5. Februar 2026 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Einführung einer PRIMUS Schule in Aachen

FB 45/0015/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Erläuterungen

Ausgangslage:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat sich im vergangenen Jahr mehrfach und intensiv mit einer möglichen Einführung einer PRIMUS Schule in Aachen auseinandergesetzt. Die Verwaltung hat alle zur Verfügung stehenden Informationen ausgewertet und dem Ausschuss am 09.09.2025 (Vorlage Nr. FB 45 n/0039/WP18) in einem umfangreichen Informationspaket zur Verfügung gestellt.

Zudem fand am 13.11.2025 ein digitaler Austausch mit Vertreter*innen der Stadt Münster über die dort ansässige PRIMUS Schule statt, um größere Unterschiede zu der ländlichen Gemeinde Titz zu erörtern, welche sich bereits am 08.07.2025 im Ausschuss mit der PRIMUS Schule vorgestellt hatte. Eine Zusammenfassung der Erkenntnisse dieses Austausches ist als Anlage beigefügt. Der Austausch war aufschlussreich und lieferte in einigen Punkte eine Bestätigung der Aussagen aus Titz und darüber hinaus weitere Aspekte, die bei einer weiteren Betrachtung dieser Schulform hinzugezogen werden können. Ein aus Sicht der Verwaltung relevanter Punkt war hier insbesondere, dass die Schule nicht isoliert für den Bezirk, in dem sie verortet ist, zu sehen sei, sondern als Schule für alle Kinder der Gemeinde angesehen werde.

Auf Grundlage aller vorliegenden Informationen, sowie der bisher erfolgten Gespräche mit bestehenden PRIMUS-Schulen, ist die PRIMUS-Schule aus Sicht der Verwaltung weiterhin eine geeignete Schulform, mit der eine zielführende Weiterentwicklung der Aachener Schullandschaft möglich ist und bestehende sowie voraussichtliche Bedarfe berücksichtigt würden.

Weiteres Vorgehen:

Um sowohl die Realisierungsmöglichkeit als auch die Standortfrage weiter zu konkretisieren, empfiehlt die Verwaltung, dass sie beauftragt wird, die in diesem Zusammenhang notwendigen nächsten Schritte anzugehen.

Bei einer Mandatierung für die Prüfung der Realisierung einer PRIMUS Schule in Aachen kann die Verwaltung die konkreten Möglichkeiten einer diesbezüglichen Ausnahmeregelung bei der Bezirksregierung bzw. dem Ministerium für Schule und Weiterbildung eruieren und auch die Klärung der Standortfrage weiter vorantreiben. Damit einhergehend würden entsprechende Dialogformate für die Entwicklung von schulplanerischen, -baulichen und -organisatorischen Szenarien mit Blick auf die umliegenden Schulen bzw. die potentiell von einer Entscheidung für eine PRIMUS-Schule betroffenen Schulen eingeleitet werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Aus der Vorlage ergeben sich (noch) keine finanziellen Auswirkungen. Im weiteren Verlauf sind im Rahmen der mittel- und langfristigen Schulplanung bedarfsgerechte Maßnahmen und Handlungsoptionen zu prüfen, aus denen sich ggfs. finanzielle Auswirkungen ergeben könnten. Diese sind zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht bezifferbar.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-14 FB 45_0015_WP19 Einfuehrung einer PRI SAO.pdf

14.1.2026

256.0 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
4.2.2026
Inhalt abgerufen
10. Februar 2026 um 22:12