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Neukonstituierung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII für die Wahlperiode 19

FB 45/0013/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Schmitt-Promny betont die Wichtigkeit der Arbeitsgemeinschaften als Beratungsgremien für den Kinder- und Jugendausschuss. Sie freue sich daher, dass die gute Arbeit durch die Neukonstituierung fortgeführt und stabilisiert werden könne. Sie erwarte mit Spannung den Austausch in der AG § 78 für den OGS-Bereich, insbesondere mit Blick auf den anstehenden Rechtsanspruch.

Herr Brehm erkundigt sich danach, ob es möglich sei, eine Person für die AG § 78 Jugend nachzunominieren. Herr Bastian Reines habe die Nachfolge von Herrn Udo Breuer in der offenen Kinder- und Jugendarbeit angetreten und werde als Bereicherung für die AG angesehen.

Frau Krüger erläutert, dass in der AG § 78 Jugend eine Vielzahl an unterschiedlichen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe vertreten sei. Die Satzung lasse aber lediglich eine Anzahl von 20 Mitgliedern zu. Daher habe die Verwaltung die Träger der freien Jugendhilfe um die Benennung von Personen gebeten, die die verschiedenen Bereiche gut abdecken könnten. Für den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit sei Herr Brehm selbst benannt worden. Eine zusätzliche Nominierung sei nicht möglich.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Neukonstituierung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss entscheidet über die Neukonstituierung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII.

Erläuterungen

In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 23.05.2023 wurde die aktuelle Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) beschlossen (FB 45/0367/WP18).

Gemäß dieser Geschäftsordnung werden die Mitglieder durch ein Interessenbekundungsverfahren - durchgeführt durch den Fachbereich - ermittelt und dem Kinder- und Jugendausschuss zur Entscheidung vorgeschlagen.

Für die Wahlperiode 19 ist die Neukonstituierung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 Sozialgesetzbuch VIII vorgesehen.

Dies betrifft die folgenden, in eigenständigen Arbeitsgemeinschaften tagenden Bereiche:

  • Jugend
  • Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
  • Offene Ganztagsschule

Die Interessensbekundungsverfahren wurden durchgeführt, sodass die Mitglieder nun hiermit zur Entscheidung durch den Ausschuss vorgeschlagen werden.

Die jeweiligen Vorschlagslisten sind in den Anlagen beigefügt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-14 FB 45_0013_WP19 Neukonstituierung de SAO.pdf

23.1.2026

400.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 03.02.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:41