Namensänderung der Städtischen Montessori-Gemeinschaftsgrundschulen
FB 45/0012/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Namensänderung der Städtischen Montessori-Gemeinschaftsgrundschulen zur Kenntnis.
Er beschließt, den Namensänderungen
- von „Montessori-Schule Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar-“
in „Montessori-Schule Mataréstraße Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar -“
- von „Montessori-Schule Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar-“
in „Montessori-Schule Eilendorf Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar -“
- von „Montessori-Schule Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar-“
in „Montessori-Schule Reumontstraße Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar -“
zuzustimmen.
Erläuterungen
Die drei Städtischen Montessori-Gemeinschaftsgrundschulen haben einen Antrag auf Änderung der jeweiligen Schulnamen gestellt.
Hintergrund für die beantragten Namensänderungen ist der Umstand, dass alle drei Montessorischulen in Aachen bei der Bezirksregierung den gleichen offiziellen Namen „Montessori-Schule Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar-“ tragen.
Eine Unterscheidung der drei Schulen ist lediglich mithilfe der Schulnummern oder anhand der Schüler*innenzahlen möglich. Hierdurch bedingt kommt es häufig zu Verwechslungen und somit zu Verzögerungen beispielsweise bei Stellenausschreibungen, welche den schulischen Ablauf beeinträchtigen.
In der gelebten Praxis verwenden die Montessori-Gemeinschaftsgrundschulen bereits den Zusatz „Mataréstraße“, „Eilendorf“ und „Reumontstraße“ und beantragen nunmehr die offizielle Änderung der Schulnamen von
Montessori-Schule Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar- | in | Montessori-Schule Mataréstraße Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar - |
Montessori-Schule Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar- | in | Montessori-Schule Eilendorf Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar - |
Montessori-Schule Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar- | in | Montessori-Schule Reumontstraße Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar - |
Gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz NRW muss sich der Name der Schule von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden.
Die Verwaltung schlägt vor, den beantragten Namensänderungen mit sofortiger Wirkung zuzustimmen und die drei Montessori-Gemeinschaftsgrundschulen offiziell umzubenennen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1020819
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1020819
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-01-05 FB 45_0012_WP19 Namensaenderung der S SAO.pdf
5.1.2026
1.5 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Geändert
- 4.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 10. Februar 2026 um 22:12