4. Februar 2026 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
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Auswahl der Familienzentren und Elterncafés für das KiTa-Jahr 2026/2027 - Landesförderung - Kommunale Förderung

FB 54/0007/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau von Eckardstein von der Grünen-BF weist auf die Bedeutung der Arbeit der Familienzentren hin. Die durch Land und Kommune zur Verfügung gestellten Fördermittel seien gut angelegt. Insbesondere die drei Brander Familienzentren würden gute Arbeit leisten. Sie plädiert daher dafür, diese weiterhin zu unterstützen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss: im Falle einer erneuten Zuweisung des zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW für das KiTa-Jahr 2026/2027, dieses dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Vierer-Verbund mit den Tageseinrichtungen für Kinder Phillipp-Neri-Weg 11, Reutershagweg 19 sowie Steppenbergallee 210 (alle Stadt Aachen) zuzuweisen. Diese Regelung soll auch in den Folgejahren Bestand haben. Die in Anlage 1 genannten Familienzentren sollen – vorbehaltlich der weiteren Bewilligung der Förderung – fortgeführt werden. Die in Anlage 2 genannten Elterncafés sollen ebenfalls – vorbehaltlich der Bereitstellung der haushälterischen Mittel – fortgeführt werden.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretungen nehmen die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis und empfehlen dem Kinder- und Jugendausschuss:

  1. im Falle einer erneuten Zuweisung des zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW für das KiTa-Jahr 2026/2027, dieses dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Vierer-Verbund mit den Tageseinrichtungen für Kinder Phillipp-Neri-Weg 11, Reutershagweg 19 sowie Steppenbergallee 210 (alle Stadt Aachen) zuzuweisen. Diese Regelung soll auch in den Folgejahren Bestand haben.
  1. Die in Anlage 1 genannten Familienzentren sollen – vorbehaltlich der weiteren Bewilligung der Förderung – fortgeführt werden.
  1. Die in Anlage 2 genannten Elterncafés sollen ebenfalls – vorbehaltlich der Bereitstellung der haushälterischen Mittel – fortgeführt werden.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt:

  1. im Falle einer erneuten Zuweisung des zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW für das KiTa-Jahr 2026/2027, dieses dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Vierer-Verbund mit den Tageseinrichtungen für Kinder Phillipp-Neri-Weg 11, Reutershagweg 19 sowie Steppenbergallee 210 (alle Stadt Aachen) zuzuweisen. Diese Regelung soll auch in den Folgejahren Bestand haben.
  1. Die in Anlage 1 genannten Familienzentren sollen – vorbehaltlich der weiteren Bewilligung der Förderung – fortgeführt werden.
  1. Die in Anlage 2 genannten Elterncafés sollen ebenfalls – vorbehaltlich der Bereitstellung der haushälterischen Mittel – fortgeführt werden.

Erläuterungen

  1. Ausgangslage

Seit dem KiTa-Jahr 2006/2007 verfolgte das Land die Schaffung von Familienzentren in Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel, Familien einen guten Zugang zu niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten zu ermöglichen. Aktuell werden in Aachen 45 Kindertagesstätten, davon 22 in freier Trägerschaft (teilweise als Verbund) mit dem Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ ausgezeichnet. Die bisher an der Landesförderung Familienzentren NRW beteiligten Tageseinrichtungen für Kinder sind in Anlage 1 aufgeführt.

  1. Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm

Derzeit verfolgt das Land nicht einen weiteren Ausbau neuer Familienzentren und stellt keine neuen Kontingente zur Verfügung; die neue Zielrichtung ist, die bestehenden Familienzentren qualitativ weiter zu entwickeln.

  1. Zuweisung eines zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW

In Rücksprache mit dem LVR können von anderen Kommunen nicht genutzte Kontingente nachträglich zusätzlich vergeben werden.

In den letzten zwei Jahren wurde bereits ein solches nicht genutztes Kontingent dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Vierer-Verbund mit den Tageseinrichtungen für Kinder Phillipp-Neri-Weg 11, Reutershagweg 19 sowie Steppenbergallee 210 zugewiesen (alle Stadt Aachen). Für das KiTa-Jahr 2026/27 wurde dieses zugewiesene zusätzliche Kontingent seitens des LVR wieder in Aussicht gestellt, so dass es für das KiTa-Jahr 2026/27 erneut beantragt wird. Dem Viererverbund könnten somit zahlreiche zusätzliche Angebote für die hohe Anzahl an Familien und Kindern ermöglicht werden und die Angebote der vier Einrichtungen besser koordiniert und verwaltet werden. Diese Regelung soll auch in den Folgejahren weiterhin Anwendung finden.

  1. Ausgangslage und Vorschlag der Verwaltung für die kommunale Förderung, hier: Elterncafés

Zusätzlich zu den landesgeförderten Familienzentren hatte die Politik beschlossen, weitere Angebote zur Unterstützung benachteiligter Familien zu installieren, um Kindern gute Bildungschancen zu ermöglichen und das System Familie zu stärken. Der niedrigschwellige Zugang zu Familien in Kindertagesstätten ist hier von besonderer Bedeutung, deshalb arbeiten Kindertagesstätten in Form von Elterncafés mit Familienbildnern zusammen.

Elterncafés sind regelmäßige offene Angebote für Eltern (z.B. 14-tägig zwei Stunden) in der Kindertagesstätte, die durch eine Referentin, einen Referenten eines kooperierenden Familienbildners begleitet werden. Es wird in Absprache mit der KiTa-Leitung zu bestimmten Themen informiert oder die Person steht als Ansprechperson für die Belange von Familien zur Verfügung.

Die aktuellen Elterncafés sind in der Anlage 2 aufgeführt. Diese sollen auch im Kita-Jahr 2026/2027 fortgeführt werden. Vorbehaltlich der jährlichen Freigabe des Haushaltes, sollen diese Einrichtung darüber hinaus für die folgenden Kita-Jahre bis auf Weiteres ebenfalls die Förderung als Elterncafé erhalten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

  1. 5-060101-800-00600-900-1, 68120000
  2. 5-060101-800-00600-900-1, 78350000

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortg. Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortg. Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1) 40.000

40.000

120.000

120.000

0

0

Auszahlungen

2) 40.000

40.000

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

  1. 4-060101-804-2, 41420000
  2. 4-060101-804-2, 41610001
  3. 4-060101-804-2, 50190000
  4. 4-060101-804-2, 52560000
  5. 4-060101-804-2, 52790000
  6. 4-060101-804-2, 52910000
  7. 4-060101-804-2, 53180000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortg. Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortg. Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

1) 1.010.400

2) 40.000

1.010.400

40.000

3.224.100

120.000

3.224.100

120.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

3) 38.500

4) 40.000

5) 437.400

6) 35.000

7)538.000

38.500

40.000

437.400

35.000

538.000

115.500

120.000

1.406.300

105.000

1.712.800

115.500

120.000

1.406.300

105.000

1.712.800

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-38.500

-38.500

-115.500

-115.500

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Summen entsprechen den im Rahmen der Entwurfsplanung 2026ff. gemeldeten Ansätzen.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-12-15 FB 54_0007_WP19 Auswahl der Familien SAO.pdf

18.12.2025

330.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 04.02.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 54 - KiTa und Kindertagespflege
Geändert
13.2.2026
Inhalt abgerufen
27. März 2026 um 10:47