5. Februar 2026 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Namensänderung der Städtischen Montessori-Gemeinschaftsgrundschulen

FB 45/0012/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Namensänderung der Städtischen Montessori-Gemeinschaftsgrundschulen zur Kenntnis.

Er beschließt, den Namensänderungen

  • von „Montessori-Schule Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar-“
    in „Montessori-Schule Mataréstraße Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar -“
  • von „Montessori-Schule Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar-“
    in „Montessori-Schule Eilendorf Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar -“
  • von „Montessori-Schule Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar-“
    in „Montessori-Schule Reumontstraße Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar -“

zuzustimmen.

Erläuterungen

Die drei Städtischen Montessori-Gemeinschaftsgrundschulen haben einen Antrag auf Änderung der jeweiligen Schulnamen gestellt.

Hintergrund für die beantragten Namensänderungen ist der Umstand, dass alle drei Montessorischulen in Aachen bei der Bezirksregierung den gleichen offiziellen Namen „Montessori-Schule Städtische Gemeinschaftsgrundschule - Primar-“ tragen.

Eine Unterscheidung der drei Schulen ist lediglich mithilfe der Schulnummern oder anhand der Schüler*innenzahlen möglich. Hierdurch bedingt kommt es häufig zu Verwechslungen und somit zu Verzögerungen beispielsweise bei Stellenausschreibungen, welche den schulischen Ablauf beeinträchtigen.

In der gelebten Praxis verwenden die Montessori-Gemeinschaftsgrundschulen bereits den Zusatz „Mataréstraße“, „Eilendorf“ und „Reumontstraße“ und beantragen nunmehr die offizielle Änderung der Schulnamen von

Montessori-Schule

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

- Primar-

in

Montessori-Schule Mataréstraße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

- Primar -

Montessori-Schule

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

- Primar-

in

Montessori-Schule Eilendorf

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

- Primar -

Montessori-Schule

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

- Primar-

in

Montessori-Schule Reumontstraße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

- Primar -

Gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz NRW muss sich der Name der Schule von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden.

Die Verwaltung schlägt vor, den beantragten Namensänderungen mit sofortiger Wirkung zuzustimmen und die drei Montessori-Gemeinschaftsgrundschulen offiziell umzubenennen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-05 FB 45_0012_WP19 Namensaenderung der S SAO.pdf

5.1.2026

1.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
4.2.2026
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:12