellt die historische Entwicklung des Aachener Bürger*innenrats dar und verweist auf seine Mitwirkung im ersten Begleitgremium. Er erläutert, dass es von Beginn an unterschiedliche Auffassungen zwischen Initiator*innen sowie der Politik gegeben hat. Er begrüßt die Ergänzungsvorlage ausdrücklich und verweist auf die Zustimmung des Begleitgremiums.

Herr Tobollik weist auf die Gemeindeordnung hin und betont, dass die Verwaltung ihren Einwohnern*innen bereits genügend Unterstützung bietet. Einwohnerfragestunden im Bürgerforum in allen Sitzungen der Bezirksvertretungen und im Rat, das Bürgerforum selber und verschiedenste Dialogformate. Darüber hinaus verweist er auf die Möglichkeit der Mitwirkung als sachkundiger Bürger im Rat und erklärt, dass es aus Sicht seiner Fraktion genügend Arbeitsgruppen und Initiativen gibt. Abschließend erklärt er, dass sich die AfD grundsätzlich gegen den Bürger*innenrat ausspricht.

Herr S. Mitglied der Bürgerstiftung, äußert Zweifel an der Wirksamkeit des Bürger*innenrats und betont die Bedeutung dialogischer Demokratie, insbesondere von Information, Austausch und tragfähigen Empfehlungen. Er führt aus, dass die Wirksamkeit nicht allein über die Fragestellung hergestellt wird, und spricht sich für eine tatsächliche Evaluation aus. Er regt an, die gewonnenen Erkenntnisse systematisch zu nutzen und gegebenenfalls in einer Arbeitsgruppe weiterzuverarbeiten.

Frau Kerinnis kritisiert, dass aus ihrer Sicht nicht ausreichend nachvollziehbar sei, anhand welcher Kriterien die Verwaltung beurteile, dass Themenvorschläge aus der Verwaltung besser umsetzbar seien, als aus der Bürgerschaft eingebrachte Themen.

Herr Sukkau erklärt als Vertreter der Initiative Bürgerrat für Aachen, dass der neue Vorschlag der Verwaltung sinnvoll ist. Ergänzend regt er die Einrichtung einer Entwicklungsgruppe an, die sich mit den Problemen der Themenfindung und Themeneinreichung befasst. Er betont die Bedeutung einer guten Fragestellung und spricht sich für die Erarbeitung eines Handbuchs aus. Dabei verweist er auf das Konzept aus Ostbelgien und regt eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft an.

Eine Teilnehmerin aus dem Bürger*innenrat 2025 erklärt, dass der erste Schritt über Themenimpulse wichtig ist, dass jedoch eine gute Fragestellung allein nicht ausreicht, wenn die bereitgestellten Informationen unzureichend sind.

Frau Rademacher spricht sich dafür aus, die aus der Bürgerschaft eingebrachten Themenimpulse als Grundlage für die durch die Verwaltung vorbereiteten Themen zu nutzen. Sie regt an, diese Themen im Bürgerforum transparent vorzustellen und dort gemeinsam zu diskutieren, um eine nachvollziehbare Weiterentwicklung der Impulse sicherzustellen.

Herr Wiedau stellt fest, dass die vorliegende Vorlage gegenüber der Fassung vom 17.12.2025 eine Verbesserung darstelle.

Aus Reihen der SPD sowie aus der Initiative Aachen e.V. wird vorgeschlagen, den Prozess der Themenfindung und Durchführung des Bürger*innenrats systematisch zu evaluieren.

Eine Bürgerin erklärt, der Vorschlag sei gut nachvollziehbar, insbesondere durch den klaren Übergang von Themenimpulsen zu konkreten Fragestellungen. Sie betont die Bedeutung von Transparenz darüber, was mit den eingereichten Impulsen geschieht.

Frau J. weist auf die begrenzten Kapazitäten des Begleitgremiums hin. Sie hält es für sinnvoll, dass fachlich geeignete Themen durch die Verwaltung vorbereitet werden. Sie sieht die Rolle des Begleitgremiums darin, Themenimpulse aufzunehmen und zu unterstützen, und betont den Informationsbedarf der Teilnehmenden, insbesondere dazu, wie Entscheidungen im Bürger*innenrat zustande kommen und wie Empfehlungen formuliert werden sollen.

Herr H., Gründungsmitglied des Bürger*innenrats, schließt sich den Ausführungen von Herrn Deumens an. Er unterstützt den neuen Vorschlag, betont die wichtige Rolle des Begleitgremiums und verweist auf bestehende Kontakte nach Ostbelgien. Insgesamt äußert er sich positiv zur Weiterentwicklung.

