11. Februar 2026 um 17:00, Rathaus
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Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Rat der Stadt Aachen am 14.09.2025 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) i.V. m § 66 Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO)

FB 01/0030/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat erklärt die Wahl zum Rat der Stadt Aachen am 14.09.2025 gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig.

Beschlussvorschlag

  1. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Die Wahl zum Rat der Stadt Aachen am 14.09.2025 wird gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig erklärt.
  2. Der Rat erklärt die Wahl zum Rat der Stadt Aachen am 14.09.2025 gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig.

Erläuterungen

Der Wahlausschuss hat gemäß § 34 KWahlG in seiner Sitzung am 18.09.2025 das Ergebnis der Wahl zum Rat der Stadt Aachen festgestellt.

Die Ergebnisse wurden gemäß §§ 35 und 46b KWahlG i.V.m. § 63 KWahlO vom Wahlleiter öffentlich am 25.09.2025 bekanntgegeben. Die Veröffentlichung erfolgte mit dem Hinweis auf § 39 KWahlG, wonach

-jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,

-die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahlteilgenommen haben, sowie

-die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl erheben können.

Im Zuge der Vorprüfung wurden insbesondere geprüft:

-ob fristgerecht eingereichte Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl (§ 39 KWahlG) vorliegen

oEinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl liegen nicht vor

-ob die Wahl wegen eines Mangels in der Wählbarkeit der gewählten Vertreter/-innen (§ 40 Abs. 1 Buchstabe a) KWahlG) ungültig ist.

oEs wurden nachträglich in keinem Fall Tatsachen bekannt, die die Wählbarkeit der gewählten Kandidat*innen in Frage stellen.

-ob Unregelmäßigkeiten in der Wahlvorbereitung und -durchführung vorliegen, die auf das Ergebnis von entscheidendem Einfluss gewesen sein können (§ 40 Abs. 1 Buchstabe b) KWahlG)

oUnregelmäßigkeiten, die von entscheidendem Einfluss auf den Ausgang der Wahl gewesen sein könnten, traten nicht auf.

-ob Anhaltspunkte für die Ungültigkeit der Feststellung der Wahlergebnisse (§ 40 Abs. 1 Buchstabe c) KWahlG) vorliegen

oAnhaltspunkte für die Ungültigkeit der Feststellung des Wahlergebnisses liegen nicht vor

Gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG ist die Wahl zum Rat der Stadt Aachen vom 14.09.2025 damit für gültig zu erklären.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-12 FB 01_0030_WP19 Feststellung der Guel SAO.pdf

22.1.2026

151.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 11.02.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:38