Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Integrationsrat der Stadt Aachen gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) i.V.m § 66 Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO) sowie § 17 Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Aachen
FB 01/0031/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
- Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Aachen am 14.09.2025 wird gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG i.V.m.§ 17 Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Aachen für gültig erklärt.
- Der Rat erklärt die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Aachen am 14.09.2025 gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG i.V.m. § 17 Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Aachen für gültig.
Erläuterungen
Der Wahlausschuss hat gemäß § 34 KWahlG i.V.m. § 16 Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 18.09.2025 das Ergebnis der Wahl zum Integrationsrat der Stadt Aachen vom 14.09.2025 festgestellt.
Die Ergebnisse wurden gemäß §§ 35 und 46b KWahlG i.V.m. § 63 KWahlO vom Wahlleiter öffentlich am 25.09.2025 bekanntgegeben. Die Veröffentlichung erfolgte mit dem Hinweis auf § 39 KWahlG, wonach
-jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
-die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
-die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl erheben können.
Im Zuge der Vorprüfung wurden insbesondere geprüft:
-ob fristgerecht eingereichte Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl (§39 KWahlG) vorliegen
oEinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen liegen nicht vor
-ob die Wahlen wegen eines Mangels in der Wählbarkeit der gewählten Vertreter*innen (§40 Buchstabe a) KWahlG) ungültig sind.
oEs wurden nachträglich in keinem Fall Tatsachen bekannt, die die Wählbarkeit der gewählten Kandidaten in Frage stellen
-ob Unregelmäßigkeiten in der Wahlvorbereitung und -durchführung vorliegen, die auf das Ergebnis von entscheidendem Einfluss gewesen sein können (§40 I Buchstabe b) KWahlG)
oUnregelmäßigkeiten, die von entscheidendem Einfluss auf den Ausgang der Wahl gewesen sein könnten, traten nicht auf.
-ob Anhaltspunkte für die Ungültigkeit der Feststellung der Wahlergebnisse (§ 40 I Buchstabe c KWahlG) vorliegen
oAnhaltspunkte für die Ungültigkeit der Feststellung der Wahlergebnisse liegen nicht vor
Gemäß §40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG ist die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Aachen vom 14.09.2025 damit für gültig zu erklären.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1021161
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1021161
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-01-12 FB 01_0031_WP19 Feststellung der Guel SAO.pdf
21.1.2026
150.9 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 11.02.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 17:38