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Haushaltsplanentwurf 2026 einschließlich Finanzplan bis 2029, hier: Ausschuss für Schule und Weiterbildung

FB 45/0014/WP19 · Entscheidungsvorlage

Haushaltsplanentwurf 2026 einschließlich Finanzplan bis 2029, hier: Ausschuss für Schule und Weiterbildung

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029, inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt abschließend die im Teilfinanzplan 2026 veranschlagten Investitionen, inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2029, inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

Erläuterungen

Der Haushaltsplanentwurf 2026 einschließlich des Finanzplanes bis 2029 wurde am 17.12.2025 in den Rat eingebracht. Die den Schulbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

Seitens des Ausschusses für Schule und Weiterbildung sind die Produkte

030101 Grundschulen

030102Hauptschulen

030103Realschulen

030104Gymnasien

030105Gesamtschulen

030106Förderschulen

030201Schülerbeförderung

030301Medienzentrum

030302Fördermaßnahmen und schulformübergreifende Dienstleistungen

zu beraten.

Für die Bezirksvertretungen werden die den Schulbereich betreffenden Beschlüsse, soweit gefasst, nachgereicht.

Die Veränderungsnachweisung zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung wird, soweit diese erfolgt, ebenfalls nachgereicht.

Für den Schulbereich liegt ein aus 2025 stammender Antrag der freien Träger der OGS auf Anpassung der Förderung vor.

Der vom 25.11.2025 aktualisierte Antrag der OGS-Träger ist als Anlage beigefügt. Dieser beinhaltet eine Erhöhung des Personalkostenanteils in Höhe von 3% im Zeitraum 01.01 - 30.04.2026 und ab dem 01.05.2026 in Höhe von 5,8%, also um weitere 2,8 % auf den bis zum 30.04.2026 bereits um 3 % erhöhten Personalkostenanteil. Die ab dem 01.08.2026 hinterlegte jährliche Indexierung von 2,5 % soll zusätzlich auf die bisher erhöhten Personalkostenpauschalen gewährt werden.

Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Mittel sind bislang nicht im Haushalt etatisiert.

2026

2027

2028

2029

605.000 €

761.600 €

780.600 €

800.100 €


In Ramen der betriebswirtschaftlichen Prüfung wurde seitens der Verwaltung die Tarifentwicklung des TVöD der Erhöhung der Personalkostenpauschalen im OGS- Bereich (2012 – 2025) gegenübergestellt. Die Verwaltung schlägt vor, die Personalkostenpauschale zum 01.01.2026 um 0,75 % - zusätzlich zu der bereits hinterlegten Indexierung von 2,5 % zum 01.08.2025 - zu erhöhen, um das betriebswirtschaftliche Delta zum 01.08.2026 aufzufangen. Ab dem 01.08.2026 würde die bisher geltende Indexierung von 2,5 % wieder fortgeschrieben.

In Summe würde dies im Vergleich zu den bisherigen Fördersätzen folgende Mehrbelastung bedeuten:

2026

2027

2028

2029

92.600 €

98.500 €

101.000 €

103.500 €

Deckung für den Vorschlag der Verwaltung könnte erfolgen aus dem OGS-Sonderfonds (4-030101-811-1, 53180000).

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-14 FB 45_0014_WP19 Haushaltsplanentwurf SAO.pdf

23.1.2026

1.2 MB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
4.2.2026
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:12