10. Februar 2026 um 17:00, Nadelfabrik
TOP 4.1Öffentlich

Regulierung der Fahrzeuggeschwindigkeiten auf der Walheimer Straße; Bürger*innenantrag nach § 24 GO NRW vom 03.02.2025

FB 68/0062/WP19 · Kenntnisnahme

Bürgerantrag zur dauerhaften Regulierung der Fahrzeuggeschwindigkeiten auf der Walheimer Straße

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Antragsteller Herr Dr. Seitz stellt seinen Bürgerantrag anhand einer Präsentation vor. Er schildert, dass in der Walheimer Straße trotz bestehender Tempo-30-Zone wiederkehrend erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen werden. Besonders hebt er die Gefährdung von Kindern hervor und stellt die Frage nach der Zumutbarkeit der aktuellen Verkehrssituation für Anwohner*innen. Anhand mehrerer verdeckter Messungen aus den Jahren 2024 und 2025 zeigt er auf, dass regelmäßig Höchstgeschwindigkeiten zwischen 78 km/h und 91 km/h erreicht werden. Nach seinen Angaben fahren etwa 50% der Fahrzeuge schneller als 35 km/h; rund jeder vierte Verkehrsteilnehmende würde bei konsequenter Ahndung geblitzt werden. Er führt aus, dass bisherige Maßnahmen wie mobile Geschwindigkeitsanzeigen, Blitzer oder verdeckte Messungen lediglich temporäre Effekte erzielen und keine nachhaltige Geschwindigkeitsreduzierung bewirken.Darüber hinaus beschreibt er konkrete Alltagssituationen, etwa Schulkinder, die aufgrund parkender Fahrzeuge auf die Fahrbahn ausweichen müssten. Er schildert auch Vorfälle mit stark überhöhter Geschwindigkeit und aggressivem Fahrverhalten. Abschließend unterbreitet er konkrete Vorschläge zur dauerhaften Verkehrsberuhigung. Dazu zählen bauliche Maßnahmen wie eine Schwelle oder ein deutlich wahrnehmbarer baulicher „Reminder“ zu Beginn der Tempo-30-Zone sowie alternierende Parkbuchten oder andere permanente Hemmnisse, die eine Geschwindigkeitsreduzierung physisch erzwingen sollten.

Herr Hamblock, Leiter der Straßenverkehrsbehörde, nimmt für die Verwaltung Stellung. Er erläutert, dass die Walheimer Straße sowohl der Erschließung der angrenzenden Wohnbebauung als auch als Verbindung des Ortsteils Walheim mit der Monschauer Straße (B 258) diene. Im Bereich der Ortslage ist sie Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Er führt aus, dass für den Umgang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen definierte Schwellenwerte gelten. Bauliche Maßnahmen prüfe die Verwaltung in der Regel, wenn mindestens 40% der Verkehrsteilnehmenden die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 10 km/h überschreiten. Bereits ab etwa 15 % entsprechender Überschreitungen könne eine Messstelle eingerichtet werden, die regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt ermögliche und die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehe.

Herr Hamblock erläutert weiter, dass seinem Team aktuelle Messergebnisse des Ordnungsamtes vorliegen. Diese werte die Verwaltung derzeit aus und bewertet sie anschließend gemeinsam mit der Polizei sowie weiteren beteiligten Dienststellen. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens könne eine belastbare Aussage zu möglichen weiteren Maßnahmen getroffen werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die Ergebnisse im April der zuständigen Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim vorzulegen.

Er weist darauf hin, dass bauliche Veränderungen stets unter Berücksichtigung verkehrsrechtlicher Vorgaben, der Straßenraumgestaltung sowie möglicher Auswirkungen auf Anwohner*innen geprüft werden. Eine abschließende Bewertung sei daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Der Vorsitzende eröffnet die weitere Diskussion.

