4. Februar 2026 um 17:00, Rathaus
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Haus der Neugier - Sachstandsbericht

Dez IV/0004/WP19 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Oberbürgermeister Dr. Ziemons teilt mit, dass der Bauantrag nun eingereicht sei und dafür bedanke er sich recht herzlich.Es sei gut, dass die Beantragung nun doch mit nur einer geringen Verzögerung erfolgen konnte.

Ratsherr Baal (CDU) betont, dass man bezüglich der Einreichung des Bauantrags unterstreichen müsse, welch eine wirklich gute Arbeit hier geleistet worden sei. Man habe den Auftrag letztlich mit der Hoffnung auf eine Beantragung im Jahr 2026 als Arbeitsauftrag an die Verwaltung und GmbH weitergegeben, aber nicht mit einer Einreichung bereits Anfang Februar. Dies schüre die Hoffnung auf eine Baugenehmigung noch innerhalb des Jahres 2026 und dies entspanne die gesamte Zeitplanung für das Projekt insgesamt, vorbehaltlich etwaiger Unwägbarkeiten und Überraschungen, die ein solches Bauprojekt mit sich bringe.

Erläuterungen

I.EU-weite Bekanntmachung Generalplanerleistungen LP 5 – 9

Mit Gesellschaftskauf der EK9 Objekt Aachen GmbH (umfirmiert in die Haus der Neugier GmbH) wurden gleichzeitig die Verträge für Architekten- und Fachplanerleistungen bis zur LP 4 (Genehmigungsplanung) erworben. Im Rahmen von Nutzer*innenworkshops zum Raum- und Funktionsprogramm hat das Büro kadawittfeldarchitektur die Entwurfsplanung (LP 3) erstellt, die dem Hauptausschuss am 03.09.2025 und am 24.09.2025 vorgestellt wurde. Derzeit wird die aufeinander abgestimmte Interior- und Licht- sowie Leit- und Orientierungsplanung entwickelt (LP3, Teil 2), die dem Haupt- und Finanzausschuss am 04.03.2026 vorgestellt werden soll.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.09.2025 zugestimmt, dass die noch ausstehenden Planungsleistungen für Objekt- und Fachplanungen ab der LP 5 (Ausführungsplanung) an einen Generalplaner vergeben werden.

Die EU-weite Bekanntmachung der Ausschreibung der Generalplanerleistungen als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgte am 06.01.2026 (Anlage 1: Veröffentlichungsnummer 9477-2026-Wettbewerb).

II.Stellungnahme zum Protokoll der Kommission barrierefreies Bauen

Am 17.11.2025 stellten das Büro kadawittfeldarchitektur und das Büro bua, burkhardt usability architects der „Kommission Barrierefreies Bauen“ das Haus der Neugier-Projekt und das zugehörige Konzept zur Barrierefreiheit vor. Insgesamt begrüßt die Kommission Barrierefreies Bauen die barrierefreie Planung im Haus der Neugier.

Die Kommission Barrierefreies Bauen hat intern Empfehlungen beschlossen auf die in nachfolgender Tabelle eingegangen wird:

Nr.

Thema

Empfehlungen der Kommission Barrierefreies Bauen (Auszug aus dem Protokoll vom 12.01.2026)

Stellungnahme Haus der Neugier GmbH / Verwaltung / Fachplanende

1

B-WC

„Die Kommission beschließt, dass eine Behindertentoilette im Erdgeschoß errichtet werden muss.“

Durch die im UG befindliche Quellkammer der Rosenquelle sind Toilettenanlagen im EG technisch und räumlich nicht unter den Bedingungen Gastronomie-, Empfangs- und Veranstaltungsfläche umsetzbar.

2

B-WC

„Eine Behindertentoilette muss immer in der Nähe des Veranstaltungsraumes untergebracht werden.“

Die Veranstaltungsfläche im EG fällt unter die Sonderbauverordnung (SBauVO), Teil Versammlungsstätten. In dieser ist allgemein formuliert, dass eine ausreichende Anzahl barrierefreier Toiletten vorhanden sein muss. Eine zwingende Notwendigkeit diese im gleichen Geschoss zugänglich zu machen besteht nicht. Die B-WCs im UG sind über zwei Aufzugsanlagen auf kurzem Weg erreichbar. Mit einer erhöhten Nutzungsfrequenz der Aufzugsanlagen ist nicht zu rechnen, da in unmittelbarer Nähe eine großzügig angelegte Treppenanlage vorhanden ist, die in der Regel von nicht mobilitätseingeschränkten Personen genutzt wird. Damit ist eine ungehinderte Nutzung der Aufzugsanlagen und somit zu den barrierefreien WCs im UG gewährleistet.

