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Straßenrechtliche Widmung eines Teilstücks der Debyestraße

FB 62/0002/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es gibt keine Wortbeiträge. Herr Bezirksbürgermeister Ferrari lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Debyestraße klarstellend im Bereich der neu ausgebauten Verbreiterung im Kreuzungsbereich zur Trierer Straße (Gemarkung Forst, Flur 15, Flurstück 2117, 2401, 2304, 2398 und 2426) dem öffentlichen Verkehr als Bestandteil der Landstraße L235 (Ortsdurchfahrt) zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird nicht beschränkt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Debyestraße klarstellend im Bereich der neu ausgebauten Verbreiterung im Kreuzungsbereich zur Trierer Straße(Gemarkung Forst, Flur 15, Flurstück 2117, 2401, 2304, 2398 und 2426)dem öffentlichen Verkehr als Bestandteil der Landstraße L235 (Ortsdurchfahrt) zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird nicht beschränkt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Dieneu ausgebaute Verbreiterungder Debyestraße im Kreuzungsbereich zur Trierer Straße (Gemarkung Forst, Flur 15, Flurstück 2117, 2401, 2304, 2398 und 2426) ist endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt.

Das neue Teilstück ist daher klarstellend dem öffentlichen Verkehr als Bestandteil der Landstraße L235 (Ortsdurchfahrt) im Sinne von § 3 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Landstraße (Ortsdurchfahrt) -zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Teilstück wird nicht beschränkt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Lageplan Debyestraße
70.4 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-11-18 FB 62_0002_WP18 Strassenrechtliche Wi SAO.pdf

20.11.2024

167.6 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 02.12.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:56