Frau Nüttgens betont erneut die Bedeutung von Transparenz im Umgang mit den eingereichten Themenimpulsen.

Beschluss

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung mit der Hybridlösung zur Stärkung von Anschlussfähigkeit und Wirksamkeit des Aachener Bürger*innenrats zu beauftragen. Darüber hinaus beauftragt das Bürgerforum die Verwaltung, die Maßnahmen sowie deren Wirkung zu evaluieren und im Bürgerforum zu berichten. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, den Einsatz einer Arbeitsgruppe zu prüfen, mit dem Ziel, die Leitlinien des Bürger*innenrats weiterzuentwickeln.

Beschlussvorschlag

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung mit der Hybridlösung zur Stärkung von Anschlussfähigkeit und Wirksamkeit zu beauftragen.

Erläuterungen

Nach intensiven Gesprächen mit dem Begleitgremium zum Bürger*innenrat sowie vor dem Hintergrund der fortlaufenden fachlichen Diskussion über die Weiterentwicklung des Beteiligungsprozesses wurde der Ablauf zur Themenfindung und -auswahl gemeinsam überarbeitet. Der vorliegende Vorschlag stellt eine Hybridlösung dar, die Elemente fachlicher Themenvorbereitung durch die Verwaltung mit einer verbindlichen Priorisierung durch die Stadtgesellschaft kombiniert und vom Begleitgremium ausdrücklich unterstützt wird.

Ziel dieser Weiterentwicklung ist es, die Wirksamkeit des Bürger*innenrats zu erhöhen, indem die Anschlussfähigkeit der behandelten Themen an laufende politische und administrative Entscheidungsprozesse gestärkt wird. Der neue Prozess stellt sicher, dass Themen gezielt und verantwortungsvoll vorbereitet werden, während Impulse aus der Bevölkerung als wertvolle Ergänzung in die Entscheidungsfindung einfließen.

Fachlich vorbereitete Themenvorschläge als Ausgangspunkt

Künftig übernimmt die Verwaltung – konkret das Bürger*innensekretariat in enger Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Fachbereichen – die Verantwortung für die fachliche Vorbereitung geeigneter Themen und konkreter Fragestellungen für den jeweiligen Bürger*innenrat. Ausgangspunkt sind aktuelle kommunale Handlungsbedarfe, anstehende politische Entscheidungsprozesse sowie strategisch relevante Themen, bei denen ein deliberativer Beratungsprozess einen erkennbaren Mehrwert erwarten lässt.

Zur fachlichen Prüfung der Themenvorschläge werden – angelehnt an das Handbuch „Kommunale Bürgerräte organisieren“ von Mehr Demokratie e.V. – folgende Qualitätskriterien zugrunde gelegt:

  • klare kommunale Zuständigkeit,
  • Bezug zu einem für die Stadtgesellschaft relevanten und konkreten Problemfeld,
  • Notwendigkeit unterschiedlicher Perspektiven (kontroverser Charakter),
  • offene Fragestellung ohne Vorfestlegung auf bestimmte Lösungen,
  • sachlicher Fokus und präzise Eingrenzung mit Blick auf konkrete, prüfbare Empfehlungen.

Auf dieser Grundlage entsteht eine Liste fachlich geprüfter und für einen Bürger*innenrat geeigneter Fragestellungen. Nach verwaltungsinterner Abstimmung wird diese anschließend den Fraktionen des Stadtrates zur Kenntnis gegeben. Analog zu etablierten Informationsverfahren (Fraktionsinformation) besteht für die Fraktionen innerhalb eines definierten Zeitraums die Möglichkeit, begründete Einwände gegen einzelne Themenvorschläge zu äußern. Ziel dieses Schrittes ist es, frühzeitig politische Anschlussfähigkeit sicherzustellen und spätere Umsetzungshemmnisse oder Erwartungsbrüche zu vermeiden.

Ergänzende Themenimpulse aus der Stadtgesellschaft

Parallel zur fachlichen Themenvorbereitung durch die Verwaltung haben Bürger*innen weiterhin die Möglichkeit, eigene Themenimpulse einzubringen. Diese Vorschläge dienen nicht als unmittelbare Aufträge, sondern als wertvolle Hinweise auf wahrgenommene Problemlagen, gesellschaftliche Entwicklungen oder bislang unzureichend adressierte Themenfelder.