3

B-WC

„Alle barrierefreien Toiletten im Gebäude sollten mit einem Euroschlüssel versehen werden.“

Die Umsetzung ist geplant und wird mit dem Betriebskonzept abgestimmt.

4

Veranstaltungs-
saal EG:

- # Rollstuhlplätze
- # Plätze Rollatornutzende

- # Behinderten-
parkplätze

„Es müssen im Veranstaltungsbereich genügend Rollstuhlplätze und auch Plätze für Rollatornutzende vorgesehen werden.“

„Hiernach errechnet sich auch die Anzahl der notwendigen Behindertenparkplätze. Hinzu kommen noch die Behindertenparkplätze für blinde Menschen, die ja oft auch mit dem Pkw gefahren werden. Diese sollten in der Nähe des Eingangs in der Comphausbadstraße vorgesehen werden. Das Parkhaus in der Couvenstraße ist zu weit entfernt für mobilitätseingeschränkte Menschen.“

Die Veranstaltungsfläche im EG ist keine permanent bestuhlte Veranstaltungsfläche. Im Bestuhlungsplan sind barrierefreie Plätze berücksichtigt. In.

Die Hinweise der Kommission werden mit dem Fachbereich Mobilität und Verkehr (FB 68) abgestimmt, um die Empfehlungen der Kommission bei der Umgestaltung der öffentlichen Außenräume im Zusammenhang mit dem Bauprojekt bestmöglich zu berücksichtigen.

5

Gebäudeplan Brailleschrift

„Die Kommission empfiehlt im Erdgeschoss an einer Stelle einen Empfangsbereich - wie sie im jetzigen VHS-Gebäude vorhanden ist - mit einem Pult zu versehen einschließlich einem Gebäudeplan in Brailleschrift. Dies ist zur ersten Orientierung für blinde Menschen notwendig, da es außer im Erdgeschoss keine taktilen Leitsysteme geben wird.“

Die Umsetzung ist geplant.

Zusätzlich wird es auf allen Ebenen taktile Leitsysteme geben, die von den Aufzügen zu den Infotheken führen, außer im 4.OG und im UG hier wird es keine Infopoints geben. Im 4.OG werden im Wesentlichen die Gastronomie und die Seminarräume errichtet.

6

Anforderungen für Menschen mit einer Hörschädigung

„Für Menschen mit einer Hörschädigung sind erforderliche Maßnahmen wie schalldämpfende Wände und Decken und gegebenenfalls Induktionsschleifen oder Induktionsanlagen vorzusehen. Die Ausstattung im Gebäude muss im Zwei-Sinn-Prinzip erfolgen.“

Schalldämpfende Maßnahmen an Decken und Wänden sind berücksichtigt.

7

Notrufe B-WC
Alarmknöpfe Treppenhäuser

„Die Notrufe in den Behindertentoiletten müssen auf eine ständig verfügbare Stelle geschaltet sein.“

„Bei den vorgesehenen Alarmknöpfen in den Treppenhäusern sollte eine Gegensprechanlage vorgesehen werden.“

Bzgl. der Schaltung der Notrufe in den B-WCs wird im Rahmen des Betreibermodells ein Konzept erarbeitet.

Der Einbau einer Gegensprechanlage in den Treppenhäusern wird geprüft.

III.Bauantrag

Es wird in der Sitzung mündlich berichtet.

IV.Fassadenentwurf

Die Fassade wurde vom Büro kadawittfeldarchitektur im Rahmen der vom Hauptausschuss am 25.06.2025 (Dez. III/0065/WP18) beschlossenen Gestaltungsprinzipien der Fassade weiterentwickelt. Anlage 2 zeigt ein neues Rendering des Fassadenentwurfs mit Perspektive auf die Seiten Bädersteig und Komphausbadstraße mit neuem Raster der Vorhangfassade, integriertem bodengebundenem Grün auf der Fassadenseite Bädersteig und ohne das sog. „Flugdach“ bei der Dachgestaltung.

Weitere Dokumente (2)

Anlage 1
178.4 KB · PDF
Anlage 2
8.9 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-19 Dez IV_0004_WP19 Haus der Neugier - S SAO.pdf

27.1.2026

9.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Datum
Mi., 04.02.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Dezernat IV
Geändert
25.3.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:40