Herr Tobollik greift das Thema möglicher Parkbuchten auf und weist darauf hin, dass Kinder mit dem Fahrrad teilweise im Zickzack zwischen parkenden Fahrzeugen fahren müssten. Dies führt zu zusätzlichen Gefahren, insbesondere für jüngere Kinder. Die Sicherheit für Kinder muss im Vordergrund stehen.

Herr Hamblock erläutert, dass es sich um eine rechtlich ausgewiesene Tempo-30-Zone handele. In solchen Zonen gelte das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden. Die Einhaltung der Verkehrsregeln werde zudem durch die Polizei unterstützt.

Herr Tillmanns, der Bezirksbürgermeister von AC-Brand (B1), weist darauf hin, dass es sich um eine häufige Problematik handele. Viele Verkehrsteilnehmende halten sich nicht an Beschilderungen oder Verkehrsregeln. Er macht darauf aufmerksam, dass an vielen Orten vergleichbare Situationen auftreten. Er hält es für den sachgerechten Weg, das Anliegen direkt in der entsprechenden Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim (B4) zu behandeln. Die vorgestellten Maßnahmen sollten geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden. Er betont jedoch, selbst kein Verkehrsexperte zu sein und nicht abschließend beurteilen zu können, welche baulichen Maßnahmen konkret möglich sind.

Frau Nüttgens dankt Herrn Dr. Seitz für seine Ausführungen und spricht sich dafür aus, en solches Thema künftig direkt in der Bezirksvertretung zu behandeln, um einen unmittelbaren fachlichen Austausch zu ermöglichen.

Frau Perschon-Adamy betont, dass die Geschwindigkeit im betroffenen Bereich wirksam begrenzt werden muss.

Herr Dr. Seitz dankt für die Diskussion und führt aus, dass selbst Maßnahmen wie alternierende Parkbuchten mit Zickzack-Verlauf zwar nicht ideal seien, jedoch aus seiner Sicht besser als gar keine Maßnahmen.

Beschluss

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Beratung in die zuständige Bezirksvertretung Walheim-Kornelimünster (B4)

Erläuterungen

Anlass

Gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW wurde ein Bürgerantrag gestellt, der sich mit den Fahrgeschwindigkeiten in der Walheimer Straße befasst (s. Anlage 1). Gegenstand des Antrags sind insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten.

Die Walheimer Straße übernimmt mehrere verkehrliche Funktionen. Sie erschließt die anliegenden Gebäude und dient gleichzeitig als Verbindung des Ortsteils Walheim mit der übergeordneten Monschauer Straße (B258). In der Ortslage Walheim ist die Straße in die dortige Tempo 30 Zone eingebunden.

Nach Darstellung des Antragstellenden wird die in Teilbereichen der Straße ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h häufig nicht eingehalten.

In dem Bürgerantrag wird insbesondere der Wunsch nach einer aktiven Verkehrsberuhigung geäußert.

Erläuterung der Verwaltung

Zur Vorgehensweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es definierte Grenzwertüberschreitungen nach denen weitere Maßnahmen ergriffen werden.

In der Regel werden planerische Veränderungen vorgenommen, wenn 40 % der Verkehrsteilnehmer*innen die geltende Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h überschreiten. Andernfalls ist ab etwa 15 % Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h auch die Einrichtung sogenannter Messstellen möglich. Dort wo eine Messstelle eingerichtet wird, dürfen im Anschluss Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Aktuell liegen Messergebnisse des Ordnungsamtes vor, die seitens der Verwaltung noch ausgewertet und anschließend mit der Polizei und anderen Dienststellen bewertet werden müssen. Ein Ergebnis dieses Prozesses kann voraussichtlich bis zur Sitzung des Bürgerforums im April 2026 zusammengestellt werden.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig angenommen

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-02-09 FB 68_0062_WP19 Buergerantrag zur dau SAO.pdf

10.2.2026

525.4 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4.1
Sitzung
Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 10.02.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Status
öffentlich
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Zusätze
es wird mündlich berichtet
Geändert
17.3.2026
Inhalt abgerufen
24. April 2026 um 11:13