Förderergebnis öffentliche Wohnraumförderung 2025
FB 56/0025/WP19 · Kenntnisnahme
Beratung
Es fand ein Austausch zur Vorlage statt, bei dem sich von Seiten des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses Zustimmung zu dem guten Ergebnis zeigte.
Herr Dr. Breuer sagte, dass der Wegfall der Wohnungsbindung ein großes Problem für die Betreffenden darstellt. Der Wegfall müsse im Blick behalten werden und er bat um frühzeitige Überlegungen, wie hier gegengesteuert werden kann. Er merkte an, dass eine Kaltmiete jenseits der 15,00 € nicht akzeptabel sei.
Erläuterungen
Nach Abschluss des Jahres 2025 berichtet die Verwaltung über die Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung. Wie bereits im Vorjahr waren die Fördermittel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auch im Jahr 2025 bei Investierenden stark nachgefragt. Neben der durch den Quotenbeschluss gesicherten kontinuierlichen Umsetzung von Anteilen öffentlich geförderter Wohnungen in Aachener Wohnbauvorhaben konnten auf diese Weise zusätzliche öffentlich geförderte Wohnungen realisiert werden.
Die öffentliche Wohnraumförderung schloss im Jahr 2025 für das Stadtgebiet Aachen mit einem Förderergebnis von 67.894.690,96 € ab. Dies entspricht einem Anteil von 57,72 % des für die gesamte StädteRegion Aachen zugewiesenen Budgets.
Das Förderergebnis teilt sich wie folgt auf die verschiedenen Förderbausteine auf:
Förderbaustein | Fördervolumen | Wohneinheiten |
Mietwohnungsbau | 44.073.013,10 € | 145 |
Modernisierung im Bestand | 13.551.586,58 € | 63 |
Studentisches Wohnen | 8.490.115,93 € | 81 |
Selbstgenutztes Eigentum (Erwerb) | 1.459.581,93 € | 6 |
Bindungsverlängerung im Bestand | 320.393,42 € | 23 |
Gesamt | 67.894.690,96 € | 318 Wohneinheiten |
Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Anzahl der geschaffenen Wohneinheiten mit 318 quantitativ geringer (117 WE weniger). Das liegt vor allem daran, dass 2024 das Fördersegment des studentischen Wohnens mit 461 von 578 geförderten Wohneinheiten sehr stark dominiert hat. Da in den studentischen Wohnprojekten die Wohneinheiten klein sind, produzieren sie entsprechend höhere Quantitäten bei der Anzahl von Wohneinheiten je Vorhaben.
Im Jahr 2025 dagegen zeigt sich nun eine deutliche breitere Fördervielfalt und damit auch eine breite Verteilung und Durchmischung von Wohnformen, Wohnungsgrößen und Zielgruppenadressierung. Positiv hervorzuheben ist auch, dass 86 Wohneinheiten im Bestand als öffentlich geförderter Wohnraum durch Modernisierungs- maßnahmen bzw. Bindungsverlängerungen gesichert werden konnten. Dies ist v.a. für Aachen mit begrenzten Flächenreserven eine wichtige Stellschraube für den Erhalt öffentlich geförderten Wohnraums.
Neben der Durchmischung der Fördersegmente wurde und wird ein besonderes Augenmerk auf die zielgruppenorientierte Wohnraumgestaltung gelegt. In enger Abstimmung und Kooperation mit der Bewilligungsbehörde StädteRegion Aachen begleitet der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration die Investierenden bei der Weiterentwicklung und Konkretisierung der Wohnraumgestaltung (geeignete Grundrisse, Wohnungsgrößen und Wohnungsmixtur). In dem Projekt „Urbanes Wohnen mit Kindern“ des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration wurde deutlich, dass in Aachen mittlerweile u.a. eine starke Unterdeckung im Bereich von Mehrzimmerwohnungen besteht. Besonders das Segment von Wohnungen mit 3 und 4 Zimmern aufwärts wird jedoch von vielen Zielgruppen in Aachen nachgefragt (Wohngemeinschaften Studierender, Familien, etc.) - entsprechend groß ist die Konkurrenz um diese Wohnungen. Rund 80 Mitbewerbende bei einer 4-Zimmer-Wohnung sind keine Seltenheit mehr. Mit den Investierenden wurden deshalb die Erhöhungen von Wohnanteilen im Mehrzimmersegment in den Vorhaben ausgehandelt. Gleichzeitig wurde die Anzahl von Zwei-Zimmerwohnungen erhöht, während die Anzahl von 1-Zimmer-Wohnungen reduziert wurden. Hintergrund hier ist, dass auch Alleinstehende, u.a. viele Senioren, in der Regel die Zwei-Zimmerwohnform nachfragen und bevorzugen.
Die Graphik zeigt, wie sich die Wohneinheiten 2025 im Mietwohnungsbau auf die verschiedenen Zimmersegmente verteilen (Studierendenwohnen und selbstgenutztes Eigentum nicht enthalten).
Ergänzend zu diesen Aspekten der Wohnraumgestaltung liegt der Schwerpunkt der Investierendenberatung auf der Schaffung von Wohnraum, der den Bedarfen der jeweiligen Zielgruppen entspricht und sich durch eine hohe Alltagstauglichkeit in der Nutzung auszeichnet. Insbesondere die innere Gestaltung der Wohnungen, vor allem die Grundrissbildung, ist maßgeblich für die später erlebte Wohnqualität der Bewohnerinnen. So kann etwa ein Schlafzimmer, in dem das Bett aufgrund von Platzmangel nicht umlaufend zugänglich ist, dessen beide Bettseiten jedoch jeweils über eine Tür am Fußende erreicht werden, zwar formale Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen, erweist sich im Alltag jedoch als wenig praktikabel. Solche durchaus kreativen, jedoch funktional eingeschränkten Raumlösungen gilt es im Planungsprozess gemeinsam mit den Investierenden und deren Architekturbüros im Sinne der künftigen Bewohnerinnen zu optimieren und damit zugleich die qualitative Förderreife des Vorhabens sicherzustellen.
Im Hinblick auf die im Jahr 2025 bewilligten Wohnbauprojekte ist neben den zuvor genannten Fördervorhaben im Bestand insbesondere die Förderung eines genossenschaftlichen, gemeinschaftlichen Wohnprojekts mit insgesamt 69 Wohneinheiten (42 davon öffentlich gefördert) hervorzuheben. Das Projekt stellt eine besondere Wohnform dar, die inklusives und generationenübergreifendes Wohnen mit nachbarschaftlicher Gemeinschaft verbindet.
Technische Details
ID: 1021100
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1021100
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-01-12 FB 56_0025_WP19 Foerderergebnis oeffen SAO.pdf
27.1.2026
88.4 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
- Gremium
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum
- Di., 10.02.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 4.3.2026
- Inhalt abgerufen
- 27. März 2026 um 10:46