Die eingehenden Impulse werden durch das Bürger*innensekretariat gesammelt, dokumentiert und im Austausch mit den Fachbereichen ausgewertet. Sie fließen – soweit fachlich geeignet und zeitlich anschlussfähig – in die Entwicklung konkreter Fragestellungen ein und tragen dazu bei, die Themenfindung stärker an den Wahrnehmungen und Erfahrungen der Stadtgesellschaft auszurichten.

Abstimmung über die Themen durch die Stadtgesellschaft

Die auf diese Weise vorbereitete Themenliste wird der Stadtgesellschaft über das Beteiligungsportal der Stadt Aachen zur öffentlichen Priorisierung vorgelegt. Die Bürger*innen entscheiden im Rahmen einer transparenten Online-Umfrage, welches Thema im jeweiligen Jahr im Bürger*innenrat behandelt werden soll. Sollten zwei oder mehr Themen gleich viele Stimmen erhalten, soll das Begleitgremium zum Bürger*innenrat entscheiden.

Damit verbindet der Prozess demokratische Legitimation mit fachlicher Verantwortung: Die Stadtgesellschaft priorisiert die aus ihrer Sicht wichtigsten und dringendsten Fragestellungen, während zugleich sichergestellt ist, dass alle zur Auswahl stehenden Themen grundsätzlich bearbeitbar, zeitlich passend und politisch anschlussfähig sind.

Einordnung der politischen Rolle

Die vorgeschlagene Hybridlösung verändert die politische Entscheidungshoheit des Rates nicht. Der Bürger*innenrat bleibt ein beratendes Gremium; sämtliche Empfehlungen werden weiterhin in den zuständigen Ausschüssen und im Rat beraten und politisch entschieden. Die öffentliche Priorisierung betrifft ausschließlich die Auswahl eines Beratungsthemas und ersetzt keine politische Entscheidung.

Zugleich trägt die Entkopplung von politischer Themenfestlegung und deliberativem Beratungsprozess zur Glaubwürdigkeit des Formats bei: Wird das Thema ausschließlich durch die Politik festgelegt, besteht die Gefahr, dass der Bürger*innenrat als politisches Instrument wahrgenommen wird – nicht als unabhängiges Beteiligungsformat. Die vorgeschlagene Aufgabenteilung stärkt daher sowohl die wahrgenommene Unabhängigkeit des Bürger*innenrats als auch die Akzeptanz seiner Ergebnisse, ohne die politische Verantwortung für Entscheidungen und Umsetzung zu relativieren.

Vorteile der Hybrid-Lösung

Der vorgeschlagene Ansatz verbindet die Stärken aller beteiligten Akteure:

  • die fachliche Expertise und Prozessverantwortung der Verwaltung,
  • die politische Rückkopplung mit den demokratisch legitimierten Vertretungen,
  • sowie die öffentliche Priorisierung durch die Stadtgesellschaft.

Er folgt anerkannten Qualitätskriterien deliberativer Beteiligungsverfahren und orientiert sich an erprobten Modellen anderer Kommunen. Durch die klare Vorstrukturierung der Fragestellung wird vermieden, dass Erwartungen geweckt werden, die später nicht eingelöst werden können – ein zentraler Aspekt für das Erleben von Wirksamkeit und demokratischer Selbstwirksamkeit der Teilnehmenden.

Zugleich bleibt der deliberative Kern des Bürger*innenrats vollständig erhalten: die offene Diskussion, der Austausch unterschiedlicher Perspektiven, die eigenständige Entwicklung von Empfehlungen sowie die Begleitung durch eine unabhängige externe Moderation.

Weiteres Vorgehen

Nach der Entscheidung über den angepassten Prozess der Themenfindung werden – wie bisher – die neutrale Moderation ausgeschrieben, die Teilnehmenden per Losverfahren ausgewählt und der Bürger*innenrat inhaltlich vorbereitet. Der interne Themenaufruf innerhalb der Verwaltung erfolgt im Februar. Die gesammelten Themenvorschläge werden dann im März für ca. zwei bis drei Wochen auf der Beteiligungsplattform der Stadt Aachen zur Abstimmung veröffentlicht.

Die Weiterentwicklung der Themenfindung versteht sich ausdrücklich als Teil eines fortlaufenden Lernprozesses. Der Prozess wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf gemeinsam mit dem Begleitgremium weiterentwickelt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Der Beschluss verursacht gegenüber dem bisherigen Verfahren keine finanziellen Mehraufwendungen.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich angenommen bei einer Gegenstimme

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-13 FB 01_0008_WP19-1 Ergaenzungsvorlage zu SAO.pdf

20.1.2026

145.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 27.01.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Status
öffentlich
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Zusätze
Unterlagen werden nachgereicht
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Mai 2026 um 16:00