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Straßenrechtliche Widmung eines Teilstücks des Unteren Backertsweges

FB 62/0003/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es gibt keine Wortbeiträge. Herr Bezirksbürgermeister Ferrari lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, den „Unteren Backertsweg“ über die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans Nr. 969 hinaus bis zum Kinderheim Maria im Tann (Gemarkung Aachen, Flur 78, Flurstück 571 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird nicht beschränkt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, den „Unteren Backertsweg“ über die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans Nr. 969 hinaus bis zum Kinderheim Maria im Tann (Gemarkung Aachen, Flur 78, Flurstück 571 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird nicht beschränkt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Straße „Unterer Backertsweg“ (Gemarkung Aachen, Flur 78, Flurstück 571 tlw.) war bisher ein Forstweg. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 969 (Errichtung eines ALDI-Marktes) ist der „Untere Backertsweg“ im Bebauungsplanbereich als „Verkehrsfläche“ festgesetzt worden und auch endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt. Für diesen Bereich ist aber kein weiterer Beschluss der Bezirksvertretung nötig, da diese Widmung eine unmittelbare Folge des Bebauungsplans ist, für den die Bezirksvertretung bereits einen Beschluss gefasst hat.

Der dann folgende ca. 235 m lange Bereich ist durch die Nutzung des Kinderheimes Maria im Tann und durch den auf der gegenüberliegenden Seite befindlichen Kletterwald mittlerweile durch die Öffentlichkeit gut genutzt. Dieses macht eine straßenrechtliche Anpassung von Forstweg auf eine Gemeindestraße nötig.

Das folgende Teilstück ist daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßeim Sinne von § 3 Abs. 4.3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/sonstige - zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Teilstück wird nicht beschränkt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Lageplan Backertsweg
95.0 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-11-18 FB 62_0003_WP18 Strassenrechtliche Wi SAO.pdf

20.11.2024

192.1 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 15
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 02.12.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:56