Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Rat der Stadt Aachen am 14.09.2025 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) i.V. m § 66 Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO)
FB 01/0030/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
- Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Die Wahl zum Rat der Stadt Aachen am 14.09.2025 wird gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig erklärt.
- Der Rat erklärt die Wahl zum Rat der Stadt Aachen am 14.09.2025 gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig.
Erläuterungen
Der Wahlausschuss hat gemäß § 34 KWahlG in seiner Sitzung am 18.09.2025 das Ergebnis der Wahl zum Rat der Stadt Aachen festgestellt.
Die Ergebnisse wurden gemäß §§ 35 und 46b KWahlG i.V.m. § 63 KWahlO vom Wahlleiter öffentlich am 25.09.2025 bekanntgegeben. Die Veröffentlichung erfolgte mit dem Hinweis auf § 39 KWahlG, wonach
-jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
-die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahlteilgenommen haben, sowie
-die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl erheben können.
Im Zuge der Vorprüfung wurden insbesondere geprüft:
-ob fristgerecht eingereichte Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl (§ 39 KWahlG) vorliegen
oEinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl liegen nicht vor
-ob die Wahl wegen eines Mangels in der Wählbarkeit der gewählten Vertreter/-innen (§ 40 Abs. 1 Buchstabe a) KWahlG) ungültig ist.
oEs wurden nachträglich in keinem Fall Tatsachen bekannt, die die Wählbarkeit der gewählten Kandidat*innen in Frage stellen.
-ob Unregelmäßigkeiten in der Wahlvorbereitung und -durchführung vorliegen, die auf das Ergebnis von entscheidendem Einfluss gewesen sein können (§ 40 Abs. 1 Buchstabe b) KWahlG)
oUnregelmäßigkeiten, die von entscheidendem Einfluss auf den Ausgang der Wahl gewesen sein könnten, traten nicht auf.
-ob Anhaltspunkte für die Ungültigkeit der Feststellung der Wahlergebnisse (§ 40 Abs. 1 Buchstabe c) KWahlG) vorliegen
oAnhaltspunkte für die Ungültigkeit der Feststellung des Wahlergebnisses liegen nicht vor
Gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG ist die Wahl zum Rat der Stadt Aachen vom 14.09.2025 damit für gültig zu erklären.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1021081
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1021081
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-01-12 FB 01_0030_WP19 Feststellung der Guel SAO.pdf
22.1.2026
151.6 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 16.1.2026
- Inhalt abgerufen
- 10. Februar 2026 um 22:16